Jeder Besucher MUSS spielen?! |
gmg
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Zitat Meike
Denn der Witz bei dieser Konzession war, dass die über 2 Etagen ging, mit einer engen Wendeltreppe verbunden und die obere Etage, welche zur Spielfläche dazu gerechnet werden sollte / musste, um die 12 Automaten auf der unteren Etage zu "rechtfertigen" und mit Billardtischen ausgestattet waren, wie uns die Aufsicht mitteilte, durfte von uns, den Gästen nicht genutzt werden. Dies sagte uns der freundliche Herr nämlich gleich zu Anfang.
Zitat off
Gab es zu diesem Punkt eine Begründung Meike ?
Warum sollten in einer konzessionierten Fläche befindliche Billiard-Tische nicht genutzt werden?
Diese Tage war ich noch in einer Spielstätte, wo diese - ich nenne sie mal: zusätzlichen Quadratmeter - auch nicht der geneigten Öffentlichkeit zur Verfügung standen. Es war ein gesonderter - zugesperrter - Raum.
Wir haben dann mal kurz die noch zur Verfügung stehenden Quadratmeter ermittelt und auf einmal waren da einige Geldspielgeräte "über", die abgeräumt werden mussten.
Der Betreiber hatte aber vollstes Verständnis für diese Maßnahme...
Zitat Meike
Aber da Du doch so auf die Umgehungstatbestände nach ZAG "stehst", greif Dir mal Deine Kamera und fotografier den "netten" MCT mit Barcodescanner, für Deine Sammlung.
Zitat off
Also in einer gerade neu eröffneten 10 er Konzession wird tatsächlich noch ein EC-Cash Gerät neu aufgestellt ??
Obwohl der Betrieb solcher Geräte lt. ZAG ohne Erlaubnis seit dem 01. 05. 2011 nicht mehr gestattet ist??
Das nenne ich doch mal einen "qualitativ besonders hochwertigen Sachverhalt"....
Grüße
__________________ gmg
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23.09.2011 07:30 |
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Solon
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Meike
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Hallo gmg,
die vollständige Antwort kann ich wörtlich nicht mehr wieder geben. Aus der Erinnerung heraus begründete er dies mit den aktuellen Baumaßnahmen,
es sei noch nicht alles richtig fertig gestellt oder so ähnlich.
Dass die Hälfte der Automaten auf der unteren Etage nicht hätte betrieben werden dürfen aufgrund dessen, steht außer Frage, aber wie gesagt, war keiner von uns örtlich zuständig und wir wollten eigentlich nur mal eben in Ruhe etwas spielen.
Den "netten MCT" hatte ich prospekttechnisch leider nicht gefunden, sonst hätte ich ihn mal eingestellt, da er absolut etwas für Insider sein muss.
Von den äußeren Merkmalen stutzte ich nämlich zuerst, da er die typischen "Sportwett-Terminal"-Einrichtungen aufwies, d.h. Barcodescanner und kleinen Druckerschlitz. Am Automaten gab es allerdings den Hinweis auf die TAN und daher wird hier wohl eher das ZAG tangiert sein. - Aber Du kannst Dir die Kiste ja mal in Ruhe anschauen, steht ja bei Dir um die Ecke.
VG
Meike
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22
23.09.2011 09:39 |
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Solon
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Michi344
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Mal was für die ganzen Beamten in diesem Forum in Bezug auf Ihr scheinheiliges Argument in Bezug auf die Eindämmung der Spielsucht beim gewerblichen Geldgewinnspiel, welches hier immer wieder gern vorgeschoben wird.
Ihr solltet Euch auf die wirklichen Problemerzeuger für Spielsüchtige konzentrieren.
Hochschule Bonn Rhein Sieg vom 21.06.2011.
Hallo gmg und Meike;
es scheint Euch fremd zu sein, das der Geschäftsinhaber seine eigenen Regeln aufstellen kann so lange Sie nicht gegen die Spielverordnung verstößt. Wenn er keine nicht spielenden Gäste in seinem Casino haben möchte, und das auch so durchsetzt, ist das seine eigene Entscheidung. Da könnt Ihr Euch darüber aufregen, beschweren, Ihr könnt auch einen Kopfstand machen, aber Ihr werdet es nicht ändern.
Es wird keiner gezwungen zum spielen, wenn der Bürger nicht spielen möchte, muss er die Casinos der Schmidt Gruppe auch nicht betreten, akzeptiert das einfach, Punkt aus.
Gruss
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
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23
23.09.2011 09:42 |
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Meike
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Michi,
das ist ja nett.
Und jetzt beginnst Du zu erklären, wer sich denn lieber um was zu kümmern hat?
Offenbar gehen viele Entwicklungen an Dir vorüber.
Um das online-Glücksspiel kann sich dank der Lobbyarbeit von Herrn Gauselmann&Co und der verabschiedeten Gesetzgebung des Landes Schleswig Holstein niemand mehr kümmern.
Und offenbar hattest du die Beiträge immer noch nicht verstanden,
denn hier geht es um die Scheinheiligkeit von angeblichen "Sozialkonzepten" und gut beschulten Aufsichten.
Und wie kommst Du denn auf die Idee, dass die SpielV in der Konzession eingehalten wurde?
Wenn die Hälfte der konzessionierten Spielfläche dem Zweck entzogen wurde, d.h. Gast wird gesagt, dass er diese nicht nutzen darf,
so verringert sich automatisch auch die erlaubte Anzahl von Geldspielgeräten analog der verringerten Fläche.
VG
Meike
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24
23.09.2011 10:55 |
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SpeedFive
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Ich sehe es ähnlich wie Micha. Der Betreiber hat Hausrecht. Die Aufsteller hatten in letzter Zeit ja auch genug mit Manipulationen oä. zu tun. Genau Eurer Verhalten Meike sind ja auch die Methoden der kriminellen Banden. Einige Kripostellen haben diesbezüglich schon Vorstellungen gegeben und wenn Du so etwas live siehst glaubst Du garnicht wie schnell die Vorgehen. Üblicherweise verweisen aber die meisten Spielhallen das sich nicht spielende Gäste nicht im Geldspielbereich aufhalten dürfen. Üblicherweise gibt es ja noch einen Tresen wo keiner etwas gegen einen Aufenthalt hat. Und Micha hat schon recht wenn er die Gastronomie aufführt. Ich lese immer wieder Bevormundungsschilder wie dieser Tisch ist mit mindestens 4 Personen zu bestetzen o.a., oder erlebe es auch regelmäßig das Wirte es eben nicht tolerieren das Plätze blockiert werden für zahlende Kundschaft. Finde ich auch völlig legitim und eigentlich ist dieser Thread sowas von sinnlos und reine Stimmungsmache. Meike besuch doch mal ein Bordell rein aus Interesse. Bin gespannt wie das Hausrecht angewandt wird.
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25
23.09.2011 11:00 |
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Meike
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Hallo Speed Five,
die Vorgehensweise bei Manipulationen ist mir bekannt, aber dies wurde mir ja gar nicht unterstellt - siehe mein Startbeitrag-
Im Bordell - da war ich berufsbedingt auch schon oft - ist es im übrigen in dieser Region etwas anders.
Wirst Du bei Euch etwa sofort nach wenigen Minuten, wenn Du am Tresen beim Bier sitzt vom
Aufpasser zum Geschlechtsverkehr aufgefordert?
Das fände ich jetzt auch sehr ungewöhnlich.
Und in den AGBs in den Bordellen hatte ich persönlich noch nie derartige Passagen gelesen. - Aber da mag es natürlich in Berlin Unterschiede geben.
VG
Meike
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23.09.2011 11:19 |
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SpeedFive
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Ja das hast Du erwähnt aber die Angestellten sind doch selbst verunsichert da Sie die Methoden auch nur gehört haben. Also greift man zu solchen Methoden um vorzubeugen.
Beim Bordell haste sicher recht das man nicht zum Verkehr aufgefordert wird. Zumindest nicht der Gast. Ich meinte auch vielmehr die Möglichkeiten das eine Frau ein Bordell betreten darf ist sicherlich nicht überall gegeben wird aber in keiner Gewerbeerlaubnis aufgeführt. Ist halt Hausrecht. Wir könnten beide 1000 Pro und Contras aufführen und würden uns im Kreise drehen deshalb ist dieser Thread in meinen Augen sinnlos. Hier geht es um keinen Gesetzesbruch sondern nur wie ein Unternehmer seine Firma führt. Ich kann mich in deiner Amtsstube auch nicht benehmen wie ich will.
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27
23.09.2011 11:31 |
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Meike
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SpeedFive,
natürlich kann jeder sein Hausrecht ausüben,
aber es geht hier doch um die Außendarstellung, um die gerade dieser Gewerbetreibende sooo bemüht ist,
mit Sozialkonzept und dem ständigen Hinweis auf angebliche "Entertainmentcenter" und modernes "Freizeitvergnügen".
Ich habe überhaupt nichts gegen den ehrlichen Spielhallenbetreiber, der ganz klar sagt, dass er Glücksspiel anbietet.
Die Hallen können ruhig dunkel und ohne Schnickschnack sein.
Ich mag nur diese Scheinheiligkeit nicht, wie sie auch von gmg gepostet wurde.
"Ich zitiere mal eben ganz kurz aus Eurer eigenen Selbstdarstellung:
Zitat on
Die Unterhaltung steht im Mittelpunkt
In modernen Spielstätten steht nicht der Geldgewinn im Mittelpunkt des Besuches. Vielmehr stellt das Spielen an Sport- und Unterhaltungsautomaten nur einen – wenngleich wesentlichen – Mosaikstein im gesamten Freizeitangebot einer Spielstätte dar. Daneben sind die Kommunikation (z. B. mit Freunden) und die Unterhaltung (z. B. Musik hören, Entertainment sowie Infotainment) wichtige Faktoren.
Das Personal in Spielstätten trägt wesentlich zur Kundenzufriedenheit und zu einer positiven Meinungsbildung bei den Spielgästen bei. Seitens der Betreiber wird allergrößter Wert auf Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und Aufmerksamkeit gelegt.....
Zitat off
Also was denn nun?
Zocken oder Entertainment????
Hier geht es zu Eurem sog. Sozialkonzept !!
"
VG
Meike
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28
23.09.2011 11:55 |
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SpeedFive
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Die Aussage das die Räumlichkeiten nur für spielende Gäste gedacht sind steht für mich nicht im Widerspruch zu den von GMG eingebrachten Sozialkonzept. Und Scheinheilig .. Wenn Du hier schreibst Du hast nichts gegen den ehrlichen Aufsteller dürfte die Prozentzahl der Mitleiser die das glauben gegen null gehen. Ich persönlich glaube es Dir sogar einzig verstehe ich nicht wozu dieser Thread aufgemacht wurde indem du am Ende ja doch die Punkte indirekt aufführst die Dich persönlich bei dieser Branche stören. Für mich auch eine Art "Scheinheiligkeit".
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29
23.09.2011 12:30 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo SpeedFive,
warum ich dieses Thema "aufgemacht" habe, hatte ich bereits in der ersten Zeile geschrieben:
"dazu hätte ich gerne Eure Meinung gehört."
Dass ich mir bereits eine Meinung zu dem Sachverhalt gebildet hatte, steht der Fragstellung überhaupt nicht entgegen. Warum sollte dies "scheinheilig" sein.
Und meine Meinung zu dem "Sozialkonzept" und vor allem den Beschulungen der Aufsichtspersonen durch irgendwelche Suchtberatungsstellen sind doch bekannt, da ich diese hier bereits in anderen Themen gepostet hatte.
Und natürlich stehen die AGBs im absoluten Widerspruch, denn wenn es heißt
"Vielmehr stellt das Spielen an Sport- und Unterhaltungsautomaten nur einen – wenngleich wesentlichen – Mosaikstein im gesamten Freizeitangebot einer Spielstätte dar. Daneben sind die Kommunikation (z. B. mit Freunden) und die Unterhaltung (z. B. Musik hören, Entertainment sowie Infotainment) wichtige Faktoren."
- Zitat Ende -
Und der Gast hat aber weder die Möglichkeit an Unterhaltungsspielen teilzunehmen, noch Musik zu hören oder gar sich zu unterhalten, sondern muss sich am Glücksspiel beteiligen oder die Räumlichkeiten verlassen, dann ist dies doch ein großere Widerspruch!
VG
Meike
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30
23.09.2011 13:26 |
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MEMO
Eroberer
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Die Strategien der Hersteller/Vertreiber und hier den Betreibern von Spielautomaten gehen immer wieder in die gleichen Richtungen:
An erster Stelle geht es darum, den Umsatz zu erhöhen, an zweiter Stelle, ihn zu halten. Diesem Ziel wird alles untergeordnet. Die Folge ist das Spieler die kein Geld mehr haben gehen müssen oder es nicht erwünscht ist dass mehrere Personen einen Automaten bedienen bzw. um einen Automaten stehen ohne zu spielen.
Aber sind diese Unternehmensziele der Umsatzsteigerung durch entsprechende Maßnahmen nicht übertragbar auf fast jede Branche ?
Da die Bevölkerung und die Politik inzwischen aber deutlich gemacht haben, dass mehr Eigenverantwortung jener "gefährlichen Unterhaltungsbranche" erwartet wird, werden folglich alles, was erforderlich ist getan, um die Öffentlichkeit vom Gegenteil zu überzeugen.
Unter anderem gibt es dann solche Selbstdarstellungen.
Zitat on
Die Unterhaltung steht im Mittelpunkt In modernen Spielstätten steht nicht der Geldgewinn im Mittelpunkt des Besuches. Vielmehr stellt das Spielen an Sport- und Unterhaltungsautomaten nur einen – wenngleich wesentlichen – Mosaikstein im gesamten Freizeitangebot einer Spielstätte dar. Daneben sind die Kommunikation (z. B. mit Freunden) und die Unterhaltung (z. B. Musik hören, Entertainment sowie Infotainment) wichtige Faktoren.
Wie glaubwürdig ist das denn? Musik hören! Infotainment!....
Wie glaubwürdig sind die ganzen Sozialkonzepte in diesem Bereich.
Es wird quasi nach außen hin so getan als ob man an der Lösung eines Problems mitarbeite.
Um es auf einen Nenner zu bringen:
Wer das spiel nicht durchschaut steckt vielleicht zu tief drin. M,Hinrich
@Meike
nun weil ein Vorgang für Dich als Spieler in Deiner Welt "Normalität"darstellt, sind andere Menschen nicht "weltfremd", weil sie derartiges Geschäftsgebahren hinterfragen.
Es geht sich nicht um das Hinterfragen. Es ist nur niedlich welches Bild die Branche, z.Bsp. durch Werbeplakate wo mehrere Lachende Personen, sich an einem Automaten vergnügen, der Gesellschaft der Kenner(auch Dir) und Nichtkenner dieser Branche suggeriert.
Wirtschaft und Ethik passen hier halt nicht zusammen.
Wirtschaft im Allgemeinen ist auf Gewinnmaximierung ausgelegt, Ethik auf moralisches Handeln.
Wenn alles so dargestellt werden würde wie in der Realität müssten auf besagtem Werbeplakat unter anderem auch Südländer abgebildet werden die mehrere Automaten bedienen.
__________________ Spieler
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31
23.09.2011 13:44 |
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Michi344
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Hallo SpeedFive,
danke für deine Unterstützung, macht aber bei Meike & Co. wohl nicht viel Sinn. Wer als Staatsdiener dessen Arbeitgeber der Staat und dessen Lohnzahler der Steuerzahler ist, nichts gegen Spielbanken und andere Suchtbringende Vergnügen unternehmen kann, der Schießt sich eben auf das gewerbliche Glücksspiel ein, das ist Scheinheiligkeit.
Nur soviel:
Spielbank Dresden:
- 400 qm = 107 Automaten
- Alkohol bis das Spiel lockerer wird und natürlich auch das Geld lockerer sitzt
- Öffnungszeiten von 13:00 Uhr bis 02:00 Uhr , direkt im Zentrum
( obwohl in Sachsen lt. Gaststättengesetz die Sperrzeit um 23:00 Uhr beginnt )
siehe Webseite Spielbank Dresden:
Zitat:
Die Spielbank Dresden ist ein reines Automatencasino: Auf über 400 qm findet man ca. 100 Spielgeräte: Von klassischen Slots über progressive Jackpots, Bingo, Poker, Novo Multi-Roulette bis zu Sachpreismachinen ist alles dabei.
http://www.spielbankendeutschland.com/spielbank-dresden
Für irgendetwas brauchen die Damen und Herren ja Ihre "Daseinsberechtigung". Wenn man sonst nichts weiter findet, Polemisiert man eben das Hausrecht welches der einzelne Aufsteller für seine Firma anwendet, bzw. seine AGB's, dass sich in der Spielstätte nur spielende Gäste aufhalten dürfen.
Hatte es ja schon erwähnt, das können die zuständigen Mitarbeiter vom Amt in Ihrer Kontrollfunktion auch Kopfstand machen, aber ändern können Sie daran nichts, zum Glück entscheidet darüber immer noch der Unternehmer selbst, welche Philosophie er in seinen Spielstätten verfolgt und umsetzt.
Es ging schon soweit, dass ich einzelnen Mitarbeitern vom Amt im Land Brandenburg Hausverbote erteilt habe, da darf das Amt dann eben einen anderen Mitarbeiter schicken. Wer eine Kontrolle machen möchte kann das gern tun, allerdings sollte er sich auch durch Kompetenz und Wissen über das Fachgebiet auszeichnen, und nicht durch Inkompetenz und Arroganz, nur weil er vom Amt ist, und der Meinung war, er sitze am längeren Hebel.
Gruss
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
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32
23.09.2011 13:49 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Memo,
absolut korrekt was Du geschrieben hast.
Dass eine Branche gewinnmaximierend arbeiten möchte, ist nachvollziehbar.
Aber dies dann auch bitte ehrlich sagen, d.h. dass man Glücksspiel verkauft, der meiste Umsatz durch Süchtige gemacht wird und Menschen, die nicht um Geld spielen, in den Betrieben nicht erwünscht sind. - Das ist eine ehrliche Ansage.
Statt dessen wird auf der Expo an Kommunen heran gegangen, denen etwas vom "modernem Entertainment" erzählt und welche Einnahmen durch den Verkauf von "Freizeitvergnügen" bei der Kommunen generiert werden können.
Wann hast Du denn letztmalig einen "Sportautomaten" in diesen "Entertainmentcentern" gesehen, mit denen man Ministerialbeamte auf der IMA begeistert, um diese positiv zu stimmen?
Und wie glaubwürdig sind dann PM, wie diese?
http://www.presseportal.de/pm/42934/2066...ulungen-in-2011
"Inzwischen haben über 500 Mitarbeiter von Spielstätten sowie aus der Führungsebene der Unternehmen der Automatenwirtschaft die Schulung "Verantwortungsvoller Umgang mit dem Spielgast", erfolgreich absolviert. "Die Mitarbeiter erlernen das Handwerkszeug, das sie brauchen, um problematischen Spielgästen sicher den Weg zu professionellen Beratungs- und Hilfesystemen zu weisen", so Dr. Ulrike Albrecht, Projektleiterin der Mitarbeiterschulungen der Deutschen Automatenwirtschaft und Leiterin des Café Beispiellos e. V. in Berlin, einer Beratungsstelle für abhängige Glücksspieler im Gespräch mit www.automatenblog.de."
Ich wüsste gerne, wann Frau Dr. Albrecht letztmalig in einer Spielhalle war und was sie zu den AGBs der Schmidtgruppe sagt.
VG
Meike
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33
23.09.2011 14:29 |
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SpeedFive
Mitglied
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Ja ja die Spielbanken...
Siehe Spielbank Berlin Pokerturnier mit einem Buy In von 2200€. Nette Summe wo doch immer aufgeführt wird wie schnell man einen Monatslohn am Automaten verspielen kann. Außer Meike die hält sich mit 50 Cent über Wasser ;-) Dort interessiert es keinen. Ist ja nur ein Eintrittsgeld und das ist sicher keine Sucht Eintrittskarten zu kaufen. Vielleicht sind es auch alles nur Touris die das Geld dort verbennen. Wer´s glaubt. Nebenbei wird mit einem Angestellten der Bundeswehr und Weltmeister der Leichtathletik schön geworben. Ein Symphatieträger als Botschafter einer Spielbank das sollten mal die gewerblichen Aufsteller bringen dann heisst es wieder ganz schnell so gehen Sie mit Ihrem Sozialkonzept um. Wir sind sicher alle keine Heilige aber Vater Staat und seine Bediensteten gehen nicht gerade als Vorbild vorneweg.
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34
23.09.2011 14:51 |
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MEMO
Eroberer
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Sehe ich auch so : Vater Staat und seine Bediensteten gehen nicht gerade als Vorbild vorneweg.
hier wird das Spiel ebenso bewusst nicht durchschaut weil der Staat zu tief drinsteckt denn offenbar spielt wieder mal das Geld die entscheidende Rolle bei der Abwägung der Argumente.
So weit die Realität, die der Moral - und den Parteibeschlüssen - im Wege stehen sollte.
__________________ Spieler
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36
23.09.2011 15:13 |
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jasper
Kaiser
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38
23.09.2011 17:35 |
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Michi344
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Guten Morgen gmg,
Zitat: |
Weiter komme ich zu dem Ergebnis, dass es zwischen Theorie und Praxis
offensichtlich - wie immer - große Unterschiede gibt.
Denkbare Lösungsvorschläge:
1) Die Schmidtgruppe überdenkt ihre AGBs / die Ausbildung ihres Personals...
Wozu wurde sonst dieser Aufwand betrieben?
Virtueller Rundgang durch ein Entertainment-Center der Schmidt-Gruppe.
Da gibt es einen Navigator am unteren Bildschirmrand...
oder
2) Die Branche überdenkt ihr nicht realisierbares Sozialkonzept.
(Weil: wenn es noch nicht mal einer der größten Spielstättenbetreiber schafft,.....)
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Warum zieht Ihr Euch an den AGB's und der Firmenphilosphie dieses Automatenaufstellers so hoch, habt Ihr keine wichtigeren Aufgaben zu erfüllen, als sich darüber den Kopf zu zerbrechen das sich nur spielende Gäste in seinen Unterhaltungstempeln aufhalten dürfen.
Ihr müsstet doch zufrieden sein, wenn es so ist, da Eurer Logik zufolge jeder der ein Casino betritt, ein süchtiger ist, oder wird. Mit diesen AGB's des Herrn Schmidt kommen zumindest nicht die Leute die sich nur aufwärmen in die Gefahr, ein Spieler zu werden.
Es soll nicht heißen, dass ich alles gut finde, was die Schmidt - Gruppe praktiziert.
Da könnt Ihr machen was Ihr wollt, gegen das Hausrecht welches er inne hat, könnt Ihr eh nichts unternehmen.
Kümmert Euch um die Probleme die es wirklich gilt anzugehen, und nicht um dieses Pille-Palle-Problem des Herrn Schmidt.
Gruss
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
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39
24.09.2011 08:25 |
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SpeedFive
Mitglied
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1) Geldspielgeräte machen süchtig
- Geräte in staatlichen Spielcasinos machen noch viel süchtiger
- Geräte in staatlichen Spielcasinos schlucken noch viel mehr Geld
- Geräte in staatlichen Spielcasinos sind überhaupt richtig fies und gemein
2) Ein hoher Prozentsatz der Spieler hat Probleme
- Spieler in staatlichen Spielcasinos sind noch viel süchtiger
- Spieler in staatlichen Spielcasinos haben noch viel mehr Probleme
- Spieler in staatlichen Spielcasinos haben die vorgeschlagenen 200€ pro Tag in viel kürzerer Zeit verloren
3) Die hohen Gewinne nach neuer SpVo steigern den Spielanreiz
- Spieler in staatlichen Spielcasinos können noch viel mehr gewinnen
- Geräte in staatlichen Spielcasinos sind absolut böse
4) Die hohen Verluste nach neuer SpVo sind existenzgefährdend
- Spieler in staatlichen Spielcasinos können noch viel mehr verlieren
- Geräte in staatlichen Spielcasinos sind am allergefährlichsten
Man kann es auch mit Satire versuchen aber der Fakt bleibt nunmal.
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40
24.09.2011 09:20 |
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