unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Online-Spiele » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (3): « vorherige 1 [2] 3 nächste »
Zum Ende der Seite springen Online-Spiele 5 Bewertungen - Durchschnitt: 7,805 Bewertungen - Durchschnitt: 7,805 Bewertungen - Durchschnitt: 7,80
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Bernd1234 Bernd1234 ist männlich
Tripel-As

Hinweis: gesperrter User

Dabei seit: 24.01.2008
Beiträge: 163
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 968.355
Nächster Level: 1.000.000

31.645 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von gmg


Alles, was in einer Spielstätte aufgestellt ist, sollte eine "grosse""( GSG) und eine "kleine" ( Nicht-GSG ) PTB-Zulassung haben. Die Geräte, die keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllen, sollten nicht aufgestellt werden dürfen.


Grüße


Hallo gmg,

das ist der beste Vorschlag, den ich hier seit langem gelesen habe.
So einfach wäre doch alles und auch schnell und unbürokratisch
umzusetzen!

100% Zustimmung!

Nur sollte man das Wörtchen "Spielstätte" entfernen und diese Regelung auf alle Bereiche ausdehnen.


Gruß
Bernd

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bernd1234: 21.04.2008 09:19.

21 21.04.2008 09:18 Bernd1234 ist offline Beiträge von Bernd1234 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Rosewood Rosewood ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-345.jpg

Dabei seit: 31.01.2008
Beiträge: 719
Bundesland:
Bremen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 4.266.601
Nächster Level: 4.297.834

31.233 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zumindest ein interessanter Ansatz!

Grüße
22 21.04.2008 09:21 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.054.417
Nächster Level: 41.283.177

4.228.760 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Bernd,

Entschuldigung für diese falsche Begrifflichkeit in meinem Post !

Gemeint war/ist natürlich der gesamte Aufstellbereich.

Sowohl die Primäraufstellung ( Entertainmentcenter, Spielhalle, Spielstätte usw. ) als auch der Bereich der Sekundäraufstellung ( alles was nicht Entertainmentcenter, Spielhalle, Spielstätte etc. ist ).

Danke für Deinen Hinweis, damit ich meine Auffassung klarstellen konnte !

Grüße

__________________
gmg
23 23.04.2008 17:17 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.054.417
Nächster Level: 41.283.177

4.228.760 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







@ alle

Kommen wir noch einmal auf meinen vorletzten Beitrag zurück:

Dort wird angegeben, dass mit Prepaid-Cards gezahlt wird.

Ich habe mal ein Bild dieser Prepaid-Cards beigefügt.

Was sagt uns nun der Hersteller zu der Zahlung mit Prepaid-Cards:

Zitat on
Prepaid Cards für Gamesoftware und Surfterminal
Prepaid Cards sind flexibel und lassen sich bestens auch zur Kundenwerbung einsetzen. Buchen Sie bequem auf zu jeder Zeit an jedem Ort - per Prepaidcard
Features
Rückseitige Rubbel-PIN
Werte 10 bis 100€
Hochwertige Creditcard-Material
Nutzbar auch für Web Surfterminal
Optionale Module/Services

Eigenes Kartendesign
Individueller Wert ist ebenfalls lieferbar.
Zitat off

Die Cards sind viel individueller als eine Kreditkarte. Diese könnte man ja zurückverfolgen.

Grüße

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
prepaid cards verschriftet.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



__________________
gmg
24 23.04.2008 21:20 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.054.417
Nächster Level: 41.283.177

4.228.760 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Zum Abschluß dieses Beitrags - zumindest von meiner Seite - anbei noch ein paar sehr schöne Bilder aus dem Internet - dem Bereich der Online-Spiele - wo man tatsächlich im Internet an einem virtuellen Geldspielgerät um Geld spielen kann als Anlage zu diesem Post.

Was sagt uns der Betreiber dieser Online-Spiel-Plattform ?

Willkommen bei XYZ!
Bei uns können Sie in der vertrauten Atmosphäre Ihres Zuhauses dem Automatenspiel frönen.
Unsere Internet-Spielothek hat rund um die Uhr geöffnet! Es gibt die Möglichkeiten bis zu 2 Automaten gleichzeitig zu spielen. Außerdem haben Sie jederzeit die Möglichkeit Ihr Spiel zu unterbrechen und zu einem anderen Zeitpunkt fortzusetzen, auch während einer Serie – Gewinne gehen nicht verloren alle Bonusse bleiben erhalten!
Beachten Sie auch unseren stetig steigenden exklusiven JACKPOT bei XYZ!
Starten Sie gleich jetzt mit XYZ - Ihrer online Spielothek im Internet.

Zu Hause spielen
echte Einsätze
echte Gewinne
2 Automaten gleichzeitig
Jederzeit pausieren auch während einer Serie
Sicherheit (SSL)
Regelmäßig neue Automaten
Riesen Jackpot

Bezahlen mit Mastercard, Visa, Click2Pay, pasafecard


Was sage ich noch einmal?

Alle Geräte, welche sich in der Aufstellung befinden -, egal ob in der Primäraufstellung oder in der Sekundäraufstellung - sollten eine "grosse""( GSG) und eine "kleine" ( Nicht-GSG ) PTB-Zulassung haben. Die Geräte, die keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllen, sollten nicht aufgestellt werden dürfen.


Grüße

gmg hat diese Bilder (verkleinerte Versionen) angehängt:
Funny.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. Pirates.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. RiskoMax.jpg
gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.
Thunder.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. X-Mas.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



__________________
gmg
25 23.04.2008 21:37 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.569.469
Nächster Level: 41.283.177

2.713.708 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo gmg,

die Unterscheidungsmöglichkeit in zwei Zulassungen, wie von Dir vorgeschlagen, funktioniert nicht, da die GewO eine andere Systematik hat.

Hier mein Vorschlag, auf Grundlage der bestehenden GewO und SpielV, da müsste man in der GewO nur einen § (ähnlich siehe 3.) einfügen und dafür könnte man den § 6a SpielV überleiten für Behörde XY in einen §13a SpielV und analog §§12,13 SpielV einführen.

1. Zulassung, PtB
Geldspielgeräte, bei denen der Ausgang des Spiels nicht maßgeblich durch das Geschick des Spielers beeinflusst werden kann und der Gewinn in Waren oder Geld besteht
Hilfreich wäre hier auch eine Definition des Wortes Geldspielgerät, so dass die Weite der Begrifflichkeit gesetzlich verankert ist und dass klar gestellt ist, dass der sogenannte Zufall auch nach Außen verlagert sein kann.

2. Unbedenklichkeitsbescheinigung, BKA
Geldspielgeräte oder Spiele, bei denen der Ausgang des Spiels maßgeblich durch das Geschick des Spielers beeinflusst werden kann und der Gewinn in Waren oder Geld besteht

3. hier könnte Zulassung Übrige, Behörde XY kommen
Geldspielgeräte oder Spiele, welche nicht unter 1. oder 2. fallen, bzw. nicht von der Ausnahmebestimmung der Anlage zu § 5a SpielV getragen sind und gewerblich aufgestellt werden sollen



Gruß an Alle,

zum oben dargestellten bargeldlosen bezahlen, hatte ich hier schon mehrfach "gemeckert".

Wenn man das Internet durchforstet und sich Spielstätten (konzessionierte oder nicht konzessionierte) anschaut, findet man mittlerweile eine riesige Bandbreite.

Für mich persönlich völlig erschreckend, weil hier Transfers ins Ausland ermöglicht werden, ohne Kontrollmöglichkeit.

Bevor jetzt wieder einige sauer aufschreien, dass ich hier den Überwachungsstaat propagiere, so sollten diese im Vorfeld ins GWG und KWG schauen und sehen, dass dort bereits einige Vorschriften vorhanden sind, wie eigentlich mit Auslandstransfers zu verfahren ist.

Frage an die Aufstellerschaft:
Hatten Euch Anbieter von Internetplätzen über die aufgespielte Software (es sind verschiedene "Pakete" im Umlauf) umfassend informiert in Bezug auf den möglichen Zugang zu online-casinos und aufgespielten online-Spielen ?
Wurdet Ihr über Sperrsoftwarepakete informiert? - getreu dem Motto , man will nicht, dass der Kunde das Geld aus der Kneipe trägt -



Gruß
Meike
26 24.04.2008 05:41 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
eric eric ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 172
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.137.386
Nächster Level: 1.209.937

72.551 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Meike,
soo schlecht ist Dein Vorschlag mit der Dreiteilung (es ist ja ähnlich zu gmg`s kleiner und grosser PTB-Zulassung, wenn auch sicher formal korrekter) gar nicht, aber bitte erkläre mir eines:

Warum bitte schön, fallen die Geldspielgeräte, welche in Casinos aufgestellt werden da nicht auch rein? Wenn schon Gesetzessystematik ändern, dann richtig .

Jetzt bitte nicht mit anderem Recht (Gewerbe zu Glücksspiel) argumentieren. Das ist (dann) auch auf den Prüfstand zu stellen.
Denn die Geräte sind technisch sehr ähnlich und während "bei den Spielstättenbetreibern" alles reglementiert werden soll, gilt für die (zum Grossteil ja auch privaten) Spielbanklizenznehmer ein totaler Freibrief. Und dies in allen Belangen hierzu: Anzahl, Abstände, Gewinn-Verlusthöhen, völlig variable Quoten, legale Vernetzung jeder Art, Jackpötte bis in den Millionenbereich.

PS: Zudem stelle ich mir unter dem Aspekt des effektiven Verwaltungshandelns eine Zulassun für ein Kiddie-Ride oder einen Kicker ehrlich gesagt als Überreglementierung vor.
gruss

PPS: Zu den von gmg gezeigten Online-Spielen und Bildern und Meikes Ansatz dazu habe ich mir die Seite mal angeschaut:
Betreiber ist eine Ltd. mit Sitz in Zypern, die Zielgruppe der Seite sitzt m.E. noch fast nur hier in D.
Dies hat aber mit den hier tätigen Spielstättenbetreibern soviel zu tun, wie ein Milchbauer mit einem Tankstellenkonzern.
Ich sehe hier eher die Parallele zu den Online-Wettanbietern und insbesondere auch zu den Online-Pokeranbietern. Dies ist also eher rechtlich schwer angreifbare Konkurrenz zu allen legalen Glücksspielbereichen in bekannter Grauzonenmanier.
gruss

__________________
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von eric: 24.04.2008 14:58.

27 24.04.2008 14:43 eric ist offline E-Mail an eric senden Beiträge von eric suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.569.469
Nächster Level: 41.283.177

2.713.708 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Eric,

ich hatte keinen Vorschlag zur Änderung der Gesetzessystematik gemacht, sondern auf der Gesetzessystematik aufgesattelt und präzisiert.

Wenn Du bestehende Gesetzessystematik ändern willst, mache dafür doch ein neues Thema auf, dann können wir über die Punkte entsprechend diskutieren.
Aber beachte auch die Gefahren, die das für Eure Branche beinhaltet. Willst Du Verhältnisse wie in Frankreich, der Schweiz oder GB?


Gruß
Meike
28 25.04.2008 05:25 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Rosewood Rosewood ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-345.jpg

Dabei seit: 31.01.2008
Beiträge: 719
Bundesland:
Bremen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 4.266.601
Nächster Level: 4.297.834

31.233 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Meike wird zur Hüterin des gewerblichen Gewinnspieles. Das fällt schwer zu glauben! Weißnicht
29 25.04.2008 08:46 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
eric eric ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 172
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.137.386
Nächster Level: 1.209.937

72.551 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ok der Threadtitel passt nicht mehr ganz hierbei..
Meike eine Einfügung eines neuen Paragraphen in die bestehende bundeseinheitliche GewerbeOrdnung mit Querverweisen kann sehr wohl eine Änderung der Gesetzessystematik sein.
Da reicht manchmal die Einfügung eines Wortes in ein Gesetz, um alles zu ändern , nur am Rande erwähnt.

aber stimmt ist hier falsch.

trotzdem kurzer nachtrag:
@Meike zu Deiner Warnung:

ich möchte natürlich keine solchen verhältnisse, ich möchte damit nur die zweischneidigkeit aufzeigen. die ich nenne sie mal "Spielkulturen" der einzelnen länder sind ja durchaus verschieden (historisch) gewachsen und als solches immer schwer vergleichbar.
andererseits stört mich das immer mehr einseitige rumhacken und prüfen auf die spielstättenbetreiber mit gleichzeitigen nichtbeachten des pseudostaatlichen handelns..schlimmer noch es wird sogar gesetzlich sanktioniert !
->> nicht umsonst ist der glücksspielstaatsvertrag in der judikative und literatur sehr umstritten;

der grund liegt aber ihmo nicht in der fehlenden einbeziehung der spielstätten, was von staatlich motivierten interessengruppen (oder direkter : spielbankenbetreibern und deren nahe stehenden lobbyisten) behauptet wird, sondern in der die aktuelle rechtslage völlig ausser acht lassenden politischen beschlussfassung.
allgmein gesagt: es ist leider in deutschland eine lage entstanden, in der immer mehr gesetze zwar mit heisser nadel gestrickt und verabschiedet werden, aber gerade deswegen oft vor den gerichten gekippt werden, die qualität vermisse ich sehr.. bestes beispiel ist das Steuerrecht. wut

__________________
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von eric: 25.04.2008 09:40.

30 25.04.2008 09:25 eric ist offline E-Mail an eric senden Beiträge von eric suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.054.417
Nächster Level: 41.283.177

4.228.760 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Meike,

wie das Kind später mal - vorausgesetzt es würde kommen - genannt wird, ist mir ehrlich gesagt total egal. Es muß auch nicht nach mir benannt werden.

Ich will hier lediglich Denkanstösse geben!

Mir erscheint es wichtig, dass sowohl die Aufstellerschaft als auch die kontrollierenden Organe Rechtssicherheit bekommen !

Die Ausführung meiner Gedanken - überlasse ich den Profis ! Ich bin mir nämlich bewusst, dass ich nicht von allen Sachen die grosse Ahnung habe.

Grüße

__________________
gmg
31 25.04.2008 20:44 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
tapier
Routinier


Dabei seit: 09.11.2006
Beiträge: 271
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.729.566
Nächster Level: 1.757.916

28.350 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







OK, Meike hier ist mal wieder was für dich:

Der Privatsender Kabel1 macht nun Werbung für ein Online-Skat-Spiel.

Der Betreiber ist wieder mal midasplayer.com, Kabel1 hat eine eigene Subdomain.
http://kabeleins.king.com

Nach deutschen Spielrecht dürfte es sowas eigentlich gar nicht geben,
also warum gibt es das und wiso darf dafür sogar noch Werbung gemacht werden.

Es ist eine schreiende Ungerechtigkeit, ein Spielhallenbetreiber der sowas zur Verfügung stellt bekommt Ärger, aber ein Fernsehsender darf es.

Hallo ? Gehts noch ?
32 26.04.2008 21:46 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.569.469
Nächster Level: 41.283.177

2.713.708 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Guten Morgen Tapier,
Gruß an allle,

danke für den link, kannte ich noch gar nicht.

Lies Dir mal die Geschäftsbedingungen durch, ganz spannend.

- wenn Du aus Malta bist, darfst Du nicht mitspielen

Anmerkung: es hätte mich schon sehr gefreut, wenn da auch mal gestanden hätte "wenn Du Dich in Deutschland befindest, darfst Du nicht mitspielen", aber Deutschland hat augenscheinlich nicht so große "Einflußmöglichkeiten" wie Malta

Frage: Gibt es gegen Malta eigentlich auch Klagen?

weiter steht da:
- wenn Du Buchmacher oder sein Vertreter bist, darfst Du nicht mitspielen


- wenn Du Dich in Estland befindest, musst Du mindestens 21 Jahre alt sein


Anmerkung: Selbst Estland hat die Anbieter besser im Griff als wir.


Wahrscheinlich soll der nachfolgende Hinweise für Deutschland gelten, aber zeigt leider, dass man das Spielrecht nicht verstanden hat:

- Sie bestätigen ausdrücklich, dass sie keine Spiele in einem Staat spielen werden, in dem die Teilnahme an Geschicklichkeitsspielen gegen Geld untersagt ist.

Natürlich darf man in Deutschland Geschicklichkeitsspiele gegen Geld unter bestimmten Voraussetzungen spielen. - siehe Unbedenklichkeitsbescheinigung des BKA und Anlage §5a SpielV -

Aber:
Wo ist denn die Zulassung / Genehmigung zur Veranstaltung dieser Spiele?

Und:

Wie sagte das VG Wiesbaden so schön, "das Internet ist kein geeigneter Ort im Sinne der Spielverordnung."



Ich persönlich hatte ja auf die zentrale Glücksspielaufsicht gehofft, so dass diese "Vorkommnisse", wie von Tapier gefunden, sofort mit den entsprechenden Verfügungen belegt würden, aber leider sehe ich da im Moment immer noch keine zentrale "Anlaufstelle".


Könnte man das nicht automatisieren mit der Glücksspielaufsicht?
D.h. Internetpräsenz mit online Anzeigemöglichkeit, so dass jeder Bürger, der entsprechend Werbung / Angebote im Internet findet, diese mit entsprechendem link online anzeigen kann.
Über eine zentrale Datenbank wird recherchiert, ob irgendwelche Erlaubnisse / Genehmigungen vorliegen und wenn dies nicht der Fall ist, wird die OV rausgeschickt / der Rechtsweg beschritten.

Als mildestes Mittel könnte man diesen " .com - Glücksspielanbietern" doch auferlegen, dass sie als Startseite grundsätzlich erstmal groß "gedruckt" den Hinweis geben müssen, wer aus welchen Staaten nachfolgende Seiten nicht lesen darf, geschweige sich an den Spielen beteiligen darf.

Stelle ich zur Diskussion.


Gruß
Meike
33 27.04.2008 05:03 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
eric eric ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 172
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.137.386
Nächster Level: 1.209.937

72.551 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Und:
Wie sagte das VG Wiesbaden so schön, "das Internet ist kein geeigneter Ort im Sinne der Spielverordnung."


Warum nur für die Spielverordnung, denn was ich gar nicht verstehen kann:

Guckst Du:
http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2046/artid/8365635

Demnächst Online-Spiel in Niedersachsen. Das kann doch eigentlich auch nicht sein, gerade auch unter dem Aspekt des Spielerschutzes, oder ?!!

Meike: Dein Vorschlag mit den com.domains wird ins Leere gehen, oder glaubst Du ernsthaft ein Betreiber in Nigeria oder sonstwo würde sich daran halten ?! (Nichts jetzt gegen Nigeria ;-) ))

Wenn dann eher das Beispiel USA, wo alles verboten ist und vor allem die Banken mit ins Boot kommen.
gruss

__________________
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
34 28.04.2008 11:44 eric ist offline E-Mail an eric senden Beiträge von eric suchen
Rosewood Rosewood ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-345.jpg

Dabei seit: 31.01.2008
Beiträge: 719
Bundesland:
Bremen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 4.266.601
Nächster Level: 4.297.834

31.233 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Aber auch in den USA sieht man ein, dass das Internet nun mal nicht komplett zu überwachen ist, zumindest nicht, wenn man auch noch die letzten Freiheitrechte einschränken will.

Ein Internetverbot ist ja schön und gut aber leider völlig inpraktikabel, außer wir wollen chinesische Verhältnisse.

Grüße
35 28.04.2008 11:56 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
eric eric ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 172
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.137.386
Nächster Level: 1.209.937

72.551 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Rsoewood, stimmt schon,
ich sehe leider nur das Internet immer mehr als völlig unüberblickbare Masse von kriminellen geldschneidern, da helfen ein paar (pseudo kontrollierte) angebote auch nicht...
wenn es hier jemanden um schutz des bürgers geht und ich denke der ist hier sehr notwendig, dann hilft wohl nur was radikales. ob das umsetzbar ist, bezweifel ich allerdings auch... es sei denn china lol

__________________
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
36 28.04.2008 23:08 eric ist offline E-Mail an eric senden Beiträge von eric suchen
Kölner Kölner ist männlich
Doppel-As


images/avatars/avatar-349.jpg

Dabei seit: 18.10.2007
Beiträge: 147
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 887.759
Nächster Level: 1.000.000

112.241 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wieso chinesische Verhältnisse? Über die Kreditkarten-Betreiber würde sich das Internet-Spiel durchaus unterbinden oder auch regulieren lassen....
37 29.04.2008 08:48 Kölner ist offline E-Mail an Kölner senden Beiträge von Kölner suchen
Rosewood Rosewood ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-345.jpg

Dabei seit: 31.01.2008
Beiträge: 719
Bundesland:
Bremen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 4.266.601
Nächster Level: 4.297.834

31.233 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Es gäbe natürlich noch die Möglichkeit das Angebot von Glücks- und Gewinnspielen fair (zwischen staatlichen und staatlich konzessionierten sowie privaten Anbietern) und attraktiv zu regeln, mit entsprechenden gesetzlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Der "Zwang" dann ins Internetauszuweichen dürfte dann viel geringer sein. Vielleicht könnte man auch das Internetangebot so regeln. Ein deutscher Anbieter, welcher hier auch überwacht (geprüft) werden kann, ist mir doch auch als Spieler lieber, als einer der in der Karibik sitzt.

Grüße
38 29.04.2008 08:52 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
magnum magnum ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 06.04.2006
Beiträge: 137
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Student


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 904.048
Nächster Level: 1.000.000

95.952 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin Moin


Hallo rosewood,

was verstehst Du unter den 3 Möglichkeiten:

1. staatlichen- und

2. staatlich konzessionierten- sowie

3. privaten-


Anbietern?


Danke
39 29.04.2008 09:59 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
Rosewood Rosewood ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-345.jpg

Dabei seit: 31.01.2008
Beiträge: 719
Bundesland:
Bremen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 4.266.601
Nächster Level: 4.297.834

31.233 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Damit meinte ich das Glücksspielangebot des Staates (Casino usw.) und der gewerblichen Anbieter (Geld-Gewinn-Spiel-Geräte). Bzw. der staatlichen Casinos und des staatlichen Glücksspielangebotes, der (privaten) staatliche lizensierten Casiobetreiber und dem gewerblichen Spiel.

Grüße
40 29.04.2008 11:34 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
Seiten (3): « vorherige 1 [2] 3 nächste » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Online-Spiele


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Handelsregisterdokumente ab 01.08.2022 kostenfrei onli [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   07.08.2022 09:49 von Puz_zle     14.05.2023 07:44 von Puz_zle   Views: 558.472
Antworten: 1
Informationen zum Spielersperrsystem OASIS Spielrecht   03.09.2013 17:36 von Meike     04.08.2022 13:45 von Marcel Fromm   Views: 10.364
Antworten: 9
Praxis-Diskussion über Zutrittskontrollen und Spielersperren Spielrecht   01.06.2013 11:00 von schindel     28.06.2022 09:35 von Marcel Fromm   Views: 4.659
Antworten: 6
Online-Module zum Asyl- und Sozialrecht von Wolters Kl [...] Bücher-Ecke   02.05.2022 14:01 von solon     02.05.2022 14:01 von solon   Views: 153.332
Antworten: 0
1 Dateianhänge enthalten Seminar "Bewachungsrecht aktuell" am 18. Mai 2022 (Onl [...] Seminare und Veranstaltungen   21.04.2022 12:16 von webmaster     25.04.2022 12:48 von René Land   Views: 406.522
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 216.341 | Views gestern: 416.386 | Views gesamt: 892.411.391


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 240 | Gesamt: 0.257s | PHP: 99.61% | SQL: 0.39%