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Zum Ende der Seite springen Voraussetzung Wellnessmasseur
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Hutzenlaub   Zeige Hutzenlaub auf Karte Hutzenlaub ist weiblich
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Voraussetzung Wellnessmasseur

Moin Moin an alle Gewerbefachleute,

ich hatte eben einen Anruf, von einer Frau, die ein Gewerbe als Wellnessmasseurin anmelden will. Sie hatte nun die Frage ob sie warten muss, bis sie ihr Zertifikat als "ganzheitliche Masseurin im Wellnessbereich" erhält oder ob sie das Gewerbe vorher schon anmelden und ausüben kann. Kopfkratz verwirrt

Kann mir in diesem Fall jemand weiterhelfen? Weißnicht

Ich hätte jetzt kein Problem darin gesehen, dass sie es sofort anmeldet aber vielleicht lieg ich ja falsch- dann lass ich mich gern eines Besseren belehren.
Danke schon im Voraus.

Grüße aus dem Unterland

__________________
Grüße aus dem Unterland
********************

Hutzenlaub

1 09.03.2009 10:59 Hutzenlaub ist offline E-Mail an Hutzenlaub senden Beiträge von Hutzenlaub suchen
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B.Henseler   Zeige B.Henseler auf Karte B.Henseler ist weiblich
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Hallo!

Ich hätte auch kein Problem damit, die Anmeldung bereits entgegen zu nehmen, dass es sich lediglich um ein anzeigepflichtiges, nicht jedoch um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt.

Gruss

__________________
B. Henseler
2 09.03.2009 13:22 B.Henseler ist offline E-Mail an B.Henseler senden Beiträge von B.Henseler suchen
Solon
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Gaby Krickser   Zeige Gaby Krickser auf Karte Gaby Krickser ist weiblich
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Die Tätigkeit ist für mich eindeutig eine gewerbliche.

Nur medizinische Masseure sind als Heilhilfsgewerbe nicht anzeigepflichtig. Das Zertifikat ist für die Frau sicher wichtig und macht sich auch an der Wand der Praxis ganz gut, aber hat keine Relevanz für uns, zumal es sich vermutl. um keine staatlich anerkannte Ausbildung handelt.

Was mir dazu sonst noch einfällt: Sind die Räume, die sie nutzt, baurechtlich genehmigt (evtl. an Bauaufsicht verweisen) ?

Viele Grüße
3 10.03.2009 09:03 Gaby Krickser ist offline E-Mail an Gaby Krickser senden Beiträge von Gaby Krickser suchen
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