Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Spielrecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=15)
--- siebte Verordnung zur Änderung der SpielV (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=12688)


Geschrieben von Meike am 03.10.2014 um 07:54:

  siebte Verordnung zur Änderung der SpielV

Hallo zusammen,

da ist die Tinte noch nicht trocken, da wird schon über die Übergangsfristen in der 7. Verordnung zur Änderung der SpielV gesprochen.


In diesem Zusammenhang erlaube ich mir auf die Antwort der Bundesregierung vom 17.06.2014 zu erinnern - siehe Antwort zu Frage 21 -

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/017/1801763.pdf


Diese "Möglichkeiten" die nach Jahren der öffentlichen und nicht öffentlichen Erklärungen dann endlich auch bei Entscheidungsträgern verinnerlicht wurden, soll man nun noch vier Jahre weiter dulden?


Das kann doch niemand wollen, dem es tatsächlich um Kriminalprävention geht!

VG
Meike



Geschrieben von gmg am 03.10.2014 um 08:37:

  Siebte Verordnung zur Änderung der SpielV

1) Kannst Du bereits einen Entwurf der 7. Novelle der Spielverordnung einstellen?

2) Geht es in dieser 7. Novelle tatsächlich nur um die Verlängerung der Übergangsfristen aus der langen Umsetzungsfrist der 6. Novelle der SpielV?

2) Wo kann man nachlesen, dass der Entwurf der 6. Novelle der Spielverordnung durch den zuständigen Minister unterzeichnet worden ist? Und falls ja, wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen?

Grüße



Geschrieben von Meike am 03.10.2014 um 11:49:

 

ad 1) kenne noch keine Veröffentlichung, es wurde am 29.09.2014 an die Aufstellerverbände gemailt

ad 2) Übergangsfrist + Gebühren PTB

ad 3) gem. Mitteilung des BMWI an die Aufstellerverbände soll die Verordnung, die die Maßgaben des Bundesrates übernimmt, am 15. Oktober vom Kabinett zur Kenntnis genommen und anschließend veröffentlicht werden.

Die Siebte Änderungsverordnung soll möglichst kurz nach der Sechsten Verordnung in Kraft treten, heißt es.



Geschrieben von gmg am 03.10.2014 um 13:17:

 

Interessant!

Danke



Geschrieben von Zeus am 04.10.2014 um 06:00:

 

Ist schon die 8. Unterwegs?



Das wird langsam lächerlich......



Geschrieben von gmg am 04.10.2014 um 10:00:

 

Zitat:
Original von Zeus
Ist schon die 8. Unterwegs?
Das wird langsam lächerlich......


Das ist nicht lächerlich.
Das ist Politik.

Grüße



Geschrieben von immo2012 am 05.10.2014 um 21:27:

 

Zitat:
Original von gmg
Zitat:
Original von Zeus
Ist schon die 8. Unterwegs?
Das wird langsam lächerlich......


Das ist nicht lächerlich.
Das ist Politik.

Grüße


Um genauer zu sein das ist Realpolitik



Geschrieben von Meike am 09.10.2014 um 05:23:

 

Hallo zusammen,

aktuell kann man sehen wie die Hersteller mit den Übergangsfristen umgehen.

Zitat eines Werbebriefs eines deutschen Herstellers: "Updategarantie - garantiert sicher bis 2017!.....

Diese Garantie gilt für alle Neugeräte, die im Zeitraum.... bis 31.10.2014 ....

...........alle Updates sind selbstverständlich nach der derzeitig gültigen Spielverordnung zugelassen...."


Es geht hier einfach nachlesbar, - wenn jmd. aus dem BMWI diese netten Schreiben nicht hat, kann ich diese gerne mailen-,
also nicht darum, dass die "alten" Automaten sich noch steuerl. abschreiben lassen, sondern aktuell als verkaufsförderndes Mittel für alle, die noch mind. bis 2017 Automaten haben wollen, die nicht alle steuerlichen "Möglichkeiten" haben.


Wer / wem / was nützen also derartig lange Fristen?
Steuerehrlichkeit, Spielerschutz, Kriminalprävention, ....?

VG
Meike



Geschrieben von gmg am 28.11.2014 um 13:22:

  28. 11. 2014 --> Die Entscheidung im Bundesrat

Empfehlungen der Ausschüsse
Der federführende Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Respekt
Vollständig nachlesbar in der Anlage.

Grüße



Geschrieben von gmg am 29.11.2014 um 01:19:

  28. 11. 2014 --> Die Entscheidung im Bundesrat

Fertig:

Siebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Der Bundesrat hat in seiner 928. Sitzung am 28. November 2014 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

So einfach kann es gehen.

Grüße



Geschrieben von dieter116 am 29.11.2014 um 07:53:

 

hier bitte



Geschrieben von gmg am 15.12.2014 um 16:13:

 

Veröffentlicht am 12. 12. 2014.
Damit am 13. 12. 2014 in Kraft getreten.

Grüße


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH