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Zum Ende der Seite springen Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung
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Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
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Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

ich greife hier in einem neuen Thread noch mal das Thema das schon in Geheimakte Gesellschafter angeschnitten wurde auf:

Ich habe drei juristische Personen mit dem selben Geschäftsführer. Gegen eine dieser drei Firmen gibt es nun den Antrag auf Gewerbeuntersagung.

Tatsächlich haben sich viele Rückstände angehäuft. Noch einmal, und ich verspreche, es mir für die Zukunft und für alle Zeiten zu merken, gegen wen geht die GU? Gegen die natürliche Person des Geschäftsführers oder gegen die juristische Person? Oder gleich gegen beide?

Und dann, zweiter Schritt:
Wenn es gegen die natürliche Person geht, dürfen die beiden anderen juristischen Personen ja nicht mehr weitermachen. Was mache ich dann?
Eine Anhörung?
Dann ein Bescheid mit dem Inhalt, dass die eine Frist von zwei Wochen bekommen, damit die sich einen neuen Geschäftsführer suchen?
Mach ich da auch 500 € Gebühr oder nur 100 €, weil ich das zackzack abwickele?
Hör ich noch andere Stellen an?
Ist ja eigentlich unnötig, weil der GF ja definitiv nicht mehr agieren darf.
Deswegen auch mein Schlagwort mit der Kettenreaktion.

__________________
Gewerbeamt Zweibrücken
1 22.05.2017 15:03 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
Solon
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SteBa   Zeige SteBa auf Karte SteBa ist weiblich
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RE: Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung



Bei einer juristischen Person mit eigener Rechtspersönlichkeit (z.B. GmbH) wird das Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 Abs. 1 GewO gegen die juristische Person eingeleitet.
Zeitgleich leitet man ein Verfahren nach § 35 Abs. 7a GewO gegen den Geschäftsführer ein.

Wenn die juristische Person sich als unzuverlässig erweist, dann GU-Verfügung nach § 35 Abs. 1 GewO. Wenn der GF auch unzuverlässig ist, dann gegen ihn eine GU-Verfügung nach § 35 Abs. 7a GewO.

Ist die juristische Person sauber, der GF nicht, dann Anhörung der juristischen Person, dass sie einen unzuverlässigen GF beschäftigt. Entweder sie entfernt diesen oder dessen Unzuverlässigkeit wird ihr angerechnet und dann das gleiche Spiel wie oben.

Ist nur die juristische Person unzuverlässig, der GF aber sauber, erfolgt die GU-Verfügung nach § 35 Abs. 1 GewO ausschließlich an die juristische Person und das Verfahren gegen den GF wird eingestellt.

Viele Grüße

SteBa
2 22.05.2017 15:13 SteBa ist offline E-Mail an SteBa senden Beiträge von SteBa suchen
Solon
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Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
Kaiser


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Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung

hallo
schließe mich im großen und ganzen meinem Vorredner an...

GU nach 35 GewO gegen GmbH und am besten auch gleich gegen GF nach § 35 Absatz 7a GewO, da der GF ja für die schlechte Geschäftsführung verantwortlich ist

und wenn du dann gegen den GF eine erweiterte GU ausgesprochen hast nach § 35 Absatz 7a GewO iVm § 35 GewO kannst du dies dem zuständigen Amtsgericht mitteilen....
dann sollte dies prüfen, ob er für die beiden anderen GmbH noch als GF fungieren kann (siehe § 6 GmbHG)

diese Verfahrensweise passt natürlich nur, wenn nur eine GmbH unzuverlässig ist...
wenn du alle drei GmbH überprüft hast und alle drei unzuverlässig sind, gibt es drei Untersagungen gegen die GmbHs und einen gegen den GF (vorausgesetzt es ist in allen dreien die gleiche Person und er alleiniger GF)

ach und zur Gebühr:
wir nehmen für die GmbH-Untersagung das doppelte wie für die GF-Untersagung, weil wir die Begründung ja in die Verfügung "rüber holen können"
der Bescheid an die GmbH wird ein paar Tage vorher verschickt und von daher verweisen wir in dem Bescheid an den GF auch darauf...

schönen Feierabend!
3 22.05.2017 17:05 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Christian Bülow   Zeige Christian Bülow auf Karte
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RE: Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung

Ich habe mal ne Frage zu den Gebühren:

Bei uns in NRW sieht unsere Gebührenordnung keinen Tarif vor, für eine Untersagung auch noch Gebühren zu nehmen.
Aber: macht das überhaupt Sinn? In der Regel haben die Gewerbetreibenden doch sowieso kein Geld und sind überschuldet. Und dann verlangt ihr auch noch Geld dafür? Wird die Gebühr denn den Erfahrungswerten zufolge überhaupt gezahlt?

Viele Grüße aus dem sonnigen Rheinland
4 23.05.2017 08:45 Christian Bülow ist offline E-Mail an Christian Bülow senden Beiträge von Christian Bülow suchen
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Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung

Moin

@Christian Bülow

unser Gebührenverzeichnis sieht für die Untersagungen eine Gebühr vor- von daher setzen wir auch immer eine Gebühr fest, die sich aber meist im unteren Bereich bewegt...natürlich haben sie recht und die Gebühr wird meist nicht bezahlt, aber ich hatte auch schon Fälle, wo sie bezahlt wurde...da hat der Gewerbetreibende sogar eingestanden, dass er Mist gebaut hat...

und wie heißt es so schön... wir sind nur für das Soll zuständig und nicht für das Ist.... unsere Stadtkasse muss sich dann kümmern... oft werden die Forderungen dann irgendwann niedergeschlagen...

ob das nun wirklich Sinn macht, sei einmal dahingestellt....

Sonnige Grüße zurück
5 23.05.2017 08:59 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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Viele Unternehmer wissen nicht, dass gerade durch das Finanzamt und die Krankenkassen Gewerbeuntersagungen wegen persönlicher Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden angeregt und durch das zuständige Gewerbeamt eingeleitet werden, wenn hohe Rückstände vorliegen beziehungsweise schleppende Zahlung erfolgte.
6 25.05.2017 17:01 Marillo ist offline E-Mail an Marillo senden Homepage von Marillo Beiträge von Marillo suchen
Emsland   Zeige Emsland auf Karte Emsland ist männlich
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Moin Moin

ich darf jetzt auch ein Verfahren gegen eine GmbH und dessen Geschäftsführer führen.

Ich bin gerade dabei die Anhörungen zu fertigen. Nur nochmal zur Klarstellung!!! Ich erlasse zwei Anhörungen einmal gegen die GmbH und dann gegen den Geschäftsführer.

Genauso verhält es sich dann mit der GU. Eine gegen die GmbH und eine gegen den Geschäftsführer.

Hat jemand von euch eine GU gegen einen Geschäftsführer bereist erlassen und kann mir diese eventuell zur Verfügung stellen?

Für eure Unterstützung bin ich sehr dankbar.

Gruß
7 14.08.2017 10:44 Emsland ist offline E-Mail an Emsland senden Beiträge von Emsland suchen
Petra Sauer Petra Sauer ist weiblich
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Hallo Emsland,

ich könnte eine Verfügung für den Geschäftsführer der GmbH zur Verfügung stellen.
Ich habe aber leider keine Kontaktdaten.

Einen schönen Feierabend in das Forenland.

Viele Grüße

Petra Sauer
8 14.08.2017 16:33 Petra Sauer ist offline E-Mail an Petra Sauer senden Beiträge von Petra Sauer suchen
K.Eckhof   Zeige K.Eckhof auf Karte K.Eckhof ist weiblich
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Guten Morgen,

auch wenn ich nicht danach gefragt habe, ich würde die Verfügung auch gern haben wollen.


Euch allen einen schönen Dienstag
9 15.08.2017 08:38 K.Eckhof ist offline E-Mail an K.Eckhof senden Homepage von K.Eckhof Beiträge von K.Eckhof suchen
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Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung

Moin
@ Emsland ... ich hätte ein Muster, aber keine Email-Adresse von Ihnen...

im Übrigen haben wir die Anhörung an die GmbH und den Geschäftsführer auch schon ein einem Schreiben gefertigt, wenn es nur einen Geschäftsführer in der GmbH gab...
10 15.08.2017 08:57 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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RE: Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung

Ich hätte auch gerne ein Muster...

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Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Sigi2910: 15.08.2017 09:26.

11 15.08.2017 09:25 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
Emsland   Zeige Emsland auf Karte Emsland ist männlich
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Moin Moin

und vielen Dank für eure Unterstützung.

Meine E-Mail Adresse ist
jens.hillebrand@papenburg.de
12 17.08.2017 08:41 Emsland ist offline E-Mail an Emsland senden Beiträge von Emsland suchen
elli
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Guten Morgen, könnte ich auch die Muster erhalten?

Schon mal vielen Dank vorab.

Grüße
13 21.08.2017 09:09 elli ist offline E-Mail an elli senden Beiträge von elli suchen
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Guten Morgen Elli,

ich könnte ein Muster zur Verfügung stellen. Ich habe allerdings keine E-Mail-Adresse.

Viele Grüße

Petra Sauer
14 21.08.2017 09:16 Petra Sauer ist offline E-Mail an Petra Sauer senden Beiträge von Petra Sauer suchen
BE-DE   Zeige BE-DE auf Karte BE-DE ist männlich
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Moin Moin von der D...

habe mal was in den Musterbescheid pool gestellt. Vielleicht hilft es oder ist zumindest ein Denkanstoß. Augen rollen

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der nächste Feierabend kommt bestimmt und immer schön munter bleiben Bye! von der D....
15 21.08.2017 16:46 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
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Themenstarter Thema begonnen von Jannes


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Das ist ja nicht zu fassen liebe Freunde aus der Exekutive.

Der Landmann/Rohmer schreibt ja unglaublich viel zum § 35. Und, es wird klar die Auffassung vertreten, dass man die GU (bei Antrag) gegen die juristische Person laufen lässt und erst einmal nicht gegen den Geschäftsführer.

Trotzdem halte ich in meinem speziellen Fall, der diesen Thread auslöste, auch den Geschäftsführer für sehr unzuverlässig. Eventuell betreibe ich also auch gegen ihn ein GU-Verfahren.
Aber, und jetzt kommt die Fallvariante: Er ist jetzt in eine andere Stadt gezogen, der Schlawiner.
Bin ich jetzt noch zuständig? Darf ich das Verfahren gegen ihn persönlich weiterbetreiben? Darf ich den Fall den Kollegen aus XXX aufs Auge drücken?

__________________
Gewerbeamt Zweibrücken
16 04.09.2017 13:49 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
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Wenn das Verfahren bereits begonnen wurde, gilt § 3 Abs. 3 VwVfG:

"Ändern sich im Lauf des Verwaltungsverfahrens die die Zuständigkeit begründenden Umstände, so kann die bisher zuständige Behörde das Verwaltungsverfahren fortführen, wenn dies unter Wahrung der Interessen der Beteiligten der einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens dient und die nunmehr zuständige Behörde zustimmt."
17 04.09.2017 13:53 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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Moin Moin von der D...
Wenn er dort auch wieder ein Gewerbe betreibt, dann würde ich das dem Kollegen mit freundlichen Grüßen übergeben. Wenn er dort kein Gewerbe ausübt, dann würde ich das Verfahren selbst zu Ende bringen. Augen rollen

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18 04.09.2017 13:53 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
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Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung

@ jannes:
wenn ich schon so viel Energie in den Fall eingebracht hätte, würde ich ihn auch zu Ende führen ... erfahrungsgemäß sind die anderen Behörden froh, wenn sie den Fall nicht übernehmen müssen und erteilen gerne die Zustimmung (diese nicht vergessen, sonst werden sie vom SRA daran erinnert... smile )
19 04.09.2017 14:14 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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RE: Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung

Moin Moin von der D...
Also wie immer in unserer Sparte: Es kommt darauf an und ist Einzelfall abhängig smile

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20 04.09.2017 15:47 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
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