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 Moin  

sollen diese Automärkte jetzt regelmäßig stattfinden (jeden ersten Samstag im Monat)? Sofern dies der Fall ist und von jedem Anbieter 25,- € kassiert werden, dürfte dies eine zusätzliche gewerbliche Tätigkeit sein, die nicht nur unerheblich ist. Wäre dann zu überlegen, ob eine Gewerbeummeldung mit der weiteren Tätigkeit "Durchführung von Automärkten" erforderlich ist.

Gruß
Jürgen Rixinger



Gepostet am 19.07.2010 um 13:49 von:
Benutzer: Jürgen Rixinger
Der Original-Beitrag :
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