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Geschrieben von anders am 09.07.2006 um 12:33:

  Bundesverfassungsgericht: Antrag auf Erteilung einer Sportwettenerlaubnis ...

Bundesverfassungsgericht: Antrag auf Erteilung einer Sportwettenerlaubnis kann nicht entsprochen werden (08.07.2006)

Das Bundesverfassungsgericht hat, wie erst kürzlich bekannt geworden ist, im Nachgang zu seiner grundlegenden Entscheidung vom 28.03.2006 (Az. 1 BvR 1054/01), am 31.03.2006 den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit welcher ein privater Sportwettenanbieter die Erlaubnis für das Veranstalten und Vermitteln gewerblicher Sportwetten beantragt hatte. In der Begründung des Beschlusses führt die Beschwerdekammer des ersten Senats knapp aber sehr deutlich aus: „Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, inwieweit das Verbot der Veranstaltung gewerblicher Sportwetten durch private Wettunternehmer und deren Vermittler mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar sind, grundsätzlich geklärt (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 – 1 BvR 1054/01). […] Bis zur einer Neuregelung bleibt die bisherige Rechtslage allerdings mit der Maßgabe anwendbar, dass der Freistaat Bayern einerseits unverzüglich damit beginnen muss, das bestehende Wettmonopol konsequent am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Spielsucht auszurichten, andererseits darf das gewerbliche Veranstalten von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden unabhängig davon, ob in der Übergangszeit eine Strafbarkeit nach § 284 StGB vorliegt, weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden.

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http://www.casinos.ch/newsflashartikel2.cfm?art=News&key=138014&selid=0&par
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Das Urteil unter: VG München M 16 K 04.6138


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