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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Spielverordnung durch Sachverstand der vereidigten Sachverständigen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Spielverordnung durch Sachverstand der vereidigten Sachverständigen 14 Bewertungen - Durchschnitt: 7,4314 Bewertungen - Durchschnitt: 7,43
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Meike
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Hallo gmg,

zu den Vorschlägen hatte ich bereits in meiner mir bekannten offenen Art etwas geschrieben, d.h. sie zeigen leider die mangelnde Kenntnis zur Urteilslage des Bundesverwaltungsgerichts, sonst würde man doch nicht plötzlich den Spielbetrieb neu definieren wollen.

Also die Vorschläge llass ich persönlich bei dem Positionspapier völlig außen vor.

Was für mich entscheidend ist , - und dazu ist mir keinerlei Stellungnahme des BSFG bekannt, sonst stell sie bitte ein, wenn du sie hast-, dass die Misstände in der PTB und im Zulassungsverfahren so offen ausgesprochen wurden. Und vor allem was die Misstände für Auswirkungen haben.


Wenn nun schon auf die vielen, vielen Schreiben von Ordnungsämtern, Gewerberechtsreferenten und anderen (die teilweise seit Jahren veröffentlicht sind) von Seiten des Qualitätsmanagements bei der PtB und von Seiten der Dienstaufsicht, dem BMWI, bis heute nicht entsprechend reagiert wurde, so denke ich, werden sie nun aber handeln müssen.


Wenn 10 öffentlich bestellte und amtlich vereidigte Sachverständige vortragen, dass eine Bundesoberberhörde "..........offensichtlich billigend in Kauf nehmen, dass Manipulationen, Betrug und Geldwäsche nicht erkannt oder nachgewiesen werden können und somit Steuerhinterziehungen im großen Stil ermöglicht wird." - Zitat Ende Seite 15 -

dann MUSS hier endlich gehandelt werden.

- denk doch mal an den aktuellen Referentenentwurf zum GWG, da sind die Spielhallen / Geldspielgeräte mal wieder vollkommen außen vor gelassen -

Und in Bezug auf die Geldwäscheproblematik und die aktuellen Gesetzgebungsverfahren betrachte ich die zeitliche Komponente als OK.

VG
Meike
21 01.05.2011 05:25 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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1) Ich werde fragen.....

2) Geh davon aus, dass das Rad nicht immer wieder neu erfunden wird...



Und noch ein Hinweis:

"No go Wochen" bei wichtigen Sachen sind:
- die Karwoche
- die Woche zwischen Weihnachten und Neujahr
- regionsbezogen: die Karnevalswoche.


Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 01.05.2011 12:27.

22 01.05.2011 12:22 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Untersuchung des BSfG

Anbei die Untersuchung des BSfG mit Verbesserungsvorschlägen vom Januar 2011.

Grüße

Dateianhang:
pdf 2011-01 Untersuchung und Vorschläge zur Verbesserung bei der Zulassung und Sicherheit von Geldspielgeräten.pdf (553,31 KB, 1.741 mal heruntergeladen)


__________________
gmg
23 07.05.2011 22:01 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Hallo gmg,

danke, dass Du dieses "Arbeitspapier" des BSfG (6 SV haben es geschrieben) gefunden und eingestellt hast.

So kann sich jeder ein Bild über diesen "Verband" - nicht rechtsfähigen Verein (wie auch immer, machen) -.

Ich möchte hier gar nicht auf die absolut krotesken Vorschläge der Herren zur Bauartzulassung eingehen, welche damit zeigten, dass selbst die Grundlagen aus verwaltungsrechtlicher Sicht zur Bauartzulassung, geschweige denn die Kommentierung und Rechtsprechung dazu nicht bekannt sind,- denn diese Grundlagen gehörten weder zu ihrer Ausbildung, noch offenbar persönlichen Fortbildung-, sondern nur auf die Untersuchungen eingehen, die diese als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der IHK gemacht haben.

Und dies muss ich sagen, betrachte ich als besorgniserregend, wenn Arbeit so ausgeführt wird.

Denn auf Seite 4 kommt gleich der erste "Klops"

"Für den Fall, dass die 2-jährigen Nachprüfungen nicht durchgeführt worden wären, wäre der Anteil der verfristeten Software auf den geprüften Geldspielgeräten um ein vielfaches höher gewesen. In den Vorgesprächen zur Prüfung wurden die Softwareverfristungen von den Prüfern angesprochen, somit hatten die Betreiber die Möglichkeit verfristete Software vor der Prüfung in eine erlaubte zu tauschen." - Zitat Ende -



Wenn ein amtlich bestellter und vereidigter SV der IHK noch nicht einmal in der Lage ist, die rechtlichen Grundlagen seiner Tätigkeit unabhängig, kritisch und fachlich zu hinterfragen (da gibt es doch entsprechende Passagen in der SV-Ordnung, oder nicht?), dann ist das ein großes Problem.

Denn so jemand würde völlig unbedarf von einer Deutschen Behörde als Sachverständiger gehört und diesen rechtlichen Humbuk dann zum Besten geben, was entsprechende Verfahren in die völlig falsche Richtung lenken würden.

Wenn die Herren noch nicht einmal die rechtlichen Definitionen, geschweige denn ihre rechtlichen Auswirkungen bei Bauartzulassungen kennen,
zu den Themen
Was ist eine Änderung innerhalb einer Bauartzulassung?
Was ist eine Rücknahme einer Bauartzulassung?
Was ist ein Widerruf einer Bauartzulassung?
dann ist dies ein selbstständig ausgestelltes Arbeitszeugnis!

Dieses Arbeitszeugnis zieht sich wie ein roter Faden durch das "Arbeitspapier" und gipfelt in den Themen "Quotenmanipulation" und "Vergleichbarkeit von Geldbewegungen". - Seite 29 -

Da scheiben 6 SV insgesamt DREI Sätze zum Thema "Vergleichbarkeit von Geldbewegungen" indem Sie weder eine Quelle, noch eine Definition, geschweige denn eine Rechtsgrundlage auch nur ansatzweise erwähnen ( ob sie das Thema überhaupt ansatzweise verstanden haben - Geldbewegungen gibt es auch im Wechselautomaten-, ergibt sich auch nicht aus den DREI Sätzen) , sprechen dafür aber Kontrollmöglichkeiten durch SV an

Zitat: "..es bedürfte einer Auftragserteilung in Form der Erweiterung des Aufgabenspektrums innerhalb einer §7-Überprüfung".

und formulieren dann tatsächlich Lösungsvorschläge und wollen

Zitat:

"Ein Fachgremium, welches durch das B.S.f.G. benannt wird, kann in die Bauartzulassung mit eingebunden werden." - Seite 30 -


- OHNE WORTE -


VG
Meike


P.S.: Anbei die Sachverständigenordnung für alle, die sie nicht kennen, dort bitte ich besonders den §8 zu berücksichtigen, wenn man sich das "Arbeitspapier" durchliest.

Dateianhang:
pdf Sachverständigenordnung_IHK_NRW.pdf (150,13 KB, 121 mal heruntergeladen)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 08.05.2011 07:26.

24 08.05.2011 07:15 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Da sie SpielV ja zur Anderung ansteht , bezeihen sich Vorschläge wohl auf eine Änderung und nicht auf die z.Z. gültige.

Punkt 3.1 finde ich jedenfalls gur.
Das würde dem akuellen Stand der Technik entsprechen und eine Rücknahme, oder wie auch immer, von Bauartzulassungen vereinfachen.

Die rechtlichen Vorschriften müssten hierzu natürlich geaändert werden.

Und wie bereits mehrfach gesagt, es kanni jeder dort nachfragen, die aktuelle ( und auch frohere ) Aussage der PTB ist, mit 'verfristeter Software' dürfen Geräte nicht betrieben werden.
25 08.05.2011 11:14 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Meike
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Guten Morgen Dieter,

wenn Du als Bürger so obrigkeitshörig bist und alles glaubst was A, B oder C Dir sagt, wie Deine ständigen Mitteilungen:

Zitat: "Und wie bereits mehrfach gesagt, es kanni jeder dort nachfragen, die aktuelle ( und auch frohere ) Aussage der PTB ist, mit 'verfristeter Software' dürfen Geräte nicht betrieben werden."


Dann hat dies etwas mit Deiner Erziehung oder Deiner persönlichen Lebenseinstellung zu tun, aber sollte für einen Sachverständigen ganz sicherlich nicht im Ansatz auch nur einen Maßstab darstellen.


Wenn Du tatsächlich mal präzise schriftlich bei der PTB nachgefragt haben solltest, d.h. die Rechtsgrundlage hinterfragt hast, nach der diese "Verfristungen" (ein Kunstwort) möglich sein sollen und eine schriftliche Antwort dazu erhalten haben solltest, dann stell sie hier ein.

Ich kenne ganz viele Kollegen, die auch an unterschiedlichen Stellen nachgefragt haben und denen NIE, d.h. nicht ein einziges Mal eine Rechtsgrundlage genannt werden konnte.


Wie gesagt, wenn Du als Normalbürger so mit Deinen Kumpels beim Grillen einen Meinungsaustausch veranstaltest, ist das Deine Sache.


Wenn aber ein amtlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, der hier hoheitliche Aufgaben zu erfüllen hat, denn das Aushändigen der Prüfplakette ist eine hoheitliche Aufgabe und diese Plakette ist eine Urkunde,
und dann so handelt, wie es diese sechs Herren es auf Seite 4/5 beschrieben haben beim Thema "verfristete Software", dann ist meine persönliche Schmerzgrenze erreicht.


Lies Dir §8 Abs.3 Sachverständigenordnung durch.

Dort steht nichts von "kritikloser Übernahme von Darstellungen Dritter",
sondern von "sorgfältig ermitteln" und "nachvollziehbar begründen".

Und wenn Du über keinerlei Sachkenntnis in diesem Thema verfügst, schau Dir einfach mal die Quellen und Literaturhinweise zu diesem Arbeitspapier an.

Und wenn Du 3.1 so "gut" findest, dann erläuter mir mal bitte, wie die Herren durch welches sorgfältige ermitteln wo zu einem nachvollziehbaren und begründbaren Ergebnis gekommen sein wollen.

Und wenn ich mir dann vorstellen muss, dass einer dieser Herren jemals vor einem deutschen Gericht danach gefragt wird, dann hoffe ich, dass der Richter mindestens Autofahrer ist. Denn dann müsste ihm schon klar sein, dass die Reifengröße, die in seinen Fahrzeugpapieren beim Kauf des PKWs eingetragen war, nicht plötzlich "ungültig" werden kann ohne entsprechenden Verwaltungsakt.


VG
Meike
26 09.05.2011 05:42 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
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Deine Aussagen bzgl. der SV Ordung beziehen sich auf Gutachten.
In Gerichtsgutachten haben SV keine rechtlichen Bewertungen vorzunehmen,sondern Tatsachen festzustellen.
Die rechtliche Bewertung dieser ist Sache des Gerichts.

Die Prüfung von GSG ist , wie du ja selbst verglichen hast, ähnlich der Hauptuntersucheung eines KFZ.

Wenn nun der Hersteller nachträglich feststellt, dass eine bestimmte Reifengrösse für ein Kfz nicht geeignet ist, da sie die Sicherheit gfährdet, was würde da bei eine HU passieren, wenn diu mit diesen Reifen dort auftauchst ?
Ich weiss es nicht , aber du wirst es mir sicherlich sagen können.

Ohne die Zulässigkeit der Nachträge der Bauartzulasssungen rechtlich bewerten zu wollen:
Die Aussage der PTB, dass bestimmtwe Software nicht mehr erlaubt ist ergibt sich aus diesen Nachträgen, und die stehen immer noch in den Zulassungen.

Die Aufgabe der Prüfer ist es, die Konformität der Geräte mit der Zulassung zu bescheinigen und nicht die Zulassung rechtlich zu bewerten.
Wenn nun die Softwareversion laut Baurtzulassung 'verfristet' ist, darf er keine Konformität bestätigen.

Hier nun gegen den Prüfer zu klagen ist der falsche Weg.
Zu Klagen wäre gegen den , ja möglicherweise unzulässigen, Nachtrag der Bauartzulassung.

Wie ich bereits hier schrieb, kenne ich einen Prüfer.
Dieser teilte mir mit, dass die PTB auch jetzt den Prüfern auf Nachfrage mitteilt, dass für Geräte mit verfristeter Software keine Plakette erteilt werden darf. Das lag ihm schriftlich vor.

Da du nun das Gegenteil behauptest, unter der Hand würde die PTB etwas anderes sagen, warte ich immer noch auf einen Beweis dafür.


Was hast du gegen den Punkt 3.1 ( Trennung Hardware- und Softwarezulassung ) ?

Diese Vorschläge entprechen dem aktuellem Stand der Technik .
Ich sehe hier nur Vorteile, vielleicht wirtschaftlich nicht ganz so für die Hersteller.
Die Wiedereinführung der 4 Jahresfrist wäre jedenfalls ein Rückschritt und dies die bessere Alternative.

Natürlich entspricht es nicht der jetzigen Rechtslage, aber , wie bereits gesagt, die entsprechenden Vorschriften sollen ja in Kürze geändert werden.
27 09.05.2011 06:38 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
jasper
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Zitat:
Original von dieter116
......

Diese Vorschläge entprechen dem aktuellem Stand der Technik .
Ich sehe hier nur Vorteile, vielleicht wirtschaftlich nicht ganz so für die Hersteller.
Die Wiedereinführung der 4 Jahresfrist wäre jedenfalls ein Rückschritt und dies die bessere Alternative.

Natürlich entspricht es nicht der jetzigen Rechtslage, aber , wie bereits gesagt, die entsprechenden Vorschriften sollen ja in Kürze geändert werden.


@dieter

Bitte beachte, dass Deine die sog. „4 Jahresfrist“ keine Auflage der PTB oder des BMWI war.

Allein die Gerätehersteller haben die zeitliche Gültigkeit der von ihnen beantragten PTB-Zulassung für ihre Nachbaugeräte auf z.B. 4 Jahre einschränken lassen.

Die „Laufzeitbeschränkung“ war kein ein Mittel, um den Spieler zu schützen, sondern um den Automatenaufsteller spätestens alle 4 Jahre zur Investition in neue Geräte zu bewegen.

Die „Laufzeitbeschränkung“ war also nur solange eine logische „Alternative“, wie die Elektromechanik der Geräte noch einen natürlichen Verschleiß unterlagen.
28 09.05.2011 07:54 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
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Lieber Dieter,

ich weiß nicht, ob Du jemals in Deinem Leben als Sachverständiger vor Gericht ausgesagt hast, - aufgrund deiner Beiträge zweifel ich sehr stark daran.
Diese Herren können doch gar keine "Tatsachen" feststellen, da sie augenscheinlich weder die Grundlagen verstanden haben, die man aber kennen muss, um überhaupt eine Tatsachenfeststellung treffen zu können, geschweige denn über das "Handwerkzeug" verfügen, um "Tatsachen" festzustellen, da diese offenbar nicht in der Lage sind forensisch sauber zu arbeiten, denn sie nutzen doch nur "Meinungen" von Dritten und Auslesesoftware von Dritten.



Im Übrigen habe nicht ich behauptet, dass die PtB "unter der Hand" etwas anderes sagt, sondern das waren die 10 SV in Ihrem Positionspapier. - kannst Du gerne nochmal oben nachlesen -



Ich habe behauptet und das kann ich auch beweisen, dass man auf Nachfrage zu den Rechtsgrundlagen KEINE Antwort erhält!

Das bestimmte Menschen auf Ihre Nachfragen hin KEINE Antwort erhalten, liegt eventuell daran, dass diese nämlich präzise nachfragen, um Sachverhalte sorgfältig zu ermitteln und diese dann auch nachvollziehbar und prüfbar darstellen zu können (dies muss nämlich ein Mensch können, der als SV vor Gericht gehört wird).
Präzise nachfragen kann man aber nur, wenn man selbst über zumindest Grundlagenkenntnisse verfügt.



Lies Dir bitte mal meinen Vortrag in Odenburg durch, der im Gegensatz zu dem o.a. "Arbeitspapier" über umfangreiche Quellenvermerke aus Rechtsprechung und Kommentierung verfügt und dann versuche das Verwaltungsrecht zu verstehen.


Leider wiederholst Du immer nur Sätze von Ditten, ohne diese offenbar jemals rechtlich hinterfragt zu haben.


Es ist schon niedlich, wenn Du immer schreibst, dass Du da einen Prüfer kennst und der hat Dir gesagt, getreu den alten Kartoons "Charlies Vater hat gesagt".


Zum Thema HU beim KfZ hatte ich schon vor Jahren etwas geschrieben, dass dies nämlich grundsätzlich anders ist, in Puncto Meldepflichten, durchgreifende Staatshaftung etc.. Diese kannst Du auch gerne in der StVZO nachlesen, da möchte ich mich nun ungerne wiederholen.



Zur Trennung von Hardware und Software.
- begründe doch mal bitte nachvollziehbar, warum dies dem Stand der Technik entsprechen soll?

- Wieviele Gesetze in Deutschland und Europa willst Du denn dafür ändern?

- Hast Du überhaupt den Sinn einer Bauartzulassung verstanden?


VG
Meike
29 09.05.2011 08:08 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von jasper
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Original von dieter116
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Diese Vorschläge entprechen dem aktuellem Stand der Technik .
Ich sehe hier nur Vorteile, vielleicht wirtschaftlich nicht ganz so für die Hersteller.
Die Wiedereinführung der 4 Jahresfrist wäre jedenfalls ein Rückschritt und dies die bessere Alternative.

Natürlich entspricht es nicht der jetzigen Rechtslage, aber , wie bereits gesagt, die entsprechenden Vorschriften sollen ja in Kürze geändert werden.


@dieter

Bitte beachte, dass Deine die sog. „4 Jahresfrist“ keine Auflage der PTB oder des BMWI war.

Allein die Gerätehersteller haben die zeitliche Gültigkeit der von ihnen beantragten PTB-Zulassung für ihre Nachbaugeräte auf z.B. 4 Jahre einschränken lassen.

Die „Laufzeitbeschränkung“ war kein ein Mittel, um den Spieler zu schützen, sondern um den Automatenaufsteller spätestens alle 4 Jahre zur Investition in neue Geräte zu bewegen.

Die „Laufzeitbeschränkung“ war also nur solange eine logische „Alternative“, wie die Elektromechanik der Geräte noch einen natürlichen Verschleiß unterlagen.



@ Jasper :

Die Einführung einer 4 Jahresfrist ist aber geplant.
Unabhängig von den Herstellern.
Dies um missliebige Geräte wieder vom Markt zubekommen.
Da die Mechanik der Geräte nicht mehr diesem Verschleiss unterliegt, wäre die Einführung der Frist eben ein Rückschritt.
Die Trennung käme auch der heutigen Praxis entgegen, durch neue Software eine Bauart vor Ort in eine andere zu ändern.
Dies wäre dann einfacher und rechtlch abgesichert.


Meike, welche Gesetze , besonders europäische müssten denn, ausser der Spielverordnung, geändert werden ?

Und , da ich es anscheinend nicht weiss, was ist der Sinn der Bauartzulassung ?
30 09.05.2011 11:12 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Dieter,

nimm Dir doch einfach mal das Skript, auf das ich Dich nun schon einige Male verwiesen habe. Dort findest Du auch Quellenvermerke, die Dir dann weiter helfen werden, um die Grundlagen sorgfältig und für jeden prüfbar zu ermitteln.

Schade, dass Du immer nur Behauptungen wie zu diesem Arbeitspapier in den Raum stellst, ohne jemals eine Quelle anzugeben, geschweige denn etwas nachvollziehbar zu begründen.

Der Schreibstil ähnelt sehr dem im Arbeitspapier. Hast Du da etwa mitgeschrieben?

Und aus welcher Quelle hast Du diese Behauptung: "Die Einführung einer 4 Jahresfrist ist aber geplant."


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31 09.05.2011 12:55 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Original von Meike
Und aus welcher Quelle hast Du diese Behauptung: "Die Einführung einer 4 Jahresfrist ist aber geplant."
VG
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Quelle S 74


Grüße

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gmg
32 09.05.2011 13:53 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von gmg
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Original von Meike
Und aus welcher Quelle hast Du diese Behauptung: "Die Einführung einer 4 Jahresfrist ist aber geplant."
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Quelle S 74


Grüße


Danke für diese Info!


Das ganz bassiert duch auf der IFT Idee und wer steuert IFT, der der bezahlt .............

schimpf Da wollen also die PTB und die Gerätehersteller ihre selbstkreierte Gelddruckmaschine wieder anwerfen!



Die PTB kassiert mit jeder Zulassung und die Hersteller mit jedem neuen Gerät!
33 09.05.2011 14:41 Wilde Irene ist offline E-Mail an Wilde Irene senden Beiträge von Wilde Irene suchen
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Das ist ein Teil aus der Vorschlagssammlung des BMWI.

Wenn jemand von "geplant" spricht, hat das für mich etwas Aktuelles und Nachhaltiges.
34 09.05.2011 14:47 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Mir liegt keine Information vor, dass an der "Vorschlagsliste des BMWi" nicht mehr festgehalten wird.

Grüße

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gmg
35 09.05.2011 15:04 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von Meike
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nimm Dir doch einfach mal das Skript, auf das ich Dich nun schon einige Male verwiesen habe. Dort findest Du auch Quellenvermerke, die Dir dann weiter helfen werden, um die Grundlagen sorgfältig und für jeden prüfbar zu ermitteln.

Schade, dass Du immer nur Behauptungen wie zu diesem Arbeitspapier in den Raum stellst, ohne jemals eine Quelle anzugeben, geschweige denn etwas nachvollziehbar zu begründen.

Der Schreibstil ähnelt sehr dem im Arbeitspapier. Hast Du da etwa mitgeschrieben?

Und aus welcher Quelle hast Du diese Behauptung: "Die Einführung einer 4 Jahresfrist ist aber geplant."


VG
Meike


Ich denke, es müssen für eine Trennung Hardware- Software nicht mehr oder weniger Vorschriften geändert werden als damals für die Einführung der 2 jährigen Nachprüfung oder für die 4 jährige Gesamtlaufzeit.

Du hast hast hier schon auf soviel verwiesen, schreib den link doch bitte nochmal.

Welches der Arbeitspapiere meinst du denn ?

Geplant heisst hier zu 90%, das sind mündliche Aussagen von Stellen, die an der neuen SpielV arbeiten, die kommt aber dies Jahr nicht mehr.
Das soll heissen, tritt dies Jahr nicht mehr in Kraft. (gleiche Quelle )

Und wie nachvollziebar ist es, dass die PTB únter der Hand' andere Aussagen macht als offiziell ?
Auf welche Quelle wird da verwiesen ?
36 09.05.2011 15:10 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Geplant heisst hier zu 90%, das sind mündliche Aussagen von Stellen, die an der neuen SpielV arbeiten, die kommt aber dies Jahr nicht mehr.
Das soll heissen, tritt dies Jahr nicht mehr in Kraft. (gleiche Quelle )


Natürlich tritt die modifizierte SpielV nicht in diesem Jahr in Kraft.

Quelle S. 78.
Da wird von 4 Jahren gesprochen....

Schneller käme man zu Änderungen, wenn es freiwilige Selbstbeschränkungen der Branche geben würde.... Kopfkratz

Damit wären wir dann wieder hier:
Der Spiegel 01. 05. 2011: Brüderle setzt auf Einsicht der Automatenbranche

Ist er doch ein "schlauer Fuchs", unser Herr Wirtschaftsminister...???
Wollen die Bundesländer solche Regelungen ?

Oder teilweise Änderungen über die Modifikation der SpielV und teilweise Änderungen über Selbstbeschränkungen ? Weißnicht

War die Sache mit dem Atomausstieg auch so komplex?


Grüße

__________________
gmg
37 09.05.2011 15:23 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
dieter116
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Inkrafttreten könnte sie schon, die dort angegeben 4 Jahre beziehen sich doch auf eine Übergangsregelung für vorhandene Geräte.

Sowie das auch 2006 gehandhabt worde, die damaligen Laufzeitgeräte können teilweise ja bis 2012 betrieben werden. (2 Jahre Gültigkeit der Bauartzulassung + 4 Jahre Laufzeit )
38 09.05.2011 16:37 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Meike
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Dieter,

augenscheinlich hast Du dich erneut nicht ansatzweise mit den Grundlagen der Bauartzulassung beschäftigt, aber schreibst:

"Ich denke, es müssen für eine Trennung Hardware- Software nicht mehr oder weniger Vorschriften geändert werden als damals für die Einführung der 2 jährigen Nachprüfung oder für die 4 jährige Gesamtlaufzeit."


Mit "Arbeitspapier" meinte ich die "Untersuchung des BsFG.

Hattest Du das mit verfasst? Warum beantwortest Du meine Fragen nicht?
z.B.: "Zur Trennung von Hardware und Software.
- begründe doch mal bitte nachvollziehbar, warum dies dem Stand der Technik entsprechen soll?"



http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-7441.html

VG
Meike
39 09.05.2011 16:42 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
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Mitgrarbeitet habe ich daran nicht, aber bereits mehrfach geschrieben, das ich jemanden kenne der im Bsfg ist.
Das habe ich schon vor längerer Zeit gelesen.

Welchen der links zu denen dein link führt, meinst du denn genau ?

Was würde es denn für andere rechtliche Hürden haben, wenn statt der 4 Jahre die Trennung in der SpielV festgelegt würde ?

Warum es dem Stand der Technik entspricht ergibt sich doch aus dem Arbeitspapier. Nämlich dem Beitrag dazu.

Die Trennung käme auch der heutigen Praxis entgegen, durch neue Software eine Bauart vor Ort in eine andere zu ändern.
Das ist der Stnd der Technik, Altgeräte zu neuen umzuwerkeln, und dies durch einen Techniker vor Ort. Ohne irgendwelche Kontrolle.
Das widerspricht dem BVerwGer Urteil zum Umbau von Alt- zu Neugeräten.


Was hast du denn gegen eine solche Trennung ?
40 09.05.2011 17:35 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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