Vordruck Mitteilung von Verstößen gegen die Spielverordnung in Spielstätten |
gmg
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Vordruck Mitteilung von Verstößen gegen die Spielverordnung in Spielstätten |
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@ alle
Anbei nun, wie versprochen, der "Vordruck zur Mitteilung von Verstößen gegen die Spielverordnung in Spielstätten".
Ich habe diesen "Vordruck" bewusst nicht als "Vordruck" gestaltet.
Es stellt eine - allerdings getestete - Anleitung dar.
Es handelt sich um ein offenes Word Dokument, welches jeder nach den tatsächlichen mitzuteilenden Gegebenheiten verändern kann.
Dieser Vordruck kann z. B. wie folgt verwendet werden:
1) Zusendung an meine hier hinterlegte E-Mail. Ich werde dann alles weitere veranlassen. Die ggfs. gewünschte Anonymität wird von mir hergestellt.
Wenn dieser Weg gewählt wird, werde ich, falls dieses Angebot angenommen wird hier - ( natürlich anonymisiert ) - berichten. Außerdem wird das BMWi einen entsprechenden Bericht zur Kenntnisnahme von mir erhalten.
ODER
2) Ausfüllung und Ausdruck. Zusendung an das entsprechende Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde.
Wem dieser Weg hier - aus welchen Gründen auch immer - nicht gefallen sollte, der wird hier von mir noch auf den anderen denkbaren Weg, der ebenfalls zum Erfolg führen sollte, hingewiesen:
Zitat on:
Aktion "Roter Brief" des BA Berlin
Der Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI), der Deutsche Automaten-Großhandels-Verband e.V. (DAGV) und der Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) nehmen im Arbeitsausschuss Münzautomaten (AMA) satzungsgemäß Aufgaben wahr, die den Automatenunternehmern die Wirtschaftsgrundlage erhalten. Eine diese Aufgaben liegt in der Einleitung präventiver Maßnahmen, welche die redlichen Automatenunternehmer vor missbräuchlichem Spielen an Unterhaltungsautomaten, wie zum Beispiel einer unzulässigen Verwendung von Weiterspielmarken und Punkten bei so genannten FUN GAMES, schützen. Dadurch wird weitgehend eine staatliche Regulierung entbehrlich.
Vereinzelt werden Weiterspielmarken missbräuchlich verwendet. Der gemäß § 9 SpielV verbotene Umtausch von Weiterspielmarken und Punkten in Geld- oder Sachwerte stellt regelmäßig ein unerlaubtes Glücksspiel dar, für das keine Genehmigung erteilt ist und das nach § 284 StGB unter Strafe steht.
Der AMA hat die Aktion "Roter Brief" gestartet, um aktiv gegen missbräuchliche Verhaltensweisen beim Spielen an Unterhaltungsautomaten vorzugehen. Politik und Verwaltung haben diese Aktion als notwendige Selbstregulierung der Branche ausdrücklich begrüßt.
Zwischenzeitlich unterstützt sogar der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. aus Unna die Bemühungen des AMA, dem illegalen Spiel wirksam entgegenzuwirken.
Den Anstoß für die Überprüfung eines vermeintlichen Wettbewerbsstörers gibt die Einsendung eines so genannten "Roten Briefes". Mit den dort gemachten Angaben ist es dem AMA-Sicherheitsbeauftragten möglich, vor Ort dem angeblichen Verstoß nachzugehen, falls sich der Abgemahnte nicht schon vorher auf den Weg der Lauterkeit hat zurückführen lassen.
Der konsequente Einsatz juristischer Mittel zeigt auch bei den "schwarzen Schafen“ Wirkung. In Zusammenarbeit mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. in Bad Homburg konnte der Nachweis geführt werden, dass die Zahl der aufgedeckten Missbrauchsfälle in der Tendenz kontinuierlich zurückgegangen ist. Dabei werden Wettbewerbsstörer gerichtlich auf Unterlassung des illegalen Glücksspiels in Anspruch genommen. Neben einer Unterlassungserklärung müssen die "schwarzen Schafe" mit einer drastischen Vertragsstrafe rechnen. Zudem haben sie die gesamten Prozesskosten zu tragen. "Wiederholungstäter" werden wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 284 StGB (Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels) angezeigt. Ihnen drohen eine erhebliche Geldstrafe, Beschlagnahme der Geräte, Entzug der Gewerbeerlaubnis und die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens.
Manche Automatenaufsteller und Spielstättenbetreiber neigen zu einem missbräuchlichen, zum Teil sogar illegalen Betrieb von Unterhaltungsautomaten.
Mit der Aktion "Roter Brief" konnten viele Verstöße verfolgt und nachgewiesen werden. Sollte auch Ihnen ein solcher Verstoß bekannt sein, so füllen Sie den Fragebogen bitte vollständig in Druckbuchstaben aus und versenden ihn in einem Fensterkuvert an die AWI GmbH nach Berlin. In dringenden Fällen ist eine Übermittlung per Telefax (Fax: 030/240877-70) möglich.
Zitat off
Das entsprechende Anschreiben an den BA Berlin habe ich ebenfalls als pdf. an diesen Beitrag angehängt.
Ich hoffe auf eine sehr rege Beteiligung.
offtopic ?
Und jetzt geht es ab in den"Kurzurlaub". In das Land, in dem man noch sehr freundlich mit einem
empfangen wird.
Deutschland ist doch ein schönes Urlaubsland !
Bis nächste Woche !
Grüße
__________________ gmg
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1
02.09.2008 07:21 |
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Solon
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Meike
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Hallo gmg,
ich muss gestehen, dass Du mit diesem Beitrag meine persönliche Schmerzgrenze erreicht hast.
Gruß
Meike
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2
03.09.2008 05:24 |
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Solon
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dieter116
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Zitat aus Mitteilung:
"
Spielhalle oder
alle anderen Spielstätten außer Spielhallen, z. B. Gastro etc.
( Nichtzutreffendes bitte ankreuzen )
"
??????
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3
03.09.2008 06:46 |
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gmg
Foren Gott
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Themenstarter
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@ Dieter
Entschuldigung.
Du hast voll und ganz Recht mit Deiner Bemerkung !
Gut das der Vordruck "offen" gestaltet worden ist.
Ich bitte natürlich jeden, der den Vordruck verwendet, die Passage entsprechend zu ändern !
Ich kann der Vordruck leider nicht mehr ändern. Vielleicht kann es der Admin ?
Grüße
__________________ gmg
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4
08.09.2008 18:07 |
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Kay Löffler
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@ meike: Wegen dem Kurzurlaubsort?
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
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5
09.09.2008 16:26 |
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