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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Der TÜV Rheinland und das Glücksspiel » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Der TÜV Rheinland und das Glücksspiel 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Meike
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Der TÜV Rheinland und das Glücksspiel

Gruß an alle,

aufgrund des nachfolgenden Satzes möchte ich hier eine kleine Sammlung beginnen.

nachlesbar unter http://www.pressebox.de/pressemeldungen/...xid-169706.html

"Der TÜV Rheinland bescheinigt, dass Geldspiele beim King.com keine Zufallselemente beinhalten, somit nicht als Glücksspiel gelten."


Kleiner Hinweis: Der TÜV Rheinland sollte die Unbedenklichkeitsbescheinigungserteilungsverordnung lesen!!



Unter http://www.openpr.de/pdf/175911/Glueckss...nmoegliches.pdf
kann man nachlesen
"Der Internetspezialist Rolf vom Stein (COO TÜV Rheinland Secure iT GmbH) bringt es auf den Punkt:
Der Versuch das Internet zu blockieren steht im Widerspruch zur technischen Realität."


Kleiner Hinweis: Die Beschlusslage des Bay VGH zum Geo-targeting ist wirklich lesenswert!



Gruß
Meike
1 30.11.2008 07:59 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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dieter116
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Wart dieser TÜV nicht schon mehrmals kritisiert worden für seine grosszügige Prüfsiegelvergabe ?
Auch durch seriöse Magazinsendungen wie Monitor etc.

Und was mag der Auftraggeber aus dem Norden NRWs zur dieser 'Absegnung' des Onlinespiels durch seinen 'Kooperationspartner' sagen ?
2 30.11.2008 08:44 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Solon
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tapier
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Sagen wir mal so.

Diese Spieleseite ist mittlerweile bekannt für das Unterschlagen von Gewinnen.

Ich habe einige Leute in meinem Bekanntenkreis deren Spielgewinne nicht ausgezahlt wurden.
Bei allen wurde als Begründung irgendwelche angeblichen AGB-Verstöße angegeben.
Die Leute können nichts tun da der Betreiber in London sitzt, eine Klage dort ist fast nicht machbar.

Weiterhin gibt es dort keinerlei Jugend- oder Spielerschutz, jeder kann mittels Paysafe-Karten dort Geld einzahlen und es verspielen.

Diese Seite sollte dringend in Deutschland verboten werden.
3 30.11.2008 13:41 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Meike
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Hallo dieter,

du meinst sicherlich nachfolgend

http://www.automatenmarkt.de/index.php?i...Hash=f9f61fec2c



Hallo tapier,

selbst wenn es sich um Geschicklichkeitsspiele als Geldspiele handeln würde, wobei hier gesetzl. bereits eine Behörde installiert ist, welche das zu prüfen hat (und das ist NICHT der TÜV Rheinland),
so ist das Internet, wie das VG Wiesbaden festgestellt hat, kein Ort im Sinne der SpielV für das eine UB ausgestellt werden dar.
Und wer eine UB ausstellen darf, ist ebenfalls gesetzl. festgelegt.


Gruß
Meike
4 01.12.2008 04:56 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
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Interssant, das Bild kannte ich noch nicht.

PTB überreicht in adp Räumen die Zulassungsurkunde an den TüV Vertreter.

Wie war das noch gleich mit der Unabhängigkeit von Sachverständigen ?
5 01.12.2008 08:13 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Meike
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Hallo Dieter,

ja die Unabhängigkeit und vor allem Rechtssicherheit ist ein ganz wichtiger Punkt.

Daher wäre es auch super, wenn es nachfolgendes nicht geben würde, denn wenn irgend etwas ein
"TÜV-Siegel" hat, fühlt sich der Bürger sicher und meint, dass das Gesamtprodukt damit OK wäre.

Für was im Einzelnen etwas ein Prüfsiegel bekommen hat, sieht er dabei leider nicht.

s.u.
"Die angebotenen Online-Spiele wurden geprüft und technisch sowie organisatorisch für sicher befunden."


http://www.news24xxl.de/2008/08/20/boris...gegen/#comments



Gruß
Meike
6 02.12.2008 05:06 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von tapier
Sagen wir mal so.

Diese Spieleseite ist mittlerweile bekannt für das Unterschlagen von Gewinnen.

Ich habe einige Leute in meinem Bekanntenkreis deren Spielgewinne nicht ausgezahlt wurden.
Bei allen wurde als Begründung irgendwelche angeblichen AGB-Verstöße angegeben.
Die Leute können nichts tun da der Betreiber in London sitzt, eine Klage dort ist fast nicht machbar.

Weiterhin gibt es dort keinerlei Jugend- oder Spielerschutz, jeder kann mittels Paysafe-Karten dort Geld einzahlen und es verspielen.

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Hallo,

dass king.com Spielergewinne unterschlägt kann ich nicht bestätigen. Bei höheren Gewinnen (im zwei- oder niedrigem dreistelligen Bereich) wird bei neuen Mitgliedern vor Auszahlung lediglich zur Sicherheit eine Copie des Personalausweises verlangt.)
Es werden lediglich Geschicklichkeitsspiele angeboten, ähnlich den früheren guten Spielen bei Photoplay. Es kommt auf das Können des Spielers an. Es treten immer nur etwa gleichstarke Spieler gegeneinander an. Glückspiele gibt es dort nicht.
Die Auszahlung der Gewinne war immer problemlos.

Es grüßt Sunrise
7 02.12.2008 17:04 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
tapier
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Tja, nur das die Leute die ich meine genau das tun mussten.
Und danach wurden die Gelder einbehalten und die Benutzer gesperrt.

Soviel ich weiss bekamen sie großzügigerweise nur ihre eingezahlten Beträge zurück.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von tapier: 03.12.2008 00:24.

8 03.12.2008 00:22 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Meike
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Hallo sunrise,

warum glaubst Du, dass Du in Deutschland Geschicklichkeitsspiele , hier mit Geldgewinnmöglichkeit,
ohne UB des BKA gewerblich veranstalten darfst?

Mal abgesehen davon, ob es sich tatsächlich alles um Geschicklichkeitsspiele handelt und dass der
"Veranstaltungsort" nicht in der SpielV aufgeführt ist.


In den AGBs von King com steht übrigens, dass der Spieler bei Anmeldung ausdrücklich bestätigen muss:
- dass er kein Bürger von Malta ist
- dass er keine Spiele in einem Staat spielt, in dem die Teilnahme an Geschicklichkeitsspielen
gegen Geld untersagt ist. Im Zweifel sollte er dies prüfen.
- dass er nicht unter 21 Jahre alt ist, wenn er aus Estland kommt
...................


Gruß
Meike
9 03.12.2008 05:23 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
sunrise sunrise ist männlich
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Hallo Meike,

mein Beitrag war lediglich eine Antwort auf die Äußerung von Tapier, bei king.com würden Spielergewinne unterschlagen. Dies kann ich wie gesagt nicht bestätigen.
Außerdem werden dort keinerlei Glückspiele angeboten

Wie das Ganze rechtlich zu beurteilen ist, weiß ich nicht. Aber mit der gewerblichen Spielverordnung hat das doch nichts zu tun. Ich spiele bei king.com daheim in meinem Kämmerchen am PC.

es grüßt sunrise
10 04.12.2008 23:26 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Meike
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Hallo sunrise,

das Internet ist kein rechtsfreier Raum für Spiele aller Art.

Urteil VG Wiesbaden vom 20.03.2007, 5 E 1713/05
"Im Übrigen ist das Internet kein erlaubter Veranstaltungsort i.S.d. SpielV."


Des weiteren kann unter

http://rtl.king.de/index.jsp?language=de

nachlesen:
"Die TÜV Rheinland Group hat eine Source Code Analyse von 23 online Spielen der King.com hinsichtlich der Chancengleichheit der teilnehmenden Spieler durchgeführt."

Eine "Chancengleichheit" der Spieler auf einen Gewinn sollte auch bei den Geldspielgeräten
mit PTB Zulassung vorhanden sein, oder nicht.



Gruß
Meike
11 05.12.2008 05:35 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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chancengleichheit

Zitat:
"Die TÜV Rheinland Group hat eine Source Code Analyse von 23 online Spielen der King.com hinsichtlich der Chancengleichheit der teilnehmenden Spieler durchgeführt."



die tüv rheinland group, die ganz offensichtlich über hervorragende experten verfügt, kann gerne jederzeit auf anfrage eine sourcecode (1 wort) analyse unserer alten studentischen spassprojekte von 1999/2000 durchführen, mit denen wir seinerzeit mit recht primitiver programmierung innerhalb von 2 nächten einen mahjongg roboter gezimmert haben, der die passenden kacheln logischerweise immer ein wenig schneller erkannt hat als ein "normaler" menschlicher mausschubser Augenzwinkern

als einige zeit später dann king.com sich dann von kanada aus ausbreitete und in deutschland als rtl-partner anfing, konnten wir uns ein breites grinsen nicht verkneifen: unser aus spass wieder hervorgekramter cooler code hatte keinerlei chance mehr! anscheinend hatten andere leute die selbe idee gehabt, allerdings ohne unsere bedenken ("hey, 144 mal paare erkennen und den zeiger drüberfahren, dann wegklicken in unter 30 sekunden - das KANN normal doch gar nicht gehen, das MÜSSEN die doch merken!" ...und so kämpfen, seitdem das deutsche king.com portal online ist, in den meisten disziplinen zu 95% roboter um die vorderen plätze.

nun ja - als taschengeldaufbesserung für fähige studenten ist so ein hack sicher legitim - und als fingerübung, die sich später gut auf dem lebenslauf macht, kann man damit eventuell den personalchef einer vernünftigen firma ausreichend zum schmunzeln bringen, um eingestellt zu werden - so dass man nicht gefahr laufen muss, seine zeit bis zur rente z.b. beim tüv rheinland als "experte" für irgendwas zu verbringen.
12 11.12.2008 12:34 itachi67 ist offline E-Mail an itachi67 senden Beiträge von itachi67 suchen
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BR 2098 bekommt zwei weitere Frontseitenansichten

@ alle

Interessant fand ich zwei neue weitere Frontseitenansichten für das GSG genannt "Hot Cherry, Lucky Day, Alle Neune und Lucky Day mit anderer Ansicht ". Zugelassen durch die PTB als BR 2098.

Zwei ältere Frontseitenansichten ( Nr. 3 und Nr. 4 ) der Zulassungsurkunden wurden für ungültig erklärt. Dafür sind zwei "neue" Frontseitenansichten hinzugekommen.

Der Unterschied liegt nach meiner Visualisierung der Frontseitenansichten darin, dass der Hinweis auf "XTRA-Time" nicht zutreffend auf der einen Frontseitenansicht vorhanden war bzw. nicht vorhanden war.

Guckst Du hier:

ttp://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/docs/PAGE/SPIELGERAETE/ZULASSUNGEN%20
3.2/G-2098_1.PDF


Ein Ergebnis der Prüfungstätigkeit nach § 7 SpielV ?

Grüße

__________________
gmg
13 17.12.2008 06:54 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Ein Ergebnis der Prüfungstätigkeit nach § 7 SpielV ?

Glaube ich nicht, weil die Design-Varianten der Frontscheiben nur ein PTB-Service sind, dort wo der Hersteller die Ansichten (Bilder) der PTB bereitstellt. Es gibt definitiv mehr Frontscheiben als in Zulassungsscheinen aufgeführt werden. Scheinbar gibt es dort keine Verpflichtung der Hersteller dies konsistent zu halten.

Aber wenn es sich um Text auf der Frontscheibe handelt, dann kann es wiederum sein, dass dies zulassungsrelevant und damit überprüfungsrelevant ist.

Nun sehe ich für Prüfer aber einen sich abzeichnenden Spielraum, sofern der Hersteller - um die Verwirrung zu komplettieren - die im Zulassungsschein für ungültig erklärten Designvarianten doch mit den geforderten Texten wiederbelebt.
Ist dann etwas, was der Prüfer kaum in der abgebildeten Frontscheibenansicht aus dem PDF-Dokument vollständig lesen kann, erneut gültig?

Bislang war es so, dass zusätzliche Frontscheibenansichten gar nicht zur "offiziellen" Zulassung gehörten (eben Design-Varianten). Durch das "Ungültig"-stempeln muss diese Ansicht (der PTB) sicher revidiert werden.
Ist meines Wissens auch das erste Mal das sowas in Zulassungsdokumenten aufgetaucht.
Aber was unterliegt nun der Überprüfung - who knows?
Muss eventuell auch nicht mehr geklärt werden, weil dass Thema Anschlusszulassungen für gebrauchte Geräte die Überprüfung nach 24 Monaten vollständig ersetzen wird. Geht genauso schnell, eher schneller als Überprüfen und kostet im Gro eher weniger. Zusätzlich spart man sich die Umbaustörungen (für alles nicht zugelassene) am Prüftag.

Gruss vom Rudi
14 17.12.2008 10:18 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
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Ein Ergebnis der Prüfungstätigkeit nach § 7 SpielV ?

Moin Rudi !

Eventuell ist da tatsächlich ein "Umdenken" von Seiten der PTB angesagt.

Welchen Auftrag hat die PTB ?

Zitat on
SpielV § 15 Zulassungsschein - Zulassungsbeleg
(1) Wird die Bauart eines Spielgeräts zugelassen, so erhält der Inhaber der Zulassung einen Zulassungsschein. Für jedes Nachbaugerät der zugelassenen Bauart erhält er einen Zulassungsbeleg und ein Zulassungszeichen. Auf Antrag werden diese Unterlagen umgetauscht.

(2) Die Zulassung der Bauart eines Spielgerätes wird durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bekannt gemacht. Das Gleiche gilt, wenn eine Bauartzulassung geändert, zurückgenommen oder widerrufen wurde.
Zitat off

Welche Gedanken hatte der Verordnungsgeber, als er die "neue" Spielverordnung auf den Weg gebracht hat ?

Zitat on
....öffentliches Interesse an einer langfristig effektiven Kontrolle dieses Bereiches....
....Die Ergänzung zur Veröffentlichung der Zulassungen ergibt sich aus der angestrebten Verwaltungsvereinfachung.....
....Schließlich wird damit auch allgemein die Transparenz über die jeweils zulässigen Geldspielgeräte erhöht....
Zitat off

Diese Zitate wurden der Begründung zur "neuen" Spielverordnung entnommen.


Anmerkung:

Mit diesem "Frontscheibenwirrwarr" wird allerdings der vom Verordnungsgeber vorgegebene Gedanke absolut kontakarriert.
Wie soll ein von seinen vorgesetzten Dienststellen nicht sonderlich gut informierter Ordnungsbeamter allein bei dieser Problematik "Frontscheibendesignvarianten" den Überblick behalten, wenn die entsprechende PTB-Zulassungsurkunde ihm
a) noch nicht einmal einen vollständigen Überblick über alle Frontscheibenvarianten gewährt oder
b) in dem Text der Zulassung nicht mit einfachen, klar verständlichen Worten darauf hingewiesen wird, dass etliche Frontscheibendesignvarianten möglich sind, und es der PTB - in gewissem Rahmen - völlig egal ist, wie das Geldspielgerät tatsächlich aussieht.

Zur allgemeinen Verwirrung in diesem Punkt trägt dann noch bei, dass aber etliche Geldspielgerätefrontscheiben auch in den verschiedensten Zulassungsurkunden abgebildet sind. Dann sollte man doch so konsequent sein und auch nur eine einzige Frontscheibendesignvaraiante abbbilden > und gut ist es !


Der momentane Zustand wird von mir nicht als die vom Verordnungsgeber angestrebte Verwaltungsvereinfachung, sondern eher als die Verwaltungsverwirrung angesehen.

Auch in den "Fragen und Antworten" der PTB kann man folgende Aussage sehen:

Kennzeichnung von Geldspielgeräten
Ein Geldspielgerät muss eindeutig identifizierbar sein.

Dann werden einige Parameter genannt. Aber auch hier steht nicht, dass der für einen "normalen Menschen" wichtige erste Eindruck, das Äussere des Geldspielgerätes - die Frontscheibenansicht - , absolut uninteressant ist.

Zumindest hier wäre dann ja mal ein entsprechender Hinweis fällig !

Grüße

__________________
gmg
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RE: Ein Ergebnis der Prüfungstätigkeit nach § 7 SpielV ?

Zitat:
Original von gmg
Moin Rudi !

Eventuell ist da tatsächlich ein "Umdenken" von Seiten der PTB angesagt.

Welchen Auftrag hat die PTB ?

Zitat on
SpielV § 15 Zulassungsschein - Zulassungsbeleg
(1) Wird die Bauart eines Spielgeräts zugelassen, so erhält der Inhaber der Zulassung einen Zulassungsschein. Für jedes Nachbaugerät der zugelassenen Bauart erhält er einen Zulassungsbeleg und ein Zulassungszeichen. Auf Antrag werden diese Unterlagen umgetauscht.

(2) Die Zulassung der Bauart eines Spielgerätes wird durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bekannt gemacht. Das Gleiche gilt, wenn eine Bauartzulassung geändert, zurückgenommen oder widerrufen wurde.
Zitat off

Welche Gedanken hatte der Verordnungsgeber, als er die "neue" Spielverordnung auf den Weg gebracht hat ?

Zitat on
....öffentliches Interesse an einer langfristig effektiven Kontrolle dieses Bereiches....
....Die Ergänzung zur Veröffentlichung der Zulassungen ergibt sich aus der angestrebten Verwaltungsvereinfachung.....
....Schließlich wird damit auch allgemein die Transparenz über die jeweils zulässigen Geldspielgeräte erhöht....
Zitat off

Diese Zitate wurden der Begründung zur "neuen" Spielverordnung entnommen.


Anmerkung:

Mit diesem "Frontscheibenwirrwarr" wird allerdings der vom Verordnungsgeber vorgegebene Gedanke absolut kontakarriert.
Wie soll ein von seinen vorgesetzten Dienststellen nicht sonderlich gut informierter Ordnungsbeamter allein bei dieser Problematik "Frontscheibendesignvarianten" den Überblick behalten, wenn die entsprechende PTB-Zulassungsurkunde ihm
a) noch nicht einmal einen vollständigen Überblick über alle Frontscheibenvarianten gewährt oder
b) in dem Text der Zulassung nicht mit einfachen, klar verständlichen Worten darauf hingewiesen wird, dass etliche Frontscheibendesignvarianten möglich sind, und es der PTB - in gewissem Rahmen - völlig egal ist, wie das Geldspielgerät tatsächlich aussieht.

Zur allgemeinen Verwirrung in diesem Punkt trägt dann noch bei, dass aber etliche Geldspielgerätefrontscheiben auch in den verschiedensten Zulassungsurkunden abgebildet sind. Dann sollte man doch so konsequent sein und auch nur eine einzige Frontscheibendesignvariante abbbilden > und gut ist es !


Der momentane Zustand wird von mir nicht als die vom Verordnungsgeber angestrebte Verwaltungsvereinfachung, sondern eher als die Verwaltungsverwirrung angesehen.

Auch in den "Fragen und Antworten" der PTB kann man folgende Aussage sehen:

Kennzeichnung von Geldspielgeräten
Ein Geldspielgerät muss eindeutig identifizierbar sein.

Dann werden einige Parameter genannt. Aber auch hier steht nicht, dass der für einen "normalen Menschen" wichtige erste Eindruck, das Äussere des Geldspielgerätes - die Frontscheibenansicht - , absolut uninteressant ist.

Zumindest hier wäre dann ja mal ein entsprechender Hinweis fällig !

Grüße




Zitat on:
17. Dezember 2008: Information zur Umgestaltung des Deckblattes bei den veröffentlichen Bauartzulassungen

Anlässlich der im November 2008 in der PTB durchgeführten Informationsveranstaltung mit öffentlich bestellten Sachverständigen und zugelassen Stellen für die Überprüfung von Spielgeräten gemäß § 7 SpielV stand auch die Veröffentlichung der Zulassungen auf der Tagesordnung. Im Ergebnis ist zunächst eine Umgestaltung des Deckblattes beschlossen worden. Da dies auch über den Teilnehmerkreis der Informationsveranstaltung hinaus von Interesse sein kann, werden hier die wichtigsten Neuerungen bekannt gegeben.

In Zukunft wird bereits auf dem Deckblatt zwischen dem Zulassungsschein und Nachträgen einerseits sowie freiwilligen Zusatzinformationen andererseits unterschieden. Letzteres betrifft insbesondere die Veröffentlichung von zusätzlichen Frontansichten, die als ergänzende Information angeboten wird, sofern diese durch die Hersteller der PTB zur Verfügung gestellt wird. Eine Pflicht der Hersteller zur Bereitstellung der zusätzlichen Frontansichten besteht nicht, wenn der im Zulassungsschein beschriebene Variationsspielraum nicht verlassen wird.

Weiterhin wird in Zukunft eine vollständige Änderungshistorie einschließlich der Charakterisierung der Änderungen auf dem Deckblatt zu finden sein.

Mit der Umsetzung wird für Zulassungen, die ab 1.1.2009 erteilt werden, begonnen. Für alle bereits erteilten Zulassungen wird die Veröffentlichung schrittweise entsprechend umgestellt.
Zitat off

gefunden :
http://a00096.berlin.ptb.de/portal/page?...&_schema=PORTAL


Danke
Grüße

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RE: Ein Ergebnis der Prüfungstätigkeit nach § 7 SpielV ?

@ alle

Guckst Du hier:

http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/d...03.3/G-2218.PDF

Da sind schon die neuen Deckblätter der Zulassungsscheine mit den angekündigten Informationen.

Guter und übersichtlicher Aufbau !

Grüße

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RE: Ein Ergebnis der Prüfungstätigkeit nach § 7 SpielV ?

Zitat:
Original von gmg
@ alle

Guckst Du hier:

http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/d...03.3/G-2218.PDF

Da sind schon die neuen Deckblätter der Zulassungsscheine mit den angekündigten Informationen.

Guter und übersichtlicher Aufbau !

Grüße

Ja, der richtige Weg!

Am 18.12.2008 ist flächendeckend für alle acht TR4.0 Zulassungs-Dokumente diese "Historie" eingeführt worden.
Nun schleicht sich aber dort wo bereits Nachträge (z.B. 2201) erlassen wurden ein Problem der doppelten Listenführung und damit auch doppelten Datenhaltung, des an sich gleichen Dokuments ein.
Durch die neue Historie gibt es derzeit Dokumente zur selben BA mit unterschiedlichen Inhalt.
Vergleiche:
http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/docs/..%203.4/G-2201.PDF
In Zukunft ist etwas mehr Konsequenz bei der Umsetzung wünschenswert.
Es wäre dann problematisch, wenn tatsächlich einmal wichtige Inhalte auseinanderlaufen sollten (hat es beim 3.3 Geräte 2185 im Oktober auch schon einmal gegeben).
Auch wäre es ja eine Superübung gewesen, in der Charakterisierung der Änderung schon einmal die Einführung der Historienliste selbst zu benennen.
Aber zugegeben, inhaltlich ist dies sicher nur Peanuts.

Gruß vom Rudi
18 22.12.2008 16:13 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
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Zitat:
Original von RudiCartell

Nun schleicht sich aber dort wo bereits Nachträge (z.B. 2201) erlassen wurden ein Problem der doppelten Listenführung und damit auch doppelten Datenhaltung, des an sich gleichen Dokuments ein.
Durch die neue Historie gibt es derzeit Dokumente zur selben BA mit unterschiedlichen Inhalt.
Vergleiche:
http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/docs/..%203.4/G-2201.PDF
In Zukunft ist etwas mehr Konsequenz bei der Umsetzung wünschenswert.


Richtig Rudi !

Ist mir auch aufgefallen.

Aber man will ja nicht immer nur meckern ! Ist ja jetzt doch eine besinnliche Zeit angebrochen. Gib "den Jungs" noch bis Anfang des Jahres Zeit und dann sehn wir mal, ob diese Anregung auch umgesetzt worden ist.

Grüße

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19 22.12.2008 16:48 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Gut zu wissen, dass PTB doch mitliest. Danke
Vielleicht gibt es ja auch noch einen Hinweis zu der "Verfristung" der Novoxyz Software und das MUSS zu build 74.

Gruss vom Rudi
20 23.12.2008 11:11 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
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