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Autor Beitrag
Thema: Betrieb ohne Zulassung-§15 II GewO
Jessica

Antworten: 1
Hits: 7.835
Betrieb ohne Zulassung-§15 II GewO 16.03.2010 15:23 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ein freundliches Hallo an alle!

Habe ein kleines Problem...könnte aber auch nur auf dem Schlauch stehen ;-)

Und zwar habe ich bei mir einen netten Mitbürger als Gewerbetreibenden angemeldet mit der Tätigkeit "Transportdienstleistungen über 3,5 t". Das ganze ist natürlich zwecks Erlaubnisverfahren nach § 3 GüKG an das Straßenverkehrsamt gegangen. Dort hat der Herr auch einen Antrag gestellt und ein paar Unterlagen beigebracht, allerdings fehlen nach wie vor eine ganze Reihe an Dokumenten, um ihm die Erlaubnis erteilen zu können.
Der Betrieb wird demnach schon seit der Anmeldung im Juni 2008 ohne Erlaubnis betrieben.
Das Straßenverkehrsamt hat sich Ende letzten Jahres an mich gewandt und um Mithilfe gebeten. Ich habe dem Herrn daraufhin eine OV mit Androhung eines Zwangsgeldes geschickt und ihm aufgegeben, die fehlenden Unterlagen beim Straßenverkehrsamt einzureichen. Es hat sich natürlich nichts getan, woraufhin ich das Zwangsgeld festgesetzt und ein weiteres, höheres angedroht habe. Er hat sich aber wieder nicht gerührt. Trotz mehrfacher Telefonate von Seiten des Straßenverkehrsamtes und trotz OV und Zwangsgeldern meinerseits macht der junge Mann lustig ohne Erlaubnis weiter.

Ich würde ihm jetzt natürlich gerne den Betrieb gem. § 15 II GewO einstellen und genau da liegt mein Problem bzw. meine Wissensblockade:
Wie gehe ich da jetzt genau vor? Ersatzvornahme? Unmittelbarer Zwang?
Ich will ja erreichen, dass er den Betrieb einstellt und dass sein Gewerbe hier bei mir abgemeldet ist.
Also mache ich eine OV mit Androhung der Abmeldung (von Amts wegen) im Rahmen der Ersatzvornahme und gebe ihm dann nochmal ne kurze Frist um die Abmeldung selber vorzunehmen bzw. die restlichen Unterlagen einzureichen?
Oder mache ich eine OV, in der ich ihm aufgebe, den Betrieb ab sofort einzustellen und melde das Gewerbe dann automatisch "von Amts wegen" ab?
Und sollte er dem ganzen nicht nachkommen, drohe ich dann wieder ein Zwangsgeld an? Das scheint ihn ja wie gesagt wenig zu beeindrucken.

Ihr seht also...1000 Fragen und keine Ahnung wie es denn nun richtig ist. So was wurde in unserer beschaulichen Stadt bis jetzt auch noch nicht gemacht, von daher fehlt es mir an jeglichem Beispielfall oder Kollegenbeistand. Heul

Bin für jeden erfahrenen Rat dankbar!

Gruß
Jessica
Thema: Toiletten
Jessica

Antworten: 7
Hits: 48.004
Toiletten 13.01.2010 08:24 Forum: Gaststättenrecht


Vielleicht wäre noch hinzuzufügen:
Die Gaststätte ist 70qm groß. Wie viele Sitzplätze vorhanden sind kann ich leider nicht genau sagen. Es handelt sich im Grunde um eine typische Kneipe, die auch kleine Speisen wie Frikadellen, Würstchen, etc. verkauft.
Thema: Toiletten
Jessica

Antworten: 7
Hits: 48.004
Toiletten 12.01.2010 15:25 Forum: Gaststättenrecht


Hallo an alle die erfahrener sind als ich

Ich habe folgendes Problem:
Mir liegt eine Beschwerde vor, wonach ein Gaststättenbetreiber nicht alle Räumlichkeiten bereithält, die von der Konzession erfasst werden. Konkret geht es dabei um die Toiletten. In der Konzession aufgeführt sind eine Damen- und eine Herrentoilette. Die Damentoilette befindet sich im 1.Obergeschoss, die restlichen Räumlichkeiten im Erdgeschoss. Nun ist die Beschwerdeführerin in dieser Gaststätte eingekehrt und musste Ihre Notdurft verrichten. Als sie sich nach der Toilette erkundigte wurde ihr die Toilette im Erdgeschoss gezeigt. Die Toilette war nicht als "Herrentoilette" gekennzeichnet, dass es sich aber um eine solche handelte wurde der Dame erst bewusst, als sie eintrat und dort noch ein Mann sein Bier wegbrachte. Zeigefinger Auf Nachfrage beim Gastwirt wurde ihr mitgeteilt, dass es nur diese eine Toilette gäbe, die für Männlein und Weiblein gemeinsam sei. Andere Gäste teilten ihr jedoch mit, dass es im Obergeschoss noch eine Toilette "fürs Amt" gäbe, die jedoch nicht frei zugänglich sei, sondern im Privatbereich des Gaststättenbetreibers läge.

Nun zu meiner Frage:
Mein Bauordnungsamt sagt mir, da können die nichts machen. Toiletten wären mein Ding. Ich habe aber keine Auflage in der Gaststättenerlaubnis, dass die Toiletten (nach Geschlechtern getrennt) haben müssen.
Ich meine aber irgendwo mal gelesen zu haben, dass wenn Toiletten vorhanden sind, dass diese nach Geschlechtern getrennt sein müssen. Weiß noch jemand ob das stimmt und wenn ja, wo steht das?

Und ist es nicht so, dass der Gaststättenbetreiber generell alle Räume zugänglich machen muss, die von der Konzession erfasst werden. Wenn ja, wo steht das? Finde ich irgendwie auch nichts konkretes drüber und nur mit "hab ich mal gelesen oder gehört" werde ich da wohl nichts erreichen können. Formulier

Danke und einen ruhigen restlichen Arbeitstag!

Jessica
Thema: Tanzschule - Gewerbe?
Jessica

Antworten: 32
Hits: 93.338
11.11.2009 13:00 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Es ist inzwischen etwas Bewegung in die Sache gekommen.
Habe nun nach mehrfacher Auffroderung zur Gewerbe-Anmeldung einen Brief vom Steuerberater des Tanzschulen-Inhabers vorliegen, der sich zum einen auf das Finanzamt beruft, wonach die Tätigkeit eine freiberufliche Unterrichtung sein soll (okay...den Unterschied Steuerrecht und Gewerberecht könnte ich ihm ja noch erklären) ABER er hat mir zum anderen noch ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 08.11.2006 (7 K 6425/04 G) beigefügt. In dem besagten Fall ging es ebenfalls um eine Tanzschule. Gegen diese wurde ein Gewerbesteuermessbescheid erlassen. Die Inhaberin klagte daraufhin, das sie auch die Auffassung vertrat, dass sie einer freiberuflichen unterrichtenden Tätigkeit nachgehe. Das ganze ging so aus, dass die Stadt die Bescheide aufheben musste, denn das Gericht urteilte , dass die Tanzschule nicht als Gewerbebetrieb anzusehen sei. Genau heißt es dort: "Gewerbebetrieb ist eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufes noch als andere selbständige Arbeit anzusehen ist (§ 15 Abs. 2 Satz 1 EStG). Diese Voraussetzungen liegen im Streitfall nicht vor, denn die Klägerin war freiberuflich i.S. von § 18 Abs. 1 Nr.1 EStG tätig." Und weiter: "Der Betrieb...stellte eine unterrichtende Tätigkeit dar, nämlich die Vermittlung von Fähigkeiten durch Lehrer an Schüler in organisierter und institutionalisierter Form (BFH Urteil vom 11.06.1997 XI R 2/95, BFHE 183, 450, BStBI II 1997, 687; Schmidt/Wacker § 18 EStG Rz.83)"
Die Inhaberin hatte übrigens auch (fachlich vorgebildete) Mitarbeiter beschäftigt. Entscheidend für die Entscheidung war jedoch nur, dass sie leitend und eigenverantwortlich tätig war.

Mmmhhh....jetzt bin ich natürlich verunsichert. Ein Gewerbesteuermessbescheid wird ja nur erlassen, wenn die Tätigkeit auch tatsächlich ein Gewerbe darstellt. Wenn die Stadt XY den Bescheid also aufheben musste, ist doch demnach der Betrieb einer Tanzschule tatsächlich KEIN Gewerbe?!

Ich bin verwirrt!!!
Thema: Gaststättenerlaubnis für Imbisswagen
Jessica

Antworten: 1
Hits: 6.215
Gaststättenerlaubnis für Imbisswagen 28.09.2009 16:33 Forum: Gaststättenrecht


Hallo!

Habe einen Antrag vorliegen, wonach ein Imbisswagenbetreiber mit (überwiegend) festem Standplatz gerne auch Alkohol (sprich Flaschenbier) anbieten möchte.
Ich gehe hoffentlich richtig in der Annahme, dass er dafür eine Gaststättenerlaubnis benötigt, wenn er den Gästen die Möglichkeit gibt das Bier an seiner "Außentheke" und 1-2 Stehtischen vor dem Wagen direkt zu verzehren, oder?

Und wie würdet ihr die Erlaubnis von der Gebühr her berechnen? Von der Verkaufstheke bis zum (einschließlich) Stehtisch? Ist schon irgendwie doof! Dann stellt der den Tisch mal 1 Meter weiter weg und handelt schon ordnungswidrig?!

Und sobald er seinen Wagen mal auf ein Stadtfest, etc. stellt ist die Erlaubnis ja hinfällig. Dann muss er sich dafür doch ne Gestattung holen, oder?!

Und wenn ich die vorherigen Diskussionen zum Thema "Imbisswagen" richtig verstanden habe, kann er bei Alkoholverkauf auch keine Reisegewerbekarte von mir bekommen. Er will aber so 5 bis maximal 10 Mal im Jahr mit dem Wagen woanders stehen. Ist das dann überhaupt schon Reisegewerbe oder reicht dann seine Gewerbe-Anmeldung der "festen Betriebsstätte" und evtl. eine Gestattung?

Bin dankbar für jede Hilfe!

Gruß
Jessica
Thema: Bußgeld gegen jur. Person oder GF?
Jessica

Antworten: 7
Hits: 10.360
21.09.2009 07:57 Forum: Gaststättenrecht


Ich bringe also die GmbH & Co. KG gar nicht wirklich mit ins Spiel, sondern adressiere meinen Bußgeldbescheid an "Herrn XY, Privatanschrift"?!
Im Text muss ich aber dann sicherlich so was schreiben wie: Haben Sie, als Geschäftsführer der XY GmbH & Co. KG, folgende Ordnungswidrigkeit begangen... oder?!

Ist mein erstes Bußgeld gegen jur. Person, bin noch nicht so furchtbar lange im Gewerbeamt. Möchte natürlich nicht, dass mein Bescheid evtl. wegen Formfehlern platzt...
Thema: Bußgeld gegen jur. Person oder GF?
Jessica

Antworten: 7
Hits: 10.360
Bußgeld gegen jur. Person oder GF? 17.09.2009 17:13 Forum: Gaststättenrecht


Hallo!

Habe folgenden Fall und kann mich einfach nicht entscheiden... verwirrt

Wir haben eine Gaststätte bei uns, die in Form einer GmbH & Co. KG geführt wird. Nun haben die Mitarbeiter dieser Gaststätte zum wiederholten Male gegen das LImSchG verstoßen, indem sie um 24 Uhr noch Mülleimer über Kopfsteinpflaster rausstellen.

Ich möchte nun endlich mal ein Bußgeld verhängen, bin mir aber völlig unsicher, ob ich den Bescheid nun an die GmbH & Co. KG - GF Herrn XY - adressiere oder ob ich den GF mit Herrn XY... persönlich anschreibe.

Die GmbH & Co. KG hat ja die OWi in dem Sinne nicht begangen,
der GF höchstpersönlich aber auch nicht...

Kennt sich da jemand aus?

Danke
Thema: Sperrzeitverschiebung
Jessica

Antworten: 9
Hits: 4.120
Sperrzeitverschiebung 14.07.2009 15:22 Forum: Spielrecht


Hallo an alle fleißigen Gewerberechtler!

Das Thema Sperrzeitverkürzung bzw. -aufhebung wurde ja bereits mehrfach diskutiert. Nun habe ich jedoch einen ganz schlauen Spielhallenbetreiber, der von mir bereits zwei Ablehnungen zur Sperrzeitverkürzung bekommen hat wg. fehlender Voraussetzungen nach § 4 Abs. 3 GastV. Da er mit der Verkürzung nicht durchgekommen ist, beantragt er nun für sämtliche Spielhallen, die er bei uns betreibt eine Sperrzeitverschiebung und zwar statt von 1:00 Uhr bis 6:00 Uhr möchte er nun von 5:00 Uhr bis 10:00 Uhr zu machen.
In einer anderen Stadt hat er dies bereits genehmigt bekommen, den Bescheid hat er mir sogar vorgelegt. Die berufen sich in Ihrem Bescheid auf § 4 GastV?! Aber wenn ich richtig gelesen habe, ist da nur von ner Verkürzung, Verlängerung, Aufhebung die Rede.

Ich habe natürlich in meinen bisherigen Ablehnungen auch immer darauf hingewiesen, dass dem Spieltrieb kein Vorschub geleistet werden soll und deshalb die Sperrzeit von 5 Stunden beibehalten wird. Das Argument hat er ja jetzt mal schön umgangen...

Kennt ihr irgendeine Vorschrift, Verordnung, Urteil, Ausführung etc. die sich zur Sperrzeitverschiebung äußert?
Muss mich doch auf irgendwas stützen können, sowohl für die Bewilligung aber vor allem auch falls ich ihm das ablehne. Ein "Ich will das nicht" wird ihn wohl nicht zufriedenstellen ;-)

Ich würde die Verschiebung nämlich gerne ablehnen, da ich die Beschwerden wegen Lärmbelästigung schon auf mich zukommen sehe. Hatten ihm mal "probeweise" geduldet rund um die Uhr auf zu machen und hatten prompt die ersten Beschwerden wegen nächtlicher Ruhestörung auf'm Tisch liegen.

Danke schonmal für alle Anregungen!

Jessica
Thema: Tanzschule - Gewerbe?
Jessica

Antworten: 32
Hits: 93.338
Tanzschule - Gewerbe? 22.06.2009 15:07 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallöchen,

bis jetzt war ich immer der Meinung, dass eine Tanzschule ein Gewerbe darstellt. Steht auch so im Landmann/Rohmer, wenn ich mich nicht sehr irre.
Jetzt habe ich eine Tanzschule bei uns aufgefordert sich gewerblich anzumelden und bekomme ein Schreiben zurück, wonach sie der Meinung sind, dass Tanzschulen freiberuflich betrieben würden.
Ich habe mal im Internet gesucht und bin auf mehrere Ausführungen der IHK gestoßen wonach eine Tanzschule dann Gewerbe ist, wenn dort z.B. auch Getränke verkauft werden. Und was wenn dort nur getanzt wird? Ist es dann etwa kein Gewerbe und wir haben die ganzen anderen Tanzlehrer fälschlicherweise angemeldet?

Wie seht ihr das?
Thema: "Repräsentanz" einer chinesischen Firma in Deutschland
Jessica

Antworten: 5
Hits: 5.617
18.06.2009 16:47 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Passiert mir auch des öfteren...

Aber trotzdem danke!
Thema: "Repräsentanz" einer chinesischen Firma in Deutschland
Jessica

Antworten: 5
Hits: 5.617
18.06.2009 16:12 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Es soll wie gesagt die chinesische Firma angemeldet werden und nicht die Dame.
Mir wäre es natürlich lieber gewesen, wenn die Dame als selbständige "Handelsvertreterin" oder wie man das auch nennen will, sich hier angemeldet hätte. Dann wäre der Fall wesentlich leichter.
Aber nochmal: Die Dame ist nur Generalbevollmächtigte für die "Repräsentanz" und somit Angestellte der Firma. In Deutschland angemeldet werden soll aber die chinesische Firma.

Bei der Ausländerbehörde habe ich noch nicht nachgefragt. Gehe erstmal davon aus, dass die Dame einer Erwerbstätigkeit nachgehen darf. Müsste ich mir aber mal ihren Pass vorlegen lassen...
Thema: "Repräsentanz" einer chinesischen Firma in Deutschland
Jessica

Antworten: 5
Hits: 5.617
"Repräsentanz" einer chinesischen Firma in Deutschland 18.06.2009 09:25 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin

Bei mir wurde diese Woche eine Chinesin vorstellig, die eine "Repräsentanz" einer chinesischen Firma hier anmelden wollte. Die Firma betreibt Groß- und Einzelhandel mit Koks, Metallen, Chemierohstoffen, Baumaterialien, etc.
Es soll jedoch lediglich ein Büro bei uns entstehen, in dem die Dame von Deutschland aus Aufträge vermittelt und sich um deutsche Kunden kümmert. Sie bekommt dafür ein Gehalt von der Firma.
Leider konnte Sie mir jedoch nicht sagen, ob bei uns eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigestelle angemeldet werden soll. Sie war sich auch noch nicht sicher, ob von Deutschland aus eine eigene Buch- und Kontoführung geschehen soll. Sie wolle jedoch wahrscheinlich einen Steuerberater damit beauftragen sich monatlich um die Finanzvorgänge zu kümmern. Das hört sich für mich eigentlich nach einer Zweigniederlassung an. Die Dame hat eine Generalvollmacht erhalten und vermittelt in Deutschland eigenständig Verträge, hat also wesentliche Kompetenzen.
Die IHK hat ihr aber gesagt, es handele sich um eine unselbständige Zweigstelle.

Wie seht ihr die Sache? Würdet ihr der Firma empfehlen eine Zweigniederlassung oder eher eine unselbständige Zweigstelle aufzumachen?

Und muss ich mir außer der chinesischen Handelsregistereintragung (natürlich in notariell beglaubigter deutscher Übersetzung) und der Vollmachtserklärung für die Dame, sowie ihrem Pass sonst noch etwas vorlegen lassen bzw. beachten?

Danke an alle Schlauköpfe
Thema: GbR im Reisegewerbe
Jessica

Antworten: 3
Hits: 5.945
03.06.2009 07:57 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Ups....

Erst richtig gucken, dann fragen ;-)
Merke ich mir für`s nächste mal...

Trotzdem danke!
Thema: GbR im Reisegewerbe
Jessica

Antworten: 3
Hits: 5.945
GbR im Reisegewerbe 02.06.2009 16:15 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo zusammen,

bei mir wurde ein für unsere Verhältnisse etwas außergewöhnlicher Fall vorgetragen.

Ein Gewerbetreibender aus unserer schönen Stadt, der bereits eine Reisegewerbekarte hat, möchte nun das Reisegewerbe zusammen mit seiner Schwester als GbR führen.
Die Schwester wohnt nicht bei uns, sondern in einer anderen Stadt.

Liege ich richtig, wenn ich sage, dass die Schwester die Reisegewerbekarte bei ihrer Wohnortbehörde beantragen muss und eine Eintragung bei uns als GbR im Reisegewerbe nicht möglich ist?

Ich habe mir mal gedacht, dass die ja vielleicht beim Finanzamt das ganze als GbR laufen lassen können (denn nur darum geht es den beiden ja) und bei mir bleibt alles wie bisher, sprich ich habe nur den bereits bestehenden Gewerbetreibenden als Einzelunternehmer eingetragen und die Schwester interessiert mich nicht.

Oder hat da jemand ne bessere bzw. richtigere Idee?! Kopfkratz

Danke schonmal...
Thema: Umwandlung GmbH & Co. KG in e.K.
Jessica

Antworten: 3
Hits: 11.053
28.05.2009 12:08 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Die Handelsregisternummer hat er übrigens beibehalten.
Thema: Umwandlung GmbH & Co. KG in e.K.
Jessica

Antworten: 3
Hits: 11.053
Umwandlung GmbH & Co. KG in e.K. 28.05.2009 10:56 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen,

ich habe zwar schon gesehen, dass über dieses Thema bereits ausführlich diskutiert wurde, dennoch stehe ich anscheinend auf dem Schlauch.
Was muss ich machen, wenn eine GmbH & Co. KG zu einem e.K. umgewandelt wurde?
Der e.K. war Kommanditist in der GmbH & Co. KG und Geschäftsführer der Komplementär GmbH.
Ist dann überhaupt eine Anzeige, sprich Ab- und Anmeldung nötig oder reicht es, wenn ich mir das im Register änder?
Die Betriebsanschrift wurde übrigens auch geändert. Dass da ne Ummeldung gemacht wird ist klar. Kann man die Umwandlung vielleicht einfach nur in der Ummeldung mit vermerken oder ist Ab- und Anmeldung hier erfoderlich?

Danke schonmal an alle, die schlauer sind als ich

Jessica
Thema: Umwandlung von 2 Einzelgewerbetreibenden in eine GmbH
Jessica

Antworten: 4
Hits: 5.815
16.09.2008 11:33 Forum: Gaststättenrecht


Muss ich denn von jedem der beiden Geschäftsführer die Unterlagen anfordern? Sprich GZA, Unbedenklichkeit, etc.? Die habe ich ja eigentlich noch von deren eigener Erlaubnis. Von der GmbH bringen mir die Unterlagen ja noch nicht viel wenn die jetzt erst gegründet wird.
Und in der Konzession gebe ich doch eigentlich immer nur einen Geschäftsführer an...kann dann der andere trotzdem ohne Probleme Alkohol ausschenken?
Thema: Umwandlung von 2 Einzelgewerbetreibenden in eine GmbH
Jessica

Antworten: 4
Hits: 5.815
Umwandlung von 2 Einzelgewerbetreibenden in eine GmbH 15.09.2008 09:33 Forum: Gaststättenrecht


Hallo liebe Kollegen,

stehe schon wieder mit einem Fragezeichen über dem Kopf da.

In unserer beschaulichen Stadt möchten sich zwei Einzelgewerbetreibende Gaststättenbesitzer zusammen schließen und eine GmbH gründen, damit sie sich gegenseitig in Ihren Restaurants vetreten können. Dabei möchten sie beide als Geschäftsführer tätig sein.
Da eine Konzession Raum und Personen gebunden ist habe ich mir überlegt, dass die bereits bestehenden Konzessionen für den eigenen Betrieb nur umgeschrieben werden müssten auf die GmbH aber für den jeweiligen Betrieb des anderen jeder noch eine Konzession benötigt.

Oder wie muss ich da vorgehen?

Danke schonmal an alle schlauen Köpfe...

Gruß
Jessica
Thema: Rauchbelästigung durch gewerblich betriebenen Grill
Jessica

Antworten: 1
Hits: 12.787
Rauchbelästigung durch gewerblich betriebenen Grill 08.09.2008 12:49 Forum: Gaststättenrecht


Hallo liebe Kollegen,

auch wenn sich der Sommer so langsam dem Ende entgegen neigt habe ich hier eine Beschwerde wegen Geruchsbelästigung durch wöchentliches Grillen einer Gaststätte vorliegen.

Der Betreiber veranstaltet seit einigen Monaten jeden Freitag ein Grillfest und verkauft natürlich das Grillgut im Rahmen seines Gaststättenbetriebes.
Der Nachbar findet das gar nicht lustig, denn er meint ihm würde der ganze Qualm in die Bude ziehen.
Der Grill ist ordnungsgemäß abgedeckt und ich vermute da liegt eher ein böser Nachbarschaftsstreit vor.

Trotzdem muss ich dem natürlich nachgehen und habe jetzt so schöne Urteile zu dem Thema gefunden. Unter anderem darüber, dass der Beschwerdeführer die Erheblichkeit der Belästigung durch Zeugen oder anderweitig nachweisen muss. Allerdings beziehen sich diese Urteile alle auf das Nachbarschafts- und somit Privatrecht.

Kann mir jemand sagen, ob es für das gewerbliche Grillen außer dem LimschG noch andere Vorschriften oder Urteile gibt? Muss ich da mit der TA Luft arbeiten?

Lebensmittelrechtlich ist die Sache geklärt und okay. Kann ihm also das Grillen nicht ohne weiteres untersagen.
Gibt es eigentlich eine Vorschrift, Urteil, etc, das besagt, wie oft überhaupt gewerblich gegrillt werden darf?

Wäre über jede Antwort dankbar!!!

Gruß
Jessica
Thema: Cocktailverkauf im Reisegewerbe
Jessica

Antworten: 7
Hits: 32.387
Cocktailverkauf im Reisegewerbe 04.09.2008 09:52 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo liebe Kollegen,

es gibt doch immer wieder Fälle, die einem das Herz erwärmen ;-)

Eine Gruppe junger Leute hat eine Cocktailmaschine entwickelt und möchte mit dieser jetzt hauptsächlich auf Volksfesten und Märkten aber auch auf privaten Feierlichkeiten Cocktails verkaufen.

Das ganze soll als Verein organisiert werden und über eine Reisegewerbekarte laufen, da es keine Hauptniederlassung gibt und die Verkaufsorte ständig wechseln.

Jetzt habe ich mich nochmal in meinem Landmann-Rohmer etwas schlau lesen wollen und bin bei § 56 Abs. 1 Nr.3b GewO hängen geblieben (Vertrieb von geistigen Getränken im Reisegewerbe verboten)
Heißt das jetzt, dass die prinzipiell keine Cocktails im Reisegewerbe verkaufen dürfen? Auch nicht mit Konzession?
Frage mich nämlich auch wie ich eine Konzession ausstelle wenn ich keinen Verkaufswagen und keine Hauptniederlassung habe.

Habe ich irgendwie ne Denkblockade oder etwas übersehen?

Wäre dankbar wenn mir jemand auf die Sprünge helfen würde! Danke

Gruß

Jessica
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