anders
Kaiser
Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.415.647
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Bundesverfassungsgericht: Antrag auf Erteilung einer Sportwettenerlaubnis ... |
|
Bundesverfassungsgericht: Antrag auf Erteilung einer Sportwettenerlaubnis kann nicht entsprochen werden (08.07.2006)
Das Bundesverfassungsgericht hat, wie erst kürzlich bekannt geworden ist, im Nachgang zu seiner grundlegenden Entscheidung vom 28.03.2006 (Az. 1 BvR 1054/01), am 31.03.2006 den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit welcher ein privater Sportwettenanbieter die Erlaubnis für das Veranstalten und Vermitteln gewerblicher Sportwetten beantragt hatte. In der Begründung des Beschlusses führt die Beschwerdekammer des ersten Senats knapp aber sehr deutlich aus: „Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, inwieweit das Verbot der Veranstaltung gewerblicher Sportwetten durch private Wettunternehmer und deren Vermittler mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar sind, grundsätzlich geklärt (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 – 1 BvR 1054/01). […] Bis zur einer Neuregelung bleibt die bisherige Rechtslage allerdings mit der Maßgabe anwendbar, dass der Freistaat Bayern einerseits unverzüglich damit beginnen muss, das bestehende Wettmonopol konsequent am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Spielsucht auszurichten, andererseits darf das gewerbliche Veranstalten von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden unabhängig davon, ob in der Übergangszeit eine Strafbarkeit nach § 284 StGB vorliegt, weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden.
Weiter unter:
http://www.casinos.ch/newsflashartikel2.cfm?art=News&key=138014&selid=0&par
m=detail
Das Urteil unter: VG München M 16 K 04.6138
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von anders: 09.07.2006 12:54.
|
|
1
09.07.2006 12:33 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 99.462 | Views gestern: 413.905 | Views gesamt: 894.508.499
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|