looewe
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Bei meiner Rechercher, ob die Tätigkeit einer Reittherapeutin - ebenfalls tiergestützte Therapie - anmeldepflichtig ist oder unter die freien Berufe fällt, bin ich über diese Nachricht gestolpert.
Der benutzte Ausdruck "Gradwanderung" ist hier nicht übertrieben, wenn diese Frage richtig beantwortet werden soll.
Die online-dokumentation der Bundesagentur für Arbeit hat gutsortierte Berufsinformationen . Bei Reittheraupeutin ist Zugangsvoraussetzung die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Wenn das so wäre, dann spricht vieles für einen Heilhilfsberuf. Also Nachfrage beim Gesundheitsamt gestartet.
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