Bucführungspflicht bei überwachungsbedürftigen Gewerben |
Jessica
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Bucführungspflicht bei überwachungsbedürftigen Gewerben |
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Hallo zusammen,
wir haben bei uns seit neuestem einen Ankauf von Edelmetallen aller Art. Bei der Firma handelt es sich um eine GmbH, die hier lediglich eine Zweigestelle eröffnet hat und diese auch in einigen Monaten wieder abmelden wird.
Die Anmeldung erfolgte schnell und problemlos. Alles machte einen guten Eindruck.
Jetzt habe ich von der Polizei die Information bekommen, dass die Firma über die Ankäufe kein Buch führt. Es werden weder die Personalien des Verkäufers notiert, noch der Gegenstand und sein Wert.
Diese Tatsache öffnet natürlich der Hehlerei Tor und Tür.
Die Frage ist nur: Kann ich denen die Buchführung vorschreiben?
In NRW haben wir nämlich keine "VO über Buchführungspflichten im Gebrauchtwarenhandel" und der §29 GewO gibt da meiner Meinung nach auch nicht viel her.
Würde mich über eure Antworten sehr freuen!
Gruß
Jessica
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1
06.03.2008 17:56 |
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Solon
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Zeus
Tripel-As
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Hallo,
wenn die Polizei ihrer "Informationen" so sicher ist, warum meldet sie diesen angeblichen Tatbestand nicht der entsprechenden Behörde an? Das wäre in diesem Fall das Finanzamt !
Grüße, Zeus
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2
11.03.2008 00:53 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Zeus,
das Melden von einer fehlenden aktuellen Buchhaltung, im laufenden Steuerjahr ist für das FA recht unspektakulär, wenn die Vorsteueranmeldung läuft. - Wenn unser Finanzexperte es anders sehen sollte, bitte Korrektur.
Hallo Jessica,
warum lässt Du Dir im Rahmen der Überprüfung nach §29 GewO nicht die Kasse/aktuelle Geschäftsunterlagen zeigen?
Wenn sich dann Anhaltspunkte für den Verdacht einer Straftat tatsächlich ergeben sollten, kannst Du entsprechend handeln.
Gruß
Meike
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3
11.03.2008 04:01 |
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