Eröffnung einer Tankstelle |
Cornelia Lange
Jungspund
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Eröffnung einer Tankstelle |
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Ich bin´s mal wieder, die kurze Lange aus Löhne.
Diesmal ist mein Thema nicht ganz so interessant, jedoch benötige ich auch hier euer Fachwissen.
Folgender Sachverhalt: Aus der Tageszeitung konnte ich entnehmen, dass eine Spedition aus Löhne eine neue Tankstelle auf ihrem Grundstück errichten will. Diese Tankstelle soll dann nur für andere Speditionen oder sonstige Gewerbetreibende zur Verfügung stehen. Bis dahin habe ich mit dieser Situation noch kein Problem, denn gernerell müssen Tankstellen gewerberechtlich angemeldet werden.
Jetzt ergibt sich jedoch folgende Situation, denn die Firma hat als Gewerbegegenstand "Handel mit Mineralölen und Mineralölprodukten als auch ein Speditions- und Logistikbetrieb". Muss die Firma denn nun noch zusätzlich den Gewerbegegenstand um Tankstelle erweitern oder wäre das damit abgedeckt?
Muss das Bauordnungsamt oder das Umweltamt mit einbezogen werden?
Wie muss ich denn jetzt vorgehen?
Gruß aus Löhne
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1
02.08.2006 09:29 |
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Solon
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Klaus Wrede
Eroberer
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RE: Eröffnung einer Tankstelle |
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aus'm Sauerländle....
also langer (W)Rede kurzer Sinn:
Bauordnung: ja, da ist bestimmt ne Baugenehmigung fällig, weil es ja so Sachen wie
Brandschutz (z.B. Feuerlöscheinrichtungen, Absperrhähne) gibt
Umweltamt: ja, falls diese nicht vom Bauamt beteiligt werden, weil es ja so Sachen wie
Umweltschutz gibt (z.B. muss die Standfläche wasserdicht versiegelt sein, der
Tank muss doppelwandig ausgeführt sein, damit nix vom Sprit ins Erdreich
dringt)
Gewerbeummeldung: ja, da der Betrieb einer Tanke ja auch Zusatzleistungen beinhaltet (z.B. der Bierverkauf als Reisebedarf, usw.)
Gruß
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Klaus Wrede: 02.08.2006 11:15.
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2
02.08.2006 11:14 |
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Solon
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Schwarzer
König
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RE: Eröffnung einer Tankstelle |
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Frau Lange
Kann es sein, dass die Firma bereits eine solche Tankstelle auf dem Grundstück besitzt und diese nur erweiteren /modernisieren will? Dann würde ich eher nichts machen.
Sofern die Anlage ganz neu und entsprechend aufgemotzt (Shop) wird, käme allenfalls eine Ummeldung wegen Erweiterung der Tätigkeit (Betrieb einer Tankstelle für...) in Betracht.
Interessant ist das für die Bauaufsicht, wie Herr Wrede schon ausgeführt hat.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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3
02.08.2006 11:25 |
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Puz_zle
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RE Eröffnung einer Tankstelle |
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aus Thüringen und schönen Gruß nach Löhne!
da Benzin, Diesel & Co. typische Mineralölprodukte sind, würde ich eine Anzeigepflicht für die Eröffnung der Tankstelle verneinen. Sofern jedoch auch diese Tankstelle einen kleinen Supermarkt-Charakter erfährt
, wäre natürlich der Einzelhandel mit "Reisebedarf" usw. anzeigepflichtig...
Die Einbeziehung von Bauordnungs- sowie Umweltamt ist richtig und wichtig, wie schon Kolleg. Wrede ausführte!!
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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4
02.08.2006 11:26 |
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Antonia Thien
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RE: RE Eröffnung einer Tankstelle |
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Hi,
da zur Beteiligung des Bau- und Umweltamtes alles gesagt ist, beschränke ich mich auf den gewerberechtlichen Teil:
Ich sehe das ganz genauso wie der Kollege Puz.zle. Eine Tankstelle ist nichts anderes als ein Handel mit Mineralölen und Mineralölerzeugnissen (nicht mehr und nicht weniger). Also besteht hier keine zusätzliche Anmeldepflicht.
Sollte zusätzlich zur Tankstelle ein Shop betrieben werden, ist dieser natürlich anzeigepflichtig, weil er nicht vom Tankstellenbegriff umfasst wird.
Schöne Grüße
A. Thien
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5
02.08.2006 11:39 |
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Cornelia Lange
Jungspund
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Themenstarter
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Habe gerade mit unserem Bauamt telefoniert. Die Firma hat bereits seit Jahren Zapfseulen, da sie ja mit Mineralölen (Rapsöl, Diesel usw.) handelt. Es ist hier noch unklar, ob weiterhin nur die Zapfseulen in Betrieb genommen werden, oder ob vielleicht sogar ein Verkauf von sogenanntem Reisebedarf, Getränken und Lebensmitteln, wie bei anderen Tankstellen, stattfindet.
Wenn nur die Zapfseulen betrieben werden, bräuchte die Firma also keine Gewerbeummeldung vornehmen. Ist das korrekt? Im Landmann/Rohmer zu § 10 Rdnr. 12 habe ich etwas gefunden, was zu meinem Fall passen könnte, wonach Mineralölkonzerne auf ihren Grundstücken eine Tankstelle errichten können und deshalb gewerberechtlich nichts zu beanstanden ist.
In der Tageszeitung steht auch noch, dass die Tankstation 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche geöffnet hat. Wie ist damit umzugehen? Ändert sich dadurch an der Situation etwas?
für eure Unterstützung.
Gruß aus Löhne
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02.08.2006 12:07 |
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Antonia Thien
König
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Hi,
Tankstellen dürfen gem. § 6 I Ladenschlussgesetz an allen Tagen während des ganzen Tages geöffnet sein.
An Werktagen während der allg. Ladenschlusszeiten und an Sonn- und Feiertagen dürfen nach Abs. 2 allerdings nur Ersatzteile (soweit zur Herstellung der Fahrbereitschaft erforderlich) sowie Betriebsstoffe und Reisebedarf verkauft werden.
Also, wenn nur die Tankstelle betrieben wird, dann kann diese ohne zusätzliche Anmeldung rund um die Uhr betrieben werden. Wenn ein Shop zusätzlich betrieben wird, dann greift § 6 II.
Viele Grüße
A. Thien
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7
02.08.2006 12:22 |
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