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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2011-06-29: SPD will Glücksspielsucht eindämmen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen 2011-06-29: SPD will Glücksspielsucht eindämmen 4 Bewertungen - Durchschnitt: 7,754 Bewertungen - Durchschnitt: 7,754 Bewertungen - Durchschnitt: 7,75
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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2011-06-29: SPD will Glücksspielsucht eindämmen

Zitat on
Konkret wollen wir über eine Änderung der Spielverordnung das Spiel
an Geldspielautomaten entschleunigen und die Zahl der Geräte in den
Spielhallen und gastronomischen Einrichtungen reduzieren. Die möglichen
Maximalgewinne und -verluste pro Automat und Stunde sollen
deutlich sinken. Suchtfördernde Funktionen, wie das Punktespiel und
Autostarttasten, wollen wir verbieten. Die verpflichtende Information
über reale Gewinnchancen soll Transparenz schaffen. Geldspielautomaten
sollen wieder stärker Unterhaltungsgeräte werden. Den Kommunen
wollen wir durch eine Änderung der Baunutzungsverordnung eine
wirksame städteplanerische Einflussnahme auf die Standorte von Spielhallen
ermöglichen.

Die Prävention von Glücksspielsucht wollen wir durch die Einführung eines
mehrstufigen Frühwarnsystems stärken. Das Frühwarnsystem soll
die Betreiber mit in die Verantwortung nehmen und abgestufte
Spielerschutzmaßnahmen von der Spielerinformation bis zur Spielersperre
beinhalten.
Möglichkeiten der Selbst- und Fremdsperre für Süchtige wollen wir um
den Bereich der Geldspielautomaten erweitern. Grundlage für das Frühwarnsystem
soll ein verpflichtendes Identifikationssystem für Geldspielautomaten
werden, das auch die Einhaltung des Jugendschutzes verbessert.
Ein neuer, bei der Drogenbeauftragten der Bundesregierung,
angesiedelter Beirat soll dieses Identifikationssystem entwickeln und
dabei das Modell der laufend nummerierten Spielerkarte prüfen.

Scheinlösungen, wie freiwillige Selbstverpflichtungen oder eine Chipkarte
lehnen wir ab. Eine Chipkarte würde mit der suchtverschärfenden
Geldkartenfunktion und der Möglichkeit des "Player-Trackings" also
dem Ausspionieren der Spieler als Grundlage für suchtverschärfende
Spielmanipulationen - die Probleme sogar noch vergrößern.

Zur Vollständigen PM geht es hier !

Grüße

__________________
gmg
1 29.06.2011 16:55 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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eszet eszet ist männlich
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Frau Graf hat an fast alles gedacht. Applaus

Ich setze mal voraus dass im ausformulierten Text auch eine Begrenzung der Einsatzhöhe gefordert wird.

Dann wäre es wasserdicht. Danke
2 30.06.2011 08:53 eszet ist offline E-Mail an eszet senden Beiträge von eszet suchen
Solon
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lodermulch lodermulch ist männlich
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ziemlich realitätsfremd finde ich allerdings das geplante "kontingent" auf der spielerkarte.

neues geschäftsmodell für albanische und kurdische großfamilien: "spieler-identifikations-karten" en gros beantragen und rest-spielkredit für 10% vom rahmen an suchtzocker verleihen..."ey, mit karte von mehmet kannsu noch 80€ bis mai und yüksel hat noch 130 frei!"
3 30.06.2011 09:06 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
koeppx   Zeige koeppx auf Karte koeppx ist männlich
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Am Besten wird jetzt noch behauptet, dass Sie sich das alles ganz alleine ausgedacht hat...
Das sind doch durch die Bank alte Kamellen, die schon andere Politiker in den Raum geworfen haben. In der Schule lernt man ja zusammenfassen von Informationen. Da hat sie definitv gut aufgepasst. Aber wieso fordern wir denn nicht gleich:
" Gewerbliches Spiel gehört verboten".

Spielerschutz ist okay, aber wer auf die Idee kommt, dass es irgendwie weiterhelfen wird, der täuscht sich bestimmt. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass dadurch der Anteil an ehrlichen steuerzahlenden Betreibern extrem sinken wird. Weil es sich ganz einfach nicht mehr wirklich rechnet.
Es wird bestimmt noch extremer, als es bei uns in Bochum schon durch die Spieleinsatzsteuer gekommen ist.
Die Spielhallen schliessen nicht, aber die Betreiber werden durch meist türkische Betreiber ersetzt, die nicht im Traum daran denken würden Steuern zu zahlen.
Wenn er dann gezwungen wird das Geschäft zu schliessen, dann macht es halt sein Bruder, danach der Cousin.
Spieler werden dadurch weiterhin spielen. Den Spielern denen das Spiel in der Spielhalle nicht mehr attraktiv genug erscheint wechseln zurueck ins Casino oder gehen in illegalen Casinos spielen...


meine Meinung.
4 30.06.2011 10:46 koeppx ist offline Beiträge von koeppx suchen
MEMO MEMO ist männlich
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Die Spielhallen schliessen nicht, aber die Betreiber werden durch meist türkische Betreiber ersetzt, die nicht im Traum daran denken würden Steuern zu zahlen.
Wenn er dann gezwungen wird das Geschäft zu schliessen, dann macht es halt sein Bruder, danach der Cousin. meine Meinung.


@koeppx
Die meisten bekommen eine Meinung, wie man einen Schnupfen bekommt: durch Ansteckung.

Haben türkische Unternehmer etwa einen Sonderstatus um keine Steuern zahlen zu müssen?
Gerade in dieser Branche wo die grossen Betreiberfirmen an illegalität kaum zu toppen sind .....

-ferngesteuerte Jackpotauslösungen
-"undurchsichtige" für die Ämter nicht kontrollierbare Software
-Betriebsinterne Leerspielungsmöglichkeiten der GGSG (Steuerbetrug)
-die Geschischte mit den Parteispenden und der sofortigen Einstellung des VErfahrens....usw...
-Gibt es eine langfristige, nicht löschbare Speicherung der
Einspielergebnisse an den GGSG? BEstimmt nicht.

Das berechtigt bestimmt natürlich keinen Aufsteller es denen gleich zu tun.
Und meine Meinung ist die dass diese Branche zu viele SPielräume von der GEsetzgebung her hat. Bei "sicherer Software", ohne Leerspielmöglichkeiten seitens der Betreiber und eine nicht löschbaren Buchhaltung, ist es leicht zu prüfen ob der türkische oder deutsche Betreiber seiner Steuerschuld nachgekommen ist.

Nebenensächtliche Anmerkung noch:
Auch der Anteil an ehrlichen steuerzahlenden Spielhallenbetreibern lebt insbesondere durch die Spielleidenschaft der Migranten (besonders Türken.)

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Spieler
5 30.06.2011 15:23 MEMO ist offline E-Mail an MEMO senden Beiträge von MEMO suchen
koeppx   Zeige koeppx auf Karte koeppx ist männlich
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hey gmg,
dass sollte jetzt keineswegs irgendwas gegen Ausländer bedeuten. KEIN STÜCK!!
Die Nationalität können wir da auch ganz gerne rausstreichen!!
6 30.06.2011 16:19 koeppx ist offline Beiträge von koeppx suchen
MEMO MEMO ist männlich
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kein Kommentar!
oder doch :
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

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Spieler
7 30.06.2011 16:38 MEMO ist offline E-Mail an MEMO senden Beiträge von MEMO suchen
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Zitat:
Aber wieso fordern wir denn nicht gleich:" Gewerbliches Spiel gehört verboten".


Ja, gute Idee, warum nicht?
8 30.06.2011 17:10 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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jawoll, weg damit diese bösen abzocker Applaus
9 30.06.2011 20:58 qmq ist offline Beiträge von qmq suchen
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Zitat koeppx
Spielerschutz ist okay, aber wer auf die Idee kommt, dass es irgendwie weiterhelfen wird, der täuscht sich bestimmt. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass dadurch der Anteil an ehrlichen steuerzahlenden Betreibern extrem sinken wird. Weil es sich ganz einfach nicht mehr wirklich rechnet

Mit anderen Worten heisst das dann, vorsorglich sollte man den MAssnahmen des Spielerschutzes nicht weiter nachgehen damit solche ehrlichen Steuerzahler wie koeppx in Ihrer Existenz nicht bedroht werden.

Auch wenn der Spielerschutz ja eigentlich ok sei !!

Da sieht man wie beschult nicht nur die Mitarbeiter der Spielhallen in Sachen Spielsuchtprävention sind, sondern auch deren Bosse.

Wenn es Geeignetheitsprüfungen gäbe für das Betreiben einer Spielhalle oder Automatenaufsteller, wäre ich mir sicher das manch einer
hier einen anderen Beruf nachgehen würde.

__________________
Spieler
10 01.07.2011 16:42 MEMO ist offline E-Mail an MEMO senden Beiträge von MEMO suchen
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Verpflichtendes Identifikationssystem für Geldspielautomaten --- Die Spielerkarte

Während des zurückliegenden Zeit war der Glücksspielstaatsvertrag und natürlich auch die Landesspielhallengesetze "Top-Themen".

Über die ebenfalls noch anstehende Evaluation der Spielverordnung wurde wenig veröffentlicht.

Es wird aber über ein "neues verpflichtendes Identifikationssystem für Geldspielautomaten" (Spielerkarte) gesprochen, das auch die Einhaltung des Jugendschutzes verbessert.

Dazu wird ausgeführt:
....auf Basis der Empfehlungen eines bei der Drogenbeauftragten der Bundesregierung einzurichtenden Beirates ein verpflichtendes Identifikationssystem für den Bereich der Geldspielautomaten einzuführen, das ein Sperrsystem ermöglicht, sicherstellt, dass nur volljährige Personen an den Glücksspielautomaten spielen können, Manipulation der Geldspielautomaten auf Basis von so genanntem Player Tracking – also die Ermittlung des Spielverhaltens – ausschließt und auf suchtverschärfende Geldkartenfunktionen verzichtet; dabei ist folgendes Modell einer laufend nummerierten Spielerkarte zu prüfen:
Auf der Spielerkarte sind der Name des Gewerbetreibenden, in dessen Betrieb das Spielgerät aufgestellt ist sowie Name, Geburtsdatum und Lichtbild des Spielteilnehmers sowie das (Erst-)Ausstellungsdatum angebracht, wobei durch den Gewerbetreibenden, in dessen Betrieb das Spielgerät aufgestellt ist, oder dessen Vertragspartner sicherzustellen ist, dass pro Spieler nur jeweils eine Spielerkarte ausgestellt wird, oder, wenn mehrere Spielerkarten für einen Spieler ausgestellt wurden, jeweils nur eine Spielerkarte für einen Spieler gültig ist und nur diese Spielerkarte zur Teilnahme am Spiel berechtigt; die Karte darf abgesehen von der Spieldauer keine Informationen über das Spielverhalten beinhalten; die Dauer der bereits absolvierten Spielteilnahmen muss bei Ausstellung einer neuen Spielerkarte für einen Spielteilnehmer auf diese Spielerkarte übertragen werden.

Da hat man mal wieder etwas beschrieben, was es im Prinzip für zugelassenen Geldspielgeräte der Hersteller ADP und Bally-Wulff bereits gibt!
Der Vorteil ist, dass diese nachfolgend beschriebenen "Gerätschaften" bereits von der PTB zugelassen worden sind.
Der Nachrüstaufwand liegt bei unter 100 € pro Gerät.

1) Es muß lediglich in die Geräte der vg. Gerätehersteller ein Kartenleser eingebaut werden.

2) Der Münzeinwurf des GSG wird durch eine Karte, die man aktuell vom Gastwirt oder seinem Personal erhält, erst freigeschaltet.
Dh. ohne eingeführte Karte befindet sich das GSG nur im Werbelichtmodus, kann aber nicht bespielt werden, da der Münzeinwurf blockiert ist.
Wird das Gerät eine bestimmte Zeitspanne nicht mehr bespielt, so geht es automatisch in den "Blockiermodus" und nimmt ohne weitere - erneute - Freischaltung durch die Karte kein Geld mehr an.

Player-Tracking ist mit dieser Karte nicht möglich.

Mindestens die Hälfte aller aktuell in der Aufstellung befindlichen GSG könnte innerhalb einer kurzen Zeitspanne umgerüstet werden, da die Komponenten durch die PTB zugelassen worden sind.

Grüße

gmg hat diese Bilder (verkleinerte Versionen) angehängt:
Card-Reader für GSG.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. Aufnahme.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. sksCard.gif
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gmg
11 03.08.2011 15:17 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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BT-DRS 17/6338 vom 29. 06. 2011

Eine Pressemitteilung muß natürlich "kurz und knackig" gehalten werden.
In einem Antrag des Deutschen Bundestages kann man beantragen und begründen....

Ich fasse noch einmal die Vorschläge/Forderungen der SPD-Fraktion in kurzer Form zusammen. Hervorhebungen sind durch den Verfasser erfolgt.

Prämisse:
Die bisherigen Vorschläge der Bundesregierung – wie eine freiwillige Selbstkontrolle der Automatenwirtschaft – sind nicht ausreichend.

Beantragte Punkte:
- gemeinsam mit den Ländern eine Ausweitung der Sperrdatei mit der Möglichkeit der Selbst- und Fremdsperre für Süchtige auch auf den Bereich der Geldspielautomaten einzuführen

- auf Basis der Empfehlungen eines bei der Drogenbeauftragten der Bundesregierung einzurichtenden Beirates ein verpflichtendes Identifikationssystem für den Bereich der Geldspielautomaten einzuführen, das ein Sperrsystem ermöglicht, sicherstellt, dass nur volljährige Personen an den Glücksspielautomaten spielen können, Manipulation der Geldspielautomaten auf Basis von so genanntem Player Tracking – also die Ermittlung des Spielverhaltens – ausschließt und auf suchtverschärfende Geldkartenfunktionen verzichtet

- bis zur Einführung des neuen Sperr- und Warnsystems eine Ausweispflicht für das Spiel an Geldspielautomaten in Spielhallen sowie Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher einzuführen


Im Rahmen einer sechsten Novellierung der Spielverordnung:

a) für eine deutliche Entschleunigung der Geldspielautomaten zu sorgen, indem die Mindestdauer pro Spiel von 5 auf 15 bis 20 Sekunden angehoben wird und nach einer Stunde Spiel alle Vorgänge in der fünfminütigen Spielpause auf null gestellt werden;
b) den maximalen Verlust pro Stunde und Automat von bisher 80 Euro auf 40 Euro deutlich zu reduzieren und als Orientierungswert für den durchschnittlichen Verlust pro Stunde und Automat den durchschnittlichen Bruttoverdienst von Arbeitern pro Stunde in der Gesamtwirtschaft heranzuziehen (dieser lag laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2009 bei 21,12 Euro);
c) die maximalen Gewinnmöglichkeiten pro Stunde und Automat von derzeit 500 auf 250 Euro zu senken;
d) einen Zeitraum festzulegen, in dem der Durchschnittsverlust erreicht wird;
e) suchtverschärfende Funktionen der Geräte wie Autostarttasten sowie Punktespeicher abzuschaffen und die Umwandlung von Spieleinsätzen und -gewinnen in Punkte zu untersagen;
f) eine Reduzierung der Geldspielautomaten pro Spielhalle von derzeit zwölf auf höchstens acht durchzuführen;
g) die notwendige Quadratmeterzahl pro Geldgewinnspielgerät von derzeit 12 m2 auf mindestens 15 m2 zu erhöhen;
h) die Verpflichtung zu einer deutlich sichtbaren Information über den durchschnittlichen Verlust pro Automat und Stunde an jedem Geldspiel- automaten in gewerblichen Spielhallen sowie in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher in den § 6 der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit aufzunehmen und einen Verstoß in den Katalog der Ordnungswidrigkeiten der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (§ 19) aufzunehmen;
i) Verstöße gegen die Ausweispflicht, das Umgehen der Zwangspause durch Gerätewechsel sowie das gleichzeitige Spielen an mehreren Geldspielautomaten in den Katalog der Ordnungswidrigkeiten der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (§ 19) aufzunehmen;
j) den Verstoß gegen die Verpflichtung zur sichtbaren Auslage von Informationsmaterial über Risiken des übermäßigen Spielens in einer Spielhalle gemäß § 6 Absatz 4 der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit in den Katalog der Ordnungswidrigkeiten der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (§ 19) aufzunehmen;
k) wiederholte Verletzungen bzw. schwere Verstöße gegen § 19 des Kataloges der Ordnungswidrigkeiten der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit, wie das Betreiben illegaler Geräte, „Vorheizen“ der Geräte, illegale Auszahlungen von Gewinnen, die Erlaubnis zum Spielen von Jugendlichen und von Personen mit offensichtlich problematischem Spielverhalten, mit befristetem, im Wiederholungsfall dauerhaftem Widerruf der Erlaubnis zu bestrafen;
l) die Höchstzahl von Geldspielautomaten in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher von drei auf zwei herabzusetzen; der Aufsteller hat die Geräte einzeln in einem Abstand von mindestens 1 Meter aufzustellen, getrennt durch eine Sichtblende in einer Tiefe von mindestens 0,80 Metern, gemessen von der Gerätefront in Höhe mindestens der Geräteoberkante; die Sichtblenden müssen beidseitig installiert werden;

8. eine rechtstatsächliche Darstellung über die Möglichkeiten der kommunalen Gebietskörperschaften vorzulegen, aus der hervorgeht, mit welchen verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten die Ausbreitung der Einrichtung von Spielstätten begrenzt bzw. verhindert werden kann;
9. die Baunutzungsverordnung so zu ändern, dass Spielhallen künftig als eigenständige Kategorie geführt werden und damit eine wirksame städteplanerische Einflussnahme auf die Standorte von Spielhallen genommen werden kann;

10. auf die Bundesländer einzuwirken, die Kontrolldichte auf Grundlage eines einheitlichen Prüfkataloges zu erhöhen und die Sanktionspraxis zu vereinheitlichen;
11. an die Länder zu appellieren, bei entsprechenden Präventions- und Kontrollmaßnahmen auf die Einhaltung von § 6 Absatz 1 des Jugendschutzgesetzes hinzuwirken;
12. die Ergebnisse einer Sechsten Novelle der Spielverordnung wissenschaftlich zu evaluieren und spätestens vier Jahre nach der Umsetzung einen Evaluierungsbericht vorzulegen und im Falle des Ergebnisses, dass die Gesetze von den Betreibern der Spielhallen sowie der Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetriebe und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher weiter nur unzureichend eingehalten werden, eine Verlagerung des Geldautomatenspiels ausschließlich in Spielkasinos zu prüfen;
13. bei der Drogenbeauftragten der Bundesregierung dem Bundesministerium für Gesundheit untergeordnet einen Beirat einzusetzen, der analog zum Fachbeirat Glücksspielsucht der Länder die Entwicklung der Glücksspielsucht im Kompetenzbereich des Bundes beobachtet, eine kohärente Suchtpolitik durch die Zusammenarbeit mit dem Fachbeirat Glücksspielsucht und den Ländern stärkt sowie Empfehlungen im Umgang mit dem Glücksspiel sowie zur Suchtprävention und -bekämpfung ausspricht.

Die Begründung kann man der beigefügten BT-DRS 17/6338 entnehmen.

Viele Vorschläge aus einem guten Antrag.
Bin mal gespannt, inwieweit sich Regierung und Opposition "treffen" werden.
Schon im Evaluationsbericht zur SpielV sind etliche der jetzt hier aufgeführten Punkte aufgelistet worden..


Grüße

Dateianhang:
pdf DRS 1706338 vom 29.06.2011.pdf (111,46 KB, 159 mal heruntergeladen)


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gmg
12 03.08.2011 16:00 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Das ist doch mal ein guter Entwurf, bleibt zu hoffen das auch alle Punkte umgesetzt werden.
Alleine wenn eine "Spielerkarte" eingeführt werden sollte, könnten die meisten Spielhöllen den Laden dicht machen.
Denn wer sich auskennt, wer in diesen Läden schon einmal verkehrt hat weiß das die Dauer- Suchtspieler gleich 4- 5 Automaten besetzen und diese für den Umsatz sorgen.
Alleine die Spieldauer von 15 Sekunden würde abschreckend wirken im Zusammenhang mit Verlust/ Gewinn - Möglichkeiten und auch das automatische Abbuchen möglicher Spielgewinne bei der Spielerpause lassen das kleine Glücksspiel wieder zu dem werden was es einmal war!
Glück auf!
13 03.08.2011 17:05 Beobachter ist offline E-Mail an Beobachter senden Beiträge von Beobachter suchen
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Zitat:
Original von Beobachter
Denn wer sich auskennt, wer in diesen Läden schon einmal verkehrt hat weiß das die Dauer- Suchtspieler gleich 4- 5 Automaten besetzen und diese für den Umsatz sorgen.


Ich hatte letztens noch das Vergnügen, eine Spielstätte aufzusuchen.

Du brauchst keine 4-5 gleichzeitig bespielte Spielgeräte.

Während die Kollegen des Ordnungsamtes die Begehungsfeststellungen verschriftlichten, und entsprechende Aufnahmen fertigten, hatte ich ein bisschen Muße, mir die Spielgäste ansehen zu können.


Ein Spieler stach mir besonders ins Auge.
Dieser bespielte zwei nebeneinander aufgestellte GSG (= eine Gruppe).
Auf beiden GSG befand sich ein ausreichendes Punktguthaben.
Beide GSG wurden über die Automatiktaste bespielt.

D.h:
Er musste NICHTS machen!
Er saß in der Mitte zwischen den beiden GSG und beobachtete das "Spiel" der beiden GSG.

D.H.:
Sein Kopf ging im Sekundenrythmus (so lange dauert ja nur das Drehen der Drehkörperelemente mit Ereignisanzeige) von den linken GSG zum rechten GSG und zurück.

Ich habe mir dieses Schauspiel ca. 2- 3 Minuten angesehen.
Kopf nach LINKS > Kopf nach RECHTS und Kopf nach LINKS und Kopf nach RECHTS.....

Dann habe ich mich abgewendet...
Das ist Entertainment????


Auch deswegen finde ich den Vorschlag der SPD gut.

- weg mit der Automatiktaste
- Trennwände zwischen jedes einzelne GSG
oder
- Abstände zwischen den GSG 3 Meter ohne Trennwand.

Damit wären Sachverhalte, wie der zuvor geschilderte, faktisch nicht mehr möglich...

Grüße

__________________
gmg
14 03.08.2011 17:30 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
dieter116
König


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Zitat:
Original von gmg
Beide GSG wurden über die Automatiktaste bespielt.

D.h:
Er musste NICHTS machen!
Er saß in der Mitte zwischen den beiden GSG und beobachtete das "Spiel" der beiden GSG.

D.H.:
Sein Kopf ging im Sekundenrythmus (so lange dauert ja nur das Drehen der Drehkörperelemente mit Ereignisanzeige) von den linken GSG zum rechten GSG und zurück.

Ich habe mir dieses Schauspiel ca. 2- 3 Minuten angesehen.
Kopf nach LINKS > Kopf nach RECHTS und Kopf nach LINKS und Kopf nach RECHTS.....

Dann habe ich mich abgewendet...
Das ist Entertainment????


Grüße



Bezüglich auf 's Entertainment:

Beobachte mal die Zuschauer eines Tennisturniers.

Was für einen ' Entertainment' , also Unterhaltung ist, ist muss wohl jeder selbst wissen.


Die Automatiktaste könnte man ja auch zeitlich begrenzen ,z.B. 1 Minute.
15 04.08.2011 05:14 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Original von dieter116
Die Automatiktaste könnte man ja auch zeitlich begrenzen ,z.B. 1 Minute.


Man kann die Erlaubnis aber auch aus der SpielV entfernen.
Brauch man nur einige Worte zu streichen/ändern.

Sieht dann so aus:
Eine Bedienvorrichtung für den Spieler, mit der er einstellen kann, dass aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen, ist unzulässig.



Grüße

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16 04.08.2011 07:29 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Wenn das so käme :

wie lange würde es für eine Umgehungsmöglichkeit dauern ?
17 04.08.2011 08:16 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Zitat:
Original von dieter116
Wenn das so käme :

wie lange würde es für eine Umgehungsmöglichkeit dauern ?


Keine Ahnung!

Aber deswegen sollte man NICHTS MACHEN?


Grüße

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RE: 2011-06-29: SPD will Glücksspielsucht eindämmen

siehe hier

Immer mehr Probleme mit Spielsucht

Auch im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald nimmt die Zahl der pathologischen Spieler zu / Beratungsstelle Kobra zieht Bilanz.

[Horst-Dieter Bolanz (Psychosoziale Ber...der Aktion Mensch gesponserten Auto. | Foto: Sigrid Umiger]

Horst-Dieter Bolanz (Psychosoziale Beratung) und Katharina Braun (Kobra) vor dem von der Aktion Mensch gesponserten Auto. Foto: Sigrid Umiger
[Hier lauert die Gefahr: Das größte Suc...cksspielautomaten in Spielhallen aus. | Foto: dpa]

Hier lauert die Gefahr: Das größte Suchtpotential geht von Glücksspielautomaten in Spielhallen aus. Foto: dpa
[Horst-Dieter Bolanz (Psychosoziale Ber...der Aktion Mensch gesponserten Auto. | Foto: Sigrid Umiger]

Horst-Dieter Bolanz (Psychosoziale Beratung) und Katharina Braun (Kobra) vor dem von der Aktion Mensch gesponserten Auto. Foto: Sigrid Umiger
[Hier lauert die Gefahr: Das größte Suc...cksspielautomaten in Spielhallen aus. | Foto: dpa]

Hier lauert die Gefahr: Das größte Suchtpotential geht von Glücksspielautomaten in Spielhallen aus. Foto: dpa



MÜLLHEIM/LANDKREIS BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD. Das größte Suchtpotenzial geht heute von Glücksspielautomaten in Spielhallen aus. Diese Einschätzung der Drogenbeauftragten der Bundesrepublik teilt die Müllheimer Beratungsstelle des AGJ-Fachverbandes für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Die Zahl der pathologischen Glücksspieler, die – erst am Ende einer langen Suchtkarriere – Hilfe suchen, hat sich in drei Jahren von fünf auf 18 Personen im Jahr erhöht.
Der AGJ-Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg kümmert sich seit drei Jahrzehnten um suchtkranke Menschen im Landkreis. Sitz der Beratungsstelle ist Müllheim, Außenstellen gibt es in Breisach und Titisee-Neustadt sowie in Freiburg für das städtische Umland.

Leiter der Beratung für Alkohol-, Medikamenten- und Spielsucht ist Horst-Dieter Bolanz. Er sagt, die Zunahme der pathologischen Spieler sei erschreckend. Etwa 80 Prozent aus diesem Klientel – vor allem Männer von 40 bis 45 Jahren – seien Automatenspieler, erklärt Bolanz. Dies liege daran, dass die Hürden in Casinos viel höher als in Spielhallen seien. In Spielbanken gebe es Ausweiskontrollen (zum Schutz der Jugend) und die Möglichkeit, Spieler zu sperren.

ÜLLHEIM/LANDKREIS BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD. Das größte Suchtpotenzial geht heute von Glücksspielautomaten in Spielhallen aus. Diese Einschätzung der Drogenbeauftragten der Bundesrepublik teilt die Müllheimer Beratungsstelle des AGJ-Fachverbandes für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Die Zahl der pathologischen Glücksspieler, die – erst am Ende einer langen Suchtkarriere – Hilfe suchen, hat sich in drei Jahren von fünf auf 18 Personen im Jahr erhöht.
Der AGJ-Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg kümmert sich seit drei Jahrzehnten um suchtkranke Menschen im Landkreis. Sitz der Beratungsstelle ist Müllheim, Außenstellen gibt es in Breisach und Titisee-Neustadt sowie in Freiburg für das städtische Umland.

Leiter der Beratung für Alkohol-, Medikamenten- und Spielsucht ist Horst-Dieter Bolanz. Er sagt, die Zunahme der pathologischen Spieler sei erschreckend. Etwa 80 Prozent aus diesem Klientel – vor allem Männer von 40 bis 45 Jahren – seien Automatenspieler, erklärt Bolanz. Dies liege daran, dass die Hürden in Casinos viel höher als in Spielhallen seien. In Spielbanken gebe es Ausweiskontrollen (zum Schutz der Jugend) und die Möglichkeit, Spieler zu sperren.

Der seit 2008 auch in Baden-Württemberg geltende Glücksspielstaatsvertrag, regle die Angebote und schütze Spieler vor Betrug. Das gelte für alle Glücksspielformen in Deutschland, auch für Lotto und Sportwetten, aber leider nicht für Glücksspielautomaten, bedauert Horst-Dieter Bolanz.

Viele Kommunen, die neue Spielhallen bewilligen, sähen nur ihre eigenen Steuereinnahmen, ohne das Gefährdungs- und Suchtpotenzial für viele der Bürger zu bedenken. Kritisch zu sehen sei die seit 2006 novellierte Spielverordnung. Diese regle nur die Größe der Spielhallen, erlaube aber, dass die Betreiber weit höhere Gewinne als früher erzielen. "Die deutliche Erhöhung der Suchtgefahr wird zugunsten der Gewinne verharmlost", moniert der Suchtberater.

Besonders kritisch sieht er die "Geldvernichtungsanlagen" in Gaststätten, in denen auch Eltern mit Kindern einkehren.

Gemeinden, die aufgrund geltender Gesetze Glücksspielautomaten nicht verbieten können, sollten zumindest die Vergnügungssteuer anheben, appelliert der Suchtberater. Im Land werden im Schnitt 10 bis 18 Prozent verlangt, die würrtembergische Gemeinde Mengen fordere hingegen 25 Prozent auf die Gewinnspielsumme. "Das könnte die Betreiber abschrecken", sagt Bolanz. Beispielhaft seien auch die Ratsgremien in Buggingen und Heitersheim, die neue Spielhallen von vorn herein abgelehnt hätten. Der Suchtberater der AGJ hat mehreren Gemeinden Stellungnahmen zugesandt, in denen er auf die zunehmende Spielsuchtgefahr aufmerksam macht.

Noch sind Alkoholkranke Schwerpunkt in der Suchtberatung. Im Vorjahr wurden 561 Klienten – 70 Prozent sind Männer – betreut, 1739 Gespräche geführt und über dreißig Abhängige zur Entgiftung in Krankenhäuser oder zur stationären Reha vermittelt.

Für Klienten mit Tabakmissbrauch hat die Beratungsstelle ein spezielles Raucherentwöhnungsprogramm entwickelt. Eine neue Gruppe seien Menschen mit Internetsucht, so Bolanz.

In der Drogenberatungsstelle Kobra gab es im Vorjahr 2356 Einzelgespräche mit Abhängigen, 406 Gruppenberatungen und 1021 Kontakte mit Bezugspersonen von Drogenkonsumenten. 11,7 Prozent der Klienten wurden in eine stationäre Entgiftung mit ambulanter Nachsorge oder einer anschließender Therapie vermittelt, informiert Kobra-Leiterin Katharina Braun. Ganzjährig betreut wurden 454 Personen, deren Hauptproblem die Abhängigkeit von Opiaten und Cannabis (Hasch) ist – und oft zusätzlich Alkohol.

Ein weiteres Klientel sind Insassen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Freiburg. Im Vorjahr haben Kobra-Mitarbeiter 327 Gefangene betreut. Schwerpunkt der Drogenberatung sei, neue Zugangswege zu Jugendlichen zu finden, betont Katharina Braun. Von sich aus kämen die meisten leider erst dann, wenn sie bereits massive Probleme haben. Daher will Kobra künftig noch enger mit Jugendzentren zusammenarbeiten und parallel dazu auch Infoabende und Seminare für Eltern anbieten zum Thema Sucht. Im Sommer 2010 habe dies dank der Eigeninitiative von engagierten Eltern einer Schulklasse des Markgräfler Gymnasiums Müllheim bereits bestens geklappt, lobt die Kobra-Leiterin.

Das Programm "HaLT – Hart am Limit" ist ein Präventionsschwerpunkt für Kinder und Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsum. In Kooperation mit den Helios-Kliniken Müllheim und Breisach bietet die Suchtberatung Jugendlichen, die mit einer Alkoholvergiftung eingeliefert werden, schon in der Klinik eine motivierende Kurzberatung.

Inzwischen wurde das Programm erweitert, da in die Kooperation auch Justizbehörden, die Polizei, Bewährungshelfer und die Jugendhilfe einbezogen werden, informiert Horst-Dieter Bolanz. Im Vorjahr betraf das 13 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren und weitere fünf zwischen 18 und 21 Jahren.

Um bei der Präventionsarbeit mit Jugendlichen und jungen Menschen mobil zu sein, hat die Suchtberatung neuerdings einen VW Caddy. Möglich sei die Anschaffung aber nur dank der finanziellen Unterstützung durch die "Aktion Mensch" gewesen, freuen sich Katharina Braun und Horst-Dieter Bolanz.



[URL]http://www.badische-zeitung.de/kreis-breisgau-hochschwarzwald/immer-me
hr-probleme-mit-spielsucht--47963992.htm

Dieser Beitrag wurde 5 mal editiert, zum letzten Mal von petergaukler: 04.08.2011 22:29.

19 04.08.2011 22:13 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Öffentliche Anhörung der Sachverständigen am 21. 03. 2012

Was ist eigentlich aus diesem Antrag der SPD im deutschen Bundestag - Glücksspielsucht bekämpfen - geworden???

Im Plenum beraten worden ist der Antrag am 10. 11. 2011.
Verschriftlichung der Beratung erfolgte hier ( S. 16576 - 16.585 )

Nun erfolgt die öffentliche Anhörung am 21. 03. 2012.

Interessant finde ich die Sachverständigenliste.... mit vielen alten guten Bekannten. Applaus

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 06.03.2012 11:40.

20 06.03.2012 11:39 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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