2011-06-29: SPD will Glücksspielsucht eindämmen |
Solon
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gmg
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Öffentliche Anhörung der Sachverständigen am 21. 03. 2012 |
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Wie mir scheint, sind schon im Vorfeld einige Sachverständige "unpässlich"...
Sachverständigenliste mit Streichungen
Grüße
__________________ gmg
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22
15.03.2012 15:06 |
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Solon
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gmg
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Öffentliche Anhörung der Sachverständigen am 21. 03. 2012 |
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Wer ein bisschen lesen mag:
Beigefügt zwei vorab veröffentlichte schriftliche Stellungnahmen, die Ausschussdrucksachen 247/3 und 247/4 der Sachverständigen:
- Polizei Düsseldorf, Frau Meike Lukat,
- Expertengruppe Geldspielgeräte (9 Autoren)
zu der BT-Drs. 17/6338, die am 21. 03. 2012 vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages besprochen werden wird....
Grüße
__________________ gmg
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23
15.03.2012 16:12 |
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eszet
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RE: Öffentliche Anhörung der Sachverständigen am 21. 03. 2012 |
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Der Link ist "unpässlich" - 404 Seite nicht gefunden
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24
15.03.2012 17:13 |
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gmg
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RE: Öffentliche Anhörung der Sachverständigen am 21. 03. 2012 |
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Zitat: |
Original von eszet
Der Link ist "unpässlich" - 404 Seite nicht gefunden |
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HUPS!
für den Hinweis!
Vorhin ging er noch.....
Mal sehen, ob die Sache morgen zu reparieren ist....
Grüße
__________________ gmg
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25
15.03.2012 17:39 |
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gmg
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26
16.03.2012 06:49 |
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gmg
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Öffentliche Anhörung der Sachverständigen am 21. 03. 2012 |
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Ich zitiere aus Ausschussdrucksache 247-3:
Die von der PtB zugelassenen Geldspielgeräte entsprechen nicht den Vorgaben des §146 Abgabenordnung (AO) und der Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS).
In der Praxis sieht es so aus, dass weder von Seiten der polizeilichen Finanzermittlung, noch den Finanzbehörden, die gem. §12 Abs.2 d) SpielV und § 13 Abs.1 Nr.8 SpielV geforderten Aufzeichnungen der einzelnen Einsätze und Gewinne tatsächlich abrufbar in den PtBzugelassenen Geldspielgeräten gespeichert werden.
Dies hatte ich bereits ausführlich als Sachverständige im Finanzausschuss des Landtags Stuttgart am 13.10.2009 mitgeteilt, ebenso der PTB im Rahmen des PTB Workshops „Sicherheit von Spielgeräten“ am 18.06.2009.
Es werden nur Abrechnungszeiträume in den Datenausdrucken der elektronischen Buchhaltung erfasst. Eine retrograde Prüfbarkeit der einzelnen Geschäftsvorfälle ist nicht möglich und die Ausdrucke der Abrechnungszeiträume sind so zudem leicht veränderbar – siehe dazu Urteil LG Köln 9. Große Strafkammer, vom 12.05.2010, Aktenzeichen: 109 KLs 15/09 -
Dadurch wird unkontrollierbar Steuerverkürzung und Geldwäsche möglich.
Anzumerken ist, dass das „Fälschen technischer Aufzeichnungen“ gem. §268 StGB, -welches durch dieses Zulassungsverfahren so leicht ermöglicht wird – die Grundlage für Steuerverkürzungen und Geldwäsche darstellt. Dies ist jedoch nach Tatausführung nur von Spezialisten der Kriminalpolizei und Steuerfahndung erkennbar, welche es jedoch bundesweit nur in geringer Anzahl gibt.
Ich zitiere weiter aus Ausschussdrucksache 247-4:
2. Aufzeichnung jeglicher Spieleinsätze
Revisionssichere Aufzeichnung jeglicher Spieleinsätze durch die Kontrolleinrichtung, unabhängig davon, ob es sich dabei um Punkte, „Wertzeichen“ oder Sonderspiele handelt. Jeder aufgezeichnete Einsatz muss mit einem Geldäquivalent bewertet sein. Durch den Geldwert jedes Spieleinsatzes ist es möglich, die SpielV im Sinne des Gesetzgebers durchzusetzen. Anhand der Aufzeichnung wird eine nachträgliche Überprüfung des Geräteverhaltens durch Sachverständige oder Ordnungsbehörden ermöglicht.
Soweit die Zitate aus den beiden Ausschussdrucksachen des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages.
Meine Aussagen zum Thema ergeben sich aus meiner Signatur...
Grüße
__________________ gmg
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27
16.03.2012 08:14 |
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gmg
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28
16.03.2012 10:25 |
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gmg
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Öffentliche Anhörung der Sachverständigen am 21. 03. 2012 |
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Beigefügt vorab die veröffentlichte schriftliche Stellungnahme, die Ausschussdrucksache 247/7 des Sachverständigen:
- VDAI Vorsitzender, Herr Paul Gauselmann
zu der BT-Drs. 17/6338, die am 21. 03. 2012 vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages besprochen werden wird....
Grüße
__________________ gmg
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30
16.03.2012 12:11 |
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gmg
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Öffentliche Anhörung der Sachverständigen am 21. 03. 2012 |
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Beigefügt vorab die veröffentlichten schriftliche Stellungnahmen,
die Ausschussdrucksache 247/1 des Sachverständigen, Universität Bremen, Prof. Dr. Gerhard Meyer
die Ausschussdrucksache 247/5 des Sachverständigen, Universität Hohenheim, Prof. Dr. Tilmann Becker
die Ausschussdrucksache 247/6 des Sachverständigen, Universität Hamburg, Prof. Dr. Michael Adams
zu der BT-Drs. 17/6338, die am 21. 03. 2012 vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages besprochen werden wird....
Grüße
__________________ gmg
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31
17.03.2012 12:33 |
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gmg
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Öffentliche Anhörung der Sachverständigen am 21. 03. 2012 |
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Beigefügt vorab die veröffentlichten schriftliche Stellungnahme,
die Ausschussdrucksache 247/8 der Sachverständigen, Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW, Frau Ilona Füchtenschnieder-Petry
zu der BT-Drs. 17/6338, die am 21. 03. 2012 - also morgen - vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages besprochen werden wird....
Natürlich zitiere ich aus dieser Stellungnahme wie folgt:
Es fehlt auch immer noch an grundsätzlichen Anforderungen, die eine sichere Überprüfung der Spielgeräte nach dem in der SpielV geforderten Stand der Technik ermöglichen. Derzeit kann z.B. niemand juristisch belastbar feststellen, ob ein Gerät manipuliert wurde, weil die Protokollierung der Geldbewegungen nicht dem Stand der Technik entspricht. Den aktuellen Auslesestreifen fehlt die nötige Tiefe, um die Daten strukturiert auszuwerten und den Aufsichtsbehörden (z.B. Finanzamt) zur Verfügung zu stellen.
Die Interpretation des BMWi, die mangelnde Prüfbarkeit sei auf die Digitalisierung der Geräte zurückzuführen, kann nicht geteilt werden. Hier liegt eine unzulässige Uminterpretation vor. So wäre es aus technischer Sicht ohne Probleme möglich, ein Zählwerk einzubauen, das über die Lebenszeit des Gerätes jede einzelne Transaktion lückenlos und sicher –mit Zeitstempel und Signatur- dokumentiert. Ähnlich wie bei einer Registrierkasse im Supermarkt wäre dann nachweisbar, wie viel eingekauft wurde (verspielt), was eingekauft wurde (welche Spiele gespielt wurden), wie viel bezahlt (eingeworfen) wurde, wie viel gewonnen und verloren wurde, wie hoch die Wechselgeldsumme war etc.
Es ist kaum vorstellbar, und vor allem nicht nachvollziehbar: Diese Angaben werden nicht erhoben!! Dokumentiert werden lediglich Wechselvorgänge vom Geld- auf den Punktespeicher und zurück, losgelöst von einer Spielausführung.
Wer Eckwerte zu Verlust- und Gewinngrenzen einführt, der muss zunächst sicherstellen, dass diese Eckwerte auch kontrollierbar eingehalten werden.
Daher lauten die Anforderungen an die Novellierung der Spielverordnung:
1. Technisch eindeutige Definition des Spiels, des Einsatzes und der Verfügungsgewalt über den Einsatz, Koppelung des Einsatzes an ein Spiel. Nicht an den Wechselvorgang!
Vorglühen z.B. wäre dann nicht möglich, weil der Geldeinwurf mit der Auslösung eines Spiels gekoppelt werden würde (vgl. Bundesverwaltungsgericht 30.1.1968 IC 44.67).
2. Einbau von manipulationssicheren Zählwerken, die alle (ohne Ausnahme) Transaktionen dokumentieren (mit Zeitstempel und Signatur)
3. Festlegung von Eckwerten, die wieder den Charakter eines Unterhaltungsspiel in den Vordergrund rücken (Einsatz-, Verlust- und Gewinngrenzen)
4. Sicherstellung der Einhaltung der Verordnung (Überprüfung)
Zitat off
Noch eine - ergänzende - Anmerkung zu diesem Thema:
Es mutet schon seltsam an, dass in Mobiltelefonen oder Navigationssystemen unter 100 € Neupreis Daten im GByte-Bereich gespeichert werden können, aber in einem großen und teuren Geldspielgerät mit ausgeklügelter Technik das nicht funktionieren soll.
Grüße
__________________ gmg
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32
20.03.2012 09:49 |
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gmg
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Öffentliche Anhörung der Sachverständigen am 21. 03. 2012 |
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Sperrsystem in Deutschland gefordert
Ringen um Initiativen gegen Glücksspielsucht
Angesichts Hunderttausender abhängiger Spieler in Deutschland will die SPD die Sperrung von Spiel-Automaten für Süchtige und Jugendliche einführen. "Wir wollen ein Sperrsystem in den Ländern einrichten, in dem sich Süchtige sperren lassen können", sagte die SPD-Suchtexpertin Angelika Graf der Nachrichtenagentur dpa in Berlin.
Meldung
Grüße
__________________ gmg
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33
20.03.2012 13:13 |
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Meike
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34
20.03.2012 16:36 |
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gmg
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Polizei schaut bei illegalen Glücksspielen hilflos zu |
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Wegen eklatanter Rechtslücken können die Veranstalter illegaler Glücksspiele seit 2010 kaum noch belangt werden. Auch wer Spielautomaten aufstellt, um Geld zu waschen oder Steuern zu hinterziehen, kann sich in Deutschland sicher fühlen. Eine Düsseldorfer Ermittlerin warnt im Bundestag vor den Folgen.
Kriminalhauptkommissarin Meike Lukat wird an diesem Mittwoch einen großen Auftritt haben. Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat die Düsseldorfer Finanzermittlerin als Sachverständige geladen, um darüber zu sprechen, wie leicht es der organisierten Kriminalität in Deutschland gemacht wird, mit Glücksspielen an Geld zu kommen. So groß sind die Rechtslücken, dass viele Staatsanwaltschaften und Gerichte schon gar nicht mehr den Versuch unternehmen, illegale Glücksspiele zu stoppen.
Beispielsweise in Düsseldorf sei seit Ende 2010 kein einziges Verfahren wegen illegalen Glücksspiels mehr zur Anklage gebracht worden, sagte Lukat in ihrer Stellungnahme für den Ausschuss
Auch Lukat kritisierte die Automaten, aber aus anderen Gründen: Durch sie werde unkontrollierbar Steuerhinterziehung und Geldwäsche möglich. "Geldspielautomaten werden von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt in Berlin zugelassen, aber die PTB zwingt die Hersteller nicht, Automaten aufzustellen, die alle Geschäftsvorgänge lückenlos aufzeichnen", erklärte Lukat in dem Interview. Es gebe nur einen Kassenausdruck, der leicht veränderbar sei. Sobald ausgedruckt sei, könne der Aufsteller die Geschäftsvorgänge im Automaten löschen.
"Die Industrie schafft mit Automaten die Möglichkeit, dass der Steuerpflichtige selbst seine Steuerdaten löscht", sagte Lukat. "Weder Steuerbehörden noch Polizei haben die Möglichkeit, die Daten wieder sichtbar zu machen." Nach dem bisherigen Entwurf der Spielverordnungsnovelle werde sich daran nichts ändern.
Fundstelle
Grüße
__________________ gmg
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35
20.03.2012 18:11 |
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gmg
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Der hohe Einfluss der Glücksspiel-Industrie |
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Zum Thema passt ja wohl auch noch dieser Artikel:
Im Bundestag wird wieder einmal über eine strengere Regulierung von Glückspielautomaten beraten. Die Industrie wehrt sich. Automaten-Hersteller investierten Zehntausende von Euros in Parteispenden, Sponsoring und politische Landschaftspflege.
Im Gesundheitsausschuss des Bundestags wird heute über die Neuregelung der Spielverordnung beraten, die festlegt, wie viele Geldspielautomaten beispielsweise in Gaststätten aufgestellt werden dürfen, mit welchen Höchstsummen gespielt und wie lange die Spiele dauern dürfen.
Hier geht es zur vollständigen Meldung
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Dem Vernehmen nach waren die Ränge bei der Expertenanhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages ja voll!
Was gibt es zu berichten ??
Was sagen Presse, Funk und Fernsehen??
Oder muß noch sortiert werden?
Die Schilderung der aktuellen Verhältnisse war für die wahrscheinlich "unbelasteten Abgeordneten des Ausschusses" sicherlich informativ??
Grüße
__________________ gmg
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22.03.2012 08:42 |
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räubertochter
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37
22.03.2012 08:49 |
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gmg
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Ich wollte etwas NEUES....
Und nicht diese alte Kamelle.
Sie entspricht dem Anhang im Beitrag Nr. 30 vom 16. 03. 2011.
Wichtiger wäre es doch:
Ist er gestern überhaupt befragt worden?
Falls ja, was hat er sagen dürfen?
Was haben die anderen Sachverständigen vorgetragen?
Gibt es ein Wortprotokoll?
Falls ja, wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen?
War das Fernsehen dabei?
Hat es dort schon Berichterstattungen gegeben?
Grüße
__________________ gmg
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22.03.2012 08:56 |
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Thomas
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Hallo,
das ganze ist gestern ca. ab 20:30 Uhr im "Parlarmentsfernsehn" auf bundestag.de Mediathek übertragen worden. Hab leider nur einige Ausschnitte sehen können.
Aufgefallen war mir z. B., dass relativ ausführlich über das Thema "Personalisierte Spielerkarte" diskutiert worden ist. Ansonsten war mir nichts wesendlich neues aufgefallen. Es gab z. B. von Herrn Noone heftige Kritik an der PTB, jedoch ist dies ausführlicher in seiner Vorab-Stellungnahme nachzulesen. Daneben waren auch noch Forderungen nach dem Schweizer Modell oder dem Konzept von Norwegen zu hören, einige rechtliche Einschätzungen zum Recht der Spielhallen u. s. w. Auch die Kritik der Kriminalbeamten an der Kontrollierbarkeit ist ausführlich dargelegt worden.
Ich hoffe, man kann die ganze Anhörung bald als MP4 runterladen und sich dann mal in Ruhe vollständig anschauen.
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39
22.03.2012 09:37 |
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