NEU! Player-tracking in Casinos oder ...... |
Solon
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jasper
Kaiser
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Auf welche Ideen diese Leute kommen, nur damit die Casinos wieder besser laufen bzw. der Ertrag steigt!
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2
16.02.2009 07:06 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Jasper,
ein weiterführendes System gibt es seit über einem Jahrzehnt in patentierter Form für
den Casino- und Spielhallenbereich.
http://www.wikipatents.com/de/3921759.html
Lies erstmal was eine "intelligente Spielerkarte" alles für Möglichkeiten hat.
Gruß
Meike
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3
20.02.2009 08:36 |
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jasper
Kaiser
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Hallo Meike,
mit dem Link komme ich leider nur bis zur Überschrift:
SPIELE-NETZWERK SOWIE INTELLIGENTE SPIELERKARTE FUER DIE VERWENDUNG BEI EINEM SOLCHEN NETZWERK
In Sachen Deckung des Bedrafs oder wie wecke ich neuen Bedarf (z.b. mit Player-Tracking), habe ich folgendes gefunden:
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat den Entwurf für ein neues Spielbanken-Gesetz in den Landtag eingebracht.
weiter: http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/6144459.html
und dann geht es weiter:
Zitat:
UAVD- Anmerkung:
Gab es für Spielbanken nicht einen klar definierten „Staatsauftrag“? War es nicht das Ziel der Spielbanken den vorhandenen Bedarf an „Lebendspiel“ zu decken? Sollte nun mit der Privatisierung der Spielbanken ganz gezielt neuer Bedarf geweckt werden? Wenn eine Spielbank von Spielern nicht mehr angenommen wird, dann dürfte das eine Frage des nicht mehr vorhandenen Bedarfs sein.
Nun schneidert sich das Land Sachsen-Anhalt ein für sich selbst „bedarfsgerechtes“ Spielbank-Gesetz. – Nur darin kann sicherlich nicht der Sinn des ursprünglichen „Staatsauftrags“ liegen.
Der Betrieb einer Spielbank bleibt als an sich unerwünschte Tätigkeit generell verboten und wird nur aus besonderen Gründen im Einzelfall zugelassen. Durch die Konzessionierung einer Spielbank soll nicht eine Gelegenheit zu wirtschaftlichen Betätigung eröffnet. Sie wird vielmehr wesentlich und entscheidend bestimmt durch die öffentliche Aufgabe, das illegale Glücksspiel um Geld einzudämmen und dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen. (BverfG- Beschluss in BVerfGL
28, 119)
Zitat Ende
Quelle: http://www.uavd.de/index.php?option=com_content&task=view&id=260&Itemid=60
Ich meine, dass die gesamten Privatisierungsaktionen der Bundesländer im Widerspruch zum Beschluss des Bundesverfassungsgericht stehen!
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4
21.02.2009 07:36 |
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Meike
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Hallo Jasper,
der link ist OK.
Du musst ganz nach unten scrollen.
Dort liest Du u.a., dass in die intelligente Spielerkarte ein Microprozessor eingebaut ist
und was der alles kann.
Gruß
Meike
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5
21.02.2009 10:10 |
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jasper
Kaiser
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Hallo Meike,
das es solch lange Seiten gibt, muss ich noch lernen.
Durch diese Patentschrift ist jetzt endlich klar geworden, was die PTB innerhalb ihrer Bauartzulassungen mit dem Begriff "und andere Betreiberfunktionen" meinen könnte!
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6
22.02.2009 15:32 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Jasper,
es scheint verschiedenste Einsatzmöglichkeiten zu geben.
Ich hörte auf der IMA u.a. von "Geldwechslern" an denen man "Spielerkarten" nutzen kann.
Die Geldwechsler/Zusatzgeräte selbst werden durch die PTB nicht abgenommen, d.h. überprüft.
Und wenn man sich die Bilder, nebst Erläuterung des BGKL mit dem MMT anschaut, dann
sieht man eine weitere Möglichkeit.
Zitat aus dem Patent:
"Außerdem speichert der Microprozessor spielespezifische Informationen, beispielsweise den Inhalt der Bingo-
oder Keno-Spielkarten.....
Der Microprozessor verfolgt sämtliche der Transaktionen, die mit Hilfe der Karte abgewickelt werden,
einschließlich der Einsätze und des Ausgangs des Spiels."
----------------------------------------------
Wie beim §6a SpielV, sollte auch beim §13 SpielV die Möglichkeit ausreichend sein
und daher als meine persönliche Grundforderung:
- keine Schnittstelle ohne DIN-Norm
- keine Fernwirkungsmöglichkeit über Schnittstellen
- kein Kartenlesegerät ohne DIN-Norm
-----------------------------------------------
Und was für das kleine Spiel gilt, sollte natürlich auch für das große Spiel gelten !
Gruß
Meike
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7
23.02.2009 05:45 |
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