siebte Verordnung zur Änderung der SpielV |
Meike
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siebte Verordnung zur Änderung der SpielV |
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Hallo zusammen,
da ist die Tinte noch nicht trocken, da wird schon über die Übergangsfristen in der 7. Verordnung zur Änderung der SpielV gesprochen.
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir auf die Antwort der Bundesregierung vom 17.06.2014 zu erinnern - siehe Antwort zu Frage 21 -
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/017/1801763.pdf
Diese "Möglichkeiten" die nach Jahren der öffentlichen und nicht öffentlichen Erklärungen dann endlich auch bei Entscheidungsträgern verinnerlicht wurden, soll man nun noch vier Jahre weiter dulden?
Das kann doch niemand wollen, dem es tatsächlich um Kriminalprävention geht!
VG
Meike
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1
03.10.2014 07:54 |
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Solon
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Solon
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Meike
Foren Gott
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ad 1) kenne noch keine Veröffentlichung, es wurde am 29.09.2014 an die Aufstellerverbände gemailt
ad 2) Übergangsfrist + Gebühren PTB
ad 3) gem. Mitteilung des BMWI an die Aufstellerverbände soll die Verordnung, die die Maßgaben des Bundesrates übernimmt, am 15. Oktober vom Kabinett zur Kenntnis genommen und anschließend veröffentlicht werden.
Die Siebte Änderungsverordnung soll möglichst kurz nach der Sechsten Verordnung in Kraft treten, heißt es.
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3
03.10.2014 11:49 |
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gmg
Foren Gott
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Interessant!
__________________ gmg
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4
03.10.2014 13:17 |
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Zeus
Tripel-As
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Ist schon die 8. Unterwegs?
Das wird langsam lächerlich......
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5
04.10.2014 06:00 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von Zeus
Ist schon die 8. Unterwegs?
Das wird langsam lächerlich...... |
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Das ist nicht lächerlich.
Das ist Politik.
Grüße
__________________ gmg
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6
04.10.2014 10:00 |
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immo2012
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von Zeus
Ist schon die 8. Unterwegs?
Das wird langsam lächerlich...... |
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Das ist nicht lächerlich.
Das ist Politik.
Grüße |
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Um genauer zu sein das ist Realpolitik
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7
05.10.2014 21:27 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
aktuell kann man sehen wie die Hersteller mit den Übergangsfristen umgehen.
Zitat eines Werbebriefs eines deutschen Herstellers: "Updategarantie - garantiert sicher bis 2017!.....
Diese Garantie gilt für alle Neugeräte, die im Zeitraum.... bis 31.10.2014 ....
...........alle Updates sind selbstverständlich nach der derzeitig gültigen Spielverordnung zugelassen...."
Es geht hier einfach nachlesbar, - wenn jmd. aus dem BMWI diese netten Schreiben nicht hat, kann ich diese gerne mailen-,
also nicht darum, dass die "alten" Automaten sich noch steuerl. abschreiben lassen, sondern aktuell als verkaufsförderndes Mittel für alle, die noch mind. bis 2017 Automaten haben wollen, die nicht alle steuerlichen "Möglichkeiten" haben.
Wer / wem / was nützen also derartig lange Fristen?
Steuerehrlichkeit, Spielerschutz, Kriminalprävention, ....?
VG
Meike
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8
09.10.2014 05:23 |
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gmg
Foren Gott
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28. 11. 2014 --> Die Entscheidung im Bundesrat |
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Fertig:
Siebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Der Bundesrat hat in seiner 928. Sitzung am 28. November 2014 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
So einfach kann es gehen.
Grüße
__________________ gmg
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10
29.11.2014 01:19 |
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dieter116
König
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11
29.11.2014 07:53 |
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gmg
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Veröffentlicht am 12. 12. 2014.
Damit am 13. 12. 2014 in Kraft getreten.
Grüße
__________________ gmg
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12
15.12.2014 16:13 |
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