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Zum Ende der Seite springen Eintragung ins Gewerbezentralregister
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Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
Kaiser


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Eintragung ins Gewerbezentralregister

Kopfkratz Kopfkratz aus Frankenthal (Pfalz)
ich habe mal wieder eine Frage...
Wenn wir eine Eintragung im Gewerbezentralregister veranlasst haben, setzen wir den Betroffenen davon grundsätzlich in Kenntnis. Ich meine, dies sei auch so vorgeschrieben... nun haben wir einen Fall, da ist die Betroffene nach Spanien verzogen...wobei ich nicht weiß, ob auf Dauer oder nur vorübergehend...kann ich mir die Benachrichtigung dann schenken....
Kopfkratz
Danke und Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
1 07.02.2008 14:47 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Solon
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Abraham   Zeige Abraham auf Karte Abraham ist weiblich
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RE: Eintragung ins Gewerbezentralregister

Moin

Ich würde mir die Benachrichtigung schenken.
Ich sehe momentan auch keine Vorschrift, die die Behörde verpflichtet, dem Betroffenen in jedem Fall eine Mitteilung über erfolgte Eintragungen zukommen zu lassen.

Der Betroffene hat ja auf jeden Fall das Recht gem. § 150 Gewerbeordnung auch eine Selbstauskunft beim Gewerbezentralregister anzufordern.

Darüber hinaus hat der Betroffene ja sicherlich auch von der Entscheidung, die im Gewerbezentralregister eingetragen werden soll Kenntnis.

Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham

__________________
Hier gepostete Äußerungen geben lediglich die Meinung der Verfasserin wieder.
2 07.02.2008 15:02 Abraham ist offline Beiträge von Abraham suchen
Solon
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Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! .... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Zitat:
Wenn wir eine Eintragung im Gewerbezentralregister veranlasst haben, setzen wir den Betroffenen davon grundsätzlich in Kenntnis. Ich meine, dies sei auch so vorgeschrieben...


.... im Augenblick stehe ich ein wenig auf dem Schlauch. Wonach sind wir gehalten, dem Betroffenen eine entsprechende Nachricht zukommen zu lassen? Mir ist im Augenblick keine Rechtsnorm hierfür bekannt. Deshalb haben wir die Betroffenen bisher auch noch nicht informiert.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
3 07.02.2008 15:11 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Walli   Zeige Walli auf Karte Walli ist männlich
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,

ich sehe das so wie der Kollege Kramer-Cloppenburg und mir ist ebenfalls keine Rechtsnorm bekannt, die eine Unterrichtung vorschreibt!
Über die rechtlichen Folgen der Untersagung weise ich im übrigen während des Verfahrens mündlich hin.


Gruß

Walli
4 07.02.2008 16:51 Walli ist offline E-Mail an Walli senden Beiträge von Walli suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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Hi,

mir ist eine solche Vorschrift auch gänzlich unbekannt. Ich halte es i.d.R. wie der Kollege Walli, dass ich (freiwillig) mündlich darauf hinweise. Eine schriftliche Information erfolgt nicht.

Viele Grüße
A. Thien
5 08.02.2008 07:12 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
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aus Wetzlar,

die Mitteilung an das GZR ist meines Wissens auch nur ein Anhängsel an eine vorausgehende behördliche negative Entscheidung. Im Übrigen schließe ich mich meinen "Vorrednern" an.

Wir hatten vor Jahren einmal den Fall dass wir einem Gastwirt die Stellvertretungserlaubnis für den unzuverlässigen Stellvertreter versagt hatten, weil der schon wegen Menschenhandls in GB mal gesiebte Luft geatmet hatte. Wir hatten allerdings vergessen dem Stellvertreter den Bescheid in Durchschrift zukommen zu lassen. So klagte der auf Löschung im GZR. Wir haben alles nachgeholt und nach Bestandskraft - auch dem Stellvertreter gegenüber - die Sache wieder ins GZR eintragen lassen. Von einer Informationspflicht in Sachen GZR hat uns die Justiz damals auch nichts gesagt. Der Fall stand übrigens seinerzeit im Gewerbearchiv.

Gruß und schönes Wochenende

Frank Schuster
6 08.02.2008 11:37 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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Hallo,

ich kann mich den Kollegen nur anschließen. Bei einem GZR Eintrag informieren wir den Betroffen auch nicht.

Grüße aus dem Vogelsberg

Und ein Schönes Wochenende wünsch ich allen!
7 08.02.2008 11:39 C.Stapler ist offline E-Mail an C.Stapler senden Beiträge von C.Stapler suchen
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Eintragung ins Gewerbezentralregister

Kopfkratz jetzt komm ich ja echt ins Grübeln... ich bilde mir immer noch ein, dass ich irgendwo ein Mal gelesen hätte, dass der Betroffene von der Eintragung ins Gewerbezentralregister informiert werden muss... wenn ich aber ehrlich sein soll, die Fundstelle habe ich nicht parat...
ich finde diese Verfahrensweise aber dennoch nicht schlecht...
der Betroffene wird durch die Eintragung ins Register ja schon im weitesten Sinne negativ tangiert... und da finde ich es schon nicht schlecht, wenn er quasi mit Standardbrief von der Eintragung in Kenntnis gesetzt wird... vielleicht hat sich bei uns dieses Verfahren auch eingebürgert, da wir die OwiG-Verfahren nicht selbst durchführen, sondern unser Rechtsamt und wir ja nicht wissen, was der Betroffene folglich alles mitgeteilt bekommt...
ich denke, wir behalten unsere Verfahrensweise bei

wenn ich irgendwann ein Mal vvvvviiiiieeellllllllllllll Zeit habe, mache ich mich noch ein Mal auf die Suche nach meiner vermeintlichen Fundstelle...



Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
8 11.02.2008 15:46 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
ve-ru   Zeige ve-ru auf Karte ve-ru ist weiblich
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RE: Eintragung ins Gewerbezentralregister

Hallo nach Frankenthal,

da haben Sie sicherlich gelesen, dass derjenige, der ein GZR beantragt hat, dies bei der Behörde für die es beantragt wurde einsehen kann.

Also in der Gewerbeordnung Titel XI Gewerbezentralregister (§ 149 ff)
steht ganz eindeutig nichts davon, dass der Betroffene bei Mitteilungen zur Eintragung an das GZR eine Info zu bekommen hat.

Außerdem geht das doch wohl aus der Bußgeldentscheidung hervor.

Es ist sicherlich hilfreich in den Bußgeldbescheid den Hinweis auf die Eintragunsfähigkeit in das GZR einzufügen.

Kann man, aber muss man nicht.

__________________







Kirsten Venz




9 11.02.2008 16:35 ve-ru ist offline E-Mail an ve-ru senden Homepage von ve-ru Beiträge von ve-ru suchen
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