Kosten bei Liberalisierung |
Meike
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Kosten bei Liberalisierung |
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Hallo zusammen,
in jeder Buchhaltung findet man ein Haben und ein Soll, eine Einnahme- und eine Ausgabeseite, nur wenn man die aktuellen Diskussionen zum Glücksspielstaatsvertrag verfolgt, scheint es nur Mehreinnahmen zu geben.
Aber man sollte sich auch vorrechnen was eine mögliche Liberalisierung des Glücksspielmarktes den Staat, die Bürger kostet.
Mit welchem Anstieg von Straftaten ist z.B. zu rechnen
Nehmen wir eine einfache berechenbare Größe, die Raubüberfälle.
In der PKS des BKA ist dies für jedermann nachlesbar
http://www.bka.de/DE/Publikationen/Poliz.../pks__node.html
Während die Fallzahlen der Raubstrafaten von 2005 bis 2010 kontinuierlich rückläufig sind, d.h. bundesweit von 54.841 auf 48.166
findet man beim Raub auf Spielhallen einen absolut gegenläufigen Trend.
2005 wurden bundesweit insgesamt 402 Raubstraftaten mit dem Tatort Spielhalle registriert und 2010 waren es bereits 1231.
Zu derartigen Fallgrößen muss man immer auch die Anzahl der betroffenen Örtlichkeiten sehen, um das Ausmaß besser abschätzen zu können.
http://www.automatenwirtschaft.de/downlo...ng-Truemper.pdf
Wenn man hier also nachlesen kann, dass den 1231 Raubstraftaten insgesamt 8295 Spielhallenstandorte gegenüber stehen, ist das Ausmaß der Betroffenheit deutlich, d.h. in der Überschlagsrechnung wurde jeder 7. Spielhallenstandort Tatort eines Raubüberfalls.
Was wird es also zukünftig bedeuten, wenn man nicht mehr die überschaubare Anzahl von 8295 Spielhallenstandorte hat, sondern hinzu noch z.B. 200.000 Standorte für private Sportwettvermittlung kommen.
Wer glaubt, dass ich hier eine übertriebene Anzahl gewählt habe, sollte sich alleine die Anzahl von Lottoannahmestellen im eigenen Bundesland anschauen, denn diese - glaubt man der FAZ vom heutigen Tag- werden sich auch alle um eine Sportwettlizenz bemühen.
Nimmt man also die 200.000 potentiellen Sportwettbürostandorte kann es hier zu einem bundesweiten Anstieg von Raubstraftaten in Gesamthöhe von 28.571 kommen.
Ein Raub belastet aber nicht nur die Polizei vor Ort arbeitstechnisch, sondern auch die Justiz, die Versicherer und maßgeblich die Menschen, die als Angestellte vor Ort betroffen sind oder zufällig als Kunden mit betroffen werden.
VG
Meike
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25.10.2011 06:44 |
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Solon
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Meike
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Hallo zusammen,
auch die Kommunen werden eine enorme finanzielle Belastung tragen müssen durch die angedachten Änderungen.
Schauen wir uns zuerst einmal die Personalkosten an:
Für ca. 50 Spielhallenstandorte ist für die administrative "Betreuung", Annahme und Abarbeiten von Anwohner-, Angehörigenbeschwerden, Kontrollen vor Ort etc. ca. 1 Mitarbeiter zu rechnen, welcher im Schnitt Personal- mit Personalnebenkosten/Pensionsrücklage, Fortbildungskosten, Vertretungsfallkosten von ca. 60.000,-€ p.A. zu berechnen ist.
Wenn nun noch 50 Sportwettvermittlungen hinzu kommen, müssen auch diese abgearbeitet werden.
Erschwerend hinzu kommen werden aber noch die illegalen Sportwettvermittlungen, die schließlich nicht abnehmen, nur weil einige andere jetzt legal vertreiben dürfen, denn die Illegalen werden immer bessere Quoten anbieten können als die Legalen.
Also müsste man mindestens Personalkosten in Höhe von 60.000,-€ p.a. hinzu rechnen.
Auch werden die Prozesskosten / Anwaltskosten und die damit einhergehende Belastung des Rechtsamts der Kommune enorm steigen, denn der Gesetzgeber möchte es zwar allen "recht" machen, aber die Problematiken wurden weder systematisch auf-, geschweige denn abgearbeitet, was sich bereits bei den sogenannten nicht näher ausformulierten "Härtefallregelungen" für die Spielhallenkonzessionen zeigt.
Auch werden demnächst für jede Kommune die Kosten im Bereich der Gutachten, Städtebauplanung enorm steigen, denn das Ablehnen von kleinen, ca. 50 qm großen Vergnügungsstätten ist problematisch in Kerngebieten. Wer seine Stadt attraktiv für Familien mit Kindern, ältere Menschen und andere Unternehmen, die nicht aus dem Glücksspielbereich stammen, gestalten möchte, wird demnächts viel Geld in die Hand nehmen müssen.
- Geld was in vielen Kommunen aktuell nicht vorhanden ist -
Hinzu kommen die Problematiken der mehr aufgestellten Geldspielgeräte, denn wenn der konzessionierte Pferdebuchmacher als geeignete Örtlichkeit im Sinne der SpielV angesehen wird, warum dann nicht der konzessionierte Sportwettvermittler. Dazu macht auch der Glücksspielstaatsvertrag keine Aussge, wie auch nicht zur Problematik der Gaststätte.
Denn gem. §21 dürfen zwar keine Sportwetten in einem Gebäudekomplex mit Spielhalle oder Spielbank vermittelt werden, aber bei den sogenannten Vollgaststätten sieht der Gesetzgeber offenbar keine Problematik.
Bei einer einfachen Überschlagsrechnung der o.a. Kosten, wird eine mittelgroße Stadt im Jahr mit mindestens 200.000,-€ an Mehrausgaben alleine für den Bereich Ordnungsamt, Planungsamt und Rechtsamt rechnen müssen, oder sieht dies jemand anders?
Eine bundesweite Berechnung, nehmen wir 1600 Kommunen, mit den durchschnittlichen Kosten 200.000,-€ bedeutet für die Kommunen Mehrausgaben in Höhe von 320 Mio Euro jährlich.
VG
Meike
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2
26.10.2011 08:49 |
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Solon
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Meike
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Hallo zusammen,
weiter geht es mit den Kosten,
nehmen wir die kanadische Schätzung - siehe unten - in Höhe von 35.000,-€ pro Jahr pro Spieler, so würden alleine 100.000 Spielsüchtige einen volkswirtschaftlichen Schaden von 3,5 Mrd. Euro verursachen.
http://www.praevention.at/seiten/index.p...ew.208/level.3/
"Die wirtschaftlichen Folgen des Glücksspiels belasten sowohl die Spieler und ihr soziales Umfeld als auch die Allgemeinheit: Schulden, Existenzverluste, Firmenzusammenbrüche, Kosten für Strafverfahren und Strafvollzug, Behandlungs- bzw. Therapiekosten, Kosten welche durch den Ausfall der Arbeitsleistung und durch notwendige Hilfen zum Lebensunterhalt der Betrof-fenen entstehen fallen hierunter.
Für Österreich liegen bisher keine Berechnungen über volkswirtschaftliche Kosten des pathologischen Glückspiels vor. In Kanada belaufen sich die Schätzungen auf ca. 56.000 kanadische Dollar (rund 35.000 Euro) pro Jahr und SpielerIn. Für die USA liegt eine Kostenschätzung vor, nach der allein durch den Produkti-vitätsausfall, die etwaige Strafverfolgung und Inhaftierung sowie die miss-bräuchliche Verwendung von Geld jährlich Gesamtkosten von durchschnittlich ca. 30.000 US-Dollar pro SpielerIn anfallen.
Wenn pathologische SpielerInnen nicht behandelt werden, steigen die indivi-duellen und sozialen Kosten von Jahr zu Jahr.
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3
26.10.2011 17:24 |
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gmg
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Ach Meike, Du liegst da ganz falsch.....
Volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse
Der gesellschaftliche Nutzen des gewerblichen Geld-Gewinnspiels für die Bundesrepublik Deutschland ist etwa viereinhalb bis sechs Mal höher als die hierdurch generierten sozialen Kosten
In einer wissenschaftlichen Studie sind im Jahr 2011 erstmals die sozialen Kosten des Glücks¬spiels nach WHO-Standards für Deutschland untersucht worden........
Es gibt doch jetzt
Eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse
des gewerblichen Geld-Gewinnspiels
für die Bundesrepublik Deutschland
Link zur Studie.
Also alles im "grünen Bereich"????
Grüße
__________________ gmg
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4
27.10.2011 17:42 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
es ist schon doll was sich alles "Forschung" und "Wissenschaft" nennt, wenn man nach der Ermittlungsgrundlage von Zahlen sucht.
Dieses "Wirtschaftswissenschaftliche Gutachten" - so nennt es sich tatsächlich- übernimmt Zahlenmaterial des Herrn Tillmann Becker aus einem Gutachten, welches dieser für die BUPRIS erstellt hatte.
Auf Seite 9 findet man so als Kosten für Aufsicht, Gerichte, Strafverfolgung eine Zahl von 12.100.000,-€.
Wie die Herrschaften zu dieser Zahl gekommen sind, ergibt sich aus dem "Wirtschaftswissenschaftlichen Gutachten" NICHT.
Dass diese Zahl aber nicht stimmen kann, ist für jedermann leicht nachrechenbar, denn
12.100.000,-€ : 1600 Kommunen = 7.562,50 € pro Kommune - Wer glaubt denn so etwas? -
Offenbar kennt man Personalkosten nicht oder denkt, dass diese "Ehda-Kosten" sind und einige kennen vielleicht auch nicht das Neue Kommunale Finanzmanagement.
Ich möchte hier gar nicht die Personalkosten von Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Polizeibeamten, Gutachterkosten für nur ein Ermittlungsverfahren, Sachmittelpauschalen oder ähnliches anführen, sondern bei dem einfachsten Personalkostenschlüssel eines Verwaltungsmitarbeiters Kommune müsste bereits jedem klar sein, dass die angesetzten Kosten einen absoluten Realitätsverlust darstellen.
Ich nehme hier aus einer aktuellen Verwaltungsvorlage, die ich gerade bearbeite, die Personalkosten für einen Mitarbeiter Vergütungsgruppe Vc Stufe 7, verheiratet 1 Kind mit Sachmittelpauschale = 49.242,-€ p.a.
Und in gleicher Art zieht sich dieser wissenschaftliche Ansatz durch das gesamte "Gutachten" wie ein roter Faden.
Die Kosten der Begleitkriminalität hatte man z.B. gänzlich vergessen.
Nehmen wir das Beispiel: Raubüberfall, von dem in 2010 jeder 7. Spielhallenstandort betroffen war, so hat man hier
Kosten Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Rechtsanwalt, Sachversicherung, Krankenversicherung bei Personenschäden bis hin zu Therapiekosten für die Opfer des raubüberfalls, um mit dem Erlebten umgehen zu können usw.
Un dann gibt es dazu ja noch einige andere Deliktsfelder.
Und dass man Steuern nicht nur einnimmt, sondern es auch Personal gibt, die die Berechnungen, Kontrollen und unzähligen Rechtsstreitigkeiten durchführt, inkl. der Niederschlagungen, weil bestimmte Steuern zwar berechnet und eingeklagt wurden, aber dann nicht mehr vollstreckbar waren,
hatten die Wissenschftler vollkommen unerwähnt gelassen, oder habe ich da etwas überlesen?
Ist bei den Kommunen mal "abgefragt" worden wie hoch die Realeinnahmen z.B. aus den Vergnügungssteuern waren? Da kenne ich tolle Beispiele, in denen mir Kommunen sagten, dass das ein reines Nullsummenspiel ist, weil Unternehmer klagten, zwar verloren hatten, aber dann in Insolvenz gingen.
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Nee, gmg, ich denke, dass da andere vollkommen falsch liegen und im Gegensatz zu denen, kann ich es sogar vorrechnen.
VG
Meike
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28.10.2011 07:24 |
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Zeuss
Eroberer
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Das Thema degradiert zu einem Monolog
__________________ Da ich aus Russland stamme, kann es gelegentlich zu Rechtschreibfehlern kommen bzw. vertauschten Buchstaben. Ich Bitte dies zu entschuldigen.
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6
01.11.2011 23:31 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Zeuss,
wer interessiert sich schon für Dinge, die belasten?
Ist es nicht schöner zu verkünden, dass nun 350 Arbeitsplätze kommen, anstatt, dass mit einer Belastung der Kommunen von X Euro zu rechnen ist?
Jeder halbwegs gute Geschäftsmann schaut sich die Risiken an, schätzt ab was ihm welche unternehmerische Entscheidung kosten oder nützen kann, aber die Landespolitik offenbar nicht.
VG
Meike
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7
02.11.2011 06:23 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von gmg
Ach Meike, Du liegst da ganz falsch.....
Volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse
Der gesellschaftliche Nutzen des gewerblichen Geld-Gewinnspiels für die Bundesrepublik Deutschland ist etwa viereinhalb bis sechs Mal höher als die hierdurch generierten sozialen Kosten
In einer wissenschaftlichen Studie sind im Jahr 2011 erstmals die sozialen Kosten des Glücks¬spiels nach WHO-Standards für Deutschland untersucht worden........
Es gibt doch jetzt
Eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse
des gewerblichen Geld-Gewinnspiels
für die Bundesrepublik Deutschland
Link zur Studie.
Also alles im "grünen Bereich"????
Grüße |
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„gewerbliche Geld-Gewinnspiel“
„Geld-Gewinn-Spiel-Geräte = GGSG“
diese „Fachbegriffe“ machen deutlich, aus welcher Feder diese Fleißarbeit stammt.
Wir sind alle eine große Familie nämlich die „Deutsche Automatenwirtschaft“
wer es glaubt!!
BusinessCampus Rhein-Sieg GmbH Sankt Augustin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren im Unternehmen eine Vollzeit- und fünf Teilzeitkräfte beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung von den Herren Rolf Beyer, Angestellter des Rhein-Sieg-Kreises (Wirtschaftsförderung), Bad Honnef, Michael Herzog, Angestellter der Kreissparkasse Köln (Fachberater für Förderfinanzierungen), Bonn und Dr. Udo Scheuer, Angestellter der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg (Leitung Wissens- und Technologietransfer), Unkel, wahrgenommen.
Die Geschäftsführer sind gesamtvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung für die Tätigkeit im Berichtsjahr belaufen sich auf insgesamt 14.400,00 €.
https://www.unternehmensregister.de/ureg/result.html;jsessionid=1C42D036B03
D202767D0A57CD20CBC3A.www04-1?submitaction=showDocument&id=6097152
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9
10.11.2011 10:09 |
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