unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Jeder Besucher MUSS spielen?! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (3): [1] 2 3 nächste »
Zum Ende der Seite springen Jeder Besucher MUSS spielen?! 4 Bewertungen - Durchschnitt: 7,754 Bewertungen - Durchschnitt: 7,754 Bewertungen - Durchschnitt: 7,75
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.585.257
Nächster Level: 41.283.177

2.697.920 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Jeder Besucher MUSS spielen?!

Hallo zusammen,

dazu hätte ich gerne Eure Meinung gehört.

Am Rande der Forumstagung sind einige Kollegen und ich in einer 10-er Konzession gewesen, um uns anzuschauen
wie eine räumliche Trennungen so vieler Konzessionen in der Praxis realisiert wurde und vor allem, weil einige Kollegen
sich die Funktionsweise der Automaten erklären lassen wollten.

Nachdem wir eine Führung, Getränke und Schnittchen von der sofort herbei geeilten Aufsicht abgelehnt hatten,
dachten wir, dass wir unsere Ruhe hätten und ich warf 50cent
in einem in einer Ecke stehenden Novoliner und begann mit dem Spielen.

- in dieser Konzession war nur ein weiterer Gast, den wir wirklich nicht störten -

Beim Spielen erklärte ich den dabei stehenden Kollegen die Funktionsweise, aber es dauerte kaum 2 Minuten, dass wir erneut von einer
Aufsicht angesprochen wurden.

"Man sieht das nicht gerne, wenn mehrere Gäste um ein Spielgerät stehen", mussten wir uns anhören.

Mein "Warum" wurde freundlich wie folgt beantwortet: "Wegen der Manipulationsgefahr, aber nicht dass sie glauben, dass ich das bei ihnen vermute."

Da war ich schon sehr froh, dass ich nicht zum Kreis der Verdächtigen zählte und nachdem ich der Dame freundlich, aber bestimmt erklärte, dass ich nun gerne weiter spielen möchte, wurden uns erneut Getränke angeboten, die wir erneut ablehnten.

Keine Minute nachdem die Dame weg war, kam eine männliche Aufsicht, - die die uns am Anfang schon den Rundgang angeboten hatten- und uns nun erläuterte, dass Gäste spielen MÜSSEN.

Unser Einwand, dass ich doch Spielen würde, reichte dem Herren nicht, denn die anderen Gäste MÜSSTEN auch spielen.

Um den Dialog abzukürzen: In dem casinoähnlichen Gebilde mit Rolltreppen, ohne optische Trennung der einzelnen Konzessionen, mit riesigen Aufsichtskanzeln, welche mittig angebracht waren, hingen tatsächlich AGBs mit dem Hinweis, das Gäste spielen MÜSSEN.

Was sagt Ihr dazu?

VG
Meike
1 21.09.2011 15:27 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

petergaukler petergaukler ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-630.gif

Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.329.375
Nächster Level: 8.476.240

146.865 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Jeder Besucher MUSS spielen?!

die sogenannte spielpflicht in gew. hallen? Weißnicht
2 21.09.2011 15:59 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.585.257
Nächster Level: 41.283.177

2.697.920 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Offenbar,

obwohl ich auf der hp des Betreibers unter

http://www.schmidtgruppe.de/die-gruppe/philosophie

nichts gefunden hatte.
3 21.09.2011 16:10 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Man Man ist männlich
Foren As


Dabei seit: 21.04.2011
Beiträge: 79
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 376.105
Nächster Level: 453.790

77.685 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Also ich kenne das auch so aus der Praxis. Da bist du mit einem Kollegen in einer Spielhalle und hast keine Lust dein Geld zu verdaddeln, da kommt die Aufsicht und sagt man müsse spielen. Ich bin des öfteren schon "rausgeflogen", weil ich mich nicht zwingen lasse.
Es gibt 2 Seiten zu betrachten. Auf der einen Seite kann ich es nicht verstehen, wenn ich dabei keinen störe usw. Auf der anderen Seite, stört es trotzdem andere Spieler.
Der Grund hierfür ist oft, dass man eine Gruppe junger Leute sieht, 1 spielt und 5 stehen außenrum und quatschen in einer enormen Lautstärke. Ich denke genau deshalb, macht man keinen Unterschied mehr.
4 21.09.2011 17:27 Man ist offline E-Mail an Man senden Beiträge von Man suchen
Michi344 Michi344 ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 14.07.2010
Beiträge: 106
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 534.412
Nächster Level: 555.345

20.933 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Meike,

kann ich nachvollziehen, wenn eine Gruppe Gäste sich in einer Spielstätte aufhält, um nur herum zu stehen, und einer als Alibifunktion noch 50 cent in den Automaten einwirft.

Oder ist deine Tarnung aufgeflogen ?

In die Gaststätte setzt Du dich doch auch nicht rein, ohne etwas zu verzehren. Glaube da würde Dich der Wirt auch Bitten, das Lokal zu verlassen, er lebt ja nicht von Gästen die der Meinung sind, Sie müßten sich aufwärmen.
Ich gehe mal davon aus, das Du das schon aus Anstand nicht machen würdest, dich ins Lokal setzten, ohne auf Nachfrage eine Bestellung aufzugeben. So ähnlich verhält es sich in den Spielstätten.

Gruss

__________________
Zeigefinger Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten. Zeigefinger

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Michi344: 21.09.2011 19:27.

5 21.09.2011 19:26 Michi344 ist offline E-Mail an Michi344 senden Beiträge von Michi344 suchen
Willy Willy ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 07.07.2009
Beiträge: 23
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 124.516
Nächster Level: 125.609

1.093 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Seit ihr in der Pause mal rübergelaufen ?

Erfüllt denn diese Mehrfachkonzession alle Anforderungen an die geltenden gewerberechtlichen Anforderungen oder gibt es Beanstandungen ?

Wenn ja, welche ?

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Willy: 21.09.2011 20:46.

6 21.09.2011 20:40 Willy ist offline E-Mail an Willy senden Beiträge von Willy suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.070.148
Nächster Level: 41.283.177

4.213.029 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin Meike,

mir ist berichtet worden, dass von den 10 Konzessionen aktuell nur 8 Konzessionen genutzt werden.

Kannst Du das eventuell bestätigen?

Grüße

__________________
gmg
7 22.09.2011 07:27 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.585.257
Nächster Level: 41.283.177

2.697.920 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Michi,

das war keine Alibifunktion mit den 50 cent, sondern ich warf diese ein zum Verspielen und dabei den Kollegen die Funktion des Automaten zu erläutern, d.h. wie das Kontrollmodul funktioniert, bzw. nicht funktioniert, was Gewinnlinien sind, wo der Spiel- und Gewinnplan, die Infotaste etc. zu finden ist.

Wir hatten nicht vor uns zu tarnen, warum auch? Ich sprach auch gut verständlich, so dass einer aufmerksamen Aufsicht sofort hätte klar sein müssen, dass ich mich weder tarnen wollte, noch irgendwelche Manipulationen vornehme, die ich allen erkläre.

Keiner von uns war örtlich zuständig für die Hallen und wenn die netten Aufsichten uns gefragt hätten, hätten wir auch gerne erläutert, warum wir mit mehreren um einen Automaten standen. Taten sie aber nicht.



Im Übrigen habe ich schon öfter in einer Gaststätte / Kneipe gesessen und nichts verzehrt, denn man kann ja nicht ständig essen und trinken, aber ich habe noch nie AGBs in einer Gaststätte hängen gesehen, nachdem ALLE Gäste ( auch die, die z.B. auf einen anderen Gast warten) VERPFLICHTET werden z.B. Alkohol zu trinken.

Denn um dies nun auf die Konzessionen zu übertragen, in denen wir uns aufgehalten hatten. Da gab es keine "Softdrinks", sondern nur "Alkohol", d.h. Glücksspielautomaten.

Denn der Witz bei dieser Konzession war, dass die über 2 Etagen ging, mit einer engen Wendeltreppe verbunden und die obere Etage, welche zur Spielfläche dazu gerechnet werden sollte / musste, um die 12 Automaten auf der unteren Etage zu "rechtfertigen" und mit Billardtischen ausgestattet waren, wie uns die Aufsicht mitteilte, durfte von uns, den Gästen nicht genutzt werden. Dies sagte uns der freundliche Herr nämlich gleich zu Anfang.


Und was ist mit den netten Werbebildern auf denen mehrere Personen um einen Automaten stehen und freundlich lächeln, um sich über Gewinne zu freuen?

Ich hatte auch mehrfach kleine Gewinne, welches letztlich die Ursache waren, warum ich relativ lange mit meinen 50 cent spielen und erklären konnte.



Hallo Willy,

nach meinem persönlichen Dafürhalten hätten diese Konzessionen so nicht abgenommen werden dürfen, da der Gast in keinster Weise von einzelnen Konzessionen ausgehen konnte.
Mal abgesehen vom äußerlichen einheitlichen Erscheinungsbild, den gemeinsmane Verkehrsflächen innerhalb des Gebäudes, den fast nicht wahrnehmbaren "Abgrenzungen" der einzelnen Konzessionen, - wir fragten uns ständig, ob wir jetzt die eine Konzession schon verlassen haben oder ob wir noch drin sind, gab es nur Ufo-Aufsichtskanzeln für die einzelnen Etagen im Gebäude.

Das ganze Gebilde ist für den Gast nur als "ein Casino" wahrnehmbar.



Hallo gmg,

die nette Aufsicht sprach bei der angebotenen Führung von 10 Konzessionen. Auf meine Nachfrage, ob denn alle eröffnet seien, bekamen wir den Hinweis auf die 8, aber innerhalb des Gebäudes hätten wir sicherlich nur mit Hilfe eines Lageplans und wesentlich längerer Verweilzeit die einzelnen Konzessionen auseinander halten können, um abzugrenzen wo was offen oder geschlossen ist.
Und wie geschrieben, wurde innerhalb der Konzessionen mal eben dem Gast erläutert, dass die Hälfte der Spielfläche nicht genutzt werden durfte.

Und ob die Konzession, von der aus wir dann wieder auf den Parkplatz gegangen sind, tatsächlich offiziell geöffnet war, weiß ich nicht, bezweifelten wir ein wenig, da das Baugerüst außen stand und wir beim Verlassen die Köpfe einziehen mussten (und so groß bin ich nun wirklich nicht), um uns nicht zu stoßen.



VG
Meike
8 22.09.2011 08:48 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.070.148
Nächster Level: 41.283.177

4.213.029 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Meike.

Ja, so ganz fertig ist der Standort wohl noch nicht.
Die Sache mit dem Gerüst wird aber wohl bald erledigt sein.
Müssen ja nur noch ein paar Neonröhren an das ehemalige-I-MAX Kino-Gebäude angeschraubt werden.

Aber:
Die Werbung ist eindeutig zweideutig. smile

Konnte man noch so von Aussen in das Gebäude hineinschauen??

Grüße

gmg hat diese Bilder (verkleinerte Versionen) angehängt:
Bo 10 er K.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. Bo 10 er K. 2.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. Werbung 1.jpg
gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.
Werbung 2.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. Werbung 3.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



__________________
gmg
9 22.09.2011 10:01 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Michi344 Michi344 ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 14.07.2010
Beiträge: 106
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 534.412
Nächster Level: 555.345

20.933 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Mensch Meike,

sei doch nicht so Empfindlich wegen der "Tarnung"

EIN BISSCHEN SPASS MUSS SEIN.

Darfst Du als Beamte im Dienst überhaupt in einem Casino spielen ?

In Bezug auf den Vergleich mit der Kneipe noch einmal,

wenn Du in der Kneipe sitzt um auf jemand zu warten, damit Ihr dann gemeinsam Eure Bestellung machen könnt, ist das ja auch nachvollziehbar.

Wenn Du den Platz nur zum Aufwärmen blockierst, ist Dir das nicht selbst peinlich oder zu blöd.

Wir oder ich gehe in die Kneipe, dann um etwas zu Trinken, zu Essen, zum Feiern, mit Freunden Treffen, etc., dabei wird allerdings immer etwas bestellt.
Es gibt meistens auch Kaffee oder Alkoholfreie Getränke in einer Kneipe / Gaststätte, sollte zumindest so sein.

Hast Du da nicht etwas verwechselt mit dem Alkohol. Du schreibst in den Konzessionen gab es nur "Alkohol", gibt’s mittlerweile Sondergenehmigungen, so ab einer 10er Konzession darf Prozentiges ausgeschenkt werden. Wäre mir vollkommen neu.

Wenn Du schreibst das für dein persönliches Dafürhalten die Konzessionen so nicht abgenommen werden dürften, zum Glück gibt es noch Bau-, Gewerbe -und Ordnungsämter, die die Bauordnung und Spielverordnung für Spielstätten etwas lockerer sehen, oder Ihren
Ermessensspielraum ausnutzen, wahrscheinlich zum Wohle Ihrer Gemeindekasse und der geschaffenen Arbeitsplätze.

Wenn einige Kämmerer die Dollarzeichen in den Augen haben, und mit den grossen Konzessionen Ihre überschuldeten Gemeindekassen etwas aufbessern können, dann geht eben vieles im deutschen Lande.

Oder kennen etwa die zuständigen Mitarbeiter im Amt nicht die Gesetze.


Kann dich aber beruhigen, in der Stadt wo eine unserer Spielstätten ist, gibt es auch ein paar Mitarbeiter, die die Spielstätten mit dem Gesetz in der Hand abnehmen, und dann noch nicht einmal in der Lage sind, dieses richtig zu lesen.

Zum Beispiel wurden wir aufgefordert unsere Zweiergruppen zu trennen, weil zwischen zwei Automaten ( Zweiergruppen wären unzulässig ) ein Abstand von 1m sein sollte.

Ebenso mussten wir die Aussennamen der Spielstätten vollkommen unterschiedlich gestalten. Es reichte nicht, das an den zwei getrennten Eingängen jeweils "Casino 1" und Casino 2" steht, man könnte ja denken, es wäre eine Spielstätte mit zwei Eingängen.

Frage mich ob diese Leute im Amt sich nur wichtig machen wollen, oder ob Sie es wirklich nicht Besser Wissen, weil dann sollten Sie den Job wechseln.

Gruss

__________________
Zeigefinger Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten. Zeigefinger

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Michi344: 22.09.2011 10:32.

10 22.09.2011 10:13 Michi344 ist offline E-Mail an Michi344 senden Beiträge von Michi344 suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.585.257
Nächster Level: 41.283.177

2.697.920 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Michi,

es heißt zwar immer "ein guter Beamter ist immer im Dienst", aber rein rechtlich hat jeder Beamter auch Freizeit.

Es gibt Menschen, die im Urlaub / Freizeit an Tagungen teilnehmen.

Zum Thema Alkohol hattest Du offenbar etwas falsch verstanden.

Ich hatte geschrieben:

"Da gab es keine "Softdrinks", sondern nur "Alkohol", d.h. Glücksspielautomaten."

Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Der Gast wird aufgefordert Glücksspiel zu betreiben, da er ansonsten zu gehen hat.

Und was ist mit dem Gast, der sein Geld verspielt hat? Der muss dann gehen und darf sich nicht länger aufhalten?

Was sind das denn für AGBs? - Ein Aufenthalt in einem Gewerbebetrieb darf nur den Zweck des Glücksspielbetreibens verfolgen? Gucken verboten?

Und es hat ja niemand ein Geldspielgerät "blockiert". Wie schon geschrieben, wir bespielten einen Automaten und ansonsten war nur EIN weiterer Gast in der Konzession.


Und diese AGBs muss man dann nochmal im Zusammenhang mit den angeblichen "Präventionsmaßnahmen" sehen.
Wie wurden denn die Aufsichten ausgebildet:

Der Gast wird aufgefordert Glücksspiel zu betreiben oder zu gehen!



Hallo gmg,

da habe ich nicht drauf geachtet.

Aber da Du doch so auf die Umgehungstatbestände nach ZAG "stehst", greif Dir mal Deine Kamera und fotografier den "netten" MCT mit Barcodescanner, für Deine Sammlung.

VG
Meike
11 22.09.2011 11:43 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Michi344 Michi344 ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 14.07.2010
Beiträge: 106
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 534.412
Nächster Level: 555.345

20.933 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Meike,

ich kann die Ansichten und Forderungen des Spielstättenbetreibers trotzdem voll und ganz nachvollziehen.

Da Du Dich ja auch in Gaststätten setzt, um kostenlos ein wenig Wärme zu tanken, oder zu warten, die Zeit tot zu schlagen, wie auch immer, folgendes.

Gehe mal in eine Bowlingbahn, setze Dich an die Tische der zugehörigen Bowlingbahn, ohne das Du spielst, ohne das Du diese vorher bezahlt hast, glaube der Bahnbetreiber würde Dich fragen, ob es Dir noch gut geht. Auch dieses Freizeitangebot kostet nun einmal Geld in der Unterhaltung und Anschaffung, und wird nicht über wärmesuchende finanziert, die sich mal eben setzen müssen.

Wenn Du scheibst ein Aufenthalt in einem Gewerbetrieb....., Du befindest Dich in einem Spielcasino, und was macht man dort; am Automaten spielen, wie der Name es schon sagt.

Meike nimm doch nicht immer alles so "Ernst" , wenn der Spielhallenbetreiber es nicht wünscht das Ihr dort Eure Versammlung an einem Automaten abhaltet weil es seine Firmen - Philosophie ist, dann ist es eben so, und Ihr habt das zu akzeptieren. ( er hat auch ein Hausrecht )

Wie der Betreiber mit Gästen umgeht die Ihr Geld verspielt haben, kann ich nicht beurteilen, zumindest wenn im Kino der Film zu Ende ist, muss man den Kinosaal normalerweise auch verlassen, und sich zum Betreten des gleichen eine neue Eintrittskarte mit Geld kaufen.

Du kannst doch selbst ein Casino eröffnen, und deinen eigene interne Hausordnung durchsetzen. Vielleicht siehst Du dann die vielen Probleme mit denen Casinobetreiber täglich zu tun haben mit anderen Augen und einer anderen Einstellung.

Gruss

__________________
Zeigefinger Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten. Zeigefinger

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Michi344: 22.09.2011 13:19.

12 22.09.2011 13:18 Michi344 ist offline E-Mail an Michi344 senden Beiträge von Michi344 suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.070.148
Nächster Level: 41.283.177

4.213.029 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Danke für den Hinweis Meike.

Ich werde erst mal zuwarten, bis das Gerüst weg ist.
Dann seh ich mir das Entertainment-Center mal von innen an.


Zu dem Thema "Verhaltensregeln in Spielstätten" hab ich in den letzten Tagen an einer Monopoly-JP-Anlage das beigefügte Schildchen gefunden...

Grüße

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
Monopoly Regeln.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



__________________
gmg
13 22.09.2011 14:26 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.585.257
Nächster Level: 41.283.177

2.697.920 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Michi,

wenn ich zum Bowlen gehe, miete ich die Bahn und wenn sich Menschen zu mir setzen und nur zuschauen wollen, werden sie nicht vom
Betreiber aufgefordert mitzubowlen.

Wenn ich ins Kino gehe, um mir einen Film anzuschauen, so können natürlich vollkommen problemlos mich begleitende Personen, die diesen Film nicht sehen wollen im Foyer bleiben. Da wird niemand und schon gar nicht nach wenigen Minuten zum "Filmschauen" aufgefordert.

Deine Vergleiche hinken alle.

Und offenbar sind in Eurer Stadt die Sitten härter in der Gastronomie, aber hier ist es vollkommen problemlos mit jmd. an einem Tisch zu sitzen, nichts zu trinken und der Bedienung auf Nachfrage mitzuteilen, dass man nur wartet bis die Begleitung fertig ist.

Kein Mensch käme auf die Idee zu sagen, - geschweige denn in seine AGbs zu schreiben-, "bei uns muss man essen und trinken oder sofort gehen".



Dass der Betreiber ein Hausrecht hat, weiß ich. Ich erhielt bereits vor Jahren in einer Spielhalle (gegenüber des Hessischen Innenministeriums) Hausverbot, nur weil ich so spielte, wie Herr Dr. Richter von der PtB das Spiel für sich und seine Prüfer neu definiert hatte, d.h. ich buchte immer nur das Geld in Punkte und zurück.
Somit spielte ich laut PtB und die angeblichen "Einsätze" und "Gewinne" wurden vom Kontrollmodul erfasst. Der Umbuchungsvorgang verlangsamte sich, damit die Spielverordnung angebliche eingehalten würde, - zumindest das was Herr Dr. Richter darunter verstanden hatte.
Ich bedient das Geldspielgerät damals also vollkommen vorschriftsmäßig, aber erhielt hierfür Hausverbot, da die Spielhallenaufsicht der Auffassung war, dass ich nicht spielen würde.
Damals handelte es sich auch um eine Vorführung im "lebenden Objekt" und mit mir bekamen noch einige honorige Menschen das erste Hausverbot ihres Lebens.


Ich bin da auch recht leidenschaftslos, wenn eine Spielhallenaufsicht meint, mir ein Hausverbot erteilen zu müssen.

Hier haben wir ein Unternehmen, welches bemüht ist sich ein "Suchtpräventions-Saubermannimage" einzukaufen http://automatenmarkt.de/index.php?id=28...Hash=ccac2f574f und
gleichzeitig werden Gäste zum Glücksspiel getrieben,
da sie ansonsten ohne ihre Begleitung die Hallen zu verlassen haben.


Da sollte man den Politikern, die sich durch derartige PM beeindrucken lassen, einfach mal die AGBs, - die ich im Übrigen leider nicht auf der HP des Unternehmens gefunden habe-, zusenden.


Denn durch das Erlebte, bekommen die Worte von Herrn Hess eine gnaz neue Bedeutung

Zitat:
„Spielerschutz hat in der SchmidtGruppe einen hohen Stellenwert, da wir uns der Verantwortung bewusst sind, die sich daraus ergibt, dass es Menschen gibt, die mit unserem Freizeitangebot aus den unterschiedlichsten Gründen nicht selbstständig verantwortungsvoll umgehen können“, erläutert Robert Hess


VG
Meike
14 22.09.2011 14:48 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
MEMO MEMO ist männlich
Eroberer


images/avatars/avatar-500.jpg

Dabei seit: 18.06.2011
Beiträge: 60
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 282.158
Nächster Level: 300.073

17.915 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Jeder Besucher MUSS spielen?!

bei vielem Unverständnis über die Machenschaften der Bediensteten hauptsächlich in den grösseren Spielhallen kann ich eine derartige Firmenphilosophie schon verstehen. Ich als Spieler möchte auch nicht gestört werden. Und die Praxis sieht halt so aus dass wenn mehrere Personen um einen Automaten stehen dass diese meistens laut und damit störend sind. Abgesehen davon das es auch unwirtschaftlich für den Betreiber ist. BEstätigen kann ich auch wenn jemand sein GEld verloren hat egal ob wenig oder mehrere Hunderte wird er angehalten die Räumlichkeiten zu verlassen.

Das zeigt aber für mich wieder einmal wie Praxisfern die meisten Beamten die in diesem Bereich beruflich zu tun haben sind.

Zu dem was einem Spielgast noch so alles zugemutet wird:

-Ich gewinne einen Betrag x sagen wir mal 300 € , es ist aber schon 10min vor 1 Uhr. Der Spielgast muss am nächsten Tag kommen um seinen Gewinn abzuholen und dass obwohl dass Geld schon rübergebucht ist jedoch der Hopper nicht die Menge Münzen aufweist. ICh teile der Aufsicht mit dass ich die Zeit wo ich auf den Zug warte in der Spielhalle verbracht habe und 200 km entfernt wohne. Bringt nichts.
Dürfen die das??? Auch kein hinweis in den AGBs. Der Hinweis darauf kostete mich einen Hausverbot.

-Vor der Aufsicht habe ich ein Geldschein in den Automaten geschoben, welcher nicht gebucht wurde. Erst werden die Personalien aufgenommen und dann kann man warten bis der Techniker irgendwann mal vorbeischaut um sein GEld wiederzubekommen. In dem FAll hat es 2 Wochen gedauert in der ich mindesten 6 Mal in dieser MErkur Halle war. Dürfen die das???

-In einem selteneren FAll habe ich 800 € gewonnen in einer Löwenhalle, da es kurz vor 1 Uhr war sollte ich mir den Gewinn am nächsten Tag abholen. Am nächsten Morgen war der Münzwechsler angeblich defekt, so dass der Bedienstete die Anweisung hatte kein Geld auzuzahlen, da er das Geld aus dem Münzwechler hätte entnehmen müssen. Der Vorgang dauerte 2 Tage!!!

HAuptsache die 3 Grundsätze der Spielemacher werden umgesetzt.
Wir nehmen den Spass sehr ernst. Spiele mit Verantwortung. Spielen ohne Alkohol.

__________________
Spieler
15 22.09.2011 15:05 MEMO ist offline E-Mail an MEMO senden Beiträge von MEMO suchen
Michi344 Michi344 ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 14.07.2010
Beiträge: 106
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 534.412
Nächster Level: 555.345

20.933 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







HALLO MEIKE - RICHTIG LESEN WAS ICH GESCHRIEBEN HABE, ODER AUFWACHEN !


In welcher Welt lebst Du eigentlich, oder glaubst Du der Gastwirt lebt von solchen Leuten wie Du es angeblich praktizierst, die sich in ein Lokal setzen ohne etwas zu verzehren.


Hier noch einmal;

- Bowlingbahn ist nicht besetzt
- Meike setzt sich an den Tisch der zu der Bahn gehört, und für Gäste ist, die beim Bowlen etwas verzehren wollen
- Meike Bowlt nicht, trinkt nichts, sitzt einfach nur da, und blockiert die Bahn und den Tisch
- der Wirt freut sich, das da ein Gast sitzt und sich aufwärmt, und keinen Umsatz macht

Jetzt kommen Gäste, und wollen die Bahn gern mieten, der Wirt weißt die Gäste ab, leider ist die Bahn inkl. Tisch besetzt, Meike sitzt da.

Und wenn Sie nicht eingeschlafen ist, sitzt Sie immer noch da.


Sorry Meike, habe ja viel Verständnis, aber nicht für dieses Weltfremde Auftreten.


Im übrigen wird kein Gast auch nicht in der von Dir genannten Spielstätte zum Glücksspiel getrieben, es war dein eigener Entschluss das Geschäft zu betreten, und wenn deine Gäste sich nicht an die Hausordnung oder der Firmen - Philisophie des Unternehmens halten, müssen Sie eben die Lokalität verlassen.

Wie der Name schon sagt, es ist eben ein Casino, Spielcenter, Spielothek, oder wie man es halt sonst nennt.

Der Unternehmer wird sich schon dabei etwas gedacht haben, wenn er solche Regeln hat.

Gruss

__________________
Zeigefinger Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten. Zeigefinger

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Michi344: 22.09.2011 15:42.

16 22.09.2011 15:41 Michi344 ist offline E-Mail an Michi344 senden Beiträge von Michi344 suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.585.258
Nächster Level: 41.283.177

2.697.919 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Memo,

nun weil ein Vorgang für Dich als Spieler in Deiner Welt "Normalität"darstellt,

Zitat:"BEstätigen kann ich auch wenn jemand sein GEld verloren hat egal ob wenig oder mehrere Hunderte wird er angehalten die Räumlichkeiten zu verlassen."

sind andere Menschen nicht "weltfremd", weil sie derartiges Geschäftsgebahren hinterfragen.

Im Übrigen gibt es die sogenannte "Spielordnung" im Casinobereich. In dieser "Welt" findest Du derartige Passagen nicht. Es ist also nicht "normal" im Glücksspielbereich.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text...ehoben=N&menu=1



Danke, dass Du und andere hier bestätigen, dass Menschen, die derartige Gewerbebetriebe aufsuchen, dort spielen MÜSSEN und selbst der Verlierer, wenn er nicht mehr weiter spielen kann, gehen muss.


Gem. §33 i GewO heißt es

(1) Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, ......., bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste ..........; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
..............der Betrieb des Gewerbes eine Gefährdung der Jugend, eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs, ................ befürchten läßt.


Da müssten die Kommune doch mal prüfen in wie weit ein derartiges Geschäftsgebahren, - aushängende AGBs- des Spielen MÜSSENS, eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs darstellt.

VG
Meike
17 22.09.2011 16:53 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Zeus Zeus ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 155
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.025.385
Nächster Level: 1.209.937

184.552 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hi,

Meike, scheinbar hast du es nicht verkraftet, von einer "einfachen Aufsicht" zurechtgewiesen zu werden!
Sonst kann ich mir es nicht erklären, warum du hier so ein Zeugs schreibst.

Das Wort "Hausrecht" ist dir wohl ein Fremdwort, oder?

Gruß Zeus
18 22.09.2011 17:53 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.070.148
Nächster Level: 41.283.177

4.213.029 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich stelle mich eigentlich nicht vor Meike.
Brauche ich auch gar nicht.
Meike ist schon gross.

Sie hat aber mehr als Recht, wenn es solche merkwürdigen AGBs der Schmidtgruppe für ihre Spielstätten tatsächlich geben sollte.

AGBs, nach denen man sich nur in Entertainmentcenter aufhalten darf, wenn mal spielt. Soweit die männliche Spielhallenaufsicht lt. Meike.

Das ist doch ein Witz, Leute!


Ich zitiere mal eben ganz kurz aus Eurer eigenen Selbstdarstellung:

Zitat on
Die Unterhaltung steht im Mittelpunkt
In modernen Spielstätten steht nicht der Geldgewinn im Mittelpunkt des Besuches. Vielmehr stellt das Spielen an Sport- und Unterhaltungsautomaten nur einen – wenngleich wesentlichen – Mosaikstein im gesamten Freizeitangebot einer Spielstätte dar. Daneben sind die Kommunikation (z. B. mit Freunden) und die Unterhaltung (z. B. Musik hören, Entertainment sowie Infotainment) wichtige Faktoren.

Das Personal in Spielstätten trägt wesentlich zur Kundenzufriedenheit und zu einer positiven Meinungsbildung bei den Spielgästen bei. Seitens der Betreiber wird allergrößter Wert auf Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und Aufmerksamkeit gelegt.....
Zitat off

Also was denn nun?
Zocken oder Entertainment????

Hier geht es zu Eurem sog. Sozialkonzept !!

Das sog. Sozialkonzept, wurde seinerzeit herausgegeben vom AMA (= VDAI, DAGV und BA) und wurde erstellt in Zusammenarbeit mit dem FORUM für Automatenunternehmer in Europa e.V.

Mehr sage ich jetzt mal nicht zu dem Sachverhalt.
Herr Hess, Sie sollten in Ihrer neuen Funktion mal tätig werden.....

Grüße

__________________
gmg
19 22.09.2011 19:26 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.585.258
Nächster Level: 41.283.177

2.697.919 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Zeus,

offenbar hattest Du meinen Beitrag ncht verstanden. Ich wurde nicht "zurechtgewiesen". - Ich hatte gespielt!

Meine Kollegen hätten spielen MÜSSEN, damit die AGBs der Schmidtgruppe für einen Aufenthalt in deren Gewerbebetrieben erfüllt worden wären.

Und wenn dies für Dich und andere hier "normal" ist, dann ist das doch auch eine Aussage, mit der ich wahrlich kein Problem habe.

Aber bitte immer schön geradeaus und dann lasst es mit dem Pseudo-Saubermannimage, wie es gmg absolut zutreffend dargelegt hat.



Und jede Suchtberatungsstelle, die die Aufsichten "beschult" und bei diesem Saubermannimage den Steigbügel hält und für "Sozialkonzepte" und Pressemitteilungen "vorgeführt" wird, sollte sich erst einmal mit der Firmenphilosophie und den AGBs ihres Auftraggebers auseinander setzen.



Hallo gmg,

die AGBs hingen tatsächlich so aus, direkt neben dem Jugendschutzgesetz. Wir hatten uns die nette Passage "nur für spielende Gäste" durchgelesen, weil wir das gar nicht glauben konnten. Wir hatten aber keine Kamera dabei, so dass ich hier kein Foto im Angebot habe.


Und hervorheben muss man noch, dass in diesem angeblichen "Entertainmentcenter" - und bitte immer die einzelne Konzession sehen- der Gast keine Möglichkeit hatte, ein Unterhaltungsspiel zu spielen. Wir DURFTEN nicht einmal zu den Billardtischen gehen, - so die Anweisung der männlichen Aufsicht. Es gab nur Glücksspielautomaten zur Auswahl!


VG
Meike
20 23.09.2011 06:15 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Seiten (3): [1] 2 3 nächste » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Jeder Besucher MUSS spielen?!


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Online Glücksspiel für Jedermann ? Spielrecht   29.03.2021 13:40 von petergaukler     29.03.2021 13:40 von petergaukler   Views: 1.694
Antworten: 0
Ein Fuchs muss tun, was ein Fuchs tun muss(4 Entertainment) Spielrecht   07.09.2020 21:51 von Lachschlag     07.09.2020 21:51 von Lachschlag   Views: 1.508
Antworten: 0
1 Dateianhänge enthalten Weshalb muss das Geld durch das Minispiel? Spielrecht   18.09.2018 08:26 von BrainTopping     05.09.2020 20:53 von Lachschlag   Views: 3.006
Antworten: 9
Wettbüros müssen schliessen ! Spielrecht   29.04.2020 08:31 von petergaukler     01.05.2020 10:41 von KARO   Views: 1.434
Antworten: 4
Corona!Mieten müssen bezahlt (nachbezahlt) werden Spielrecht   10.04.2020 07:47 von petergaukler     10.04.2020 07:47 von petergaukler   Views: 778
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 87.656 | Views gestern: 384.399 | Views gesamt: 893.385.921


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 242 | Gesamt: 0.310s | PHP: 99.68% | SQL: 0.32%