Bewachungsgewerbe - Personalmeldungen kosten jetzt richtig Geld! |
Stadt Kassel*Fricke
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Bewachungsgewerbe - Personalmeldungen kosten jetzt richtig Geld! |
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Hallo zusammen,
habe gerade die aktuelle Ausgabe Nr. 14 vom 02.08.2006 des Gesetz-und Verordnungsblattes (GVBl.I) Hessen gelesen.
Durch die "Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung" vom 21.07.2006
ist - zumindest in Hessen - die Zuverlässigkeitsprüfung von Wachpersonen ab dem 16.08.2006 gebührenpflichtig (s. S. 444, Nr. 221203).
Gebührenrahmen: Zwischen 25 EUR und 55 EUR pro Zuverlässigkeitsprüfung.
Es würde mich mal interessieren, ob es andere Bundesländer auch schon umgesetzt haben.
Zum Beispiel in Sachsen-Anhalt, dem Land der Frühaufsteher (Werbeslogan), oder ob es wieder mal "Hessen vorn" heißt.
Über das Für und Wider einer Gebührenerhebung ließe sich auch unter Umständen im nicht-öffentlichen Forum trefflich diskutieren (falls es gewünscht wird).
oder
?
Viele Grüße aus Kassel
Frank
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1
08.08.2006 11:52 |
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Solon
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Hubert Steinmetz
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nix mit Hessen vorn
Wir Niedersachsen haben eine Gebühr nach AllGO zwischen 17,00 € und 76,00 € für die Überprüfung von gemeldeten Wachpersonen zu erheben. Und das schon eine ganze Zeit.
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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2
09.08.2006 09:36 |
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Solon
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Stadt Kassel*Fricke
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@ Hubert Steinmetz:
hätte ja sein können....
So oft schaue ich leider nicht über die -juristischen - Landesgrenzen.
Aber dafür gibt's ja auch dieses Forum.
Nehmt ihr auch Gebühren für die Untersagung der Beschäftigung von Wachpersonal?
Gruß
Frank F. aus K.
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3
09.08.2006 11:17 |
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Hubert Steinmetz
Routinier
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jau, dafür sind 50,00 € bis 350,00 € vorgesehen
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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4
09.08.2006 11:29 |
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Stadt Kassel*Fricke
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Bei uns kann das durchaus in ähnliche Dimensionen gehen,
da wir nach Zeitaufwand abrechnen.
Die Mindestgebühr beträgt mindestens 30 EUR.
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5
09.08.2006 11:37 |
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Hartmut Fries
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Hi aus Herzogenrath,
ihr glücklichen Hessen und Niedersachsen,
wir armen Nordrhein-Westfalen können zwar schon seit 2002 Gebühren erheben, aber nur 10,00 € und keine Gebühren für die Untersagung.
Herzliche Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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6
09.08.2006 11:45 |
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looewe
Grünschnabel
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Ist in Niedersachsen das Wort "Wachpersonen" wörtlich zu nehmen? Also die Gebühr pro Bescheid oder pro Person zu nehmen, denn die Unternehmen melden mehrere Personen auf einmal.
Was meint Ihr?
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7
15.02.2007 15:48 |
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ordnungsarnd
Mitglied
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RE: Bewachungsgewerbe - Personalmeldungen kosten jetzt richtig Geld! |
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Tach und
aus der Hauptstadt..
prima Einnahmequelle - aber in Berlin nicht durchzusetzen.
Zitat der Fachbehörde: "Eine Festsetzung von Gebühren würde nur
scheinbar zu Einnahmeerfolgen führen. Die Gebührenerhebung erfordert durch die Überwachung und Verbuchung des Zahlungseinganges erhebliche Kosten bei den Wirtschaftsämtern"
Verstehen kann man das nicht - wahrscheinlich geht es der Hauptstadt
finanziell gar nicht sooooo schlecht !!!!
Berlin bleibt doch Berlin
Schönes WE an alle
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8
16.02.2007 09:35 |
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Stadt Kassel*Fricke
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Meldung von Wachpersonal - Gebühren für... |
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und
aus Kassel!
Ich gehe schlichtweg davon aus, dass es sich um eine auf die jeweilige Personalmeldung bezogene Gebühr handelt.
D. h., dass für jede gemeldete Person diese Gebühr erhoben wird.
Letztendlich lässt sich dies auch aus der Begründung zur Schaffung dieses Gebührentatbestandes herauslesen. Nach diesen Ausführungen ist die Zuverlässigkeitsprüfung mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, da neben der Prüfung der vorgelegten Unterlagen (Vollständigkeit u. Plausibilität bei Arbeitgeber-Bescheinigungen/Beschäftigungsnachweisen) regelmäßig eine unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister anzufordern.
Da diese Tätigkeiten sich immer nur auf die einzelne Wachperson beziehen können, kommt m. E. auch nur eine auf die einzelne Wachperson bezogene Gebühr in Betracht.
@ordnungsarnd:
So kann man das von Seiten der Fachbehörde natürlich auch sehen.
Ich sehe vielmehr die Gefahr, dass bei zu hohen Gebühren das Personal garnicht mehr gemeldet wird.
Dass der Bewachungsunternehmer sich Endes damit u. U. gleich zwei Eigentore schießt, ist mir schon klar:
1. Gefahr der Entdeckung der unerlaubten Beschäftigung -> OWi -> Bußgeld
2. Beschäftigung von unzuverlässigem Personal ohne Wissen mit der Gefahr, dass im Dienst "was passiert".
Beides führt über kurz oder lang zum Erlaubniswiderruf.
Wie heißt es doch so treffend: (Melden und) Zahlen schafft Frieden
Grüße vom Fulda-Strand
Frank
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9
16.02.2007 09:54 |
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