Abstand zwischen Geldspielgeräten |
C. Schröder
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Abstand zwischen Geldspielgeräten |
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Hallo Kollegen,
ich war gerade in einem Spielhallenneubau. Noch ist nichts eingerichtet. Der Betreiber will die Vorschriften über die Abstände durch die Sichtblenden einhalten. Aber folgende Probleme habe ich noch:
Welcher Abstand muss zwischen den Zweier-Blöcken an zwei Wänden bestehen:
a) bei nebeneinanderliegenden Wänden (also 90 Grad)
b) bei gegenüberliegenden Wänden (also Rücken an Rücken)
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24.03.2006 10:53 |
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Solon
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Hubert Steinmetz
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2
24.03.2006 11:02 |
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Solon
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C. Schröder
König
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Beide Fälle nicht dabei. Bei dem "Rechten Winkel" soll nämlich keine Sichtblende aufgestellt werden.
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3
24.03.2006 11:07 |
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Felix Krämer
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Hallo aus Alzenau,
die SpielV sagt:
min. 1 m Abstand und Sichtblende.
das gilt zunächst mal immer.
Es gibt aber eine Selbstverpflichtung der Automatenindustrie, oder sonst wem,aus dem Jahre 1990, aus der man schließen kann, dass ab einem Abstand von 3 m auf die Sichtblende verzichtet werden kann.
Also bei "Rücken an Rücken" haben wird das so durchgesetzt, "übers Eck" hatten wir noch nicht.
Gruß
Felix Krämer
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4
24.03.2006 11:14 |
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C. Schröder
König
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Rechnen Sie bei Rücken zu Rücken zwischen den Gerätefronten? So hatte ich es mir überlegt. Dann aber als ich hier wieder in meinem Kämmerlein saß, fiel mir ein, dass der Spieler mit dem Stuhl dann relativ nach an beiden Zweiergruppen ist. Es könnte sich also schwindelig drehen.
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5
24.03.2006 11:17 |
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Felix Krämer
Doppel-As
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Ja, genau so wird auch gespielt. Und genau so wollen es die Spielhallenbetreiber auch.
Gerade die Bürostühle mit Rollen ermöglichen ein mehrfach bespielen von GSG. Ganz ausschließen wird man dies nicht können.
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24.03.2006 11:21 |
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Schwarzer
König
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Guten Tag,
dem Kollegen aus Alzenau kann man nur beipflichten. Die Spieler werden wie blöde rotieren um das Spiel auf mehreren "Töpfen" am Kochen zu halten.
Bei Rücken an Rücken haben wir uns auch grundsätzlich an die 3 m Regel angelehnt (zwischen den Gerätefronten). Das ist sinnvoll und schließlich ursprünglich von der Automatenwirtschaft im Rahmen der Selbstverpflichtung auch so eingeführt worden
Bei der 90° Problematik kann man sich das so denken, als wenn die Wand geradegezogen wäre. Benachbarte Geräte müssen den 1 m Abstand + Sichtblende aufweisen. Wie Kollege Krämer schon gesagt hat. Das gilt zunächst immer. Sollte der Spielhallenbetreiber optische/ästhetische Bedenken äußern, so könnte ja die Nachbargruppe weiter verschoben werden, um eine Sichtblende zu vermeiden.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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7
24.03.2006 12:26 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Stehen sich die Geräte mit den Gerätefronten gegenüber, dann ist die 3 m -Regelung mit Sicherheit die Beste, ansonsten muss eine andere Sichtblende fest installiert werden.
Über Eck und 90 (Ich finde gerade das GradZeichen nicht) gilt auch die Regel: 1 m Abstand zwischen den Gerätegruppen und die fest installierte Sichtblende.
Das geht aber aus der Grafik auch hervor.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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8
24.03.2006 12:51 |
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Corleis
Routinier
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Sollte die optische Verbindung der Gerätescheiben nicht durch die Trennwand verhindert sein, gilt die 3m Regel.
Bei Aufstellungen über Eck (90°) können zwei Trennwände, die die Gerätescheibe um 80cm überragen an der Vorderseite zusammengeführt werden. In der Praxis sind dann ebenfalls gemessene 3m zwischen der Gerätescheiben erreicht...
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9
24.03.2006 20:59 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Hej aus Hamm, dem NdW!
Ich denke, dass wirst du nie wirklich verhindern können. Selbst wenn die Abstände eingehalten sind, werden die Spieler z. T. auch noch hin- und herlaufen.
PS: Das Dach habe ich auch nicht. Sch.. Tastatur
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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11
25.03.2006 14:28 |
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Bresgen
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Zitat: |
Original von Jörg Wiesemeier
PS: Das Dach habe ich auch nicht. Sch.. Tastatur
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Interessante Tastatur, aus welchem Land stammt die denn ?
Bei mir ist das die Taste links neben der 1 !
Verregnete Grüße aus Euskirchen (aber wenigstens frühlingshafte 13 ° C)
__________________
Et kütt, wie et kütt !
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12
27.03.2006 07:45 |
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OJ Neuss
Haudegen
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Zitat: |
PS: Das Dach habe ich auch nicht. Sch.. Tastatur
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Ich habe unsere Datenverarbeitung gebeten, nach einer alten Tastatur zu suchen, die entsprechende Taste auszubauen und als "Entwicklungshilfe" an den NDW zu schicken. Bei deren Arbeitsgeschwindigkeit müsste sie rechtzeitig eintreffen. In diesem Sinne schon mal frohe
und
.
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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13
27.03.2006 08:09 |
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Meyer
Mitglied
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, wieder weg von den Tastaturen, zurück zum Thema.
Entweder verstehe ich die gewünschte Anordnung (Rücken an Rücken) nicht, oder eine Möglichkeit ist doch in der von Herrn Steinmetz angeführten Grafik aufgezeigt. Nämlich die Nummer 6. Hier sind an den Seiten Sichtblenden angebracht.
Bei Rücken an Rücken Aufstellung von Geldspielgeräten ohne Sichtblenden halte ich im übrigen einen Abstand von 3 Metern nicht für erforderlich. Durch die Selbstbeschränkende Vereinbarung bzw. jetzt § 3 Abs. 2 Spielverordnung soll schließlich nur das gleichzeitige Bespielen erschwert werden. Jetzt stelle ich mir den Spieler vor, der an 4 Geldspielgeräten spielt, die in zwei 2er-Gruppen Rücken an Rücken aufgestellt werden. Der kann doch nur 2 Fronten sehen, muss also ansonsten ständig hin und her laufen oder rollen. Wer das länger als 10 Minuten durchhält, verdient meine Anerkennung. Das ist meiner Meinung nach Erschwernis genug.
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27.03.2006 09:27 |
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Felix Krämer
Doppel-As
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Hallo aus Alzenau,
@Meyer
Rücken an Rücken heisst in diesem Fall, zwei Spieler (nicht die Geräte) sitzen Rücken an Rücken, bzw. Kollege Wiesemeier hat es so ausgedrückt: "Stehen sich Geräte mit Gerätefronten gegenüber..."
(Also, dass mit dem Zitieren muss ich irgendwie noch lernen...)
Gruß
Felix Krämer
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27.03.2006 10:12 |
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BeRo
Tripel-As
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Glück Auf aus Bochum.
Lieber Herr Krämer, dass mit dem Rücken sehe ich wie der Kollege Meyer.
Wie der "Begründung zur Verordnung zur Änderung der Spielverordnung" zu entnehmen ist,
sind nach dem neuen Recht die Abstandsregelungen und Sichtblenden sinngemäß nur dann erforderlich, wenn die Geräte in einem Abstand von weniger als 3 Metern nebeneinander stehen; sie sind auch nicht erforderlich, wenn die Geräte für den einzelnen Spieler uneinsichtbar, z:B. in einem Winkel oder Rücken an Rücken aufgestellt sind.
Gruß
BeRo
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27.03.2006 10:36 |
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Felix Krämer
Doppel-As
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Ja, ja,
wenn die Geräte Rücken an Rücken stehen, sehe ich das ja auch so; keine Diskussion.
Die ursprüngliche Frage von Frau Komnick bezog sich aber auf den Fall, der "gegenüber liegenden Wände" also: Die Fronten den GSG stehen sich gegenüber und die Spieler spielen quasi von einem Mittelgang aus.
Hier muss eben auch der "Mittelgang 3 m breit" sein, um ohne Sichtblenden auskommen zu können.
Gruß
Felix Krämer
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27.03.2006 10:48 |
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OJ Neuss
Haudegen
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Ich habe mich ja auch zwangsweise mit der Thematik beschäftigt und m ich zu dem Thema mal mit einem unserer alteingesessenen Betreiber unterhalten.
Dieser meint, dass es durchaus nicht im Interesse der Betreiber sei, dass ein Kunde an vielen Geräten gleichteitig spielt. Dieser habe ja auch nur begrenztes Kapital und würde anderen Kunden das Spielen unmöglich machen. Besser sei, dass mehrere Spieler die Geräte bespielen. Viele Kunden würden es zudem als angenehmer empfinden, dass ihr Spielbereich abgegrenzt ist. Er erwägt sogar, die alte Kabinenlösung wieder einzuführen.
Vielleicht macen wir uns ja mit der ganzen Abnstandberechnung unnötig verrückt. Ein 100%iger Schutz lässt sich nicht erreichen. So lange es Geldspielgeräte gibt, wird es auch Spieler geben, die von Gerät zu Gerät hüpfen.
Also meiner Meinung nach, Grundvoraussetzungen verlangen und das Zentimetermaß stecken lassen.
Grüße aus Neuss
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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27.03.2006 10:53 |
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