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Hallo Lothar,

Meike hat nichts "postuliert", sondern die Frage nach der Ausleuchtung gestellt, damit man überhaupt in der Lage ist, diese Telefonnummer zu lesen.



Ich persönlich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendwelche Spieler aufgrund dieser Piktogramme die BZgA angerufen haben.




Hallo zusammen,

gibt es denn Statistiken der letzten Jahre wie viele Spielerkontakte es mit Beratungsstellen gab, weil in Spielhallen und Kasinos die Flyer auslagen oder Telefonnummern irgendwo an Hallen, Automaten etc. angebracht waren?


Wenn wir uns also hier z.B. die Hotlineangebote des staatlichen Anbieter in NRW anschauen (das wird in den einzelnen Bundesländern sicherlich unterschiedlich sein),

[URL]http://www.westspiel.de/spielerschutz/praevention/hotline/[/URL]

Hotline

Die WestSpiel-Gruppe unterhält bereits seit einigen Jahren für alle Spielbanken der Gruppe (Aachen, Bad Oeynhausen, Bremen, Bremerhaven, Duisburg, Dortmund und Erfurt) eine unternehmensunabhängige, kostenlose Spielerschutz-Hotline.

0800 WESTSPIEL

0800 937877435


Das zentrale Beratungs- und Informationstelefon steht Spielern und deren Angehörigen von montags bis freitags in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr und samstags, sonntags und an Feiertagen in der Zeit von 14 Uhr bis 20 Uhr zur Verfügung.

Die kooperierenden Beratungsstellen haben sich gegenüber WestSpiel vertraglich verpflichtet, den mit ihnen in Kontakt tretenden Spielbankgästen ein unmittelbares Beratungs- und Therapieangebot anzubieten.



Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die allgemeine »Infoline Glücksspielsucht NRW« Spielern und deren Angehörigen werktags über folgende Rufnummer zur Verfügung:

0800 0776611
(kostenfrei)



Ein weiteres Hilfsangebot bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über folgende Rufnummer:

0800 1372700
(kostenfrei)



so nutzt der auch die Hotline der BZgA

und noch zwei weitere, bei denen ich persönlich jetzt nicht erkennen kann, welche Organisation/Verein dahinter steht.


Nun jedenfalls müssten für die NRW-Spieler nur bei diesen drei Anlaufstellen die Anrufstatistiken seit 2006 abgerufen werden, die dort sicherlich im Rahmen des Controllings und der wissenschaftlichen Auswertung dieser gesetzlichen Bestimmung geführt werden und dann kann man feststellen, ob das überhaupt eine wirksame Maßnahme war oder ob man da nicht nach anderen Maßnahmen schauen müsste, weil es nur ABM war ohne Effekt.


z.B.- etwas überspitzt formuliert-:
Könnte man feststellen, dass es sinnvoller ist, dass von nun an jeder Gewerbebetrieb, in dem Glücksspiel (oder z.B. auch Alkohol) angeboten wird, egal nach welcher Form konzessioniert, in den Toiletten hygienisch einwandfrei einen Auflärungsflyer-Sucht (Glücksspiel, Alkohol etc.) in Schrift Arial 14 anbringen muss mit einer bundesweit kostenfreien zentralen Rufnummer.

Da ist dann wenigstens hell genug zum Lesen und keiner guckt komisch, weil der Betroffene es sich in Ruhe durchliest und dann eventuell sogar eine Rufnummer auf Toilettenpapier notiert.


VG
Meike



Gepostet am 14.12.2014 um 08:43 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=93874#post93874


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