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Autor Beitrag
Thema: Nächste Änderung der GewO
K.Eckhof

Antworten: 37
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11.08.2022 07:45 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Guten Morgen,

Ich finde und fand schon immer die "Mitteilungspflicht" bei den erlaubnispflichtigen Gewerben keine elegante Lösung, da auch hier keine Gewerbemeldung verpflichtend wird.
Früher hab ich die Personen immer mit in die Akte aufgenommen und gut war. Aber da wir ja nun bei nicht anzeigepflichtigen Änderungen ebenfalls eine Mitteilungspflicht haben wenn uns nicht anzeigepflichtige Tatbestände bekannt werden, wird es zunehmend aufwendig.

In sofern vertrete ich weiterhin die Meinung, dass Geschäftsführerwechsel grundsätzlich mit einer GewA2 anzeigepflichtig sein sollten.

Und Tatsache fehlt uns durch die nun fehlenden Bekanntmachungen des HR eine sehr wichtige Quelle.

Ich wünsche allen einen schönen Tag!
Thema: Nächste Änderung der GewO
K.Eckhof

Antworten: 37
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28.07.2022 14:42 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo hier ins Forum,

@Cyra, ja, die Vorschrift ist mit bekannt aber:
ich frage mich, wie die Berichtigungen überhaupt vorgenommen werden sollen.
Bisher hatte ich nicht meldepflichtige Veränderungen in den "aktuellen Angaben" der Akte (wir benutzen GESO) vorgenommen bzw. hatte ich neue GF mit den bekannten Daten erfasst und der Akte zugeordnet. Dann hatte ich wenigstens die aktuellen Daten erfasst, die Gewerbemeldungen sind jedoch erhalten geblieben. Allerdings könnte ich hier außer einer Gewerbeauskunft nichts ausdrucken, geschweige denn, Daten übermitteln.
Es widerstrebt mir, in den hier erfassten Gewerbemeldungen Änderungen vorzunehmen, die hier nicht angezeigt wurden.
Bei den Daten neuer Geschäftsführer fehlen ja ohnehin Geburtsort und Anschrift; da gibt es schon ein Erfassungs- und Übermittlungsproblem.
Und wenn das so sein soll, in welchen Gewerbemeldungen sollte dies erfolgen? In allen hier vorliegenden (Anmeldung und ggf. Ummeldung(en))?


Wie sollten denn die Berichtigungen gegenüber den Gewerbetreibenden und den Empfängern aussehen?
Ein formloses Schreiben?
Eine neue Ausfertigung der Gewerbemeldung(en)?
Eine Gewerbeummeldung von Amtswegen?

Die letzten beiden Punkte fallen m.E. vor allem für den Gewerbetreibenden schonmal aus, da wir ja keine Empfangsbescheinigung für etwas ausstellen können, was wir nicht von ihm erhalten haben.


Wie wird denn dies anderswo gehandhabt? Z.B. bei euch @EinQuantumRecht?

Ich hab das Gefühl, ich steh auf dem Schlauch oder denke zu kompliziert.
Thema: Nächste Änderung der GewO
K.Eckhof

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RE: Nächste Änderung der GewO 03.06.2022 12:13 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ich hätte mir gewünscht, dass auch Änderungen in der Geschäftsführung jur. Personen nach § 14 anzeigepflichtig werden.
Sonst ist unser Register ja wieder nicht aktuell.
Die Mitteilungspflicht aus dem neuen §7 finde ich richtig, löst aber m.E. hinsichtlich der Vertreter jur. Personen keine Anzeigepflicht nach § 14 aus.

Ich wünsche einen schönen Feierabend und ein paar schöne freie Tage.
Thema: Keine Ausübung mehr im Sinne § 34c
K.Eckhof

Antworten: 5
Hits: 194.288
24.02.2021 13:59 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Hallo in die Runde,

ich habe eine Gewerbeanmeldung vorliegen und die erforderliche Maklererlaubnis aus dem Jahr 1998.

Derr Herr hat das Gewerbe zum 1.3.2021 angemeldet und war bis Sept. 2020 die letzten 20 Jahre als angestellter Makler tätig.

Der Herr ist jetzt Rentner und möchte doch hier und da noch mal tätig werden.

Und genau jetzt kommt natürlich die Frage auf, wie es jetzt mit der Weiterbildungspflicht aussieht.
Da er ja nicht selbstständig tätig war, hat er natürlich auch keine Weiterbildung gemacht.

Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.

Sonnige Grüße aus Ahrensfelde
Thema: GewAnzVwV
K.Eckhof

Antworten: 10
Hits: 212.243
13.01.2021 10:07 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Guten Morgen,
ich ändere in GESO ja nicht die Gewerbemeldungen sondern aktualisiere nur den Datensatz z.B. wenn der Gewerbetreibende seinen Wohnsitz gewechselt hat oder füge dem Datensatz z.B. neue Geschäftsführer hinzu (von denen wir ja ohnehin nicht alle persönlichen Daten aus dem HR-Auszug bekommen) oder deaktiviere nicht mehr tätige GF.

Also ist es auch nicht möglich, entsprechende Informationen per Datenübermittlung weiterzugeben. Oder auf welchem Weg soll der Informationsfluss erfolgen?
Ich kann doch nicht alle anschreiben Kopfkratz

Bisher habe ich grundsätzlich niemals die eingereichte Gewerbemeldung geändert, es sei denn, hier waren Fehler in der Meldung zu berichtigen.

Müssten wir dann eine Ummeldung von Amts wegen anlegen und die Daten übermitteln? Das würde aber sicher an fehlenden Personendaten und am Ummeldedatum scheitern.

Oder weiß ich im Zweifel nichts von den Veränderungen und aktualisiere die Daten nicht mehr? Ich bin ja nicht verpflichtet, Melderegisterabgleiche zu fahren oder regelmäßig die Handelsregisterbekanntmachungen zu lesen.
Dann spare ich mir jede Menge Arbeit, die sonst zusätzlich entstehen würde.

Dann blieben "nur" noch die Informationen, die wir von den Firmen selbst bekommen.

Ich bin gespannt auf die Beiträge, die hier zu diesem Thema eingehen.
Thema: Bewacher 2
K.Eckhof

Antworten: 4
Hits: 59.855
16.10.2019 08:46 Forum: Bewachungsgewerbe


Guten Morgen,
da habe ich tatsächlich mal in den Landmann-Rohmer geschaut und das steht da gleich im ersten Satz tatsächlich so drin (konnte es kaum glauben).
Aber: Wenn man weiterliest, wird diese Aussage revidiert.
Eine, wie ich finde, sehr ungünstige Art der Kommentierung Kopfkratz


Allerdings habe ich mich schon immer gefragt, was nach der Abmeldung mit der der Haftpflichtversicherung ist, die ja Erlaubnisvorraussetzung ist. Weißnicht
Den Versicherungen reicht offenbar die Gewerbeabmeldung um den Vertrag zu beenden. Dann müsste die Behörde eigentlich mit wiederanmeldung des Gewerbes den Bestand der Haftpflichtversicherung prüfen. Oder?
Thema: Todesfall Einzelunternehmer
K.Eckhof

Antworten: 9
Hits: 31.082
23.01.2018 14:55 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,
ich möchte mich hier auch gleich mit reinhängen.

Hier ist vor ein paar Monaten ein Gesellschafter einer OHG verstorben.
Im Handelsregister ist bisher noch keine Änderung erfolgt.

Bisher habe ich noch keine Abmeldung von Amtswegen für den Verstorbenen vorgenommen, auch weil ich unsicher bin, was dann mit der Rechtsform passiert.
Und muss ich den verbleibenden Gesellschafter über die Abmeldung von Amtswegen informieren?
Auch der verbleibende Gesellschafter müsste ja irgendwie tätig werden
Weißnicht

Viele Grüße aus Ahrensfelde
Thema: Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung
K.Eckhof

Antworten: 19
Hits: 34.634
15.08.2017 08:38 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Guten Morgen,

auch wenn ich nicht danach gefragt habe, ich würde die Verfügung auch gern haben wollen.


Euch allen einen schönen Dienstag
Thema: Adressen der gesetzlichen Vertreter bei einer GmbH & Co.KG
K.Eckhof

Antworten: 8
Hits: 17.120
17.05.2017 13:50 Forum: Bundesfachtagung Gewerberecht


Bei mir ist dieses Thema gestern nun auch aufgetaucht.
Mit der gleichen Begründung.

Und heute flattert mir eine GewA1 einer BV & Co. KG rein mit der Angabe der Holländischen Firmenanschrift als Adresse für alle GF der B.V.

Beide Unternehmen haben schätzungsweise in jeder größeren Stadt mindestens ein Geschäft.

Mir wird immer erzählt, dass ich das einzige Gewerbeamt bin, welches auf die Daten besteht.
Zumindest deutet diese Aussage darauf hin, dass es Gewerbeämter gibt, die solche Gewerbeanmeldungen ohne Angabe der korrekten Wohnanschriften und ohne die Angabe der phG - Daten akzeptieren.
Die Gewerbemeldung des 2. Unternehmens ist schon vorausgefertigt, da werden bloß noch die Daten der Betriebsstätte eingetragen.

Was noch fehlt, sind die Angaben zu den Arbeitnehmern. Aber ohne die Angabe habe ich Probleme mit der Datenübermittlung.

Scheinbar werden die Meldungen ja akzeptiert, sonst wären die Vorlagen, die immer benutzt werden wohl schon mal geändert worden.
Wie wird dies denn so allgemein gehandhabt?
Ich würde die Meldungen zurückweisen.
Thema: Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
K.Eckhof

Antworten: 79
Hits: 3.299.252
14.06.2016 11:27 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Also ich hätte Interesse an Musterbescheiden für die Erlaubnisse.
Vielleicht wäre es möglich, diese hier einzustellen?

Es ist doch besser, wenn nicht jeder sein eigenes Süppchen kochen muss

Vielen Dank
Thema: Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
K.Eckhof

Antworten: 79
Hits: 3.299.252
12.01.2016 10:59 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Na dann versuche ich mal, das hier einzustellen.

Wir haben das über´s Ministerium als "Formulierungshilfe" bekommen.
Thema: Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
K.Eckhof

Antworten: 79
Hits: 3.299.252
12.01.2016 09:54 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Guten Morgen,

also es wird immer verworrener.

Die Fragen kommen und wir sind nicht aussagefähig.
Bisher hieß es , wer die Erlaubnis Nr. 1 und Nr. 2 hat benötigt die neue Erlaubnis erst 2017; jetzt haben wir einen Änderungsantrag von der CDU/CSU und SPD Fraktion bekommen, wo drinsteht,

„(1) Gewerbetreibende, die am 21. März 2016 eine Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 haben, die zur Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen berechtigt, und die Verträge über Immobiliardarlehen im Sinne des § 34i Absatz 1 weiterhin vermitteln wollen, müssen bis zum 21. März 2017 eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Absatz 1 besitzen und sich selbst sowie die nach § 34i Absatz 8 Nummer 2 einzutragenden Personen registrieren lassen."

Ich habe heute noch einen Termin, wo es um die Erlaubniserteilung nach 34c geht. Die Dame möchte die Erlaubnis bekommen, weil Sie dann ja noch bis 2017 Zeit hat.
Ich weiß gar nicht, was ich ihr sagen soll - ob sie die Erlaubnis für die Immobilienvermittlung braucht. Ist ja auch eine Kostenfrage.

Viele Grüße aus Ahrensfelde
Thema: Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes
K.Eckhof

Antworten: 65
Hits: 347.317
13.07.2015 13:40 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Ganz ehrlich?
Ich versteh die ganze Kiste nicht.
Im § 34f geht's doch um Vermögensanlagen - aber hier geht's doch um Darlehen und ein Darlehen ist doch keine Vermögensanlage - oder?! hier heißt es

"(1) Wer im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsmäßig zu ...
...3. Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes
("Vermögensanlagen im Sinne dieses Gesetzes sind nicht in Wertpapieren im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte und nicht als Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs ausgestaltete
1. Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren,
2. Anteile an einem Vermögen, das der Emittent oder ein Dritter in eigenem Namen für fremde Rechnung hält oder verwaltet (Treuhandvermögen),
3. (weggefallen)
4. Genussrechte und
5. Namensschuldverschreibungen." (§ 1 Abs. 2 VermAnlG))
Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer 1 des Kreditwesengesetzes oder Anlageberatung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer 1a des Kreditwesengesetzes erbringen will (Finanzanlagenvermittler), benötigt die Erlaubnis ..."

Auch auf die Gefahr hin, dass ich hier Gelächter ernte - vielleicht kann´s ja mal jemand erklären ...

Weil wie soll ich es den Gewerbetreibenden erklären wenn ich es nicht mal verstehe...: gruebel2:
Thema: Drucker Reisegewerbekarten
K.Eckhof

Antworten: 5
Hits: 6.921
05.03.2015 09:20 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Guten Morgen,

ich hatte bis vor kurzem einen Kyocera als Drucker (kein Multifunktionsgerät), der hat einwandfrei funktioniert, bis er seinen Geist aufgegeben hat.

Jetzt habe ich einen HP LaserJet Pro 400 MFP der alles kann (oder können soll)
Damit wollte ich letzte Woche das erste mal eine RGK drucken.
Die erste Seite ging sehr gut, die zweite dafür nicht. Der Toner hat sich irgendwie nicht am Papier gehalten. Der Ausdruck war sehr schwach und unterschiedlich auf dieser Seite.
Den Toner konnte ich dann auf beiden Seiten mit dem Fingernagel abkratzen.
Die RGK war also dahin.
Vielleicht wird das Papier beim Drucken einfach zu heiß?

Über den Drucker meiner Kollegin, allerdings kein Multifunktionsgerät, konnte ich die Karte dann drucken.

Ach und noch was dazu i.S. Scanner.
Wir haben die Software Geso von HSH und die E-Akte dazu.
Das Problem ist bei dem Scanner, dass das doppelseitige und mehrseitige Scannen in der E-Akte nicht funktioniert.
HSH weiß um das Problem, konnte mir aber auch nicht helfen.

Insofern interessieren mich die Erfahrungen Anderer zu diesem Thema auch brennend, denn ich werde wohl auch wieder ein neues Gerät brauchen traurig
Thema: Gewerbeabmeldung durch Einzelperson
K.Eckhof

Antworten: 12
Hits: 26.066
30.01.2015 12:14 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Wenn der Betrieb von der verbliebenen Person weiter ausgeübt wird, muss diese Person das Gewerbe nicht abmelden.
Die Person die abgemeldet hat, trägt als künftigen Inhaber die verbleibende Person in die Gewerbeabmeldung ein und kreuzt "Gesellschafteraustritt" an.

Manchmal kommen die "verbliebenen" Gewerbetreibenden von selbst, weil sie das Kapitel mit der GbR abschließen wollen.
Eine Meldepflicht sehe ich aber nicht.

Viele Grüße aus dem grauen Ahrensfelde
Thema: Änderung der Gewerbeordnung - neuer § 34h GewO
K.Eckhof

Antworten: 18
Hits: 87.459
24.07.2014 10:08 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Da ich in den letzten Monaten fast nur mit den Kommunal- und Europawahlen beschäftigt war, hab ich die Sache mit dem 34h total aus dem Augen verloren, muss mich aber nun da einarbeiten.
Ist es richtig, dass es noch keine Rechtsverordnung gibt, demzufolge auch noch keine Antrags- und Erlaubnisformulare?
Ich gehe übernächste Woche in den Urlaub und muss meiner Vertretung ja zumindest etwas an die Hand geben, auch wenn ich nicht glaube, dass da jemand kommen wird, hat eigentlich schon jemand Anträge vorliegen?
Thema: Bekanntgabe Änderung Hauptniederlassung
K.Eckhof

Antworten: 2
Hits: 2.769
RE: Bekanntgabe Änderung Hauptniederlassung 14.06.2012 15:00 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ups, noch keine Antwort ...

Hallo nach Bayern,

also die Änderung des Hauptsitzes muss nicht angezeigt werden. Im § 14 Abs. 1 GewO steht, welche Vorgänge anzeigepflichtig sind. Da steht zwar unter 1., dass anzeigepflichtig ist, wenn der Betrieb verlegt wird, damit ist aber nur die Verlegung der Betriebsstätte bei Ihnen vor Ort gemeint.

Möchte der Gewerbetreibende Ihnen die Verlegung des Hauptsitzes aber dennoch anzeigen, würde ich die Anzeige entgegennehmen.


Viele Grüße aus
Ahrensfelde
Thema: Gewerbeauskunft-Zentrale
K.Eckhof

Antworten: 152
Hits: 479.676
24.05.2011 10:34 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo liebe Forenmitglieder,

bei mir war auch jemand, der hat in 2 Monaten 3 Schreiben von dieser Gewerbeauskunftzentrale bekommen und auch wir als Gemeinde sind von diesem Schreiben nicht verschont geblieben.

Ich bin durch Recherchen auf den

Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminaltität e.V. gestoßen
http://www.dsw-schutzverband.de

dorthin verweise ich jetzt die Anfragenden und weise darauf hin, dass Sie auf keinen Fall dieses Formular ausfüllen und zurücksenden soll.
Auf der Seite steht auch eine Pressemitteilung zur GEW ... Gmbh, die ja auf dem unteren Teil des Schreibens aufgeführt ist.

Ich finde die Seiten schon sehr interessant.



Sonnige Grüße aus Ahrensfelde
Thema: von Amts wegen
K.Eckhof

Antworten: 6
Hits: 5.212
04.11.2010 14:23 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Dieses Thema ist ja nicht mehr ganz jung, aber ich muss da mal nachhaken.

Also mir gings genauso wie meiner "Vorschreiberin".
Hab in den Kommentar geschaut weil ich nach einer Abmeldung von Amts wegen nun eine Gewerbeabmeldung des Ex-Gewerbetreibenden erhalten hab und ich nicht weiß, wie ich mich verhalten soll.

Abmeldungen von Amts wegen habe ich bisher immer so gehandhabt:
- Feststellung das Betrieb eingestellt,
- 1. Aufforderung zur Erfüllung der Meldepflicht, wenn diese als unzustellbar zurückkam - Rückfrage beim EMA, wenn unbekannt verzogen hab ich von amtswegen abgemeldet oder
- 2. Aufforderung zur Erfüllung der Meldepflicht. Wenn dann noch keine Abmeldung kam, hab ich die Abmeldung von Amts wegen ausgefüllt und abgelegt. (An den Ex-Gewerbetreibenden hab ich nichts geschickt (auweia???))


Nun bin doch echt ins Grübeln geraten, ob meine Verfahrensweise so o.K. ist und was mach ich mit der nun vorliegenden (außerdem unvollständig ausgefüllten) Gewerbeabmeldung?

Vielleicht kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen?

Regnerische Grüße aus Ahrensfelde
Thema: Handbuch des Bußgelverfahrens - sehr empfehlenswert
K.Eckhof

Antworten: 7
Hits: 21.410
Handbuch des Bußgelverfahrens - sehr empfehlenswert 08.10.2010 09:14 Forum: Bücher-Ecke


Habe vor ein paar Tagen die 6. Auflage des

"Handbuch des Bußgeldverfahrens" von Wieser bekommen.

ISBN978-3-415-04286-5


Haben das Buch auf Anregung auf einem Seminar bestellt. - Einfach Klasse bestens erklärt und schöne Musterschreiben.
Zeige Beiträge 1 bis 20 von 27 Treffern Seiten (2): [1] 2 nächste »

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