Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung |
Jannes
Routinier
Dabei seit: 03.03.2010
Beiträge: 299
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.536.872
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung |
|
Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,
ich greife hier in einem neuen Thread noch mal das Thema das schon in Geheimakte Gesellschafter angeschnitten wurde auf:
Ich habe drei juristische Personen mit dem selben Geschäftsführer. Gegen eine dieser drei Firmen gibt es nun den Antrag auf Gewerbeuntersagung.
Tatsächlich haben sich viele Rückstände angehäuft. Noch einmal, und ich verspreche, es mir für die Zukunft und für alle Zeiten zu merken, gegen wen geht die GU? Gegen die natürliche Person des Geschäftsführers oder gegen die juristische Person? Oder gleich gegen beide?
Und dann, zweiter Schritt:
Wenn es gegen die natürliche Person geht, dürfen die beiden anderen juristischen Personen ja nicht mehr weitermachen. Was mache ich dann?
Eine Anhörung?
Dann ein Bescheid mit dem Inhalt, dass die eine Frist von zwei Wochen bekommen, damit die sich einen neuen Geschäftsführer suchen?
Mach ich da auch 500 € Gebühr oder nur 100 €, weil ich das zackzack abwickele?
Hör ich noch andere Stellen an?
Ist ja eigentlich unnötig, weil der GF ja definitiv nicht mehr agieren darf.
Deswegen auch mein Schlagwort mit der Kettenreaktion.
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
|
|
1
22.05.2017 15:03 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
SteBa
Haudegen
Dabei seit: 19.09.2012
Beiträge: 604
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.542.421
Nächster Level: 3.025.107
|
|
RE: Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung |
|
Bei einer juristischen Person mit eigener Rechtspersönlichkeit (z.B. GmbH) wird das Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 Abs. 1 GewO gegen die juristische Person eingeleitet.
Zeitgleich leitet man ein Verfahren nach § 35 Abs. 7a GewO gegen den Geschäftsführer ein.
Wenn die juristische Person sich als unzuverlässig erweist, dann GU-Verfügung nach § 35 Abs. 1 GewO. Wenn der GF auch unzuverlässig ist, dann gegen ihn eine GU-Verfügung nach § 35 Abs. 7a GewO.
Ist die juristische Person sauber, der GF nicht, dann Anhörung der juristischen Person, dass sie einen unzuverlässigen GF beschäftigt. Entweder sie entfernt diesen oder dessen Unzuverlässigkeit wird ihr angerechnet und dann das gleiche Spiel wie oben.
Ist nur die juristische Person unzuverlässig, der GF aber sauber, erfolgt die GU-Verfügung nach § 35 Abs. 1 GewO ausschließlich an die juristische Person und das Verfahren gegen den GF wird eingestellt.
Viele Grüße
SteBa
|
|
2
22.05.2017 15:13 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.383
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.063.158
Nächster Level: 10.000.000
|
|
Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung |
|
hallo
schließe mich im großen und ganzen meinem Vorredner an...
GU nach 35 GewO gegen GmbH und am besten auch gleich gegen GF nach § 35 Absatz 7a GewO, da der GF ja für die schlechte Geschäftsführung verantwortlich ist
und wenn du dann gegen den GF eine erweiterte GU ausgesprochen hast nach § 35 Absatz 7a GewO iVm § 35 GewO kannst du dies dem zuständigen Amtsgericht mitteilen....
dann sollte dies prüfen, ob er für die beiden anderen GmbH noch als GF fungieren kann (siehe § 6 GmbHG)
diese Verfahrensweise passt natürlich nur, wenn nur eine GmbH unzuverlässig ist...
wenn du alle drei GmbH überprüft hast und alle drei unzuverlässig sind, gibt es drei Untersagungen gegen die GmbHs und einen gegen den GF (vorausgesetzt es ist in allen dreien die gleiche Person und er alleiniger GF)
ach und zur Gebühr:
wir nehmen für die GmbH-Untersagung das doppelte wie für die GF-Untersagung, weil wir die Begründung ja in die Verfügung "rüber holen können"
der Bescheid an die GmbH wird ein paar Tage vorher verschickt und von daher verweisen wir in dem Bescheid an den GF auch darauf...
schönen Feierabend!
|
|
3
22.05.2017 17:05 |
|
|
Christian Bülow
Eroberer
Dabei seit: 27.09.2005
Beiträge: 69
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 466.297
Nächster Level: 555.345
|
|
RE: Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung |
|
Ich habe mal ne Frage zu den Gebühren:
Bei uns in NRW sieht unsere Gebührenordnung keinen Tarif vor, für eine Untersagung auch noch Gebühren zu nehmen.
Aber: macht das überhaupt Sinn? In der Regel haben die Gewerbetreibenden doch sowieso kein Geld und sind überschuldet. Und dann verlangt ihr auch noch Geld dafür? Wird die Gebühr denn den Erfahrungswerten zufolge überhaupt gezahlt?
Viele Grüße aus dem sonnigen Rheinland
|
|
4
23.05.2017 08:45 |
|
|
Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.383
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.063.158
Nächster Level: 10.000.000
|
|
Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung |
|
@Christian Bülow
unser Gebührenverzeichnis sieht für die Untersagungen eine Gebühr vor- von daher setzen wir auch immer eine Gebühr fest, die sich aber meist im unteren Bereich bewegt...natürlich haben sie recht und die Gebühr wird meist nicht bezahlt, aber ich hatte auch schon Fälle, wo sie bezahlt wurde...da hat der Gewerbetreibende sogar eingestanden, dass er Mist gebaut hat...
und wie heißt es so schön... wir sind nur für das Soll zuständig und nicht für das Ist.... unsere Stadtkasse muss sich dann kümmern... oft werden die Forderungen dann irgendwann niedergeschlagen...
ob das nun wirklich Sinn macht, sei einmal dahingestellt....
Sonnige Grüße zurück
|
|
5
23.05.2017 08:59 |
|
|
Marillo
Grünschnabel
Dabei seit: 04.07.2016
Beiträge: 2
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 15 [?]
Erfahrungspunkte: 5.650
Nächster Level: 7.465
|
|
Viele Unternehmer wissen nicht, dass gerade durch das Finanzamt und die Krankenkassen Gewerbeuntersagungen wegen persönlicher Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden angeregt und durch das zuständige Gewerbeamt eingeleitet werden, wenn hohe Rückstände vorliegen beziehungsweise schleppende Zahlung erfolgte.
|
|
6
25.05.2017 17:01 |
|
|
Emsland
König
Dabei seit: 04.05.2009
Beiträge: 753
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 4.098.579
Nächster Level: 4.297.834
|
|
ich darf jetzt auch ein Verfahren gegen eine GmbH und dessen Geschäftsführer führen.
Ich bin gerade dabei die Anhörungen zu fertigen. Nur nochmal zur Klarstellung!!! Ich erlasse zwei Anhörungen einmal gegen die GmbH und dann gegen den Geschäftsführer.
Genauso verhält es sich dann mit der GU. Eine gegen die GmbH und eine gegen den Geschäftsführer.
Hat jemand von euch eine GU gegen einen Geschäftsführer bereist erlassen und kann mir diese eventuell zur Verfügung stellen?
Für eure Unterstützung bin ich sehr dankbar.
Gruß
|
|
7
14.08.2017 10:44 |
|
|
Petra Sauer
Foren As
Dabei seit: 30.10.2007
Beiträge: 81
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 485.593
Nächster Level: 555.345
|
|
Hallo Emsland,
ich könnte eine Verfügung für den Geschäftsführer der GmbH zur Verfügung stellen.
Ich habe aber leider keine Kontaktdaten.
Einen schönen Feierabend in das Forenland.
Viele Grüße
Petra Sauer
|
|
8
14.08.2017 16:33 |
|
|
K.Eckhof
Routinier
Dabei seit: 13.10.2005
Beiträge: 260
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.753.000
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Guten Morgen,
auch wenn ich nicht danach gefragt habe, ich würde die Verfügung auch gern haben wollen.
Euch allen einen schönen Dienstag
|
|
9
15.08.2017 08:38 |
|
|
Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.383
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.063.158
Nächster Level: 10.000.000
|
|
Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung |
|
@ Emsland ... ich hätte ein Muster, aber keine Email-Adresse von Ihnen...
im Übrigen haben wir die Anhörung an die GmbH und den Geschäftsführer auch schon ein einem Schreiben gefertigt, wenn es nur einen Geschäftsführer in der GmbH gab...
|
|
10
15.08.2017 08:57 |
|
|
Emsland
König
Dabei seit: 04.05.2009
Beiträge: 753
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 4.098.579
Nächster Level: 4.297.834
|
|
|
12
17.08.2017 08:41 |
|
|
elli
Mitglied
Dabei seit: 28.05.2013
Beiträge: 31
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 122.705
Nächster Level: 125.609
|
|
Guten Morgen, könnte ich auch die Muster erhalten?
Schon mal vielen Dank vorab.
Grüße
|
|
13
21.08.2017 09:09 |
|
|
Petra Sauer
Foren As
Dabei seit: 30.10.2007
Beiträge: 81
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 485.593
Nächster Level: 555.345
|
|
Guten Morgen Elli,
ich könnte ein Muster zur Verfügung stellen. Ich habe allerdings keine E-Mail-Adresse.
Viele Grüße
Petra Sauer
|
|
14
21.08.2017 09:16 |
|
|
BE-DE
Kaiser
Dabei seit: 31.01.2006
Beiträge: 1.298
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.608.494
Nächster Level: 10.000.000
|
|
von der D...
habe mal was in den Musterbescheid pool gestellt. Vielleicht hilft es oder ist zumindest ein Denkanstoß.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
|
|
15
21.08.2017 16:46 |
|
|
Jannes
Routinier
Dabei seit: 03.03.2010
Beiträge: 299
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.536.872
Nächster Level: 1.757.916
Themenstarter
|
|
Das ist ja nicht zu fassen liebe Freunde aus der Exekutive.
Der Landmann/Rohmer schreibt ja unglaublich viel zum § 35. Und, es wird klar die Auffassung vertreten, dass man die GU (bei Antrag) gegen die juristische Person laufen lässt und erst einmal nicht gegen den Geschäftsführer.
Trotzdem halte ich in meinem speziellen Fall, der diesen Thread auslöste, auch den Geschäftsführer für sehr unzuverlässig. Eventuell betreibe ich also auch gegen ihn ein GU-Verfahren.
Aber, und jetzt kommt die Fallvariante: Er ist jetzt in eine andere Stadt gezogen, der Schlawiner.
Bin ich jetzt noch zuständig? Darf ich das Verfahren gegen ihn persönlich weiterbetreiben? Darf ich den Fall den Kollegen aus XXX aufs Auge drücken?
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
|
|
16
04.09.2017 13:49 |
|
|
Thomas Mischner
Moderator
Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.710
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.648.501
Nächster Level: 11.777.899
|
|
Wenn das Verfahren bereits begonnen wurde, gilt § 3 Abs. 3 VwVfG:
"Ändern sich im Lauf des Verwaltungsverfahrens die die Zuständigkeit begründenden Umstände, so kann die bisher zuständige Behörde das Verwaltungsverfahren fortführen, wenn dies unter Wahrung der Interessen der Beteiligten der einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens dient und die nunmehr zuständige Behörde zustimmt."
|
|
17
04.09.2017 13:53 |
|
|
BE-DE
Kaiser
Dabei seit: 31.01.2006
Beiträge: 1.298
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.608.494
Nächster Level: 10.000.000
|
|
von der D...
Wenn er dort auch wieder ein Gewerbe betreibt, dann würde ich das dem Kollegen mit freundlichen Grüßen
übergeben. Wenn er dort kein Gewerbe ausübt, dann würde ich das Verfahren selbst zu Ende bringen.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
|
|
18
04.09.2017 13:53 |
|
|
Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.383
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.063.158
Nächster Level: 10.000.000
|
|
Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung |
|
@ jannes:
wenn ich schon so viel Energie in den Fall eingebracht hätte, würde ich ihn auch zu Ende führen ... erfahrungsgemäß sind die anderen Behörden froh, wenn sie den Fall nicht übernehmen müssen und erteilen gerne die Zustimmung (diese nicht vergessen, sonst werden sie vom SRA daran erinnert...
)
|
|
19
04.09.2017 14:14 |
|
|
BE-DE
Kaiser
Dabei seit: 31.01.2006
Beiträge: 1.298
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.608.494
Nächster Level: 10.000.000
|
|
RE: Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung |
|
von der D...
Also wie immer in unserer Sparte: Es kommt darauf an und ist Einzelfall abhängig
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
|
|
20
04.09.2017 15:47 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 230.711 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.262.869
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|