Hausverlosung Sportwetten |
Tiassayso
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Hausverlosung Sportwetten |
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Hallo Leute,
ist es in einem Sportwettenbüro in Deutschland erlaubt eine Tombola-Verlosung vorzunehmen, wo Wettscheine gezogen werden um so den Kunden (die verloren haben) eine kleines Geldgeschenk zu machen.
Wenn ja, kann man diese Verlosung dann von der Steuer irgendwie absetzen?
Oder fällt das Ganze unter das Glückspielgesetzt und somit generell verboten?
Gruß Timo
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1
03.12.2010 18:43 |
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Solon
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Meike
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Hallo Timo,
Sportwetten in Deutschland sind verboten, wenn Du nicht über die Genehmigung der zuständigen Behörde verfügst.
Da ich davon ausgehe, dass Du keine Toto-Lotto-Annahmestelle betreibst, ist Deine Tätigkeit als solches bereits verboten.
Eine Tombola ist in Deutschland nur in engen Grenzen erlaubt.
Dazu kannst Du Dich umfassend über die online-Seite der Bezirksregierung Düsseldorf informieren.
Die von Dir geschilderte "Tombola" ist bereits aus der Tatsache heraus illegal, weil Du gar keine Wettscheine verkaufen darsft.
Dass man illegale Ausgaben, u.a. Schmiergelder von der Steuer als außergewöhnliche Aufwendungen oder Betriebsausgaben absetzen kann, ist schon ein paar Jahre her, ich meine, dass es nur bis Ende der 90-iger Jahre möglich war.
gmg möge mich verbessern, wenn ich mich mit den Jahreszahlen vertan habe.
Gruß
Meike
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2
04.12.2010 08:28 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von Meike
Dass man illegale Ausgaben, u.a. Schmiergelder von der Steuer als außergewöhnliche Aufwendungen oder Betriebsausgaben absetzen kann, ist schon ein paar Jahre her, ich meine, dass es nur bis Ende der 90-iger Jahre möglich war.
Gruß
Meike |
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Hat sich ja immer noch nicht rumgesprochen:
§ 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG
Lesenswert.
Grüße
__________________ gmg
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3
04.12.2010 12:02 |
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Tiassayso
Grünschnabel
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Hallo,
es sollen keine Wettscheine verkauft werden.
Die Wettscheine von den Fußballspielen kommen in eine Losbox und daras werden Geldgewinne gezogen.
Ich habe es bis jetzt nicht gemacht, aber ein Mittbewerber macht mir auf diese Art und Weise hier das Leben schwer.
Was kann ich dagagen tun??
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4
04.12.2010 19:54 |
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ussi
Mitglied
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ojemine
also was meike dir sagen wollte:
sportwetten = illegal
nix wettbüro machen
darum auch nix verloren wettscheine von ILLEGALEN SPIELERN verlosen & verschenken
du haben eine verfügung bekommen ?? also eine papier , aus regierungspräsidium dass sagen ! du machen wetten zu sonst 10000€ geld zahlen ??
wenn JA = dann klagen, weil diese verfügungen nicht rechtens sind.
wenn nein, dann du einfach weitermachen
lass dich nicht von den behörden einschüchtern
die kennen nix mache
alle ma lacha
p.s. meike , da musste etwas anderes deutsch verwenden, sonst verstehen die nichts
))
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5
05.12.2010 07:09 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Timo,
woher kommen die Wettscheine von den Fußballspielen?
Wieso sprichst Du von "Mittbewerber", wenn Du selbst keine Wettscheine verkaufst?
Von welcher Behörde hast Du eine Erlaubnis erteilt bekommen, um Glücksspiele zu veranstalten?
Hallo Ussi,
warum sollte Timo kein Deutscher sein?
Gruß
Meike
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6
05.12.2010 10:08 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Timo,
bei der Veranstaltung von illegalem Glücksspiel, hier durch Tipomaten, wie Du es beschrieben hast, gibt es KEINE Grauzone.
Dies haben wir hier im Forum nun mehrfach mit allen aktuellen OVG-Beschlüssen, EUGH-Urteilen und zuletzt dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts erläutert. Das kannst Du alles nachlesen, wenn die Sportwetten im Suchmodus eingibst, so dass ich
mir weitere Ausführungen spare.
Da Du Dich als Mitbewerber bezeichnet hast,
wirst auch Du illegales Glücksspiel veranstalten.
Ihr seit dann also beide illegal tätig, da gibt es nicht etwas mehr oder weniger illegal.
Gruß
Meike
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9
05.12.2010 18:51 |
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Tiassayso
Grünschnabel
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Themenstarter
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Zitat: |
Original von gmg
Du sprichst von solchen Zettelboxen.
Und den entsprechenden Auslobungen ?
Grüße |
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Genau so.
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05.12.2010 19:33 |
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bandick
Kaiser
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wieder ein beispiel für verunglückte hausverlosungen. dabei sollte sich doch langsam herumgesprochen haben, dass das stets in die hose geht:
Das Spiel ist aus. Wer gehofft hatte, mit einem Los ein schmuckes Einfamilienhaus in Hiltrup zu gewinnen, guckt in die Röhre. Meggi Erwig (54) stoppt ihr „Hausgewinnspiel“: „Jeder soll sein Geld zurückerhalten“, verspricht die verhinderte Glücksfee.
Die Mutter von vier Kindern hatte vor zwei Jahren nach dem Vorbild anderer Haus-Gewinnspiele ihr trautes Heim am Anemonenweg aufs Spiel gesetzt. Für 49,99 Euro konnten sich Interessenten an einem „Quiz“ beteiligen. Ein „Geschicklichkeitsspiel“, argumentierte sie damals, um die harten Regeln des deutschen Lotteriewesens zu umgehen. Eigentlich ging es ihr dabei nur um einen gerechten Preis. Denn Gutachter hätten ihr Haus auf 550 000 Euro geschätzt. Was am Markt wohl nicht zu haben war.
Doch im Mai 2010 musste sie das Gewinnspiel aussetzen. Das Regierungspräsidium in Düsseldorf verfügte das Aus. Die Gründe haben mit dem Gewinnspiel-Monopol des Staates zu tun.
Auch heute sieht das Meggi Erwig nicht ein. Mentalen Beistand findet sie da in einem neuen Urteil des münsterischen Oberverwaltungsgericht. Da ging es um das Staatsmonopol bei Sportwetten. Grob gesprochen sah das Gericht die deutsche Monopollösung nicht im Einklang mit dem Europäischen Recht.
Trotzdem: „Aus vielen Überlegungen“, so Erwig, werde sie ihr Spiel selbst aufgeben. Jetzt beginne die Kleinarbeit: „Etliche Tausend Euro sind bereits eingezahlt.“ Melden würden sich im übrigen auch Teilnehmer, die ihren Obolus gar nicht gezahlt hätten. „Ich muss das genau auseinanderhalten“, sagt Erwig, „niemand soll zu kurz kommen - jeder bekommt sein Geld zurück.“
Sie selber legt dabei drauf. Denn Anwälte und Verwaltungskosten, die muss sie schon selbst zahlen.
Mittlerweile ist Meggie Erwig in Hiltrup ausgezogen, wohnt in einer 90 Quadratmeter-Wohnung auf dem Lande: „Wunderschön, herrlicher Blick, weite Felder vorm Fenster.“ Ihr Haus hat sie vermietet. Was ihr bleibt, ist der Groll auf die Behörden: „Ich hoffe, irgendwann wird es in Deutschland möglich sein, dass der Bürger sich selber hilft.“
http://www.ahlener-zeitung.de/lokales/mu...ueckzahlen.html
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18.11.2011 13:18 |
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räubertochter
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Klar, juristisch ist die Lage eindeutig. Trotzdem finde ich persönlich dieser Umgang mit persönlichem Eigentum ein wenig übertrieben. Solange derartiges nicht professionell, sondern lediglich privat angegangen wird, finde ich das persönlich weitgehend unbedenklich. Aber gut: Das ist lediglich meine persönliche Meinung zum Thema.
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12
21.11.2011 11:11 |
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