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Zum Ende der Seite springen Ernährungsberater- freier Beruf?
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Ernährungsberater- freier Beruf? Thomas Mischner 04.04.2006 09:36
 RE: Ernährungsberater- freier Beruf? Felix Krämer 04.04.2006 10:04
 RE: Ernährungsberater- freier Beruf? OJ Neuss 04.04.2006 10:55
 RE: Ernährungsberater- freier Beruf? C. Schröder 04.04.2006 12:18
 RE: Ernährungsberater- freier Beruf? Antonia Thien 04.04.2006 12:32
 Ernährungsberater-freier Beruf?? tumari 07.11.2012 07:42

Autor
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Ernährungsberater- freier Beruf?

Ein freundliches Moin an alle.
Gestern erreichte mich die Frage, ob die Tätigkeit einer Ernährungsberaterin als gewerblich oder freiberuflich einzuordnen sei.
Nach einigen Recherchen scheint es klar zu sein, dass die Tätigkeit steuerrechtlich als freiberuflich angesehen wird.
Ich kann mich jedoch nicht dazu durchringen, das auch aus gewerberechtlicher Sicht so zu sehen, denn es handelt sich m. E. nicht um eine Dienstleistung höherer Art, weil hierfür objektiv kein Hochschul- oder vergleichbarer Bildungsabschluss erforderlich ist. (soweit ich es überblicke, existiert nicht einmal ein einheitliches Berufsbild).
Deshalb neige ich dazu, der Fragestellerin mitzuteilen, dass sie eine Gewerbeanmeldung zu erstatten hat.

Bevor ich antworte, würde ich aber gern ein paar Meinungen von den Kolleginnen und Kollegen hier im Forum einholen. Vorab schon mal Danke
1 04.04.2006 09:36 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Solon
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Felix Krämer   Zeige Felix Krämer auf Karte Felix Krämer ist männlich
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RE: Ernährungsberater- freier Beruf?

Hallo aus Alzenau,

ich habe mal versucht das Pferd von hinten aufzuzäumen. Welche Befreiungsmöglichkeiten gibt denn die GewO her?

Also, die höherwertige Tätigkeit kann man wohl ausschließen, da hierfür eine (ich glaube dreijährige) Berufsausbildung nötig ist, nicht jedoch ein Studium.

Trifft vielleicht der Tatbestand der Heilhilfsberufe zu?
Naja, ich weiß nicht. Ein klassisches Beispiel eines Heilhilfsberufes ist es mit Sicherheit nicht. Aber man könnte mal beim gesundheitsamt nachfragen. Aber ich tendiere dazu, dass es sich hierbei nicht um einen entsprechnden Beruf handelt.

Meine Kollegin hatte noch die Idee von Unterrichtswesen, da sie eine Frau kennt, die entsprechende Kurse anbietet. Hieran kann man sehen, dass es wohl tatsächlich kein einheitliches Berufsbild gibt. Aber das Unterrichtswesen kann hier aber auch meines Erachtens ausschließen, da ein angebotener Kurs über die Ernährung nicht "Unterricht" im Sinn von § 6 Abs. 1 gewO ist.

Eine weitere Möglichkeit der Ausschließbarkeit der GewO she ich nicht, demnach würde ich auch hier eine Gewerbeanmeldung fordern.

Gruß aus Alzenau
Felix Krämer

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Felix Krämer: 04.04.2006 10:05.

16 04.04.2006 10:04 Felix Krämer ist offline E-Mail an Felix Krämer senden Beiträge von Felix Krämer suchen
Solon
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OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
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RE: Ernährungsberater- freier Beruf?

Ich tendiere dazu, den Ernährungsberater durchaus als Heilberuf analog z.B. zum Heilpraktiker einzustufen.

Die Ernährungsberatung ist z.B. wesentlicher Bestandteil im DMP (Desease Management Programm) bei chronischen Erkrankungen (z.B. Typ 2-Diabetes).

Voraussetzung ist m.E. ein abgeschlossenes Studium als Dipl.-Oecotrophologe bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung als Ernährungsberater.

Zudem müssen folgende Voraussetzungen erfolgt sein:

Die Ernährungsberatung (Diättherapie) erfüllt die Voraussetzungen einer Heilbehandlung und dient nicht nur der Befriedigung alltäglicher Lebensbedürfnisse, soweit der Bereich der Krankenbehandlung betroffen ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 28.Juni 2000 B6KA26/99R, BSGE 86, 223). Die Steuerbefreiung kommt deshalb nur für Ernährungsberatungen in Betracht, welche der Kläger aufgrund ärztlicher Anordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt hat.


Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von OJ Neuss: 04.04.2006 11:06.

31 04.04.2006 10:55 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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Bei einem Ökotrophologen würde ich wahrscheinlich auch keine Anzeige fordern, dass ist ja auch ein entsprechender nicht ganz einfacher Studiengang. Aber bei den anderen Beratern (WW, BCM etc.) sehe ich das anders. Die brauchen keine Ausbildung, sondern geben im Regelfall ihre eigenen Erfahrungen weiter.
1 04.04.2006 12:18 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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Hallo,

m.E. ist der Ernährungsberater kein Freiberufler.

Er erfüllt alle positiven TBM des Gewerbebegriffs, Ausnahmen nach § 6 GewO greifen nicht:

Es ist keine besondere Vorbildung erforderlich, um sich Ernährungsberater zu nennen. Der Begriff ist nämlich als solches nicht geschützt. Es gibt zwar Ausbildungen in diesem Bereich, aber man kann die Bezeichnung "Ernährungsberater" auch in Wochenendseminaren oder Fernlehrgängen erwerben.

Das Studium der Oecotrophologie ist etwas anderes. Das sind dann studierte Ernährungsingenieure, nicht "nur" -berater.

Ernährungsberater (ausgebildete) sind zwar auch in der Diabetesberatung und -schulung tätig, aber eigentlich sind dies ausgebildete Diätassistenten. Das ist dann aber wieder ein anderer Schuh. Die Tätigkeit des Diätassistenten ist bundesgesetzlich geregelt und fällt unter § 6 GewO.

Die Tätigkeit des Ernährungsberaters ist nicht geregelt. Er ist auch nicht zwangsläufig im Bereich der Krankenbehandlung tätig.

Fazit: Es ist keine höhere Ausbildung erforderlich. Es handelt sich nicht um einen medizinischen Heilhilfsberuf.

Schöne Grüße
A. Thien

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Antonia Thien: 04.04.2006 13:26.

16 04.04.2006 12:32 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
tumari tumari ist weiblich
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Ernährungsberater-freier Beruf??

Hallo zusammen,
ich weiß, dass in der Vergangenheit das Thema schon "behandelt" wurde, nur leider kam man da nicht wirklich zu einem einheitlichen Entschluss. :-(
Eine Burgerin unserer Stadtverwaltungen möchte von mir wissen, ob die Tätigkeit "Ernährungsberaterin" gewerblich angemeldet werden muss. In der Kommentierung finde ich leider nichts konkretes, außer, dass ein Diätassistent ein freier Beruf ist. Abe ist ein Diätassistent auch ein Ernährungsberater? Dann stellt sich mir die Frage, ob ein Ernährungsberater auch ein Heilpraktiker ist und somit ein freier Beruf?

Grüße aus dem regnerischen Königswinter
31 07.11.2012 07:42 tumari ist offline E-Mail an tumari senden Beiträge von tumari suchen
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