Anerkennung Schulungsnachweise § 7 LGlüG B.-W. |
Master-of-Desaster
Grünschnabel
Dabei seit: 22.03.2013
Beiträge: 8
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 32.198
Nächster Level: 38.246
|
|
Anerkennung Schulungsnachweise § 7 LGlüG B.-W. |
|
Hallo zusammen,
so langsam trudeln bei mir die Schulungsnachweise der Mitarbeiter ein.....
Laut § 7 Abs. 2 LGlüG (B.-W.) ist die Schulung durch eine in Baden-Württemberg tätigen Einrichtung der Suchthilfe (http://www.gesundheitsamt-bw.de/oegd/Fac...Suchthilfe.aspx) durchzuführen. Aufgrund des großen Andrangs ist eine sofortige Schulung aller Spielhallenmitarbeiter im Land nicht möglich. Daher reicht es laut MWi zunächst einmal aus, eine verbindliche (namentliche) Anmeldung bei einer der o. g. Einrichtungen vorzulegen.
Einigen Unternehmen war die Wartezeit wohl zu lange und haben ihre Mitarbeiter durch ein in Östereich ansässiges (privates ??) Institut - wohl auch mit Zweigstelle in Deutschland - schulen lassen.
Weiß jemand, ob solche "fremde" Schulungsnachweise anerkannt werden können? Hat jemand das ähnliche "Problem"
Grüße
M. o. D.
|
|
1
07.06.2013 09:05 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
rosebud
Routinier
Dabei seit: 18.08.2009
Beiträge: 428
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.284.063
Nächster Level: 2.530.022
|
|
RE: Anerkennung Schulungsnachweise § 7 LGlüG B.-W. |
|
hi,
die Frage beantwortet sich aus dem bawü Landesglückspielgesetz.
§ 7, Abs.2 :
... durch eine in der Suchthilfe in BaWü tätige Einrichtung schulen zu lassen.
Nach meiner Kenntnis sind in der Suchthilfe nur die Caritas sowie diakonische Einrichtungen tätig, somit dürfen auch nur diejenigen schulen.
grüße
|
|
2
08.06.2013 11:25 |
|
|
Solon
|
|
|
|
immo2012
Routinier
Dabei seit: 17.08.2012
Beiträge: 491
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.082.509
Nächster Level: 2.111.327
|
|
RE: Anerkennung Schulungsnachweise § 7 LGlüG B.-W. |
|
Zitat: |
Original von rosebud
hi,
die Frage beantwortet sich aus dem bawü Landesglückspielgesetz.
§ 7, Abs.2 :
... durch eine in der Suchthilfe in BaWü tätige Einrichtung schulen zu lassen.
Nach meiner Kenntnis sind in der Suchthilfe nur die Caritas sowie diakonische Einrichtungen tätig, somit dürfen auch nur diejenigen schulen.
grüße |
|
Das gesetzt ist natürlich Schwachsinn wenn Mannes wörtlich liest und anwendet
Natürlich ist jedes Euro Ansässige unternehmen geeignet welche eine zulässige Schulung anbietet
Eine Einschränkung auf bw unternehmen werde von einem Euro Gericht ausgelacht werden
|
|
4
08.06.2013 21:36 |
|
|
lodermulch
Haudegen
Dabei seit: 11.02.2010
Beiträge: 530
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.734.627
Nächster Level: 3.025.107
|
|
hmmm - mal wieder sauber formuliert.
so wie es aussieht, ist ja sowieso jedes unternehmen,
welches seminare zum thema suchtprävention in bw anbietet,
automatisch eo ipso eine in der suchthilfe in bw tätige einrichtung....
interessant dürfte allerdings wirklich sein, WER die seminare anbietet -
die großen 'player' der branche haben natürlich schon längst eigene
töchter gegründet, bei denen ich persönlich allerdings eher
an ein naheliegendes sprichwort denken würde (das mit dem bock und dem gärtner?)
das spannungsfeld zwischen kundenwünschen (möglichst wenig zeitaufwand fürs personal,
möglichst geringe kosten, möglichst wenig 'folgeschäden' durch vertriebene stammkunden)
und gesetzlichen vorgaben wird schwierig glaubwürdig zu bedienen sein...
ist ein link hierzu schleichwerbung? ggf. einfach löschen:
dieser anbieter hier z.b. ist caritas - zertifiziert (deutschlandweit) und wirkt angemessen neutral & engagiert.
|
|
5
10.06.2013 13:58 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 116.344 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.148.502
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|