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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Glücksspielgesetz SH - Denn sie wissen nicht was sie tun! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Glücksspielgesetz SH - Denn sie wissen nicht was sie tun! 10 Bewertungen - Durchschnitt: 8,2010 Bewertungen - Durchschnitt: 8,2010 Bewertungen - Durchschnitt: 8,20
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Meike
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Glücksspielgesetz SH - Denn sie wissen nicht was sie tun!

Hallo Zusammen,

mit dem bekannten Ausspruch "Denn sie wissen nicht was sie tun!" kann man die CDU und FDP Fraktion im Kieler Landtag begrüßen nach der Abstimmung zum Glücksspielgesetz des Landes Schleswig-Holstein, am 14.09.2011.

Denn diese Fraktionen haben mit Ihrem Antrag 17/1808 am gleichen Tag diesen Ausspruch ganz fett unterstrichen.
http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/...luecksspiel.htm

Mit dem beantragten Bericht "über die Erkenntnisse strafbarer Geldwäsche im Zusammenhang mit Spielhallen, Spielcasinos oder der Veranstaltung anderer Formen des Glücksspiels einschließlich Wetten" hatten die Fraktionen der CDU und FDP sich vollständig geoutet.

Offenbar wissen die Herrschaften nicht einmal, dass die Veranstaltung illegalen Glücksspiels eine Vortat des §261 StGB darstellt und sie ihre Gesprächspartner von Seiten der Glücksspiellobby, die unerlaubt online Glücksspiele / Sportwetten mit Bundesbürgern veranstaltet hatten / veranstalten doch selbst hätten fragen können über welche Finanzdienstleister diese die illegalen Einkünfte verbucht hatten, um damit diverse Veranstaltungen zu bezahlen.
Waren auf Sylt die Einkünfte und deren Verwendung kein Thema?

Aber diese Unwissenheit nicht genug, wollen sie tatsächlich eine Antwort vom LkA Schleswig-Holstein unter Benennung der personellen Ressourcen, die diese für eine Bekämpfung eines derartigen Phänomens haben.

Da haben die Herrschaften also auch noch ein schlechtes Gedächtnis, denn das LKA hatte ihnen doch bereits im April 2011 mitgeteilt, dass sie für den Bereich Glücksspiel keine personelle Ressource haben.

Wenn ein Innenministerium mitteilt -Drucksache 17 / 2293 vom 13.04.2011- , "Das Thema Glücksspiel bzw. die damit im Zusammenhang stehende Kriminalität zählt im Landeskriminalamt Schleswig-Holstein nicht zu den priorisierten Aufgaben" und dass Informationen zum "Thema" im LKA nicht einmal "gesammelt" werden, dann zeigt die 5 Monate später erfolgte Anfrage der CDU und FDP, dass diese das gesamte Thema nicht verstanden haben und zudem die Zuständigkeitsregelung nach §16 GWG im eigenen Land nicht kennen.

Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Casinos in SH ist nämlich das dortige IM gem.Landesverordnung vom 28.10.2009.

VG
Meike
1 27.09.2011 09:36 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Meike
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Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang noch, dass die CDU und FDP Fraktion tatsächlich im Glücksspielgesetz einmal das Wort "Geldwäschegesetz" erwähnt hatte, obwohl dies offenbar eher pseudomäßig erfolgte, nach dem Motto "muss noch erwähnt werden".

Da kann man lesen:

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...che-17-1640.pdf

"Die Vorschriften des Geldwäschegesetzes sind zu beachten."

bei §51 Abs.1 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten


Unwillkürlich muss man sich fragen, was denn genau? und vor allem wieso nur da?

Hatte die Landesregierung etwa vergessen, dass die EU Geldwäscherichtlinien vollständig einzuhalten sind?

Da Herrn Arp, Kubikcki&Co eventuell der Deutschland-Bericht der FATF nicht vorliegt, dieser anbei. Darin gibt es auch ein Kapitel zu Kasinos / Internet Kasinos.

VG
Meike

Dateianhang:
pdf FATF_Deutschland_Bericht.pdf (3,30 MB, 317 mal heruntergeladen)
2 27.09.2011 17:22 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Meike
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Hallo zusammen,

wie wird wohl der BGH entscheiden, sobald das Land Schleswig-Holstein oder die anderen Bundesländer eine erste Lizenz für das online-Glücksspiel verkaufen?

Denn bis jetzt heißt es:


PM BGH Nr. 150/2011

"Das Verbot von Glücksspielen im Internet gem. § 4 Abs. 4 GlüStV stellt zwar eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs in der Europäischen Union dar. Die mit dem Glücksspielstaatsvertrag verfolgten Ziele wie Suchtbekämpfung, Jugendschutz und Betrugsvorbeugung können aber Beschränkungen der Spieltätigkeit rechtfertigen. Wegen der größeren Gefahren des Internets, insbesondere Anonymität, fehlende soziale Kontrolle und jederzeitige Verfügbarkeit, darf dieser Vertriebsweg stärker als herkömmliche Absatzwege eingeschränkt werden.

Das Verbot des § 4 Abs. 4 GlüStV erfüllt auch die vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelte Anforderung der Kohärenz. Danach müssen Maßnahmen, mit denen ein Mitgliedstaat die Spieltätigkeit beschränkt, dazu beitragen, die Gelegenheiten zum Spiel zu verringern und die Tätigkeiten in diesem Bereich in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen. Da es sich bei § 4 Abs. 4 GlüStV um eine eigenständige Regelung handelt, kommt es insoweit nicht darauf an, ob der Glücksspielstaatsvertrag insgesamt das Kohärenzkriterium erfüllt. Es ist deshalb hier unerheblich, welche Regeln in Deutschland für Automatenspiele oder herkömmliche Spielbanken gelten, die eine persönliche Anwesenheit der Spieler voraussetzen. Das Angebot von Pferdewetten im Internet ist verboten. Allerdings wird es bislang von den Bundesländern geduldet. Das führt aber im Hinblick auf die vergleichsweise geringe Bedeutung der Pferdewetten nicht zur Ungeeignetheit des Internetverbots zur Gefahrenabwehr. "
3 29.09.2011 10:40 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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nicht, dass es irgendeine auswirkung auf die entscheidung aus schleswig-holstein hätte, aber in brandenburg bedauert man die vom kieler landtag beschlossene abschaffung des staatlichen glücksspielmonopols mit der begründung, dass das kein vorbild für einen neuen glücksspiel-staatsvertrag sein könne. gleichzeitig hat sich die brandenburger spd klar von einem ähnlichen modell in brandenbiurg distanziert.

http://www.moz.de/nachrichten/brandenbur.../dg/0/1/978603/
4 01.10.2011 13:23 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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Zwischenzeitlich gibt es dann schon erste "Werbemaßnahmen" im Netz!
Sehr feinfühlig formuliert.......
Sehr subtil gehalten.....
Die Konkurrenz der "Spielos" kommt mit Macht...

Wie Meike schon zutreffend bemerkt hat:
"Denn sie wissen nicht, was sie tun...!"

Man beachte den Betrag auf der beigefügten Aufnahme:
Über 1 Millionen €!!!



Grüße

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5 02.10.2011 18:24 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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diese "werbemaßnahme" wirkt in etwa so ansprechend wie ein sitzplatz im dixi-klo. Wand aber wo steht denn da etwas von über 1 million euro?!
6 03.10.2011 08:37 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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Unten am Bildschirmrand (unter dem Gelben) gibt es die Anzeige:

1.199.963,70 (dort natürlich ohne "Punkt und Komma").


Grüße

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7 03.10.2011 09:45 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Das ist besser als Spielo Digga :-)

Ja klar ist ja auch nichts so strikt geregelt.
8 03.10.2011 09:48 SpeedFive ist offline E-Mail an SpeedFive senden Beiträge von SpeedFive suchen
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Ja, Regeln gibt es dort auch!

Allerdings ist der Spielerschutz nicht so stark ausgeprägt.

Nicht so stark ausgeprägt wie in der Spielhalle oder auch noch im Spielcasino.

Hier im Netz beläuft sich der Maximaleinsatz auf 450,00 € pro Dreh der Reels.
Also alle 3 Sekunden ein Einsatz von 450,00 €!
Natürlich mit entsprechender Gewinnmöglichkeit. Natürlich auch mit entsprechender Verlustmöglichkeit!

Aber nur etwas für Typen mit EIERN, die keine ARME SAU sind. (Hier fehlt mal wieder der nette Smilie....).



Was hat das jetzt mit dem Titel des Beitrages zu tun???

Diese Sachen werden sich natürlich ua. demnächst sicherlich auch auf den Sportwett-Terminals befinden, die durch die SH-Gesetzgebung "zugelassen" werden.

Wir werden also demnächst den streng reglementierten Bereich der Spielhallen mit den PTB geprüften GSG vorliegen haben.

Wir werden also demnächst den reglementierten Bereich der Spielcasinos vorliegen haben.

Und wir werden dank der SH-Gesetzgebung den nicht reglementierten Bereich des Internetangebotes vorliegen habe. Es wird also die für jeden nutzbaren GSG ohne PTB Zulassung geben. Für jeden jederzeit nutzbar im Netz.

Das nenn ich doch mal Spielerschutz!
Glückwunsch an alle Befürworter aus SH !
Denn sie wussten nicht, was sie tun...

Zur Erinnerung anbei ua. eine Aufnahme des höchsten Gewinnes an einem TR 3.3. GSG über mehr als 1.300.000 Punkte = mehr als 13.000 €.
Ein Zeichen der seinerzeit stark ausufernden Phantasien der GSG-herstellenden Industrie. Ein Teil dieser Möglichkeiten wurde scheinbar abgeschnitten durch die nach den TR 4.x zugelassenen GSG. Dort dann allerdings ausgestattet mit diesen (Sonderspiel-) Cash-Games. Womit auch wieder Möglichkeiten bestehen, die 1.000 € Grenze (herstellerseitig bewusst ??) zu umgehen.

Alles jedoch lächerlich im Vergleich zu den Zahlen, die das Netz anbietet. Wand
GLÜCKWUNSCH-SH!

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 03.10.2011 14:25.

9 03.10.2011 13:26 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Diese Gerätschaften in der Aufstellung - die es ja heute bereits gibt- bieten dann folgende Möglichkeiten an:

Harmlos???
Internet
E-Mail
SMS

SH gewollt vorhanden!!
Sport-Info
Rennbahn

Tatsächlich ebenfalls vorhanden:
SPIELE.

Und damit sind wir dann bei dem bereits geschilderten Sachverhalt.

Auf diesen Geräten befinden sich nicht
von der PTB geprüfte/zugelassene Geldspielgeräte.
Gewusst SH ??

Grüße

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10 03.10.2011 14:37 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Hallo gmg,

die Frage:"Gewusst SH ??"

ist doch sicherlich rein rhetorisch, oder?


Herr MdL Arp, der vollmundig in Briefe schreibt, dass er der "erste Ansprechpartner in Sachen Glücksspiel" sei - hatte ich selbst lesen müssen- ist vielleicht ganz weit vorne, wenn es um das gegenseitige "Besprechen" geht, aber die Glücksspielphänomene kennt er sicherlich nicht.

Und dass seine Vertrauten in NRW ähnlich eingeschränkte Sichtweisen haben, konnten wir nun mal wieder frisch in einem FDP-Antrag "Welche Konsequenzen hat der Beschluss eines neuen Glücksspielgesetzes durch den schleswig-holsteinischen Landtag für das weitere Vorgehen und die inhaltliche Positionierung Nordrhein-Westfalens bei der Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags?
Urheber: Dietmar Brockes (FDP)", am 26.09.2011 nachlesen

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok.../MMD15-2870.pdf
11 03.10.2011 15:56 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo gmg,

die Frage:"Gewusst SH ??"

ist doch sicherlich rein rhetorisch, oder?


RICHTIG !!

Grüße

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12 03.10.2011 16:02 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo gmg,

aboslut richtig, denn wie der Herr von der FDP NRW, der schreibt:

"Wenn das Land Nordrhein-Westfalen jetzt nicht schleunigst wieder Bewegung in die Verhand-lungen bringt, würde vor allem der Finanzierung der Wohlfahrtsverbände, des Breitensportes und der Kultur der Boden unter den Füßen wegge-zogen. Schleswig-Holstein hat eine gute Rege-lung vorgelegt. In diese Richtung gilt es nun zügig weiter zu verhandeln."


zeigt, dass er sich mal lieber mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und OVG auseinander setzen sollte, als sich Besprechen zu lassen.


Wer in SH, NRW o.a. Bundesländern glaubt ein Monopol auf Lotto halten zu können, wenn er gleichzeitig das online-Glücksspiel für x private Lizenznehmer frei gibt, an dem ist die Rechtsprechung offenbar vorbeigerauscht.


Außer Gelächter und Schenkelklopfern bei den Illlegalen und viel Arbeit bei der Exekutive wird die Liberalisierung nichts bringen.

VG
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13 04.10.2011 05:22 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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bei einer konferenz der dänischen glücksspielaufsichtsbehörde (http://www.denmarkonlinegaming.com/) hat man sich solidarisch mit dem ansinnen schleswig-holsteins gezeigt. bei der konferenz ging es um das "lizenzantragsverfahren beim online-glücksspiel", und die behöden-chefin sand hat dieselben argumente benutzt wie arp und kubicki: dem riesigen schwarzmarkt bei online-sportwetten sei nur mit einem attraktiven legalen angebot beizukommen. nur so erreiche man eine wirksame kanalisierung des spieltriebes mit modernen spielerschutzvorrichtungen.

http://isa-guide.de/gaming/articles/34078.html
14 05.10.2011 08:55 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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Hallo zusammen,

mal wieder ein netter Kommentar auf isa-guide zur Stimmungsmache ohne entsprechendem Link zu dem was denn die EU so "gesagt" hat.

http://europa.eu/rapid/pressReleasesActi...&guiLanguage=en

Und über welche Erfahrungswerte denn Dänemark verfügt, ergibt sich aus keinem der Artikel / Berichte.

Zu den Kriminalitätshochburgen gab es mal einen alten Artikel im Spiegel

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,464595,00.html

Die Kriminalität der einzelnen Länder müsste vielleicht mal mit der Liberalisierung in speziellen "Geschäftszweigen" analysiert werden, um sich dann , in denen besonders liberale Gesetze


Dänemark will also demnächst online Glückspiel staatlich subventionieren und einige Menschen glauben damit Glücksspielsucht und Kriminalität lenken zu können. - Das Land, welches wieder physische Grenzkontrollen eingeführt hat, versucht nun einigen Menschen zu erklären, dass sie das Internet im Griff haben.

In Dänemark leben übrigens 5,4 Mio Einwohner, ungefähr so viele wie in Berlin + Hamburg zusammen.

Diese Subventionen muss der Dänische Bürger mittragen u.a. mit 25%USt.

VG
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15 05.10.2011 10:24 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo gmg,

aboslut richtig, denn wie der Herr von der FDP NRW, der schreibt:

"Wenn das Land Nordrhein-Westfalen jetzt nicht schleunigst wieder Bewegung in die Verhand-lungen bringt, würde vor allem der Finanzierung der Wohlfahrtsverbände, des Breitensportes und der Kultur der Boden unter den Füßen wegge-zogen. Schleswig-Holstein hat eine gute Rege-lung vorgelegt. In diese Richtung gilt es nun zügig weiter zu verhandeln."


zeigt, dass er sich mal lieber mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und OVG auseinander setzen sollte, als sich Besprechen zu lassen.


Wer in SH, NRW o.a. Bundesländern glaubt ein Monopol auf Lotto halten zu können, wenn er gleichzeitig das online-Glücksspiel für x private Lizenznehmer frei gibt, an dem ist die Rechtsprechung offenbar vorbeigerauscht.


Außer Gelächter und Schenkelklopfern bei den Illlegalen und viel Arbeit bei der Exekutive wird die Liberalisierung nichts bringen.

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Ich sage nicht, dass der anvisierte Weg richtig ist, aber es ist zumindest nicht verwunderlich, dass Bundesländer wie SH und NRW ihn einschlagen, sieht man sich mal deren Haushaltslage an. Derzeit liegt die Gesamtverschuldung bei 600 Milliarden (!) Euro. Allein in NRW, wie wir wissen, das bevölkerungsreichste Bundesland, kommen auf jeden Bürger fast 10.000 Euro Schulden - insgesamt 130 Milliarden! Hinzu kommt, dass sich alle 16 Bundesländer ja verpflichtet haben, ab 2020 keine neuen Kredite mehr aufzunehmen. Aber wie soll man die derzeitigen Schulden loswerden? Die "Rettung" scheinen einige Bundesländer eben im Glücksspiel zu vermuten, dafür nimmt man auch das ein oder andere Opfer in Kauf. Es geht hier schließlich um das Gemeinwohl - da kann man nicht auf Einzelne achten.
16 07.10.2011 09:41 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
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Hallo Ronja,

manche Dinge sollte man nicht aus dem Gesamtzusammenhang reißen

http://www.derwesten.de/nachrichten/Vier...-id5129170.html

Vier Landesregierungen – die von Schleswig-Holstein, Saarland, Berlin und Bremen – müssen bis Mitte Oktober Sanierungspläne vorlegen, weil sie sonst die Schuldenbremse nicht schaffen.



Beim Geld hört die Freundschaft auf. Deshalb ist das Klima zwischen den sechzehn deutschen Bundesländern derzeit angespannt. Gerade hat Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering den Nachbarn Schleswig-Holstein niedergemacht: „Es ist nie eine gute Idee, aufs Glücksspiel zu setzen, wenn man pleite ist“. Der Landtag dort hatte privaten Anbietern einen erweiterten Zugang zum Lotto erlaubt.

Die Ursache der Gereiztheit: Die 16 Bundesländer, zusammen mit rund 600 Milliarden Euro verschuldet, haben sich verpflichtet, ab 2020 keine neuen Kredite mehr aufzunehmen. Dabei ist die Höhe der Fremdfinanzierung in jedem Land anders. Die sparsamen Schwaben stehen pro Kopf mit 4538 Euro Landeskredit in der Kreide. Das ist Peanuts gegen Nordrhein-Westfalen mit 9298 Euro je Einwohner und dem gigantischen Schuldenberg von 130 Milliarden Euro. Und Stadtstaaten wie Bremen haben noch mal die zwei- bis dreifache Pro-Kopf-Summe von NRW gepumpt.



Schuldensünder mit Klage gescheitert

Tatsächlich steht die Region zwischen Nord- und Ostsee, die vom Nachbarn in Schwerin so spöttisch behandelt wird, unter besonders großem Druck. Denn bis Mitte Oktober muss die angeschlagene schwarz-gelbe Regierung in Kiel einen Sanierungsplan vorlegen. Eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ist gescheitert. Der Stabilitätsrat von Bund und Ländern fordert die Streichliste ultimativ an. Ähnlich zu sparen haben das Saarland und die Stadtstaaten Berlin und Bremen.

Alle vier sind „Länder in einer Haushaltsnotlage“, hat der Stabilitätsrat festgestellt. Er muss nach der Festschreibung der Schuldenbremse im Grundgesetz sicherstellen, dass auch die Länder beim Sparen mitziehen. Doch Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein werden es alleine kaum schaffen, ab 2020 Etats ohne Neuverschuldung vorzulegen. So gibt es einen Kuhhandel: Die anderen Länder und der Bund überweisen den Not-Kandidaten bis dahin jährlich teils dreistellige Millionenbeträge, was ihnen teure Kreditaufnahmen und Zinsen erspart. Im Gegenzug verpflichten sie sich zum Kürzen. Die jährlichen Fortschritte beim Schuldenabbau werden schwarz auf weiß festgelegt.

Die Folterinstrumente sind in Deutschland und der EU sind die gleichen

Kommt uns das bekannt vor? Die Lage des Quartetts ist auf Bundesebene tatsächlich irgendwo mit der Griechenlands in der Eurozone vergleichbar. Auch die Folterinstrumente sind ähnliche, um es zum Sparen zu zwingen. Punkt für Punkt checken Experten derzeit die Etats der vier Landesregierungen: Wo geben die Bremer mehr für die innere Sicherheit aus als die Niedersachsen? Fährt in der Bundeshauptstadt der Nahverkehr teurer als in Hamburg? Wie üppig ist Bildung im Saarland ausgestattet – und wie in Hessen?

In Saarbrücken hat die Wirtschaftsberatung PriceWaterhouseCooper (PWC) im Zusammenspiel mit einer Haushaltsstrukturkommission des Landes schon Sparmöglichkeiten von 226 Millionen Euro im Jahr ermittelt. Die Schnitte, schlägt sie vor, werden tief reichen. 33 Millionen Euro oder 1300 Jobs weniger für die Polizei. Lehrer, die in den Ruhestand gehen, sollen nicht ersetzt werden. Auch ist die Gerichtsbarkeit viel zu kostspielig. Hält das Saarland eisern Disziplin, winken jährlich „Konsolidierungshilfen“ von 220 Millionen Euro.

NRW ist dem Schuldenturm knapp entkommen

Nur knapp ist Nordrhein-Westfalen der Haft in diesem Schuldenturm entkommen. Auch die Region an Rhein und Ruhr ist stark überschuldet. PriceWaterhouseCooper hat im Zusammenhang mit den Sparplänen für das Saarland einen großen Ländervergleich angelegt. Die Ergebnisse sind aufschlussreich. So gibt Nordrhein-Westfalen für Polizei, Schulen, Hochschulen und Krankenhäuser – ganz klassische Länderaufgaben - eher unterdurchschnittlich Geld aus. Die große Schwachstelle ist die Sozialhilfe. 289 Euro pro Kopf der Bevölkerung fließen dahin, deutlich mehr als in Baden-Württemberg (197 Euro) oder sogar an der Saar (273 Euro).

Ob die Bundesländer dauerhaft an der Schuldenbremse festhalten wollen, bleibt offen. Erst wenige haben sich bereit erklärt, die Verpflichtung, null Euro neue Schulden zu machen, in ihre Verfassungen zu schreiben. Lothar Schemmel vom Karl Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler drängt zwar: „Die Schuldenbremse muss in die Landesverfassungen“. Aber schon in NRW funktioniere das nicht, sagt er. Im Landtag zeichnet sich keine Mehrheit dafür ab, und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) sieht die Null-Schulden-Vision auch nicht als Selbstzweck. In ihrer Regierungserklärung sagte sie: Sie bekenne sich „offen und selbstbewusst“ dazu, zunächst höhere Ausgaben und auch neue Schulden in Kauf zu nehmen, um „Investitionen in Vorbeugung, Betreuung und Bildung“ zu bezahlen
17 07.10.2011 12:18 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

bist du denn nicht auch der Meinung, dass es einen kausalen Zusammenhang gibt zwischen den vorhandenen Schulden in NRW und den dortigen Glücksspielplänen?
18 10.10.2011 09:39 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
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Hallo Ronja,

wer sich was in NRW denkt, kann ich Dir nicht sagen.

Leichter wäre es zu erzählen, wer sich nichts gedacht hat, geschweige denn von den Grundlagen her hat erläutern lassen
und in den Ausschüssen dann mitredet.

Ein Beispiel wie MdLs so arbeiten:
Am Samstag nahm ich an einem Sicherheitspolitischen Tagesseminar teil und ein MdL wollte etwas zur "Polizei 2020" erzählen.
Auf Probleme des Polizeigesetzes angesprochen, welches im Februar 2010 geändert wurde, musste er einräumen, dass er dieses Gesetz inhaltlich
nicht kennt. (und dies war "systemimanent" in seinem Vortrag)


Genau so sieht es auch mit dem Glücksspielgesetz, der SpielV, Rennwett- und Lotteriegesetz usw. aus und wenn einige Menschen ihren Arm Für oder Wider heben. Und wer sich dann beim Armheben tatsächlich etwas gedacht hat, bzw. über was er so nachgedacht hat, weiß ich nicht.


Aber eins kann ich Dir mit Gewissheit sagen und das kann man bei Bedarf gerne durchrechnen, dass eine derartige Ausweitung des konzessionierten Glücksspielmarktes, wie er in Schleswig-Holstein verabschiedet wurde und nun auch in den anderen Bundesländern angedacht ist, in einer Betrachtung von 2-5 Jahren sich die eventuellen Einnahmen gegenüber der damit verbundenen Ausgaben (in ganzheitlicher Sicht, d.h. Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, Sozialwesen etc.)
aufgehoben haben und dann die Verluste beginnen und sogar extrem ansteigen werden.


D.h. wenn ein Politiker rechnen kann, hebt er dazu nicht seinen Arm, - so meine persönliche Meinung.


VG
Meike
19 10.10.2011 10:38 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

ich merke, worauf du hinauswillst - und du hast sicherlich in vielerlei Hinsicht Recht. Das Problem ist nur, dass die wenigsten Politiker ernsthaft langfristig denken und wirtschaftlich kalkulieren, weil es ihnen lediglich darum geht, während ihrer Amtszeit bestmöglich dazustehen. Da erzähle ich dir sicherlich nichts Neues. Langfristig gedacht und gehandelt wird da nach meiner Einschätzung bloß auf dem Papier, um den Schein aufrecht zu erhalten, man würde wirklich einmal etwas verändern wollen.

Ähnliches scheint auch für den MdL zu gelten, den du auf deinem Seminar kennengelernt hast.

Sicherlich muss man auch Verständnis dafür haben, dass nicht jedermann sämtliche Gesetzestexte in- und auswendig kennt, aber ein bestimmtes "Grundwissen" sollte man doch voraussetzen können. Gerade dann, wenn es - wie du schreibst - "systemimmanent" für den Vortrag war (ob das der Fall war, kann ich freilich nicht beurteilen).

Ging es denn in dem von dir besuchten Vortrag um Sicherheitspolitik im Allgemeinen oder hatte es auch spezifisch mit den Entwicklungen im Glücksspielsektor zu tun?

Viele Grüße von der Räubertochter
20 11.10.2011 08:49 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
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