Forum-Gewerberecht
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Hallo liebe Forenmitglieder
ich bin seit letztem Monat auch unter die Gewerbesachbearbeiter gegangen. Nun sitze ich hier, habe einen ersten Einblick, aber auch nicht mehr. Und bei jeder Frage die mir ein Bürger stellt, fange ich an zu suche und erweitere mein Wissen. Leider komme ich gerade nicht weiter.
Ein interessierter Bürger fragt mich, nicht ganz zu unrecht, nach der Höhe der Sicherheit, die er für eine Erlaubnis nach § 34a nachweisen muss.
Die Theorie ist mir bekannt, was ich daraus in der Praxis mache leider nicht
Ich habe den Verweis auf das nicht öffentliche Forum gesehen. Leider habe ich aber noch keinen Zugang hierfür, obwohl ich schon darum gebeten habe
Für Hilfe, gern auch vie a pn, wäre ich sehr dankbar...
Viele Grüße
VeSa
Gepostet am 03.11.2014 um 13:04 von:
Benutzer: VeSa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=93121#post93121
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