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Zum Ende der Seite springen Hausverlosung Sportwetten
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Tiassayso Tiassayso ist männlich
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Hausverlosung Sportwetten

Hallo Leute,

ist es in einem Sportwettenbüro in Deutschland erlaubt eine Tombola-Verlosung vorzunehmen, wo Wettscheine gezogen werden um so den Kunden (die verloren haben) eine kleines Geldgeschenk zu machen.
Wenn ja, kann man diese Verlosung dann von der Steuer irgendwie absetzen?
Oder fällt das Ganze unter das Glückspielgesetzt und somit generell verboten?


Gruß Timo
1 03.12.2010 18:43 Tiassayso ist offline E-Mail an Tiassayso senden Beiträge von Tiassayso suchen
Solon
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Meike
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Hallo Timo,

Sportwetten in Deutschland sind verboten, wenn Du nicht über die Genehmigung der zuständigen Behörde verfügst.

Da ich davon ausgehe, dass Du keine Toto-Lotto-Annahmestelle betreibst, ist Deine Tätigkeit als solches bereits verboten.

Eine Tombola ist in Deutschland nur in engen Grenzen erlaubt.

Dazu kannst Du Dich umfassend über die online-Seite der Bezirksregierung Düsseldorf informieren.

Die von Dir geschilderte "Tombola" ist bereits aus der Tatsache heraus illegal, weil Du gar keine Wettscheine verkaufen darsft.

Dass man illegale Ausgaben, u.a. Schmiergelder von der Steuer als außergewöhnliche Aufwendungen oder Betriebsausgaben absetzen kann, ist schon ein paar Jahre her, ich meine, dass es nur bis Ende der 90-iger Jahre möglich war.

gmg möge mich verbessern, wenn ich mich mit den Jahreszahlen vertan habe.



Gruß
Meike
2 04.12.2010 08:28 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Zitat:
Original von Meike
Dass man illegale Ausgaben, u.a. Schmiergelder von der Steuer als außergewöhnliche Aufwendungen oder Betriebsausgaben absetzen kann, ist schon ein paar Jahre her, ich meine, dass es nur bis Ende der 90-iger Jahre möglich war.
Gruß
Meike


Hat sich ja immer noch nicht rumgesprochen:

§ 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG

Lesenswert. Lesen

Grüße

__________________
gmg
3 04.12.2010 12:02 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Tiassayso Tiassayso ist männlich
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Hallo,

es sollen keine Wettscheine verkauft werden.
Die Wettscheine von den Fußballspielen kommen in eine Losbox und daras werden Geldgewinne gezogen.
Ich habe es bis jetzt nicht gemacht, aber ein Mittbewerber macht mir auf diese Art und Weise hier das Leben schwer.
Was kann ich dagagen tun??
4 04.12.2010 19:54 Tiassayso ist offline E-Mail an Tiassayso senden Beiträge von Tiassayso suchen
ussi ussi ist männlich
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ojemine smile
also was meike dir sagen wollte:

sportwetten = illegal

nix wettbüro machen smile

darum auch nix verloren wettscheine von ILLEGALEN SPIELERN verlosen & verschenken smile

du haben eine verfügung bekommen ?? also eine papier , aus regierungspräsidium dass sagen ! du machen wetten zu sonst 10000€ geld zahlen ??

wenn JA = dann klagen, weil diese verfügungen nicht rechtens sind.
wenn nein, dann du einfach weitermachen smile

lass dich nicht von den behörden einschüchtern smile die kennen nix mache

alle ma lacha smile

p.s. meike , da musste etwas anderes deutsch verwenden, sonst verstehen die nichts smile ))
5 05.12.2010 07:09 ussi ist offline E-Mail an ussi senden Beiträge von ussi suchen
Meike
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Hallo Timo,

woher kommen die Wettscheine von den Fußballspielen?

Wieso sprichst Du von "Mittbewerber", wenn Du selbst keine Wettscheine verkaufst?

Von welcher Behörde hast Du eine Erlaubnis erteilt bekommen, um Glücksspiele zu veranstalten?



Hallo Ussi,

warum sollte Timo kein Deutscher sein?



Gruß
Meike
6 05.12.2010 10:08 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Tiassayso Tiassayso ist männlich
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Hallo,

es geht um Sportwetten (Bundesliga & Co.) und die Scheine kommen aus dem Wettautomaten bzw. Wettterminal.
Als Trostpreis werden Geldgewinne für die "Verlierer" gelost.

(Einen Kommentar bzgl. dem niveulosen Beitrag von Ussi wollte ich mir eigentlich sparen, aber.....
kein Wunder, daß die Eltern von Ausländern nie ordentlich Deutsch lernen konnten. Solche Leute wie du, egal ob Deutscher oder Ausländer, tragen dementsprechend Ihren Beitrag dazu.
Und schließe das Thema diesbezüglich.)

Zurück zum Thema.
Sportwetten ist illegal und überall stehen Wettautomaten und Wettannahmestellen, das dürfte ja soweit jedem bekannt sein. Und einer geht halt so vor wie oben beschrieben. Wie kann ich es vermeiden, daß er in dieser "Grauzone" solche Verlosungen vornimmt?
Soll ich mich an die Wettbewerbszentrale wenden, roter Brief usw.? Oder greift sowas nicht in dieser Grauzone?

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Tiassayso: 05.12.2010 14:24.

7 05.12.2010 14:07 Tiassayso ist offline E-Mail an Tiassayso senden Beiträge von Tiassayso suchen
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Du sprichst von solchen Zettelboxen.
Und den entsprechenden Auslobungen ?

Grüße

gmg hat diese Bilder (verkleinerte Versionen) angehängt:
Sportwetten.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. Sportwetten 1a.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



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8 05.12.2010 17:06 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Hallo Timo,

bei der Veranstaltung von illegalem Glücksspiel, hier durch Tipomaten, wie Du es beschrieben hast, gibt es KEINE Grauzone.

Dies haben wir hier im Forum nun mehrfach mit allen aktuellen OVG-Beschlüssen, EUGH-Urteilen und zuletzt dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts erläutert. Das kannst Du alles nachlesen, wenn die Sportwetten im Suchmodus eingibst, so dass ich
mir weitere Ausführungen spare.

Da Du Dich als Mitbewerber bezeichnet hast,
wirst auch Du illegales Glücksspiel veranstalten.

Ihr seit dann also beide illegal tätig, da gibt es nicht etwas mehr oder weniger illegal.

Gruß
Meike
9 05.12.2010 18:51 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von gmg
Du sprichst von solchen Zettelboxen.
Und den entsprechenden Auslobungen ?

Grüße


Genau so.
10 05.12.2010 19:33 Tiassayso ist offline E-Mail an Tiassayso senden Beiträge von Tiassayso suchen
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wieder ein beispiel für verunglückte hausverlosungen. dabei sollte sich doch langsam herumgesprochen haben, dass das stets in die hose geht:

Das Spiel ist aus. Wer gehofft hatte, mit einem Los ein schmuckes Einfamilienhaus in Hiltrup zu gewinnen, guckt in die Röhre. Meggi Erwig (54) stoppt ihr „Hausgewinnspiel“: „Jeder soll sein Geld zurückerhalten“, verspricht die verhinderte Glücksfee.

Die Mutter von vier Kindern hatte vor zwei Jahren nach dem Vorbild anderer Haus-Gewinnspiele ihr trautes Heim am Anemonenweg aufs Spiel gesetzt. Für 49,99 Euro konnten sich Interessenten an einem „Quiz“ beteiligen. Ein „Geschicklichkeitsspiel“, argumentierte sie damals, um die harten Regeln des deutschen Lotteriewesens zu umgehen. Eigentlich ging es ihr dabei nur um einen gerechten Preis. Denn Gutachter hätten ihr Haus auf 550 000 Euro geschätzt. Was am Markt wohl nicht zu haben war.

Doch im Mai 2010 musste sie das Gewinnspiel aussetzen. Das Regierungspräsidium in Düsseldorf verfügte das Aus. Die Gründe haben mit dem Gewinnspiel-Monopol des Staates zu tun.

Auch heute sieht das Meggi Erwig nicht ein. Mentalen Beistand findet sie da in einem neuen Urteil des münsterischen Oberverwaltungsgericht. Da ging es um das Staatsmonopol bei Sportwetten. Grob gesprochen sah das Gericht die deutsche Monopollösung nicht im Einklang mit dem Europäischen Recht.

Trotzdem: „Aus vielen Überlegungen“, so Erwig, werde sie ihr Spiel selbst aufgeben. Jetzt beginne die Kleinarbeit: „Etliche Tausend Euro sind bereits eingezahlt.“ Melden würden sich im übrigen auch Teilnehmer, die ihren Obolus gar nicht gezahlt hätten. „Ich muss das genau auseinanderhalten“, sagt Erwig, „niemand soll zu kurz kommen - jeder bekommt sein Geld zurück.“

Sie selber legt dabei drauf. Denn Anwälte und Verwaltungskosten, die muss sie schon selbst zahlen.

Mittlerweile ist Meggie Erwig in Hiltrup ausgezogen, wohnt in einer 90 Quadratmeter-Wohnung auf dem Lande: „Wunderschön, herrlicher Blick, weite Felder vorm Fenster.“ Ihr Haus hat sie vermietet. Was ihr bleibt, ist der Groll auf die Behörden: „Ich hoffe, irgendwann wird es in Deutschland möglich sein, dass der Bürger sich selber hilft.“

http://www.ahlener-zeitung.de/lokales/mu...ueckzahlen.html
11 18.11.2011 13:18 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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Klar, juristisch ist die Lage eindeutig. Trotzdem finde ich persönlich dieser Umgang mit persönlichem Eigentum ein wenig übertrieben. Solange derartiges nicht professionell, sondern lediglich privat angegangen wird, finde ich das persönlich weitgehend unbedenklich. Aber gut: Das ist lediglich meine persönliche Meinung zum Thema.
12 21.11.2011 11:11 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
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