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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Wettbüro eröffnen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Django1979 Django1979 ist männlich
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Wettbüro eröffnen

Hallo,

nach dem Urteil vom Spetember sollte es doch möglich sein ein Wettbüro zu eröffnen.
Leider weiss keiner auf dem Gewerbeamt St. wendel bescheid. Diese sagen vom Innenministerium hätten Sie noch nichts erhalten.

Ist es nun möglich ein Wettbüro im Saarland zu eröffnen oder habe ich da was falsch verstanden.

Im Voraus Danke für eure Antworten.

__________________
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1 27.10.2010 15:39 Django1979 ist offline E-Mail an Django1979 senden Beiträge von Django1979 suchen
Solon
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Meike
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Hallo Django,

nach den EUGH-Urteilen hat sich rechtlich gar nichts geändert!

Die Eröffnung von Sportwettbüros ohne eine Konzession durch die zuständige Behörde ist illegal.


Gruß
Meike
2 27.10.2010 15:52 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Django1979 Django1979 ist männlich
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Ich will ja eine Konzession haben bzzw. das Wettbüro gewerblich ordnungsgemäß anmelden. Jedoch sagt das Gewerbeamt "Wir wissen von dem Urteil, allerdings haben wir kein Schreiben vom Innenministerium erhalten in welchem hervorgeht, Wie und als Was wir dieses Gewerbe anmelden sollen"

Es sollen nur die Wetten vermittelt werden, ich verstoße deshalb nicht gegen das Strafgesetzbuch verstoßen. § 284 StGB verbietet zwar den Betrieb und die Bewerbung von Sportwetten, nicht aber das Vermitteln.

In Saabrücken sind definitiv Wettbüro´s welche eine Konzession haben.

Ich will nichts illegal eröffnen.

__________________
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Django1979: 27.10.2010 16:17.

3 27.10.2010 16:10 Django1979 ist offline E-Mail an Django1979 senden Beiträge von Django1979 suchen
Meike
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Hallo Django,

ich bezweifel, dass es ein legales konzessioniertes Wettbüro in Saarbrücken gibt.

- sei denn Du meinst den konzessionierten Pferdebuchmacher, von dem ich bei Deiner Anfrage nicht ausgegangen bin-


Das EUGH-Urteil hat in keinster Weise das Monopol gekippt, wie verbreitet wurde. Das war eine sogenannte "Zeitungsente",
die von einigen wirtschaftlich Interessierten angestoßen wurde.


Es hat sich rechtlich gar nichts geändert!


Gruß
Meike
4 28.10.2010 06:12 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Ichhabefertig Ichhabefertig ist männlich
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Wie schaffen es dann die Wettbüros in Deutschland generell?
Also hier in Hessen gibt es auch Wettbüros, Digibet und Tipico nennen sich die Anbieter. Denke nicht, dass die illegal sind.
5 28.10.2010 12:04 Ichhabefertig ist offline E-Mail an Ichhabefertig senden Beiträge von Ichhabefertig suchen
Django1979 Django1979 ist männlich
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Geanuso sehe ich das auch!!

Es gibt Terminal´s da geht der Wetter hin, wirft Geld ein, plaziert selber seine Wette und bekommt auch dementsprechend seinen Spielschein. Nach ablauf der Wette, kann er mittels des Barcode´s auf dem Spielschein an das Terminal gehen, den Spielschein abscannen lassen, danach wird ihm direkt angezeigt ob er gewonnen oder verloren hat. Sofern ein Gewinn vorliegt wird ihm ein Gewinnschein ausgedruckt. Dieser kann er an der Kasse abgeben und bekommt seinen Gewinn.

Somit bin ich selber nicht das Wettbüro sondern nur der Vermittler durch Aufstellung des Terminals.

Sowas in der Art würde ich gerne eröffnen.

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6 28.10.2010 13:59 Django1979 ist offline E-Mail an Django1979 senden Beiträge von Django1979 suchen
Meike
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Hallo zusammen,

was ihr schildert, sind illegale Vorgänge.

Weder Tipico, noch Digibet usw. haben eine Zulassung in Deutschland. Dafür haben sie aber bereits viele Untersagungsverfügungen der Aufsichtsbehörden.



Wenn Ihr etwas zum Nachlesen möchtet, empfehle ich den Beschluss des OVG Lüneburg, da es dort sehr gut erläutert wurde am 10.01.2008, Az.: 11 ME 479/07

"Wer als Pächter Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, in denen Dritte Internetterminals aufstellen,
über die rechtswidrige Sportwetten angeboten werden, veranstaltet ein Glücksspiel i.S.d. §284 Abs.1 StGB und ist damit Täter".


Und falls jemand glaubt, dass es kein Problem sei, wenn er nicht Wetthalter ist, empfehle ich die Kommentierung Schönke/Schröder zum §284 StGB:

"Als Veranstalten eines Glücksspiels ist zu verstehen die tatherrschaftlich-verantwortliche Schaffung der maßgebenden rechtlichen und organisatorischen
Rahmenbedingungen für die Abhaltung unerlaubten Glücksspiels, wodurch dem Publikum der Abschluss
von Spielmöglichkeiten unmittelbar eröffnet wird."


Gruß
Meike
7 28.10.2010 15:44 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Django1979 Django1979 ist männlich
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Dann muss ich mich wirklich fragen???

Wie ist es möglich, dass weiterhin soviele illegale Terminals gibt! Da kann man durch ganz Deutschland fahren, in jeder grösseren Stadt wird sowas angeboten. Warum werden diese dann nicht geschlossen durch die Ordnungsämter???

Oder werden diese "illegale Wettbuden" einfach von den Städten geduldet?

Irdngwo muss es doch geregelt sein.

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8 28.10.2010 16:25 Django1979 ist offline E-Mail an Django1979 senden Beiträge von Django1979 suchen
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Hallo Django1979,

ganz so illegal sind die Wettbüros nun auch wieder nicht. Das was Meike da geschrieben hat, ist zwar soweit richtig, aber eben nur die Theorie.

Die Städte die nicht gegen die Wettbüros vorgehen, dulden diese in einem rechtsunsicheren Raum, weil Sie einfach zum einen Angst haben dagegen vorzugehen, und zum anderen, weil die Rechtslage eben nicht ganz so eindeutig ist.

Wenn man z. Bs´p. in Berlin durch einige Stadtviertel geht, sieht man dort auch die Wettbüros, zumal ich dort des öfteren zu tun habe.

Und wenn man dann bei Kollegen nachfragt, wie das sein kann, bekommt schon recht merkwürdige Antworten.

Das geht soweit, das die Betreiber der Wettbüros ( oftmals auch ausländische Bürger um es mal vorsichtig auszudrücken ), den zuständigen Mitarbeitern im Amt ´deutlich zu verstehen geben, das die Familienverhältnisse des Beamten bzw. Angestellten im Amt bekannt sind, das man weiss wo die Kinder zur Schule gehen, dann geht das mit der Duldung wenn nicht gar mit einer Genehmigung zum teil ganz schnell.

Die Mitarbeiter im Amt sind ja auch nur Mütter und Väter, und Bangen dann wahrscheinlich um Ihr friedliches Familienleben.

Wie schon gesagt, das sind die Antworten die man in Berlin bekommt, wenn man etwas tiefgründiger nachfragt.

Gruss Michael

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9 28.10.2010 18:14 Michi344 ist offline E-Mail an Michi344 senden Beiträge von Michi344 suchen
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Dann schreibt doch gleich, dass Wettbüro´s in Deutschland nur geführt werden dürfen, wenn man die Beamten auf tiefste Einschüchtert und notfalls mit Mord droht.

Wir verkommen zu einer Bananenrepublik.

Dann sollten grössere Razzien in allen Lokalitäten stattfinden und einfach alles Beschlagnahmt werden.

Sofern eine Woche später wieder was geöffnet hat, dasselbe Spiel von Vorne.

Ich kann sowas nicht verstehen, entweder hü oder hott, aber sowas wie Ihr schriebt kann es einfach nicht geben.

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10 28.10.2010 19:45 Django1979 ist offline E-Mail an Django1979 senden Beiträge von Django1979 suchen
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Hallo Django1979,

gibt es aber, leider. Siehe doch unserer Politiker mit Frau Merkel an der Spitze, die vor der Energielobby mit der Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke vollkommen eingeknickt sind.

Wenn man eben die finanziellen Mittel hat, ist fast alles möglich in der Bananenrepublik Deutschland.

Du hast das richtige Wort gewählt.

Grusss Michael

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11 28.10.2010 19:56 Michi344 ist offline E-Mail an Michi344 senden Beiträge von Michi344 suchen
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Hallo zusammen,

ob und wann Theorie und Praxis weit voneinander abweicht, hat immer etwas mit den handelnden Personen zu tun.

Ich weiß auch, dass es Städte gibt, in denen Straßenzüge aufgegeben wurden und es ist für mich völlig unverständlich,
wie die dort handelnden Personen ruhig schlafen können. Ich weiß nicht mehr, wie viel Menschen ich in den letzten Jahren
beschult / besprochen habe, um alle Spielstätten (mir ist es nämlich völlig egal wie der/die heißen, denen die Spielstätte gehört)
mit gleichem Maßstab zu kontrollieren und kenne daher die gesamte Palette der Argumentationen,
warum man es noch nicht geschafft hat.
Oftmals werden Ängste, wie Michael sie dargestellt hat, geschürt durch Parolen oder weil man verbale Entgleisungen völlig überbewertet,
die oftmals bedingt sind durch Temprament, Aufregung, Geschlechterkampf, Nationalitätenkonflikten oder andere Dingen.


Wenn wir hier von legal oder illegal sprechen, dann sollten wir uns auch an die Gesetze halten bei den Antworten.

Nur weil in manchen Städten überproportional viele Autos geklaut werden, wird der Autodiebstahl doch nicht plötzlich legalisiert.

Und nur weil einige gut verdienende Kanzleien und Beratungsunternehmen etwas von Grauzonen erzählen, deswegen gibt es die nicht automatisch.


Gruß
Meike
12 29.10.2010 05:49 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Guten morgen Meike,

die dort handelnden Personen können wahrscheinlich erst recht ruhig schlafen, weil Sie nicht dagegen vorgehen.

Sollten Sie doch gegen die dortigen Gesetzesverstösse vorgehen, würde das wahrscheinlich viel Stress für die Behördenmitarbeiter bedeuten.

Dann doch lieber nichts sehen, und nichts unternehmen. Zumal ich es ja oben schon geschrieben habe, das es ratsam ist, z. Bsp. in einigen Ecken in Berlin, sich gegen die dort agierenden Aufsteller nicht zu wehren. ( es gibt in Berlin aber auch viele korrekte Kollegen, nicht das hier alle über einen Kamm zu scheren sind )

Nicht nur im horinzontalen Gewerbe sind die Geschäftsgebahren rauher geworden, dies kann man fast überall beobachten wo es um Bargeld geht.

Du müßtest doch aus eigener Erfahrung wissen, das es Personenkreise gibt, die einfach nicht zu greifen sind. Entweder sehen diese aufgrund Ihrer Nationalität alle gleich aus, vertickern Ihre Geschäfte sobald Ärger zu befürchten ist, an Bekannte, Verwandte, Freunde, etc., zum anderen sind die Methoden mit denen dort gearbeitet wird, sicherlich nicht nach dem Geschmack des lieber friedfertigen Behördenmitarbeiters der seine Ruhe haben möchte.

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13 29.10.2010 06:41 Michi344 ist offline E-Mail an Michi344 senden Beiträge von Michi344 suchen
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Hallo Zusammen,

Kernfrage Nr. 1 war doch die berechtigte Frage zu den aktuellen Möglichkeiten eine Gewerbeerlaubnis zum Betrieb einer Sportwettenannahmestelle / Aufstellung von Wettterminals zu erwerben / erhalten ... ich finde das Thema ist stark abgedriftet, oder?!? Wir beobachten auch die jetzige Situation und fragen uns, wie die Rechtslage in den einzelnen Städten / Gemeinden gehandhabt wird! Teilweise extrme Ablehnungen und dann wieder offene Türen wie im Regierungsbezirk Arnsberg. Wo sind die Zusammenhänge?!?

Meines Wissens nach, kann man eine Gewerbeanmeldung für ein Wettbüro nicht ablehnen, lediglich bei der Ausübung dann beschneiden bzw. versagen, oder ?!?

"Grauzone" ist sicherlich nicht der richtige fachlich zutreffende Begriff ... eher würde es den "Ermessensspielraum der Ordnungsbehörden" besser treffen!!!

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Die Gewerbeanzeige wird man m.E. nicht ablehnen können. Das dann folgende weitere Verfahren wurde in NRW durch das zuständige Minsterium festgelegt: Untersagen. Aber es bestehen derzeit keine Bedenken, auf die Vollstreckungsmaßnahmen (also z.B. die Schließung) zu verzichten.


So sieht es aus. Und nur, weil es dem Einen oder Anderen gelungen ist, seine Schwiegermutter ungestraft zu ermorden und außerdem ungestraft falsch zu parken, heißt das nun nicht, das man alle Schwiegermütter umbringen darf und generell falsch parken darf. Also macht Euch da nicht allzuviel Hoffnunggroßes Grinsen

Und bedenkt: Sollte es in Deutschlan tatsächlich zu einer Lockerung kommen, dann werden nur die Zuverlässigsten eine Erlaubnis erhalten. Wer entscheidet, wer zuverlässig ist??? - Und glaubt ihr ernsthaft, dass diejenigen als zuverlässig angesehen werden, die sich zuvor dreist in einer Grauzone bewegten und sich die Hände gerieben haben während sie den behörden eine lange Nase zeigten?

Wie sagte mein alter Mathe-Lehrer?: WC. Wohl kaum.

Wollen wir wetten?
fragt
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15 29.10.2010 21:44 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
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Hallo Herr Unger,

willkommen im Forum.

Das OVG für das Land NRW hatte geurteilt, dass es keinen Ermessensspielraum gibt bei der Verhütung von Straftaten.
Dahingehend ist das Thema also nicht abgedriftet, sondern zeigt vielmehr auf, dass es für die Exekutive gar keinen Ermessensspielraum gibt
und wenn dieser trotzdem "ausgeübt" wird, dies Folgen haben kann.

Die Entgegennahme einer Gewerbeanzeige heißt nicht, dass die Behörde eine Erlaubnis erteilt hat zur Ausführung dieses Gewerbes.
- das wird aber leider oftmals falsch verstanden -

Zum Thema VG Arnsberg ist zu sagen, dass es in Deutschland die Gewaltenteilung gibt und die Gerichte in ihrer Entscheidung unabhängig sind.
Daher kann es schon mal passieren, dass es zu bestimmten Themen bei Gerichten stark abweichende Urteilslagen gibt.

Ein sehr eindrucksvolles Beispiel aus einem anderen Themnbereich kann nachfolgend nachgelesen werden

http://www.derwesten.de/wp/region/Richte...-id2808820.html

Wer seit Jahrzenhnten mit Rechtsprechung beruflich konfrontiert ist, weiß, dass Rechtsprechung erst dann entschieden ist, wenn der Wortstamm
"Bundes" vor dem entscheidenden Gericht steht.

Der EUGH entscheidet zudem nur über Vorlagefragen nationaler Gerichte.


Da ja leider von der Presse und einigen Beratern in Kooperation mit in Deutschland illegalen Sportwettvermittlern die Zeitungsente herausgebracht wurde,
dass angeblich das Glücksspielmonopol gekippt worden sei, welches nun bundesweit wieder für alle Exekutiven zur erheblichen Mehrarbeit führt,
anbei der Link zum Bericht der Landesregierung NRW zu dem Thema.

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok...t/MMV15-109.pdf


Wenn andere Bundesländer dies noch nicht in entsprechender Art publik gemacht haben, finde ich das schade.


Gruß
Meike
16 30.10.2010 05:39 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

vielen dank für die begrüßende Worte von "DIR?!?"(man dutzt sich doch im Chat/Forum,oder?!?) ...

Das Thema wird momentan so heiss gekocht (mit teilweiser völliger Verwirrung) und Deine beiden Links sind sehr aufschlussreich was die allgemeine Rechtssprechung angeht (vor allem der rasende Richter ... sehr amüsant!!!).

Das Schreiben vom Ministerium werde ich mir gesamt in Ruhe durchlesen und bei Rückfragen oder Anmerkungen wieder HIER schreiben.

Wünsche allen ein schönes WE!!!

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Moin

einfach an dieser Stelle noch einmal der Hinweis:

Die Bestätigung der Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt, also umgangssprachlich die Ausstellung eines "Gewerbescheins", ist nicht
gleichzusetzen mit der Erlaubnis, die angezeigte Tätigkeit auch ausüben zu dürfen!

Also: die Anmeldung eines Gewerbes rechtfertigt noch nicht zum Ausüben der angemeldeten Tätigkeit, wenn dafür entsprechende Erlaubnisse / Genehmigungen erforderlich sind.

Das wird leider immer wieder vergessen.

__________________
Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von m.schiller: 01.11.2010 08:00.

18 01.11.2010 07:57 m.schiller ist offline E-Mail an m.schiller senden Beiträge von m.schiller suchen
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Es tut mir leid Meike, aber ich muss dir da widersprechen.
Ich kenne mich zwar nicht so gut im Paragraphen-Gewirr aus wie du, aber ich sehe das anders. Wie kann es sein, dass die Kette Tipico und Digibet in ganz Deutschland zu finden sind, aber alle illegal sind?
Dann müssten doch die Läden schon alle dicht sein, wir reden ja nicht von ein paar Tagen. Es geht ja schon seit Jahren so. Ich hatte mal was gelesen, dass die noch mit alten DDR Lizenzen tricksen, könnte das vvlt. die Lösung sein?
Ich kann mir halt nicht vorstellen, dass illegale Gewerbe in Deutschland einfach weitergeführt werden.
19 01.11.2010 08:55 Ichhabefertig ist offline E-Mail an Ichhabefertig senden Beiträge von Ichhabefertig suchen
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Hallo Ichhabefertig,

schaud Dir doch einfach mal diese 268.000 Google-Ergebnisse zu dem Suchbegriffen Sportwetten Deutschland an, dann siehst Du die derzeitige Lage in Deutschland. Dann frage noch 10 Juristen, und Du erhälst 18 Meinungen. Spätestens dann hast Du richtig fertig großes Grinsen

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