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Geschrieben von VeSch am 19.07.2010 um 09:49:

  Automarkt

Ein freundliches Hallo in die Runde der Gewerberechtler!

Ich bin noch neu im Gewerberecht und benötige Hilfestellung zu folgender Anfrage, Thema "Automarkt":

- angemeldeter Autohändler mit Sitz hier im Ort
- möchte am 1. Samstag im Monat einen Automarkt von 7 - 15 Uhr veranstalten
- auf seinem Firmengelände
- Besucher zahlen keinen Eintritt
- die Anbieter (privat) zahlen eine Teilnahmegebühr in Höhe von 25 € (sozusagen Platzmiete)

Wie muss ich damit umgehen? Ist das erlaubt? Was muss ich beachten? verwirrt

Bereits im Voraus meinen herzlichsten Dank für die Unterstützung! Danke
VeSch



Geschrieben von Sigi2910 am 19.07.2010 um 11:05:

  RE: Automarkt

Ich würde das recht locker sehen. Da veranstaltet einer was auf seinem Gelände und gut. Will er was ausschenken, benötigt er möglicherweise eine Gestattung. Aber sonst würde ich nichts machen. Markt festsetzen schon gar nicht. Erstens weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Und zweitens weil es nicht beantragt wurde. Das würde nur gewünscht werden, wenn man an einem Sonntag auf den Plan treten wollte. Aber hier ist ja samstags gefragt.



Geschrieben von Delius am 19.07.2010 um 11:20:

 

Hallo aus Helmstedt,

ergänzend würde ich lediglich dem guten Manne den Ratschlag geben, sich mit dem Bauordnungsbereich in Verbindung zu setzen, damit es dort nicht wegen der Nutzung evtl. Probleme gibt.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Geschrieben von Jürgen Rixinger am 19.07.2010 um 13:49:

 

Moin

sollen diese Automärkte jetzt regelmäßig stattfinden (jeden ersten Samstag im Monat)? Sofern dies der Fall ist und von jedem Anbieter 25,- € kassiert werden, dürfte dies eine zusätzliche gewerbliche Tätigkeit sein, die nicht nur unerheblich ist. Wäre dann zu überlegen, ob eine Gewerbeummeldung mit der weiteren Tätigkeit "Durchführung von Automärkten" erforderlich ist.

Gruß
Jürgen Rixinger



Geschrieben von Raindancer am 19.07.2010 um 19:09:

 

Zitat:
... ergänzend würde ich lediglich dem guten Manne den Ratschlag geben, sich mit dem Bauordnungsbereich in Verbindung zu setzen, damit es dort nicht wegen der Nutzung evtl. Probleme gibt. ...



Hallöle,

ich täte dann noch einen zusätzlichen Blick über den berühmten Tellerrand empfehlen.

Evtl. ist es sinnvoll, das Umweltamt, d.h. die für den Lärm- und Umweltschutz zuständigen
Kollegen im Vorfeld zu befragen und zu informieren.
Derartige Automärkte, natürlich abhängig von Häufigkeit, Größe, Lage etc., führen allzu
leicht zu diverser Mißstimmung bei den nahen Anwohnern. Wenn da den lieben, langen Tag
ständig Autos hin und her fahren (z.B. Probefahrten), dann ist es vorbei mit der Ruhe.

Ich täte evtl. auch die zuständige Polizeidienststelle im Vorfeld informieren. Es werden
manchmal ja auch nicht so ganz legale Fahrzeuge angeboten .

Grüßle
Ralf


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