Bewacher 2 |
Blümchentante

Grünschnabel
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Ein sonniges Hallo in die Runde und eine Frage: Ein Bewacher, der über eine gültige Erlaubnis verfügt gibt sein Gewerbe auf. Was passiert mit der Erlaubnis? Ist diese mit GewA 3 automatisch ungültig?
Blümchentante freut sich auf Antworten
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1
15.10.2019 17:34 |
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Solon
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Franzose
Doppel-As
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Moin, Frau Kollegin,
steht im Landmann/Rohmer unter Rd.-Nr. 14 zu § 34a:
"Die Erlaubnis ist persönlicher Natur und erlischt mit der Betriebsaufgabe..."
Schönen Tag noch mit möglichst wenig Stress nebst Grüßen aus`m Oderbruch
, der
__________________ Franzose
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2
16.10.2019 07:36 |
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
  
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Hallo,
habe diese Rechtsauffassung soeben mit Erstaunen zur Kenntnis genommen.
Allerdings besagt § 49 Abs. 2 GewO lediglich:
"Die Konzessionen und Erlaubnisse nach den §§ 30, 33a und 33i erlöschen, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat."
Von § 34a ist dort keine Rede.
Bei Friauf (§ 34a Rn. 82) heißt es demzufolge auch: "Die Erlaubnis ist personengebunden und nicht übertragbar; sie erlischt mit dem Verzicht oder dem Tode des Inhabers bzw. mit dem Wegfall der juristischen Person."
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3
16.10.2019 07:56 |
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K.Eckhof

Routinier
 
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Guten Morgen,
da habe ich tatsächlich mal in den Landmann-Rohmer geschaut und das steht da gleich im ersten Satz tatsächlich so drin (konnte es kaum glauben).
Aber: Wenn man weiterliest, wird diese Aussage revidiert.
Eine, wie ich finde, sehr ungünstige Art der Kommentierung
Allerdings habe ich mich schon immer gefragt, was nach der Abmeldung mit der der Haftpflichtversicherung ist, die ja Erlaubnisvorraussetzung ist.
Den Versicherungen reicht offenbar die Gewerbeabmeldung um den Vertrag zu beenden. Dann müsste die Behörde eigentlich mit wiederanmeldung des Gewerbes den Bestand der Haftpflichtversicherung prüfen. Oder?
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4
16.10.2019 08:46 |
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Angelika Sichert

Jungspund

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Wir haben in Nürnberg des Öfteren die Situation, dass Bewacher ihr Gewerbe abmelden und nach einiger Zeit wieder aufleben lassen. Die Erlaubnis gilt daher nach wie vor.
Bei Neuanmeldung wird von uns wieder die Zuverlässigkeit geprüft und auch die Vorlage einer neuen Versicherung gefordert.
__________________ Viele Grüße aus Nürnberg
A. Sichert
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5
14.11.2019 09:02 |
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