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Zum Ende der Seite springen Gewerbe soll rückdatiert werden / Gewerbeberichtigung?
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Oerly Oerly ist weiblich
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Gewerbe soll rückdatiert werden / Gewerbeberichtigung?

Guten Morgen zusammen, Moin

ich bin erst seit September diesen Jahres für das Gewerbe zuständig und werde sicher die eine oder andere Frage haben. Danke für´s Lesen und Helfen. smile

Morgen kommt hier ein Gewerbetreibender, der sein Gewerbe (nach seiner eigenen Aussage) rückdatieren möchte.

Frage:
Wäre das dann eine Berichtigung?
Sollte ich außer der Korrektur des Datums etwas weiteres beachten? smile
1 22.09.2022 10:26 Oerly ist offline E-Mail an Oerly senden Beiträge von Oerly suchen
Solon
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Greenhorn Greenhorn ist männlich
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Das klingt zunächst verdächtig. Ich würde daher zuallererst ergründen wollen, warum der Anzeigepflichtige falsche Angaben in der ursprünglichen Gewerbeanmeldung gemacht hat.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Greenhorn: 22.09.2022 10:44.

2 22.09.2022 10:43 Greenhorn ist offline E-Mail an Greenhorn senden Beiträge von Greenhorn suchen
Solon
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Oerly Oerly ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Oerly


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Er hatte mir am Telefon glaubwürdig vermittelt, dass er sich im Datum vertan hat.

Deswegen schreibe ich ja, wenn ich das Datum ändere, habe ich noch weiteres zu beachten? smile
3 22.09.2022 10:51 Oerly ist offline E-Mail an Oerly senden Beiträge von Oerly suchen
Roesje Roesje ist weiblich
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Mmh...erfahrungsgemäß ist sowas immer verdächtig. Da bin ich ganz bei @Greenhorn.

Zunächst hat man in der Anzeige richtige Angaben zu machen und begeht bei falschen Angaben eine OWI.

Daher sollte ein Gewerbetreibender, der gerade ein Unternehmen gegründet hat und lediglich anzeigen muss, ab wann er seine Tätigkeit ausübt, es durchaus hinbekommen können, bei dem Feld "Datum des Betriebsbeginns" auf Anhieb eine korrekte Angabe zu machen

Bis zu dem neuen Berichtigungs-Verfahren habe ich solche Korrekturen in jedem Fall nur gebührenpflichtig gemacht...also Korrekturmeldung und Erteilung einer Zweitschrift der Gewerbemeldung (Gebührenpflicht in RLP). Einfach deshalb, weil den Leuten mal klar werden sollte, dass die Abgabe einer Gewerbemeldung kein LariFari ist, wo man mal gerade so irgendwelche Angaben macht, die vielleicht stimmen, vielleicht nicht. Oft erhält man ja die Formulare auf gut Deutsch "hingerotzt"...sie werden weder vollständig, noch korrekt ausgefüllt und erwachsene Menschen sollten doch eigentlich in der Lage sein, solche einfachen Angaben tätigen zu können.

Wie ich das zukünftig löse weiß ich noch gar nicht, da es jetzt diesen Berichtigungs-Schein gibt, aber keinen Gebührentatbestand für die Berichtigung Augen rollen

Ich würde Berichtigungen solcher Art auf jeden Fall versuchen, zu vermeiden und derjenige würde in jedem Fall -auch, wenn glaubwürdig- eine Verwarnung (je nach Fall dann erst mal ohne Verwarngeld) erhalten.

__________________
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4 22.09.2022 14:35 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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Soll er doch mal beweisen, was er gewerblich ab dem früheren Zeitpunkt schon so und wo getrieben hat.

Dieser "Berichtigungs-Schein" wird nach meinem Kenntnisstand von Softwareanbietern bereitgestellt. Es existiert für das amtlich aussehende Formular nach meinem Kenntnisstand aber keine unmittelbare Rechtsgrundlage.
5 30.09.2022 16:36 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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