Glücksspielstaatsvertrag: EU-Kommission verlängert Stillhaltefrist bis zum 18. August 2011 |
gmg
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Glücksspielstaatsvertrag: EU-Kommission verlängert Stillhaltefrist bis zum 18. August 2011 |
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Glücksspielstaatsvertrag: EU-Kommission verlängert Stillhaltefrist bis zum 18. August 2011
Gegen Ende der heute endenden Frist für Einsprüche, Bedenken oder Unklarheiten betreffend den Vertragsentwurf, Notifizierungsnummer 2011/188/D, hat Malta heute eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme führt zu einer Verlängerung der Stillhaltefrist bis zum 18. August 2011. Die vom Vereinigten Königreich abgegebenen Bemerkungen hingegen, haben auf die Stillhaltefrist keinerlei Auswirkungen.
Meldung vgl. Nachrichten BA Berlin vom heutigen Tag
Grüße
__________________ gmg
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1
18.07.2011 15:27 |
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Solon
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Meike
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Hallo zusammen,
und anbei der link zum Notifizierungsverfahren
http://ec.europa.eu/enterprise/tris/pisa...ng=DE&sNLang=DE
Da kann man mal wieder selbst nachlesen, welche Falschmeldungen in der Presse so veröffentlicht werden, angeblich aus "gut unterrichteten Kreisen".
Notifizierungs Nummer :
2011/188/D
click here for a printable version
Empfangs Datum :
15-Apr-2011
Ende der Frist :
18-Aug-2011
Abgabe von Bemerkungen durch: UNITED KINGDOM
Abgabe einer ausführlichen Stellungnahme durch: MALTA
Die Abgabe einer ausführlichen Stellungnahme führt zu einer Verlängerung der Stillhaltefrist.
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2
19.07.2011 08:38 |
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Solon
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bandick
Kaiser
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3
19.07.2011 10:39 |
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Meike
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Nur weil man seine Meldungen wiederholt, werden sie nicht richtiger:
1. Behauptung
"Nach Informationen von "Welt Online" aus informierten EU-Kreisen unterzeichnete Industriekommissar Antonio Tajani einen Brief an die Länder, in dem die Behörde auf nicht vereinbare Passagen des Gesetzestextes mit EU-Recht hinweist."
Richtig ist, dass die Stillhaltefrist bis 18.08.2011 verlängert wurde.
2. Behauptung
"Die Bundesländer müssen eigentlich bis Jahresende einen neuen Staatsvertrag beschließen, weil der geltende Vertrag ausläuft."
Richtig ist, dass gem. § 28 Abs.1 GlüStV eine Verlängerung mit 13 Stimmen beschlossen werden kann.
Langsam kommt mit die WELT, wie BILD Dir Deine Meinung vor.
VG
Meike
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4
19.07.2011 10:51 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: Glücksspielstaatsvertrag: EU-Kommission verlängert Stillhaltefrist bis zum 18. August 2011 |
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neues zum glücksspielstaatsvertr.
Sachsen-Anhalt setzt auf Einigung bei Glücksspiel
Veröffentlicht: 19 Juli 2011 14:36
Verändert : 19 Juli 2011 14:36
Magdeburg (dpa/sa) - Staatskanzleichef Reiner Robra (CDU) setzt trotz Kritik von der EU-Kommission weiter auf einen guten Abschluss bei der Reform des Glücksspiel-Staatsvertrages. Nach Eingang des Schriftsatzes aus Brüssel müssten die Ausführungen und Einwände der Kommission zum Entwurf des Glücksspieländerungsvertrages der Länder eingehend geprüft werden, sagte er am Dienstag in Magdeburg.
Die Bundesländer wollen von 2012 an den milliardenschweren Sportwettenmarkt unter strengen Auflagen für private Anbieter öffnen. Die EU hatte in ihrem Schreiben unter anderem bemängelt, dass die Zahl der Konzessionen, die für fünf Jahre gelten, auf sieben beschränkt werden soll.
Der aktuelle Glücksspiel-Staatsvertrag läuft Ende des Jahres aus. Er muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes neu geschrieben werden. Danach ist ein staatliches Monopol nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft. Für die Sportwetten gibt es derzeit keine einheitlichen Regelungen. Schleswig-Holstein pocht auf eine noch stärkere Lockerung bei den Sportwetten als andere Länder. Am staatlichen Lotto-Monopol soll sich nichts ändern.
Die Federführung bei der Ausarbeitung des Vertrages hat Sachsen-Anhalts Staatsminister Robra übernommen, weil das Bundesland bis zum Herbst den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz hat.
© dpa
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5
19.07.2011 16:11 |
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play-j
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Zitat: |
Original von Meike
Nur weil man seine Meldungen wiederholt, werden sie nicht richtiger:
1. Behauptung
"Nach Informationen von "Welt Online" aus informierten EU-Kreisen unterzeichnete Industriekommissar Antonio Tajani einen Brief an die Länder, in dem die Behörde auf nicht vereinbare Passagen des Gesetzestextes mit EU-Recht hinweist."
Langsam kommt mit die WELT, wie BILD Dir Deine Meinung vor.
VG
Meike |
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Das war schon richtig zittiert...
hier noch welche, und nicht Bild Dir Deine...
(Germany).- The European Commission issued a ‘detailed opinion’ against the Draft German State Gambling Treaty, which confirms that the EC believes the proposed regulation is in breach of EU law. If the draft is not substantially changed after this warning, Germany risks formal infringement proceedings, referral to the CJEU and ultimately financial penalties.
Mehr hier...http://www.yogonet.com/english/2011/07/1...d-by-the-ec</a>
[/url]
[url=http://www.yogonet.com/english/2011/07/19/proposed-new-online-gaming-l
aw-in-germany-criticised-by-the-ec]
Glücksspielstaatsvertrag: Erhebliche Bedenken der EU-Kommission
Sehr geehrte Damen und Herren, heute ist bekannt geworden, dass die EU-Kommission eine ausführliche Stellungnahme und Bemerkungen zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (1. GlüÄndStV) im Rahmen des Notifizierungsverfahrens (Not.2011/188/D) an die Bundesregierung geschickt hat. In ihrer umfangreichen, detaillierten Stellungnahme weist die Kommission übergeordnet und allgemein darauf hin, dass die deutschen Behörden die Gründe für die vorgeschlagenen Beschränkungen nicht explizit ausgeführt haben. Zudem ist die Verhältnismäßigkeit der von den Bundesländern beabsichtigten beschränkenden Maßnahmen nicht nachgewiesen worden.
Im Einzelnen beanstandet die Kommission u.a. (1) die Beschränkung der Zahl der Konzessionen für Glücksspieldienste und insbesondere für Sportwetten sowie (2) den faktischen Zwang der Betreiber von Online-Casinospielen und –Poker, über eine feste Niederlassung in Deutschland zu verfügen, ohne die Notwendigkeit hierzu dargelegt zu haben. Dem gegenüber erlaubt der Entwurf traditionellen Spielbanken, Livespiele im Internet zu übertragen.
Die EU-Kommission hat zum Schluss ihrer Ausführungen deutlich gemacht, dass entsprechend der Rechtsprechung des EuGH die Einführung einer Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit durch einen Mitgliedstaat auf Grundlage eines anerkannten öffentlichen Interesses nur dann gerechtfertigt sein kann, wenn die betreffende beschränkende Maßnahme geeignet ist, kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeit beizutragen. In seiner Bewertung der Konformität des deutschen Regelwerks für das Glücksspielwesen hat der EuGH ausdrücklich auf Regeln für verschiedene Arten von Glücksspielen, u.a. Spielautomaten und Pferdewetten verwiesen, die nicht vollständig unter den notifizierten 1. GlüÄndStV fallen, die aber ebenfalls einer Regulierung auf Bundesebene bedürfen. Die Kommission stellt klar, dass sie die Einhaltung der Anforderungen eines kohärenten und systematischen Ansatzes erst dann beurteilen kann, wenn die gesamte relevante Gesetzgebung geändert und notifiziert wurde.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Kommission über die von ihr nunmehr beabsichtigten Folgemaßnahmen zu informieren. Die Notifizierungsfrist wurde aufgrund der ausführlichen Stellungnahme um einen Monat bis zum 16. August 2011 verlängert. Die Spitzenverbände werden gegenüber der Kommission eine Stellungnahme vorbereiten und dabei insbesondere die kohärenten, spielerschützenden Regelungen des gewerblichen Geld-Gewinnspiels darlegen.
Entnehmen Sie bitte Einzelheiten dem beigefügten Schreiben der EU-Kommission an den Außenminister und an das für Notifizierungsverfahren zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie <a title="http://www.baberlin.de/fileadmin/user_upload/ba-berlin/PDF-Dateien/a
usfuehrliche_Stellungnahme_und_Bermerkungen_der_EU-Kommission.pdfInitiates file download" target="_blank" href="http://www.baberlin.de/fileadmin/user_upload/ba-berlin/PDF-Dateien/au
sfuehrliche_Stellungnahme_und_Bermerkungen_der_EU-Kommission.pdf">(Anlage)[
/url]. Über den Fortgang der Angelegenheit werden wir Sie weiter informieren. Mit freundlichen Grüßen Bundesverband Automatenunternehmer e.V. [/url]
[url=http://www.yogonet.com/english/2011/07/19/proposed-new-online-gaming-l
aw-in-germany-criticised-by-the-ec]
[/url]
[url=http://www.yogonet.com/english/2011/07/19/proposed-new-online-gaming-l
aw-in-germany-criticised-by-the-ec]
[/url]
[url=http://www.yogonet.com/english/2011/07/19/proposed-new-online-gaming-l
aw-in-germany-criticised-by-the-ec]
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6
19.07.2011 23:36 |
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Meike
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Hallo play-j,
der link lässt sich nicht öffnen, aber nachdem ich nun gesehen habe, dass die Webside yogonet.com eine Informationsseite der Lateinamerikanischen und Spanischen Spielindiustrie ist, fände ich etwas "Offizielles" doch "schöner", um mir meine Meinung zu bilden.
Kann denn jemand das Schreiben der EU-Kommission einstellen, welches dem BA e.V. vorliegt - so las es sich?
VG
Meike
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7
20.07.2011 09:22 |
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gmg
Foren Gott
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Meike,
mein Dank gilt in erster Linie play-j, aber natürlich auch dem BA !
Schreiben der EU über das AM an das BMWi vom 18. 07. 2011
Was mich besonders "glücklich macht" ist das folgende Zitat:
Zwar respektiert die Kommission in vollem Umfang die innerstaatliche Rechtsordnung Deutschlands.....
Zitat off
Da haben wir ja noch mal Glück gehabt!
Grüße
__________________ gmg
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8
20.07.2011 09:44 |
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lodermulch
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Zitat: |
Es bleibt hier die ernste Frage, wie es möglich ist, dass mit erheblichen Steuergeldern bezahlte "Spezialisten"
nichts als wertlose Machwerke produzieren und hierdurch ihren Regierungen wie auch dem Ansehen Deutschlands eine Blamage nach der anderen bereiten." |
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zumindest hier in sachsen-anhalt ist die haushaltslage schuld - die diversen dezernenten haben trotz auswringen ihrer haushalte und ausplünderung-via-gewinnabführung sämtlicher erreichbarer stadt- und landeseigener betriebe schlicht kein geld mehr, um sich jede kleine entscheidung von einer bis drei unternehmensberatungen vorkauen oder nachträglich schönrechnen zu lassen.
(das war leider kein sarkasmus.)
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10
20.07.2011 11:07 |
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petergaukler
Kaiser
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11
20.07.2011 18:25 |
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Meike
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Hallo play-j,
das Schreiben von EU-Kommissar Algirdas Semeta hatte nun nicht so viel mit dem Bericht in der WELT zu tun. Offenbar hatte denen ein anderes Schreiben vorgelegen.
Hallo zusammen,
die Antwort auf die Notifizierung hat nun gezeigt, dass die Öffnung des Internets, sowohl für die Sportwetten, als auch für casinos nur Probleme aufwirft, aber überhaupt nicht notwendig war, geschweige denn überlegt. da war man mehr mit Absprachen beschäftigt als mit Grundlagenermittlung.
Bemerkenswert sind aus meiner Sicht zwei Forderungen, was vorzulegen ist, - die findet aber die Presse offenbar überhaupt nicht interessant-,
a) Die deutschen Behörden werden aufgefordert, eine Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der diesbezüglichen Beschränkungen vorzulegen, um darzulegen, dass die Hauptziele
- Lenkung der Verbrauchernachfragen in ein kontrolliertes System
und
- die Bekämpfung von Verbrechen und Betrug
erreicht werden können.
- siehe Seite 3/4 -
Ja das wird ein Spaß, denn die Exekutive und u.a. die Kriminalitätsbekämpfung und -prävention hatte man bis dato aus dem gesamten Anhörungsverfahren raus gehalten.
Wer soll denn die "Untersuchung" machen, wenn bei den meisten LKÄ und dem BKA das illegale Glücksspiel zu den "nicht priorisierten Aufgaben" gehört, wie wir lesen durften?
b) Die deutschen Behörden müssen den Nachweis führen, die Wirksamkeit der Maßnahme beurteilen, dass die inkriminierten Finanzströme blockiert werden.
- siehe Seite 10 -
Auch hier klafft mal wieder eine erhebliche Lücke im Anhörungsverfahren von Magdeburg, weder von den Finanzermittlern der LKÄ, noch der FIU oder ähnlich wurde dazu eine Stellungnahme eingefordert.
Da hatte man offenbar auf ganzer Linie auf das falsche Pferd gesetzt und wird nun mit Forderungen und Nachweisen konfrontiert, die eine entsprechende Vorarbeit der Fachdienststellen erfordert hätte.
VG
Meike
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12
20.07.2011 20:38 |
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bandick
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Zitat: |
zumindest hier in sachsen-anhalt ist die haushaltslage schuld - die diversen dezernenten haben trotz auswringen ihrer haushalte und ausplünderung-via-gewinnabführung sämtlicher erreichbarer stadt- und landeseigener betriebe schlicht kein geld mehr, um sich jede kleine entscheidung von einer bis drei unternehmensberatungen vorkauen oder nachträglich schönrechnen zu lassen.
(das war leider kein sarkasmus.) |
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das erklärt aber doch noch lange nicht den umstand, dass die verantwortlichen nichts als leere luftblasen produziert haben - geschweige denn, dass es das entschuldigen würde. natürlich sind leere geldbeutel immer ein problem, aber deshalb zeit, die weiß gott für sinnvolleres hätte investiert werden können, in das zusammenklauben realitätsferner und utopischer umsetzungsideen hinsichtlich der hiesigen ausgestaltung des glücksspielrechtes zu verplempern, das hilft nun wirklich niemandem weiter. das mindeste wäre doch gewesen, dazu zu stehen, dass man nicht in der lage ist, entsprechende brauchbare vorschläge zu liefern - dann hätte man die fackel weitergereicht und gut. aber mit dieser aktion haben sich sämtliche beteiligte mal wieder ein absolutes armutszeugnis ausgestellt, auf hochhausgröße aufgeblasen und es bundesweit aufgestellt, sodass jeder sehen kann: die haben von tuten und blasen keine ahnung.
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13
21.07.2011 11:19 |
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gmg
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In dem vg. Schreiben - gerichtet an das BMWi - kann man die folgende Passage lesen:
Zitat on
Nach dem Kenntnisstand der Kommission wurden diese Regeln durch Aufnahme in den Entwurf bereits zum Teil geändert (im Rahmen der Kompetenzen der Bundesländer) und sie werden auch in der Gesetzgebung auf Bundesebene geändert werden. Die Kommission kann die Einhaltung der Anforderung eines kohärenten und systematischen Ansatzes erst dann beurteilen, wenn die gesamte relevante Gesetzgebung geändert und notifiziert wurde.
Zitat off
Da wird wohl auch aus Brüssel ein bisschen Druck aufgebaut, dass Deutschland insgesamt "in die Puschen" kommen soll!
Gibt es denn jetzt schon Neuigkeiten zur beabsichtigten Modifikation der Spielverordnung?
Grüße
__________________ gmg
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14
24.07.2011 14:52 |
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Meike
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Hallo gmg,
das musst Du insgesamt betrachten, d.h. das Schreiben zum Glücksspielgesetz SH und das Schreiben zum GlüStV.
Und dann macht diese Passage, die man nämlich nur im Schreiben zum GlüStV findet nur Sinn, wenn es in Brüssel
zu einer großen Lobbyarbeit gekommen ist.
Das ist äußerst bedenklich! Denn welchen "Wert" haben derartige Schreiben überhaupt?
VG
Meike
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15
28.07.2011 16:35 |
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gmg
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Ich habe mich gefragt, wie es weitergehen wird........
Dazu führt Herr Wowereit wie folgt aus:
Sollte eine derartige Stellungnahme abgegeben werden, würde sich die Stillhaltefrist, während derer der notifizierte Rechtsakt nicht angenommen werden darf, um einen weiteren Monat verlängern und die Bundesrepublik Deutschland, d.h. konkret die Länder, müssten die Stellungnahme beantworten (Artikel 9 Richtlinie 98/34/EG). Die Kommission und die Mitgliedstaaten können auch Bemerkungen („comments“) abgeben, wenn sie der Auffassung sind, dass der notifizierte Vertragsentwurf zwar dem Unionsrecht entspricht, aber weitere Erläuterungen für erforderlich gehalten werden. Diese Bemerkungen müssten von den Ländern berücksichtigt werden, eine Pflicht zur Stellungnahme besteht nicht (Art. 8 Absatz 2 Richtlinie 98/34/EG). Sollte die Kommission eine ausführliche Stellungnahme abgeben, werden die Länder diese gründlich auswerten und gegebenenfalls daraus folgende Änderungsbedarfe am Vertragstext ermitteln.
Fundstelle:
Grüße
__________________ gmg
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16
29.07.2011 08:06 |
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gmg
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Stadelmeier: Glücksspielstaatsvertrag steht bis Jahresende |
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Mainz (dapd). Der reformierte Glücksspiel-Staatsvertrag der Länder wird nach Einschätzung der rheinland-pfälzischen Landesregierung rechtzeitig bis zum Jahresende unter Dach und Fach sein. Die Unterzeichnung durch die Länderchefs sei für den 16. Dezember anvisiert, sagte der Chef der Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, am Montag vor dem Haushaltsausschuss des Mainzer Landtags. Bis Ostern 2012 könne der Vertrag dann durch die Länder ratifiziert werden.
Vollständige Meldung
Also Weihnachten......
Grüße
__________________ gmg
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17
08.08.2011 18:28 |
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