Voraussetzung Wellnessmasseur |
Hutzenlaub
Tripel-As
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Voraussetzung Wellnessmasseur |
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an alle Gewerbefachleute,
ich hatte eben einen Anruf, von einer Frau, die ein Gewerbe als Wellnessmasseurin anmelden will. Sie hatte nun die Frage ob sie warten muss, bis sie ihr Zertifikat als "ganzheitliche Masseurin im Wellnessbereich" erhält oder ob sie das Gewerbe vorher schon anmelden und ausüben kann.
Kann mir in diesem Fall jemand weiterhelfen?
Ich hätte jetzt kein Problem darin gesehen, dass sie es sofort anmeldet aber vielleicht lieg ich ja falsch- dann lass ich mich gern eines Besseren belehren.
schon im Voraus.
Grüße aus dem Unterland
__________________ Grüße aus dem Unterland
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Hutzenlaub
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1
09.03.2009 10:59 |
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Solon
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B.Henseler
Eroberer
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Beiträge: 72
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Hallo!
Ich hätte auch kein Problem damit, die Anmeldung bereits entgegen zu nehmen, dass es sich lediglich um ein anzeigepflichtiges, nicht jedoch um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt.
Gruss
__________________ B. Henseler
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2
09.03.2009 13:22 |
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Solon
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Gaby Krickser
Doppel-As
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Die Tätigkeit ist für mich eindeutig eine gewerbliche.
Nur medizinische Masseure sind als Heilhilfsgewerbe nicht anzeigepflichtig. Das Zertifikat ist für die Frau sicher wichtig und macht sich auch an der Wand der Praxis ganz gut, aber hat keine Relevanz für uns, zumal es sich vermutl. um keine staatlich anerkannte Ausbildung handelt.
Was mir dazu sonst noch einfällt: Sind die Räume, die sie nutzt, baurechtlich genehmigt (evtl. an Bauaufsicht verweisen) ?
Viele Grüße
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3
10.03.2009 09:03 |
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