unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » § 150 a Kosten und Beantragung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen § 150 a Kosten und Beantragung
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Hiflos Hiflos ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 06.10.2014
Beiträge: 1
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 13 [?]
Erfahrungspunkte: 3.488
Nächster Level: 4.033

545 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






§ 150 a Kosten und Beantragung

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

frisch angemeldet wollte ich direkt mal eine Frage ins Forum stellen Augenzwinkern

Heute kam ein Kollegen zu mir und wollte im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren als Auftraggeber ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Bewerber beantragen.
Das kam für mich heute zum ersten Mal. Üblicher Weise kümmern sich die Unternehmen gemäß § 150 GewO um ihre Auskünfte selber.

Ich gehe nun davon aus das ich mich im § 150 a GewO befinde und durchaus die Behörde die Auskunft beantragen kann. Richtig?

Wie wird in diesem Fall die Kostenübernahme geregelt?
1 06.10.2014 09:23 Hiflos ist offline E-Mail an Hiflos senden Beiträge von Hiflos suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.591
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.574.735
Nächster Level: 10.000.000

1.425.265 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo und herzlich Willkommen im Forum!

Da Ihnen/Dir noch niemand geantwortet hat, versuche ich es nun mal smile

Also natürlich darf nicht Hinz und Kunz über irgendwen einfach mal so einen Antrag auf Auskunft stellen und wenn, dann nur mit entsprechender Vollmacht (ich hoffe und denke - ohne die §§ jetzt studiert zu haben - dass es auch so festgehalten ist, dass Auskunft grds. nur der Betroffene beantragen kann).

Ausnahmen stellen natürlich Behörden und dergleichen dar (§ 150a GewO). Die müssen aber einen Grund angeben (z.B. Gewerbeuntersagung).
Sofern hier der Kollege den kleinen Dienstweg nutzen möchte, jedoch in dem Moment privat als Auftraggeber handelt, würde ich lieber die Finger davon lassen. Sollte die GZR-Auskunft auch offiziell zur Vorlage bei dem Kollegen als Behörde geordert sein, trotzdem mit dem Bewerber sprechen, ob der kleine Dienstweg für ihn ok ist (Gebühren wären ja dann trotzdem zu zahlen).

Bei Auskünften aus dem GZR kenne ich es auch nur so, dass der Betroffene selbst zur Vorlage bei einer Behörde beantragt. Die Gebühren sind vom Antragsteller (Bewerber) zu zahlen.

Darüberhinaus kann evtl. die Homepage vom Bundesjustizamt Bonn helfen.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
2 27.10.2014 15:28 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Schoenhardt Schoenhardt ist weiblich
Eroberer


Dabei seit: 02.11.2009
Beiträge: 51
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 269.618
Nächster Level: 300.073

30.455 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







das sehe ich auch so. Es ist doch im § 150 a GewO geregelt, wer einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Stellen kann

Helga
3 28.10.2014 09:25 Schoenhardt ist offline E-Mail an Schoenhardt senden Beiträge von Schoenhardt suchen
Stadt Kassel*Fricke   Zeige Stadt Kassel*Fricke auf Karte Stadt Kassel*Fricke ist männlich
König


images/avatars/avatar-639.jpg

Dabei seit: 01.02.2006
Beiträge: 848
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.644.494
Nächster Level: 6.058.010

413.516 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







§ 150a Abs. 1 letzter Satz GewO:
Auskunftsberechtigt sind die Behörden und öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 1 bis 3 und 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, denen die in Satz 1 bezeichneten Aufgaben obliegen.

Ich hatte diesen Fall noch nicht, gehe aber davon aus, dass diese Stellen wissen (sollten), wie sie die Auskunft bekommen.

Einzelheiten regelt das Vergabehandbuch Bau (VHB). Danach fordert der Auftraggeber ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR die GZR-Auskunft an.

Das Handbuch gilt originär nur für Baumaßnahmen der Bundes. Allerdings findet es auch bei den Bauverwaltungen der Länder und der Gemeinden Anwendung (siehe 'Einführung' im VHB).

Grüße aus Nordhessen

__________________
Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
4 28.10.2014 10:36 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.591
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.574.735
Nächster Level: 10.000.000

1.425.265 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Danke Herr Fricke!

Das mit den öffentl. Auftraggebern wusste ich so auch noch nicht!
Behalte ich mir mal im Hinterkopf!

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
5 28.10.2014 10:41 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Stadt Kassel*Fricke   Zeige Stadt Kassel*Fricke auf Karte Stadt Kassel*Fricke ist männlich
König


images/avatars/avatar-639.jpg

Dabei seit: 01.02.2006
Beiträge: 848
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.644.494
Nächster Level: 6.058.010

413.516 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Kollegin Roesje,

ist gern geschehen.

Private Auftraggeber orientieren sich auch an dem VHB, müssen aber ihre Auftragnehmer (Bauunternehmen und Handwerksbetriebe) zum Beantragen der GZR-Auskunft auffordern.

Im Zweifel sollten Sie mit dem Bundesamt für Justiz in Bonn in Verbindung setzen.

Grüße aus Nordhessen

__________________
Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
6 28.10.2014 10:45 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
LKKS LKKS ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.834.994
Nächster Level: 8.476.240

641.246 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Aufgrund mehrerter Irrläufer von Auskünften aus dem GZR im eigenen Haus, mit denen natürlich die Poststelle nichts anzufangen wußte und welche dann letztlich bei mir landeten, habe ich davon erfahren, dass unser Fachbereich Schulen bei öffentlichen Vergaben die Auskünfte eigenständig anfordert.

War mir ebenso neu wie Euch wohl auch Augenzwinkern
7 28.10.2014 10:53 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » § 150 a Kosten und Beantragung


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Psychologische Beratung und Hypnose Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.03.2024 17:11 von Speedy007     10.04.2024 09:15 von Speedy007   Views: 5.981
Antworten: 3
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 786.249
Antworten: 27
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     25.02.2024 23:41 von webmaster   Views: 27.240
Antworten: 0
Führungszeugnis und GZR von Amts wegen Gewerberecht   20.02.2024 10:02 von A.Romppel     22.02.2024 08:11 von Pitti81   Views: 18.068
Antworten: 11
Änderung GZRVwV und BZRGVwV Stehendes Gewerbe (allgemein)   17.01.2024 13:06 von Puz_zle     17.01.2024 13:06 von Puz_zle   Views: 55.196
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 381.794 | Views gestern: 370.779 | Views gesamt: 889.781.925


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 130 | Gesamt: 0.173s | PHP: 99.42% | SQL: 0.58%