Automarkt |
VeSch

Grünschnabel
Dabei seit: 02.02.2010
Beiträge: 7
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 22 [?]
Erfahrungspunkte: 39.160
Nächster Level: 49.025
 |
|
Ein freundliches Hallo in die Runde der Gewerberechtler!
Ich bin noch neu im Gewerberecht und benötige Hilfestellung zu folgender Anfrage, Thema "Automarkt":
- angemeldeter Autohändler mit Sitz hier im Ort
- möchte am 1. Samstag im Monat einen Automarkt von 7 - 15 Uhr veranstalten
- auf seinem Firmengelände
- Besucher zahlen keinen Eintritt
- die Anbieter (privat) zahlen eine Teilnahmegebühr in Höhe von 25 € (sozusagen Platzmiete)
Wie muss ich damit umgehen? Ist das erlaubt? Was muss ich beachten?
Bereits im Voraus meinen herzlichsten Dank für die Unterstützung!
VeSch
|
|
1
19.07.2010 09:49 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Sigi2910
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.800.221
Nächster Level: 13.849.320
 |
|
Ich würde das recht locker sehen. Da veranstaltet einer was auf seinem Gelände und gut. Will er was ausschenken, benötigt er möglicherweise eine Gestattung. Aber sonst würde ich nichts machen. Markt festsetzen schon gar nicht. Erstens weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Und zweitens weil es nicht beantragt wurde. Das würde nur gewünscht werden, wenn man an einem Sonntag auf den Plan treten wollte. Aber hier ist ja samstags gefragt.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
|
|
2
19.07.2010 11:05 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Delius
Haudegen
  
Dabei seit: 18.12.2006
Beiträge: 508
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.421.984
Nächster Level: 3.609.430
 |
|
Hallo aus Helmstedt,
ergänzend würde ich lediglich dem guten Manne den Ratschlag geben, sich mit dem Bauordnungsbereich in Verbindung zu setzen, damit es dort nicht wegen der Nutzung evtl. Probleme gibt.
Mit Grüßen aus Helmstedt
|
|
3
19.07.2010 11:20 |
|
|
Jürgen Rixinger
König
   

Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 926
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.275.854
Nächster Level: 7.172.237
 |
|
sollen diese Automärkte jetzt regelmäßig stattfinden (jeden ersten Samstag im Monat)? Sofern dies der Fall ist und von jedem Anbieter 25,- € kassiert werden, dürfte dies eine zusätzliche gewerbliche Tätigkeit sein, die nicht nur unerheblich ist. Wäre dann zu überlegen, ob eine Gewerbeummeldung mit der weiteren Tätigkeit "Durchführung von Automärkten" erforderlich ist.
Gruß
Jürgen Rixinger
__________________ "Turn off your mind, relax and float down stream"
|
|
4
19.07.2010 13:49 |
|
|
Raindancer
Routinier
 

Dabei seit: 14.12.2005
Beiträge: 272
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.932.522
Nächster Level: 2.111.327
 |
|
Zitat: |
... ergänzend würde ich lediglich dem guten Manne den Ratschlag geben, sich mit dem Bauordnungsbereich in Verbindung zu setzen, damit es dort nicht wegen der Nutzung evtl. Probleme gibt. ... |
|
Hallöle,
ich täte dann noch einen zusätzlichen Blick über den berühmten Tellerrand empfehlen.
Evtl. ist es sinnvoll, das Umweltamt, d.h. die für den Lärm- und Umweltschutz zuständigen
Kollegen im Vorfeld zu befragen und zu informieren.
Derartige Automärkte, natürlich abhängig von Häufigkeit, Größe, Lage etc., führen allzu
leicht zu diverser Mißstimmung bei den nahen Anwohnern. Wenn da den lieben, langen Tag
ständig Autos hin und her fahren (z.B. Probefahrten), dann ist es vorbei mit der Ruhe.
Ich täte evtl. auch die zuständige Polizeidienststelle im Vorfeld informieren. Es werden
manchmal ja auch nicht so ganz legale Fahrzeuge angeboten
.
Grüßle
Ralf
__________________ Hallo Forum
|
|
5
19.07.2010 19:09 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 694.800 | Views gestern: 1.047.980 | Views gesamt: 1.117.942.984
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|