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Ich würde das recht locker sehen. Da veranstaltet einer was auf seinem Gelände und gut. Will er was ausschenken, benötigt er möglicherweise eine Gestattung. Aber sonst würde ich nichts machen. Markt festsetzen schon gar nicht. Erstens weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Und zweitens weil es nicht beantragt wurde. Das würde nur gewünscht werden, wenn man an einem Sonntag auf den Plan treten wollte. Aber hier ist ja samstags gefragt.



Gepostet am 19.07.2010 um 11:05 von:
Benutzer: Sigi2910
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