unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Suche » Suchergebnis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Zeige Beiträge 1 bis 17 von 17 Treffern
Autor Beitrag
Thema: Neues Forum
ordnungsarnd

Antworten: 11
Hits: 23.676
Neues Forum 07.10.2009 09:32 Forum: Gewerberecht


Moin und Tach aus Berlin,
habe ein neues Forum Portal (Gewerberecht) gesichtet...www.gewerberecht.de/gewerbeforum

Gruß aus der Hauptstadt
Thema: Beschäftigung von Wachpersonal
ordnungsarnd

Antworten: 2
Hits: 10.017
Beschäftigung von Wachpersonal 13.11.2008 11:21 Forum: Bewachungsgewerbe


Hallo und Moin aus der Hauptstadt

Ich hatte ein Security-Unternehmen (Bewacher) aufgefordert, mir seine bei ihm beschäftigten Wachleute zu melden. Der Bewacher teilte mir mit, dass er keine Mitarbeiter beschäftigt. Er bedient sich ausschließlich mit Mitarbeitern seiner Kooperationspartner (Subunternehmer).schimpf

Meine Frage ist folgende: Ist der Bewacher verpflichtet, mir die entsprechenden Subunternehmer zu melden????????

Danke
ordnungsarnd
Thema: Teiluntersagung
ordnungsarnd

Antworten: 0
Hits: 3.111
Teiluntersagung 05.11.2008 14:33 Forum: Gewerberecht


Moin und aus der Hauptstadt....

Folgende Problematik:
Aufgrund der dem Gewerbetreibenden erteilten Sondernutzungserlaubnis zur gewerblichen Nutzung öffentl. Straßenlandes für seinen Verkaufskiosk (zuletzt erteilt am 05.08.08, befristet bis zum 30.06.09) ist es ihm möglich, die hier angezeigte Gewerbetätigkeit „Verkauf von Presseerzeugnissen, Tabakwaren, Raucherzubehör, Schreibwaren, Süßwaren, verpackte Lebensmittel, Getränke aller Art (verschlossen), Bier, Wein, Spirituosen, Eis, Telefonkarten, Stehcafe ohne Alkoholausschank innerhalb zu den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten auszuüben. Diese Gewerbetätigkeit hat der Gewerbetreibende hier zum 01.07.07 ordnungsgemäß angezeigt.

In der Vergangenheit ist es wiederholt zu Beanstandungen (Ordnungswidrigkeiten) im Bereich des Kiosk gekommen. Diese wurden durch Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes festgestellt und dokumentiert. Hierbei handelt es sich um den unberechtigten Ausschank alkoholischer Getränke durch den Kioskbetreiber an eine bestimmte Personengruppe. Diese hält sich über einen längeren Zeitraum vor und in der unmittelbaren Umgebung des Kiosks auf und stört durch ihr Verhalten (Urinieren, Lärm, Abfall, Pöbeleien) die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Um die öffentl. Sicherheit und Ordnung wieder herzustellen, ist es unumgänglich den Verkauf alkoholischer Getränke zu unterbinden. Der Gewerbetreibende leistet mit seinem Verhalten dem Alkoholmissbrauch Vorschub. Alkoholmissbrauch liegt vor, wenn alkoholische Getränke im Übermaß verzehrt werden.

Da die Sondernutzungserlaubnis erneut am 05.08.08 erteilt wurde, ist ein Widerruf der Erlaubnis, bzw. ein nachträglicher Auflagenbescheid untunlich. Die Erlaubnisbehörde hatte die Möglichkeit, die Sondernutzungserlaubnis zu versagen. Die Gründe für eine entsprechende Versagung waren der Behörde hinreichend bekannt.

Als geringstes und mildestes Mittel sollten die Bestimmungen der Gewerbeordnung (§35 GewO) herangezogen werden. Gegen den Gewerbetreibenden sollte das Verfahren eingeleitet werden, ihm den Verkauf alkoholische Getränke jeder Art, aus seinem Kiosk heraus, ganz und zumindest bis zum Ablauf der Sondernutzungserlaubnis zu untersagen.

Zu der Untersagung ist die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO – anzuordnen.

Nach Ablauf der Befristung für die Sondernutzung am 30.06.09, ist zu entscheiden, ob eine weitere Sondernutzungserlaubnis erteilt werden kann, bzw. mit einer Auflage zu versehen ist.

Nun meine Frage: Ist diese Vorgehensweise sinnvoll und hat sie Bestand vor dem Verwaltungsgericht - Eure Einschätzung ist gefragt.
Danke
ordnungsarnd
Thema: Meldung von Wachpersonal
ordnungsarnd

Antworten: 2
Hits: 5.783
Meldung von Wachpersonal 14.02.2008 13:34 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo und aus Berlin,

Frage: müssen nicht ortsansässige Bewachungsunternehmen (Unternehmen eines anderen Bundeslandes) mir als Ordnungsbehörde, die in meinem Zuständigkeitsbereich tätig werdenden Wachleute vorab melden, wenn das Unternehmen bei mir eine unselbständige Zweigniederlassung unterhält ? Weißnicht Oder ist hierfür ausschließlich die Ordnungsbehörde der Hauptniederlassung zuständig ?

Vielen Dank für die HilfestellungDanke
ordnungsarnd
Thema: Bewachungsgewerbe - Personalmeldungen kosten jetzt richtig Geld!
ordnungsarnd

Antworten: 8
Hits: 3.506
RE: Bewachungsgewerbe - Personalmeldungen kosten jetzt richtig Geld! 16.02.2007 09:35 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Tach und Moin aus der Hauptstadt..
prima Einnahmequelle - aber in Berlin nicht durchzusetzen.
Zitat der Fachbehörde: "Eine Festsetzung von Gebühren würde nur
scheinbar zu Einnahmeerfolgen führen. Die Gebührenerhebung erfordert durch die Überwachung und Verbuchung des Zahlungseinganges erhebliche Kosten bei den Wirtschaftsämtern"

Kopfkratz Kopfkratz Kopfkratz Kopfkratz Kopfkratz Kopfkratz

Verstehen kann man das nicht - wahrscheinlich geht es der Hauptstadt
finanziell gar nicht sooooo schlecht !!!!
Berlin bleibt doch Berlin Applaus
Schönes WE an alle
Thema: alles Bäcker oder was...?
ordnungsarnd

Antworten: 4
Hits: 2.111
22.11.2006 14:19 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


...
nicht alle Einschätzungen die HWK und IHK vertreten müssen unbedingt richtig sein. Lassen wir mal das "unstrittig" weg.
Ich kann die Auffassung nicht teilen, bzw. melde hierzu meine Bedenken an. Dass ein Bäcker, der zu 50% seiner Waren, diese an Ort und Stelle zum Verzehr verkauft, keinen Meistertitel mehr benötigt, halte ich für nicht richtig.......
Thema: alles Bäcker oder was...?
ordnungsarnd

Antworten: 4
Hits: 2.111
alles Bäcker oder was...? 22.11.2006 12:42 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)



[denk]...ist...ist die Einschätzung richtgi oder falsch..

..Rücksprache mit IHK und Handwerkskammer ergab folgende unstrittige
Einschätzung:
Ein Gastronomiebetrieb (Gaststätte, Cafe) kann im Rahmen seiner Tätigkeit handwerkstypische Produkte (Kuchen, Torten) herstellen und an seine Gäste zum Verzehr an Ort und Stelle verkaufen (Sitzgelegenheiten). Dies stellt keine handwerkliche Tätigkeit und erfordert daher keine Ausbildung im Handwerk. Es liegt ebenfalls kein Handwerk vor, wenn die selbst hergestellten Erzeugnisse im Rahmen einer untergeordneten Tätigkeit zur Mitnahme nach hause verkauft oder ausgeliefert werden.

Von einem Handwerk ist jedoch auszugehen, falls der Verkauf zur Mitnahme nach hause und die Auslieferung zusammen 50% des Umsatzes des gesamtbetriebes erreichen oder überschreiten. In diesem Fall sind die Voraussetzungen für einen handwerksbetrieb zu erfüllen (Rolleneintragung).

Danke Applaus

Aufruf
Thema: Betriebsstätte
ordnungsarnd

Antworten: 2
Hits: 2.228
Betriebsstätte 29.08.2006 09:09 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin und Tach aus Berlin

Sachverhalt:

Ein Gewerbetreibener veranstaltet in angemieteten Räumen und in regel
mäßigen Abständen Ausbildungs- und Weiterbildungsseminare für das
Sicherheitsgewerbe (bundesweit !!!).
Der Gewerbetreibende ist in Niedersachen mit einem "Lehristitut" für
Sicherheitsausbildung ordnungsgem. angemeldet.

Muß der Gewerbetreibende die in Berlin und im übrigen Bundesgebiet befindlichen Schulungsräume als Betriebsstätte (unselbständige Zweig-
niederlassung) anmelden ?

Danke anbeten
Thema: Urteil des BvR vom 02.08.06
ordnungsarnd

Antworten: 1
Hits: 2.364
Urteil des BvR vom 02.08.06 10.08.2006 09:13 Forum: Spielrecht


Moin und Tach aus Berlin,

ganz interessant in Sachen Wettbüros ist folgende Adresse: Lesen

http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...1bvr267704.html

und tschüss....
Thema: elektonische Datenübermittlung
ordnungsarnd

Antworten: 2
Hits: 2.390
elektonische Datenübermittlung 20.12.2005 11:29 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Tach und Moin aus der Hauptstadt !

Auf der Homepage / Internetseite des Bundeszentralregisters habe ich
erfahren, dass die Möglichkeit (nach entsprechender Antragstellung) besteht, Anfragen und Mitteilungen an das Bundes-, bzw. Gewerbezentalregister per elektronischer Datenübermittlung vorzunehmen.
Gibt es Behörden unter uns, die bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch machen - wie sind die Erfahrungen hierzu ? Danke

Ich wünsche allen Forumteilnehmern ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start nach 2006

ordnungsarnd Polizei
Thema: Aufforderung zur Gewerbeanzeige - keine Reaktion
ordnungsarnd

Antworten: 10
Hits: 7.443
19.12.2005 11:44 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Tach und Moin aus Berlin,
den "Kumpel" würde ich als nicht zuverlässig einstufen - und ggf. eine
Zuverlässigkeitsüberürüfung veranlassen, bzw. ein Gewerbeuntersagungsverfahren schimpf gegen ihn einleiten - viel Spaß !

Gruß aus Berlin und frohe Weihnachten
Thema: Gesetze im Internet
ordnungsarnd

Antworten: 11
Hits: 5.596
02.12.2005 11:14 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Tach und Moin aus der hauptstadt..
Berliner Gesetze und Rechtsvorschriften guckst Du hier: Lesen
Landesrecht Berlin

Allen einen schönen 2. Advent wünscht ordnungsarnd

[m]EDIT 02.12.2005, 13:14 Uhr webmaster: Danke für den Link - hab ihn mal ein wenig angepasst. Kommt gleich in die Linksammlung[/m]
Thema: Gerüchteküche
ordnungsarnd

Antworten: 30
Hits: 21.626
Gerüchteküche 01.12.2005 13:29 Forum: Gaststättenrecht


Tach und Moin aus der Hauptstadt....
Hier gehen Gerüchte um, so wird wohl die Aufhebung des Gaststättengesetzes erwogen / Problemstellung: Durch das GastG ergeben sich langwierige Erlaubnisverfahren, die zu erheblichen Verzögerungen bei der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeiten führen.
Es wird ein erheblicher Verwaltungsaufwand der Genehmigungsbehörden sowie anderer am Genehmigungsverfahren zu beteiligender Behörden und Institutionen, z. B. örtliche IHK, Fi-nanzämter, verursacht.
Nach Änderung des GastG zum 1. Juli 2005 ist nur noch der Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank erlaubnispflichtig. Das Erlaubnisverfahren verursacht trotzdem erheblichen Verwaltungsaufwand und ist z. T. mit hohen Kosten für den Gewerbetreibenden verbunden.
schimpf schimpf schimpf

Lösungsvorschlag: Aufhebung des Gaststättengesetzes.
Parallel zur Aufhebung des GastG sollte das Gaststättengewerbe in den § 38 Abs. 1 GewO als überwachungsbedürftiges Gewerbe aufgenommen werden. Die Aufhebung des GastG wird deshalb für vertretbar und zumutbar gehalten, weil auch weiterhin die Schutzfunktion bei Anwendung der Vorschriften der GewO erhalten bleibt. Insbesondere unzuverlässige Personen könnten über die §§ 38 Abs. 1 und 35 GewO von dieser und anderen gewerblichen Tätigkeiten ferngehalten werden. Darüber hinaus könnten Regelungen zum Unterrichtungsverfahren und zur Gestattung von gastgewerblichen Tätigkeiten aus besonderem Anlaß in die GewO aufgenommen werden.

Da wir alle von einer solchen Neuregulung betroffen wären, will ich dieses Gerücht weiterverbreiten. Was haltet ihr von diesem Vorschlag?
Kopfkratz
M.f.G.
ordnungsarnd
Thema: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
ordnungsarnd

Antworten: 0
Hits: 3.116
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 28.11.2005 10:28 Forum: Spielrecht


Pressemitteilung

Tach und Moin aus der Hauptstadt

für alle Spielsüchtigen unter uns hier etwas Nützliches
muß ich mir
merken


Nr. 61/2005: BVerwG 6 C 8.05 und 9.05

Fun-Games ohne Bauartzulassung nicht erlaubt

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute eine Entscheidung zur gewerberechtlichen Bewertung sog. Fun-Games getroffen. Diese sind ähnlich wie herkömmliche Geldspielgeräte aufgemacht, werden aber nicht mit Geldmünzen, sondern mit Spielmünzen, sog. Token, oder über aufladbare Speicherchips bespielt. Sie ermöglichen eine Rückgewähr lediglich bis zur Höhe der für Token oder die Chipaufladung entrichteten Beträge. Nach dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind Fun-Games als Geldgewinnspiele anzusehen und dürfen in Ermangelung einer dafür erforderlichen Bauartzulassung nicht in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen aufgestellt werden.
Zugleich hat das Gericht entschieden, dass die Gewährung von Geld oder Gutscheinen nach Ablauf einer Stunde Spielzeit an einem Geldspielgerät unzulässig ist, weil dadurch das Weiterspielen angeregt wird, obwohl die Spieler nach Ablauf dieses Zeitraums Gelegenheit erhalten sollen, sich über ihr Spielverhalten Rechenschaft abzulegen.
BVerwG 6 C 8.05 und 9.05 – Urteile vom 23. November 2005

Viel Spaß bei der Arbeit - trotz Kälteeinbruch
Thema: Teledienstgesetz
ordnungsarnd

Antworten: 1
Hits: 1.477
Teledienstgesetz 15.11.2005 11:08 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Mahlzeit, Moin aus Berlin,

Jeder Betreiber einer Homepage, der als Anbieter von Waren oder Dienstleistungen auftritt, hat auf seiner Homepage eine "Anbieterkennzeichnung" gemäß Teledienstgesetz anzubringen.

In jedem Fall muß der Name eines Verantwortlichen und die vollständige Postanschrift enthalten sein.

Klare Vorgabe ist, daß vom Anbieter/Betreiber der Homepage zu nennen ist:
der Name der Firma (falls es die Website einer Firma ist)
der Name des Verantwortlichen (z.B. Geschäftsführer oder Betreiber)
die vollständige Postanschrift
Die Kennzeichnung selbst muß nicht auf der Haupt-Indexseite erfolgen, sie kann auch unter einem deutlich sichtbaren Menüpunkt, etwa unter dem Begriff "Kontakt", "Info", "Über uns" oder "Impressum" auf der Website enthalten sein.

Ich bin hier zuständig für Zuwiderhandlungen nach dem Teledienstgesetz (neue Aufgabe) und mich würde mal interessieren, ob
andere Kollegen bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt haben ? Danke
Thema: freiberufliche, künstlerische Tätigkeit
ordnungsarnd

Antworten: 3
Hits: 4.054
freiberufliche, künstlerische Tätigkeit 02.11.2005 11:34 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


eine gute Hilfestellung Party2 bietet folgende Adresse:

http://www.rhein-neckar.ihk24.de/MAIHK24...reie_Berufe.jsp
Thema: ruhendes Gewerbe
ordnungsarnd

Antworten: 2
Hits: 12.019
ruhendes Gewerbe 02.11.2005 10:44 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Tach und Moin aus der Hautstadt

Folgende Situation: Ein Gewerbetreibender meldet sich bei mir und will
seine anzeigepflichtige Gewerbetätigkeit "ruhend melden"(Dauer 1 Jahr). Ein "ruhendes Gewerbe", bzw. eine solche Anzeige ist aber nach der Gewerbeordnung nicht vorgesehen. Ich bitte ihn das Gewerbe doch abzumelden - und falls es wieder begonnen wird, entsprechend anzumelden. Dieser Bitte kommt der Bürger jedoch nicht nach. Ist in diesem Fall die Einleitung eines entsprechenden Bußgeldverfahren gerechtfertigt?

Vielen Dank Danke für die Tipps und einen schönen Arbeitstag
Zeige Beiträge 1 bis 17 von 17 Treffern

Views heute: 419.052 | Views gestern: 396.705 | Views gesamt: 890.601.781


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 46 | Gesamt: 0.108s | PHP: 99.07% | SQL: 0.93%