2011-12 Anzeige beim Bundeskartellamt iS GSG-Quote |
gmg
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo John,
ich persönlich kenne kein Gewerbe, welches eine schlechtere Buchhaltung hat als Eures.
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Das spricht jetzt nicht für Dich, Meike.
Okay, kann ich verstehen.
Du kennst wahrscheinlich nur die Buchhaltung dieser Branche.
Ich kenne jede Menge Gewerbe, die eine "wesentlich schlechtere Buchhaltung haben".
Allerdings bin ich natürlich bei der Kernaussage bei Dir.
Die Buchhaltung der Geräte entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben, die seit mittlerweile mehr als 10 Jahren bestehen (§§ 146, 147 AO, GobS, GdPdU etc.).
Sehr schön dargestellt im Schreiben des BMF vom 26.11.2010 zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften (Az. IV A 4 - S 0316/08/100004-07).
Grüße
__________________ gmg
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41
31.01.2012 21:32 |
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Solon
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Solon
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Meike
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Hallo gmg,
ich kenne mich auch gut mit "Zettelbuchhaltung" aus, so dass ich zu der Aussage stehe.
Und was tatsächlich möglich wäre, weiß ich auch.
Und genau das ist es, was mich so ärgert.
Es wäre vollkommen problemlos möglich eine ordnungsgemäße und sichere Buchhaltung zu erhalten,
die in jeder Hinsicht, d.h. zum Nutzen der Aufsteller und der Rechtssicherheit (Fiskalinteresse), d.h. kriminalpräventiv für alle
sich auswirken würde.
Die Verweigerungshaltung in diesem Bereich ist für mich vollkommen unlogisch, es sei denn man "braucht" eine schlechte Buchhaltung!
VG
Meike
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43
01.02.2012 05:04 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von gmg
Hallo jasper,
wer könnte denn wohl für das "VDAI-Druckprotokoll" verantwortlich zeichnen??
Andere Frage:
In welcher Stadt steht der Kölner Dom?
Grüße |
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Deine Frage dürfte leicht eindeutig zu beantworten sein.
Bzgl. meiner Frage dürfte es hingegen 2 Möglichkeiten geben:
a) die PTB
b) die Automatenaufsteller
was meinst Du?
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44
01.02.2012 07:54 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von jasper
Bzgl. meiner Frage dürfte es hingegen 2 Möglichkeiten geben:
a) die PTB
b) die Automatenaufsteller
was meinst Du? |
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Ich sehe natürlich - wie Du es ja auch erwartest - mehr, als Deine zwei vorgegebenen Möglichkeiten.
Grüße
__________________ gmg
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45
01.02.2012 21:43 |
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jasper
Kaiser
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@gmg
welche Alternativen sollten es Deiner Meinung noch gegen? Ich lerne gerne dazu!
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46
02.02.2012 15:01 |
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Guenter
Tripel-As
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RE: 2011-12 Anzeige beim Bundeskartellamt iS GSG-Quote |
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Um noch einmal zum Ursprünglichen Thema zurückzukommen.
Die Ausschüttung der Geräte wäre ein Ansammlung von Zahlen, die dem Aufsteller nicht helfen.
Wenn ein Aufsteller eine Halle einrichtet, könnte er berücksichtigen, welche Geräte an seinem Standort gefragt sind, und er könnte berücksichtigen, mit welchem Stundenverlust er rechnen kann. Der Stundenverlust ist aber kein fester Wert. Er ist ein Erfahrungswert und hängt auch vom Verhalten der Kunden ab.
Welche Geräte stellen Gauselmann und Novomatic in ihren Hallen auf? Möglichst Geräte aus der eigenen Produktion, was verständlich ist, man muß die Konkurrenten ja nicht unbedingt fördern. Ja nach Region, Lage, und Größe der Halle gibt es einen mehr oder weniger kleinen Anteil von Geräten der Konkurrenz.
Die Hallen der Schmidt-Gruppe müssen Geräte aufstellen, die nicht aus dem eigenen Hause stammen. Ohne Geräte von Novomatic und AdP würden die Hallen nicht laufen.
Die Chefs der Automatencasinos haben Listen mit Ausschüttungen. Aber was nutzt Ihnen das? Ein beliebtes Gerät macht Kasse. Unbeliebte Geräte nicht. Bei manchen Geräten können sie die Ausschüttung vielleicht sogar einstellen. Auch das bringt nichts. Unbliebte Geräte bleiben unbeliebt, und bei den beliebten Geräten sollte man möglichs nichts verändern.
In meiner Region gibt es eine Spielhalle einer kleinen Kette. Die Halle ist wirklich gut gelungen. Ein paar Bally-Geräte, der Rest etwa zur Hälfte AdP und Novomatic. Die Konzessionen sind thematisch gestaltet. Fototapete, und Dekogegenstände. Und Sicherheitsvorkehrungen, die Novomatic und Merkur in den Schatten stellen. Die Geräte sind dieselben, wie bei der Konkurrenz. Ob da jemand die Ausschüttungen kennt, weiß ich nicht. Es nutzt eh nichts, da sich dabei die Geräte kaum unterscheiden. Aufgestellt wird, was bei den Kunden ankommt.
Einziger Vorteil, den der Besitzer vielleicht anderen Aufstellern gegenüber hat: Er hat genug Geld, um abzuwarten, bis sich die Halle von selbst trägt, und Profit abwirft.
Was der UAVD mit seiner Klage bezweckt, weiß ich nicht. Vielleicht klagt er ja auch nur, weil ein Verband etwas machen muss, sonst bräuchte man ja keinen Verband.
Günter
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47
03.02.2012 00:11 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Günter,
Du bist leider sehr in der Theorie gefangen.
Hast Du denn die Möglichkeit außerhalb der Messe "nachzukaken".
Wäre vielleicht für Deine Studien (Du scheinst Dich wirklich intensiv damit zu beschäftigen) ganz hilfreich.
VG
Meike
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48
03.02.2012 04:51 |
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jasper
Kaiser
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RE: 2011-12 Anzeige beim Bundeskartellamt iS GSG-Quote |
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@Günter
Du bist fernab von jeglicher Realität – warum Du Dich da so fest gebissen hast wirst Du sicherlich am besten Wissen.
Das kleine 1x1 des Glücksspiels:
Jedes Glücksspiel besteht nun mal aus den Faktoren Gewinn (für den Spieler) und Verlust (für den Spieler). Das prozentuale Verhältnis zwischen diesen beiden Faktoren ergibt die Auszahlquote (AQ) und zwar nach einer bestimmten Anzahl von bezahlten Spielen
Solltest Du in der Lage sein das Grundsätzliche am Glücksspiel verstehen zu wollen ober zu dürfen, dann gibt doch mal unter „SUCHEN“ den Begriff Auszahlquote ein, Du wirst einige interessante Beiträge darüber finden, die Dir das Verstehen leichter machen, wie z.B.:
http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=5272&hilight=Lukrativ
http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=5140&hilight=auszahlqu
ote
http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=9243&hilight=auszahlqu
ote
Alles eine Frage von fairem, transparentem und ganz wichtig, kontrollierbarem Wettbewerb von Glückpielbetreiber untereinander. - Sollte das nicht auf Deiner Agenda stehen, dann bist Du hier falsch, den hier geht es nur um legales Glücksspiel.
Wenn Du wirklich meinst, dass
"der einziger Vorteil, den der Besitzer(!) vielleicht anderen Aufstellern (Eigentümer!!) gegenüber hat, dass er genug Geld hat, um abzuwarten, bis sich die Halle von selbst trägt, und Profit abwirft",
dann solltest Du Dich mal ernsthaft fragen, warum der Eine das Geld zum warten hat und der Andere nicht. - Der Eine, der das Geld hat, ist jedoch nicht selten der Gerätehersteller (Besitzer!) in seiner Funktion als sog. „Hersteller-Aufsteller“.
Aber das wird in Deinen Augen sicherlich nur reiner Zufall oder reines Glück sein.
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03.02.2012 06:32 |
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Guenter
Tripel-As
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Wenn Du, Jasper, Dich mit Geldspielgeräten so weit beschäftigen würdest, dass Du Dir irgendwann sagst, ok, eigentlich habe ich jetzt alles verstanden, würden Dir Bemerkungen, wie ich sie gerade bekommen habe, auch auf den Keks gehen.
Ich brauche keine Anerkennung, ich will mich hier im Forum auch nicht behaupten. Wenn man mit Ausschüttungswerten nichts anfangen kann, dann ist das eben so. Einem Mathematiker würde das sofort klar sein. Eine Gegendarstellung ist einfach nur müßig.
Jeder Aufsteller wird die Erfahrung gemacht haben, das seine Geräte Daten auswerfen, die sie unberechenbar erscheinen lassen. Jeder Aufsteller wird die Erfahrung gemacht haben, dass die Summe seiner Geräte Kasse macht.
Wenn Du einfach einmal annimmst, alle Deine Geräte würden von 10 eingesetzten Punkten etwa 9 als Gewinn zurückgeben, hast Du den Kern der Geräte verstanden. Darüber hinaus gibt es keine zuverlässigen Zahlen. Es gibt keinen Stundenverlust, und die exakten Ausschüttungswerte geben nur einen Rahmen, in dem die Geräte arbeiten, die wirklich interessanten Werte sind Erfahrungswerte, die sich aus der Praxis ergeben.
Jetzt bekomme ich Antworten, ich sei ein Theoretiker, der die Praxis nicht kennt. Mir kommt das absurd vor. Ich würde sagen, ich bin Praktiker, der die Theorie verstanden hat, und schlage mich jetzt mit Menschen herum, die das nicht getan haben.
Günter
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03.02.2012 10:31 |
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gmg
Foren Gott
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Themenstarter
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Merke:
Unsere gemieteten o. geleasten Glücksspielgeräte haben eine durchschnittliche Auszahlung (AQ) von 90%
Das heißt der Spieler muss einen Euro 10 mal ins Gerät einschmeißen bis der Euro in der Gerätekasse verbleibt.
Bei 10.000 € Einwurf sind das 9.000 € Auswurf und es bleiben 1.000 € in der Kasse.
Das sind die Regeln die für alle Aufsteller gleich gelten!
Wer findet den vollständigen Beitrag zu dem vg. Zitat ??
Grüße
PS:
Bin bei Dir, Guenter !
__________________ gmg
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03.02.2012 10:42 |
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Guenter
Tripel-As
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Der ganze Geldtransfer spielt zuerst einmal keine Rolle.
Ich spiele mit den Punkten. Bei 10 Punkten Einsatz und einer Ausschüttung von 90% bekomme ich mit dem Betätigen der Starttaste im Mittel 9 Punkte als Gewinn zurück, ein Punkt fehlt, das ist der Gewinn des Aufstellers.
Vor 2006 kostete ein Spiel 20 Cent Einsatz, und ich bekam im Mittel mindestens 12 Cent zurück, 8 Cent fehlten, das war der Gewinn de Aufstellers.
Heute kann ich schneller spielen, es passen zeitlich 4 Spiele in ein Spiel, wie es vor 2006 war. Ich verliere im Mittel 4 Punkte (4x1 Punkt), während es vor 2006 8 Cent waren. Bei 5 Punkten Einsatz wären es sogar nur 2 Punkte (4x0,5 Punkte). Bei 20 Punkten Einsatz komme ich auf 8 Punkte (4x2 Punkte) Verlust, denselben Wert, wie vor 2006.
Entsprechend sind 5 und 10 Punkte Einsatz für den Aufsteller uninteressanter. Bei diesen Einsätzen macht man auch Gewinn, im Wesentlichen sind diese Einsätze aber Service am Kunden.
Jedes Spiel mit Punkten führt im Mittel zu einem Verlust und damit zu einem Gewinn des Aufstellers. Der Kunde wandelt eine Geldsumme in Punkte um, spielt damit, und wandelt im Mittel eine geringere Anzahl von Punkten in Geld um. So arbeiten die Geräte. Mehr ist da nicht dran.
Die Ausschüttung, die man in Erfahrung bringen könnte, würde das Verhältnis durchschnittlich gewonnene Punkte / Punkteeinsatz ausdrücken. Stundenverluste erfährt man dadurch nicht.
Günter
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Guenter: 03.02.2012 11:23.
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03.02.2012 11:19 |
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