Thomas Mischner
Moderator
  
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Ernährungsberater- freier Beruf? |
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Ein freundliches
an alle.
Gestern erreichte mich die Frage, ob die Tätigkeit einer Ernährungsberaterin als gewerblich oder freiberuflich einzuordnen sei.
Nach einigen Recherchen scheint es klar zu sein, dass die Tätigkeit steuerrechtlich als freiberuflich angesehen wird.
Ich kann mich jedoch nicht dazu durchringen, das auch aus gewerberechtlicher Sicht so zu sehen, denn es handelt sich m. E. nicht um eine Dienstleistung höherer Art, weil hierfür objektiv kein Hochschul- oder vergleichbarer Bildungsabschluss erforderlich ist. (soweit ich es überblicke, existiert nicht einmal ein einheitliches Berufsbild).
Deshalb neige ich dazu, der Fragestellerin mitzuteilen, dass sie eine Gewerbeanmeldung zu erstatten hat.
Bevor ich antworte, würde ich aber gern ein paar Meinungen von den Kolleginnen und Kollegen hier im Forum einholen. Vorab schon mal
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04.04.2006 09:36 |
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Solon
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Felix Krämer
Doppel-As

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RE: Ernährungsberater- freier Beruf? |
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Hallo aus Alzenau,
ich habe mal versucht das Pferd von hinten aufzuzäumen. Welche Befreiungsmöglichkeiten gibt denn die GewO her?
Also, die höherwertige Tätigkeit kann man wohl ausschließen, da hierfür eine (ich glaube dreijährige) Berufsausbildung nötig ist, nicht jedoch ein Studium.
Trifft vielleicht der Tatbestand der Heilhilfsberufe zu?
Naja, ich weiß nicht. Ein klassisches Beispiel eines Heilhilfsberufes ist es mit Sicherheit nicht. Aber man könnte mal beim gesundheitsamt nachfragen. Aber ich tendiere dazu, dass es sich hierbei nicht um einen entsprechnden Beruf handelt.
Meine Kollegin hatte noch die Idee von Unterrichtswesen, da sie eine Frau kennt, die entsprechende Kurse anbietet. Hieran kann man sehen, dass es wohl tatsächlich kein einheitliches Berufsbild gibt. Aber das Unterrichtswesen kann hier aber auch meines Erachtens ausschließen, da ein angebotener Kurs über die Ernährung nicht "Unterricht" im Sinn von § 6 Abs. 1 gewO ist.
Eine weitere Möglichkeit der Ausschließbarkeit der GewO she ich nicht, demnach würde ich auch hier eine Gewerbeanmeldung fordern.
Gruß aus Alzenau
Felix Krämer
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Felix Krämer: 04.04.2006 10:05.
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04.04.2006 10:04 |
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Solon
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C. Schröder

König
   
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Bei einem Ökotrophologen würde ich wahrscheinlich auch keine Anzeige fordern, dass ist ja auch ein entsprechender nicht ganz einfacher Studiengang. Aber bei den anderen Beratern (WW, BCM etc.) sehe ich das anders. Die brauchen keine Ausbildung, sondern geben im Regelfall ihre eigenen Erfahrungen weiter.
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1
04.04.2006 12:18 |
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tumari

Mitglied
 
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Ernährungsberater-freier Beruf?? |
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Hallo zusammen,
ich weiß, dass in der Vergangenheit das Thema schon "behandelt" wurde, nur leider kam man da nicht wirklich zu einem einheitlichen Entschluss. :-(
Eine Burgerin unserer Stadtverwaltungen möchte von mir wissen, ob die Tätigkeit "Ernährungsberaterin" gewerblich angemeldet werden muss. In der Kommentierung finde ich leider nichts konkretes, außer, dass ein Diätassistent ein freier Beruf ist. Abe ist ein Diätassistent auch ein Ernährungsberater? Dann stellt sich mir die Frage, ob ein Ernährungsberater auch ein Heilpraktiker ist und somit ein freier Beruf?
Grüße aus dem regnerischen Königswinter
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07.11.2012 07:42 |
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