BMWi- Verbändegespräch am 29.10.2009 über die Umsetzung der BMWi- Weisung an die PTB vom 17.10.2007 |
Carlo
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Zitat: |
Original von Meike
Gruß an alle,
hier noch einmal zur Erinnerung das "Verbändegespräch", in dem Absprachen zur Umstellung auf TR 4.1 getroffen wurden.
Wieso hält sich die PtB bei ihren Bauartzulassungen nicht daran - siehe Bauartzulassung 2386- , aber zeitglich versucht man Aufsteller zum Umstellen zu nötigen
und auf der HP der PtB erfolgen rechtlich nicht haltbare Veröffentlichungen zu angeblich ungültiger Software?
VG
Meike |
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und wo bleibt die Antwort?
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21
18.07.2011 13:22 |
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Solon
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gmg
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BMWi- Verbändegespräch am 29.10.2009 über die Umsetzung der BMWi- Weisung an die PTB vom 17.10.2 |
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Zitat: |
Original von gmg
Ich bin mal gespannt, wer von Seiten des Vollzuges die Umsetzung der Geräteeigenschaften von Tr. 3.X auf TR 4.X nach dem genannten Stichtag prüfen wird.
Wird es nur "Meldungen" von Seiten der beteiligten Verbände an BMWi / PTB geben ? Werden BMWi / PTB ungeprüft den Inhalt dieser Meldungen übernehmen und zum Gegenstand weiterer - eventuell angedachter Maßnahmen - machen ?
Grüße |
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Gibt es jetzt eigentlich - mehr als ein halbes Jahr nach dem Stichtag - Meldungen über die Umrüstquoten ?
Und wenn ja, von wem ?
Grüße
__________________ gmg
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22
24.07.2011 14:43 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
wer derartiges Erheben oder gar veröffentlichen würde, würde sich doch nur der Lächerlichkeit hingeben
und dies sowohl juristisch, als auch von der Sache, d.h. "Manipulationsfestigkeit" und "Einhaltung der SpielV".
VG
Meike
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23
28.07.2011 16:24 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
zum Thema Rechtmäßigkeit der Bauartzulassung, wer ist für was zuständig und was findet in deutschen Spielhallen tatsächlich statt, gibt es einen aktuellen Artikel in der Zeitschrift für Rechtspolitik, Ausgabe 5/2011 vom 21.07.2011, S.134 - 137 von Richter am OLG a.D. Prof. Dr. jur. Peters
zusammenfassend stellte er fest:
"In den Spielhallen findet Glücksspiel i.S. des §284 StGB statt. Dieses im Detail zu regeln ist eine genuin polizeirechtliche Aufgabe und damit Sache der Länder, nicht des Bundes, der sich der Angelegenheit freilich angenommen hat.
................
Gegenwärtig fehlt es an einer wirksam ermächtigten Stelle für die Zulassung neuer Bauarten von Spielgeräten. Die vorhandenen Bauartzulassungen sind wegen des gravierenden Gefahrenpotenzials der Geräte nicht mit den guten Sitten zu vereinbaren und damit nach §44 II Nr.6 VwVfG nichtig."
VG
Meike
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24
05.08.2011 08:37 |
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gmg
Foren Gott
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Meike!
für den Hinweis.
Ich ergänze aus der Zusammenfassung des Verfassers noch wie folgt:
Dazu sind zwei Regelungsmodelle denkbar. Entweder kehrt man zu den Ursprüngen zurück, jene Möglichkeiten von Gewinn und Verlust die das Spiel vor langen Jahren hatte, oder – die klarere Lösung – man untersagt es ganz. Schützenswerte Interessen der Anbieter stehen beidem nicht im Wege. Vielmehr ist beides geeignet, zu der vom EuGH postulierten Konsistenz des deutschen Glücksspielmarktes nachhaltig beizutragen.
Hochinteressanter Artikel!
Grüße
__________________ gmg
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05.08.2011 10:15 |
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alfi1950
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Wer dagegen ist, ist ein
NTZV
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26
07.08.2011 21:12 |
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