Nachweis der Standorte |
Walter B
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Man muss die Verleiher der GGSG, also der zugelassenen Glücksspielgeräte dazu verpflichten, ihre Geräte nur an
Orte auszuliefern, welche über eine Geeignetheitsbestätigung der zuständigen OAs verfügen.
Zusätzlich müssen diese Standorte nachweisbar stichprobenartig von den Verleihern überprüft werden!
Das würde auch die OAs entlasten!
Diese Nachweise müssen für den Gesetzgeber über einen zu bestimmenden Zeitraum zur Verfügung stehen!
Übrigens:
Es wird jetzt schon der Nachweis des Standortes verlangt, auch eine Veränderung, nur es wird nicht von den Verleihern überprüft!
__________________ Gruß vom Walter
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1
27.01.2010 17:46 |
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Solon
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gmg
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Zitat: |
Original von Walter B
Übrigens:
Es wird jetzt schon der Nachweis des Standortes verlangt, auch eine Veränderung, nur es wird nicht von den Verleihern überprüft! |
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Die Verleiher / Hersteller lernen natürlich ebenfalls dazu !
Grüße
__________________ gmg
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2
27.01.2010 18:36 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Walter,
die Herstellung und der Vertrieb wurden vom Gesetzgeber bis jetzt leider vollkommen ausgespart.
Du hast absolut recht, dass man immer schon bei der Ursache ansetzen sollte, wobei ein Nachweis
der Geeignetheit der Örtlichkeit nach meiner Meinung nicht greift.
Ich persönlich würde ein Meldesystem ans Ordnungsamt bevorzugen,
wer erlaubnispflichtige Automaten erworben hat.
Da auch der Aufsteller seine Geeignetheit nachweisen muss, ist hier der Ansatz leichter
und die Überprüfung muss ohnehin vom OA vor Ort erfolgen, so dass hier eine Controlling-
möglichkeit gegeben wäre mit einer Rückkopplungsmöglichkeit, so dass Personen bei Herstellern / Vertrieb
in eine Sperrdatei aufgenommen werden müssten ( wenn es gesetzliche Verpflichtung wäre ).
Wenn sich der Gesetzgeber einmal intensiv mit Präventionsmaßnahmen in diesem Bereich auseinander setzt,
wird es sicherlich ein nachhaltiges System geben.
Gruß
Meike
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3
28.01.2010 06:03 |
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gmg
Foren Gott
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Wie auch immer im Detail geregelt - die Idee gefällt mir !
Grüße
__________________ gmg
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4
28.01.2010 06:59 |
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