Nicht-EU-Unternehmen will Zweigstelle gründen |
fegaj32
Grünschnabel
Dabei seit: 16.04.2020
Beiträge: 1
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 11 [?]
Erfahrungspunkte: 1.765
Nächster Level: 2.074
 |
|
Nicht-EU-Unternehmen will Zweigstelle gründen |
|
Hallo zusammen,
ich muss aktuell über die folgende Situation entscheiden: Vor einiger Zeit sprachen drei indische Studenten bei mir vor. Sie möchten für ihre in Indien registrierte LLC eine Zweigstelle bei uns in der Gemeinde eröffnen. Die deutsche Zweigstelle soll ein Coworking-Space werden, von dem aus man arbeiten will. Ich hatte zwar mal EU-Unternehmen, aber noch nie ein Nicht-EU-Unternehmen. Ist das überhaupt möglich? Braucht es dafür nicht bilaterale Verträge zwischen den Ländern?! In dem Gespräch habe ich zudem erfahren, dass in Indien aktuell nur ein Briefkasten existiert. Die Firma wird also komplett von Deutschland aus gesteuert. Da man nächstes Jahr nach Beendigung des Studiums zurück in die Heimat will, möchten die drei eine deutsche Rechtsform meiden, da eine Liquidation einer deutschen Gesellschaft und Neugründung in Indien sich negativ auf die Geschäfte auswirken könnte, man müsste wieder bei 0 starten (kann ich voll und ganz nachvollziehen).
Die LLC scheint nach Recht vor Ort eine Kapitalgesellschaft zu sein. So wurde auch das Anmeldeformular ausgefüllt (ein einziges). Aber ich bezweifele, dass das hier als Kapitalgesellschaft durchgeht, würde es eher als Personengesellschaft sehen. Englische Limiteds werden ja höchstwahrscheinlich ab 2021 nicht mehr als solche sondern vermutlich als Personengesellschaften behandelt. Bei Behandlung als Personengesellschaft müsste also jeder der drei Gesellschafter ein GewA1 ausfüllen, um die Zweigstelle im Coworking-Space anzumelden, sehe ich das so richtig?
Die drei waren wirklich sehr nett und die anzumeldende gewerbliche Tätigkeit ist ein tolle Sache mit Potenzial, man hat wohl auch Rückenwind von der Hochschule. Ich will den Kontakt mit uns für die drei so einfach wie möglich gestalten (versetzt euch einfach mal in die Lage eines ausländischen Studenten im Bezug auf den Kontakt mit deutschen Behörden, ich denke viele haben sehr großen Respekt davor), aber das ganze muss natürlich formell 100% korrekt ablaufen.
Habe schon einige andere Stellen kontaktiert, leider wusste man mir hier nicht zu helfen. Wie würdet ihr es einschätzen?
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von fegaj32: 16.04.2020 22:04.
|
|
1
16.04.2020 21:55 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
HBinder
Haudegen
  
Dabei seit: 08.08.2013
Beiträge: 611
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.571.150
Nächster Level: 3.025.107
 |
|
RE: Nicht-EU-Unternehmen will Zweigstelle gründen |
|
Hallo,
ich würde den drei empfehlen sich mit der zuständigen IHK in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob und welche Eintragungspflichten der LLC ins Handelsregister bestehen. Und dann mal abwarten, welche Information -am besten schriftlich- die drei erhalten. Dann kann über die weitere Vorgehensweise möglicherweise besser entschieden werden.
Gruß
HBinder
|
|
2
17.04.2020 14:42 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 337.116 | Views gestern: 474.221 | Views gesamt: 1.024.815.566
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|