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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Anerkennung Schulungsnachweise § 7 LGlüG B.-W. » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Anerkennung Schulungsnachweise § 7 LGlüG B.-W.
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Master-of-Desaster   Zeige Master-of-Desaster auf Karte Master-of-Desaster ist männlich
Grünschnabel


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Anerkennung Schulungsnachweise § 7 LGlüG B.-W.

Hallo zusammen,

so langsam trudeln bei mir die Schulungsnachweise der Mitarbeiter ein.....

Laut § 7 Abs. 2 LGlüG (B.-W.) ist die Schulung durch eine in Baden-Württemberg tätigen Einrichtung der Suchthilfe (http://www.gesundheitsamt-bw.de/oegd/Fac...Suchthilfe.aspx) durchzuführen. Aufgrund des großen Andrangs ist eine sofortige Schulung aller Spielhallenmitarbeiter im Land nicht möglich. Daher reicht es laut MWi zunächst einmal aus, eine verbindliche (namentliche) Anmeldung bei einer der o. g. Einrichtungen vorzulegen.

Einigen Unternehmen war die Wartezeit wohl zu lange und haben ihre Mitarbeiter durch ein in Östereich ansässiges (privates ??) Institut - wohl auch mit Zweigstelle in Deutschland - schulen lassen.

Weiß jemand, ob solche "fremde" Schulungsnachweise anerkannt werden können? Hat jemand das ähnliche "Problem"

Grüße
M. o. D.
1 07.06.2013 09:05 Master-of-Desaster ist offline E-Mail an Master-of-Desaster senden Beiträge von Master-of-Desaster suchen
Solon
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RE: Anerkennung Schulungsnachweise § 7 LGlüG B.-W.

hi,

die Frage beantwortet sich aus dem bawü Landesglückspielgesetz.

§ 7, Abs.2 :

... durch eine in der Suchthilfe in BaWü tätige Einrichtung schulen zu lassen.

Nach meiner Kenntnis sind in der Suchthilfe nur die Caritas sowie diakonische Einrichtungen tätig, somit dürfen auch nur diejenigen schulen.


grüße
2 08.06.2013 11:25 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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RE: Anerkennung Schulungsnachweise § 7 LGlüG B.-W.

Zitat:
Original von rosebud
hi,

die Frage beantwortet sich aus dem bawü Landesglückspielgesetz.

§ 7, Abs.2 :

... durch eine in der Suchthilfe in BaWü tätige Einrichtung schulen zu lassen.

Nach meiner Kenntnis sind in der Suchthilfe nur die Caritas sowie diakonische Einrichtungen tätig, somit dürfen auch nur diejenigen schulen.


grüße



RICHTIG
genau so ist die realität !

pg.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von petergaukler: 08.06.2013 18:58.

3 08.06.2013 18:58 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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RE: Anerkennung Schulungsnachweise § 7 LGlüG B.-W.

Zitat:
Original von rosebud
hi,

die Frage beantwortet sich aus dem bawü Landesglückspielgesetz.

§ 7, Abs.2 :

... durch eine in der Suchthilfe in BaWü tätige Einrichtung schulen zu lassen.

Nach meiner Kenntnis sind in der Suchthilfe nur die Caritas sowie diakonische Einrichtungen tätig, somit dürfen auch nur diejenigen schulen.


grüße



Das gesetzt ist natürlich Schwachsinn wenn Mannes wörtlich liest und anwendet
Natürlich ist jedes Euro Ansässige unternehmen geeignet welche eine zulässige Schulung anbietet
Eine Einschränkung auf bw unternehmen werde von einem Euro Gericht ausgelacht werden
4 08.06.2013 21:36 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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hmmm - mal wieder sauber formuliert.
so wie es aussieht, ist ja sowieso jedes unternehmen,
welches seminare zum thema suchtprävention in bw anbietet,
automatisch eo ipso eine in der suchthilfe in bw tätige einrichtung....

Moin


interessant dürfte allerdings wirklich sein, WER die seminare anbietet -
die großen 'player' der branche haben natürlich schon längst eigene
töchter gegründet, bei denen ich persönlich allerdings eher
an ein naheliegendes sprichwort denken würde (das mit dem bock und dem gärtner?)

das spannungsfeld zwischen kundenwünschen (möglichst wenig zeitaufwand fürs personal,
möglichst geringe kosten, möglichst wenig 'folgeschäden' durch vertriebene stammkunden)
und gesetzlichen vorgaben wird schwierig glaubwürdig zu bedienen sein...


ist ein link hierzu schleichwerbung? ggf. einfach löschen:

dieser anbieter hier z.b. ist caritas - zertifiziert (deutschlandweit) und wirkt angemessen neutral & engagiert.
5 10.06.2013 13:58 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
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