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» Anwendung § 38 GewO - ja oder nein «

Hallo Marcel,

bei Erteilung von Gaststätten- und Spielhallenerlaubnissen muss ich auch die Zuverlässigkeit überprüfen. Neben dem FZ und dem GZR, verlange ich noch die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und der Stadtkasse und die Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes, dass der Betreffende nicht in der Schuldnerkartei eingetragen.

Denn die Zuverlässigkeitsprüfung sollte sich nicht nur auf strafrechtliche Belange beziehen, auch die finanzielle Seite muss geprüft werden.



Gepostet am 22.02.2011 um 18:00 von:
Benutzer: Robert
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