EuGH-Urteil zur Europarechtswidrigkeit des deutschen Kopplungsverbots bei Gewinnspielen |
Schadulke
Haudegen
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EuGH-Urteil zur Europarechtswidrigkeit des deutschen Kopplungsverbots bei Gewinnspielen |
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Hallo,
der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun endlich ein Urteil (14. Januar 2010, (Az.: C-304/08)) hinsichtlich der Kopplung von Gewinnspiel mit dem Kauf eines bestimmten Produktes getroffen und festgestellt, dass das in § 4 Nr. 6 UWG generell geregelte Verbot, wonach ein Gewinnspiel nicht an den Absatz einer Ware oder Dienstleistung gekoppelt werden darf, europarechtswidrig ist.
Letztlich dürfte ein solches Urteil allerdings vor allem dazu führen, dass man gezwungen sein wird, jeden Fall einzeln zu betrachten. Und was das heißt, brauche ich wohl niemandem zu sagen: Ein weiterer Mehraufwand für die ohnehin schon überlasteten Gerichte.
http://www.timelaw.de/cms/front_content.php
Gruß,
Gerd Schadulke
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09.02.2010 07:56 |
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Solon
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jochen B.
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SUPER!
Keinen Jackpot und kein "Big Chash" dürfte das bedeuten.
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2
09.02.2010 10:52 |
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Solon
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schneiderlein
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Keinen Jackpot, kein Big Cash und auch keine Urteilsfällung. Das Gegenteil von gut ist eben gut gemeint.
schneiderlein
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3
09.02.2010 16:42 |
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lene
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RE: EuGH-Urteil zur Europarechtswidrigkeit des deutschen Kopplungsverbots bei Gewinnspielen |
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Mag schon sein, dass es einen mehraufwand darstellt. Trotzdem ist eine Einzelfallbetrachtung einer Generalisierung immer vorzuziehen, denn es hilft genauo wenig jemandem, wenn man alle über einen kamm schert und dadurch falsche Entscheidungen trifft.
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4
13.02.2010 15:41 |
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foerster
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5
15.02.2010 13:28 |
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