Forum-Gewerberecht

» Bewachungsgewerbe-Erforderliche Nachweise «

Hallo,

Es müssen mindestens für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebes die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden. Beim Nachweis der erforderlichen Mittel ist insbesondere auf die Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen abzustellen. Sofern eine entsprechende Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank vorgelegt wird, ist davon auszugehen, dass die erforderlichen Sicherheiten nachgewiesen sind.

Grüße  Augenzwinkern  



Gepostet am 22.01.2010 um 11:56 von:
Benutzer: m.schiller
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=42812#post42812


Beitrags-Print by Breuer76