AK.Gewerbe2
Grünschnabel
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Bewachungsgewerbe-Erforderliche Nachweise |
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Einen schönen guten Morgen aus dem hohen Norden!
Eine Frahe hääte ich an Sie/Euch.
Wir haben hier im Amt grade seit Jahren mal wieder einen "Bewacher-Fall".
Auf dem Antrag steht, dass der Antragsteller einen "NAchweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel oder entsprechender Sicherheiten" vorlegen soll.
Kann mir jemand sagen was genau damit gemeint ist?
Bzw. was überhaupt alles an Unterlagen verlangt werden muss?
Herzlichen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende!
__________________ AK.Gewerbe2
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22.01.2010 08:49 |
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Solon
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Boris18
Mitglied
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RE: Bewachungsgewerbe-Erforderliche Nachweise |
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hallo
also zunächst ist erst mal abzuklären ob er Personenschutz oder Gebäudeschutz machen möchte. ebenfalls ist abzuklären ob er Hunde einsetzten möchte.
Wir jedoch fordern jeweils an:
-Unbedenklichkeitsbescheinigung von unserer Kasse sowie des zuständigen Finanzamtes
-Führungszeugnis
-GZR
-Unterrichtungsnachweis IHK
-Haftpflichtversicherrungsnachweis
-Waffenbesitzkarte(wenn waffen benötigt werden)
ebenfalls fordern wir eine Stellungnahme von unserer Polizeibehörde sowie von den AMtsgerichten
Bei weiteren Fragen gerne bei mir melden haben noch einen Spezialist im HAus
__________________
Liebe Grüße an alle Forennutzer
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22.01.2010 11:10 |
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Solon
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m.schiller
Haudegen
Dabei seit: 06.01.2010
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RE: Bewachungsgewerbe-Erforderliche Nachweise |
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Hallo,
Es müssen mindestens für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebes die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden. Beim Nachweis der erforderlichen Mittel ist insbesondere auf die Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen abzustellen. Sofern eine entsprechende Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank vorgelegt wird, ist davon auszugehen, dass die erforderlichen Sicherheiten nachgewiesen sind.
Grüße
__________________ Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel
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22.01.2010 11:56 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: Bewachungsgewerbe-Erforderliche Nachweise |
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Hallo aus Schwentinental und
im Forum,
so auf die Schnelle vor dem Wochende, das Thema hatten wir schon einmal angerissen
Schönes WE
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22.01.2010 12:10 |
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VeSa
Routinier
Dabei seit: 20.10.2014
Beiträge: 295
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Hallo liebe Forenmitglieder
ich bin seit letztem Monat auch unter die Gewerbesachbearbeiter gegangen. Nun sitze ich hier, habe einen ersten Einblick, aber auch nicht mehr. Und bei jeder Frage die mir ein Bürger stellt, fange ich an zu suche und erweitere mein Wissen. Leider komme ich gerade nicht weiter.
Ein interessierter Bürger fragt mich, nicht ganz zu unrecht, nach der Höhe der Sicherheit, die er für eine Erlaubnis nach § 34a nachweisen muss.
Die Theorie ist mir bekannt, was ich daraus in der Praxis mache leider nicht
Ich habe den Verweis auf das nicht öffentliche Forum gesehen. Leider habe ich aber noch keinen Zugang hierfür, obwohl ich schon darum gebeten habe
Für Hilfe, gern auch vie a pn, wäre ich sehr dankbar...
Viele Grüße
VeSa
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03.11.2014 13:04 |
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