unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Anwendung § 38 GewO - ja oder nein » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Anwendung § 38 GewO - ja oder nein
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Antje Kühling   Zeige Antje Kühling auf Karte Antje Kühling ist weiblich
Mitglied


images/avatars/avatar-167.gif

Dabei seit: 12.09.2006
Beiträge: 26
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 167.355
Nächster Level: 195.661

28.306 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Fragezeichen Anwendung § 38 GewO - ja oder nein

Hallo liebe Foren-Mitglieder,

heute habe ich auch mal wieder eine Frage. Ich brüte gerade über einer Gewerbeanmeldung eines ausländischen Mitbürgers. Als Tätigkeit wurde hier angegeben: "Freier Handelsvertreter für die Vermittlung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen und Kfz-Ersatzteilen".

Kann ich hier den § 38 GewO anwenden und eine Vorlage des Führungszeugnisses sowie der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister verlangen?

Ich würde es machen. Bin mir aber nicht sicher.

Liebe Grüße aus dem Landkreis Leipzig



Antje Kühling
1 16.11.2010 11:32 Antje Kühling ist offline E-Mail an Antje Kühling senden Beiträge von Antje Kühling suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-214.gif

Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.973.923
Nächster Level: 5.107.448

133.525 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Anwendung § 38 GewO - ja oder nein

Moin aus Rheinhessen,
in dem von Dir beschriebenen Fall würde ich auch ein FZ und eine GZR-Auskunft verlangen. Zum einen ist Handelsvermittlung auch Handel i. S. des § 38 GewO, zum anderen kannst Du dich auf den § 38 Abs. 2 GewO berufen der Dir ja ermöglicht den Katalog auszuweiten. Außerdem musst Du ja keine konkrete Gefahr belegen, sondern lediglich deine Besorgnis Augen rollen

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
2 16.11.2010 11:58 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Robert   Zeige Robert auf Karte Robert ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-440.jpg

Dabei seit: 29.03.2007
Beiträge: 414
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.582.828
Nächster Level: 3.025.107

442.279 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Anwendung § 38 GewO - ja oder nein


M. E. fällt diese gewerbliche Tätigkeit voll in den § 38 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b GewO, da es für mich nur ein andere Formulierung für den An- und Verkauf ist!

__________________
Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis
3 16.11.2010 13:06 Robert ist offline E-Mail an Robert senden Homepage von Robert Beiträge von Robert suchen
Antje Kühling   Zeige Antje Kühling auf Karte Antje Kühling ist weiblich
Mitglied


images/avatars/avatar-167.gif

Dabei seit: 12.09.2006
Beiträge: 26
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 167.355
Nächster Level: 195.661

28.306 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Antje Kühling


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Anwendung § 38 GewO - ja oder nein

Danke für die Antworten.

Ich war auch schon soweit, dass ich die Überprüfung auf alle Fälle vornehmen werde.
Passieren kann nichts und wir sind auf der sicheren Seite.


Liebe Grüße aus dem Leipziger Land



Antje Kühling
4 22.11.2010 12:06 Antje Kühling ist offline E-Mail an Antje Kühling senden Beiträge von Antje Kühling suchen
Marcel Fromm Marcel Fromm ist männlich
Routinier


Dabei seit: 08.08.2010
Beiträge: 360
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.803.762
Nächster Level: 2.111.327

307.565 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Da ich seit neuestem laut der Verwaltungskostenordnung des Landes Thüringen 40 Euro für die Überprüfung der Zuverlässigkeit bei Gewerbeanzeigen, die unter § 38 Abs. 1 GewO fallen, erheben soll/muss, wollte ich mal anfragen, was genau ihr bei dieser sogenannten Zuverlässigkeitsüberprüfung alles "anstellt". Bisher habe ich lediglich FZ + GZR beantragen lassen. Aber soll das die ganze Prüfung gewesen sein, wenn FZ + GZR keine Eintragungen enthalten?

__________________
Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen

Marcel Fromm


"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
5 22.02.2011 14:28 Marcel Fromm ist offline E-Mail an Marcel Fromm senden Homepage von Marcel Fromm Beiträge von Marcel Fromm suchen
Robert   Zeige Robert auf Karte Robert ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-440.jpg

Dabei seit: 29.03.2007
Beiträge: 414
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.582.828
Nächster Level: 3.025.107

442.279 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Marcel,

bei Erteilung von Gaststätten- und Spielhallenerlaubnissen muss ich auch die Zuverlässigkeit überprüfen. Neben dem FZ und dem GZR, verlange ich noch die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und der Stadtkasse und die Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes, dass der Betreffende nicht in der Schuldnerkartei eingetragen.

Denn die Zuverlässigkeitsprüfung sollte sich nicht nur auf strafrechtliche Belange beziehen, auch die finanzielle Seite muss geprüft werden.

__________________
Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis
6 22.02.2011 18:00 Robert ist offline E-Mail an Robert senden Homepage von Robert Beiträge von Robert suchen
Marcel Fromm Marcel Fromm ist männlich
Routinier


Dabei seit: 08.08.2010
Beiträge: 360
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.803.762
Nächster Level: 2.111.327

307.565 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Im § 38 Abs. 1 letzter Satz GewO heißt es: "Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Behörde diese Auskünfte von Amts wegen einzuholen."

Existiert eine Bußgeldvorschrift für den Gewerbetreibenden, dass, wenn er seiner Verpflichtung nicht nachkommt, er ordnungswidrig handelt???
Wenn ihr die Auskünfte von Amts wegen einholt, stellt ihr die Gebühren dem Gewerbetreibenden in Rechnung???

__________________
Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen

Marcel Fromm


"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
7 11.03.2011 10:46 Marcel Fromm ist offline E-Mail an Marcel Fromm senden Homepage von Marcel Fromm Beiträge von Marcel Fromm suchen
Antje Kühling   Zeige Antje Kühling auf Karte Antje Kühling ist weiblich
Mitglied


images/avatars/avatar-167.gif

Dabei seit: 12.09.2006
Beiträge: 26
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 167.355
Nächster Level: 195.661

28.306 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Antje Kühling


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

ich stelle die Beantragung (von Amts wegen) des Führungszeugnisseses und der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister mit ca. 10,00 - 15,00 € in Rechnung.

Bis jetzt gab es auch keine Probleme.

Aber ich habe noch ein anderes Problem.

Wir überprüfen die Gewerbetreibenden, welche unter den § 38 GewO fallen, einmal und dann nie wieder. Wäre es hier nicht auch sinnvoll, wenn eine Überprüfung vielleicht aller 3 Jahre gemacht werden könnte?

Liebe Grüße aus dem Landkreis Leipzig



Antje Kühling
8 16.03.2011 10:20 Antje Kühling ist offline E-Mail an Antje Kühling senden Beiträge von Antje Kühling suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Anwendung § 38 GewO - ja oder nein


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     17.04.2024 20:50 von Puz_zle   Views: 2.325.437
Antworten: 37
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     15.04.2024 16:28 von BS   Views: 22.436
Antworten: 8
Versagung der Bewachungserlaubnis nach § 34 a GewO Bewachungsgewerbe   09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich     09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich   Views: 295
Antworten: 0
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 20.523
Antworten: 4
Standard XGewO Version 1.3 ab 1. November 2024 Stehendes Gewerbe (allgemein)   08.12.2023 11:24 von Puz_zle     09.02.2024 15:22 von Roesje   Views: 131.698
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 121.966 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.150.935


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 137 | Gesamt: 0.188s | PHP: 99.47% | SQL: 0.53%